Christina Block verliert Sorgerecht
26.05.2025 um 17:47Eine Kindesentziehung im Sinne des § 235 Abs. 2 Nr. 2 StGB war es doch schon, oder ist das zweifelhaft? Jetzt ist es natürlich eine semantische Frage, aber eine Kindesentziehung im Ausland wird schon oft synonym als Entführung bezeichnet.cejar schrieb:Vom Vater als Entführer zu reden geht für mich meilenweit an der Sache vorbei.
Wenn man mal die Fragestellung des gefährdeten Kindswohls bei der Mutter außen vor lässt (die ich nicht bewerten kann), hätte er das halt nicht eigenmächtig durchführen dürfen. Inwiefern es da eine Rechtfertigung gibt (eben wenn die Kinder gefährdet wären), weiß ich nicht. Jugendamt und OLG in Deutschland sahen das als nicht gegeben, dänische Gerichte schon. Ob man in dieser Konstellation wirklich die Kinder "behalten" darf, ohne zuvor(!) eine gerichtliche Entscheidung zu erwirken, ist schon fraglich. Da hängt es eben an den Umständen.