Fedaykin schrieb:Was besorgt Porsche denn über die Behindertenwerkstätten? Wie du sagst das man die Arbeitsleistung von Aufträgen anrechnen kann bzgl der Schwerbehindertenabgabe.
Industrieunternehmen, auch Automobilhersteller nehmen verpackte, vorbereitete Teile an.
(Kann es dir nicht exakt für Porsche nennen, aber für einen großen deutschen der Abnehmer u.a. der abgezählten Schrauben ist die Menschen wie die geistig behinderte Tochter früherer Nachbarn sie verpackt. Hatte es hier noch länger mitverfolgt, da die Familie direkte Nachbarn waren und die ältere Tochter in meine Klasse ging, somit habe ich auch mitbekommen was die jüngere Schwester so machte.)
Dwarf schrieb:Werkstätten für angepasste Arbeit kooperieren mit vielen bekannten Unternehmen. Das Essen was z.B. in deren Küchen von behinderten Menschen zubereitet wird, wird zu marktüblichen Preisen an Kantinen verkauft. Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Da wird ein ordentlicher Gewinn erwirtschaftet - auf Kosten von behinderten Menschen.
Meine Meinung ganz klar: Mindestlohn.
In anderen Fällen könnte es grenzwertig sein.
Z.B.: Wie viel ist es Arbeit, wie viel eher (nicht negativ gemeint) Beschäftigungstherapie? In z.B. Tagesförderstätten (für behinderte Menschen die externe Tagesstruktur brauchen/ wollen, aber keinerlei "verwertbare" (so bezeichnet, nicht meine Worte) Arbeit leisten können) wird z.B. keinerlei Lohn bezahlt. Rein rechtlich ist die Tätigkeit in einer WfbM auch kein Arbeitsverhältnis (hat mich auch verwundert, ist aber so).
Die Tochter von Bekannten (jemand anderes als oben genannt) besucht eine Tagesförderstätte. Es wird Freizeitprogramm angeboten, zudem sortiert sie manchmal kleine Gegenstände oder malt.
Für z.B. Sortiertätigkeiten oder kunsthandwerkliche Arbeiten in der WfbM reichen ihre Fähigkeiten (Aufmerksamkeitsspanne, Zuverlässigkeit/ Genauigkeit) nicht aus; sie könnte nicht z.B. einen Gegenstand gleichmäßig bemalen oder mit Mustern verzieren.
abbacbbc schrieb:Bürgergeld Satz 1000 Eur
Ist man behindert gibt es mehr ???
Es gibt sog. "Mehrbedarfe", da tendenziell bei einer Behinderung höhere Lebenshaltungskosten anfallen. Dass diese nicht immer ausreichen und sicherlich nicht in allen Fällen, in denen solche Kosten anfallen, bezahlt werden, ist (leider) eine andere Sache.