behind_eyes schrieb:Geht es um meine unmittelbare Existenz beim BGE?
Nein, beim Bürgergeld, zumindest sehr häufig. Beim BGE ginge es auch darum, sofern man nicht zusätzlich arbeitet, und seine Lebenshaltungskosten im Zweifel überbrücken könnte, sollte die Auszahlung einmal ausbleiben.
azazeel schrieb:Da gibt es doch Möglichkeiten, schnelle Entscheidungen zu erzwingen. Man muss das aber in die Wege leiten und sich kümmern.
Die Mühlen mahlen sehr langsam, und zum anderen können viele das nicht eigeninitiativ in die Wege leiten, fehlende Kenntnisse, etc. Was oft zu den Gründen gehört, wegen derer sie nicht (voll) arbeitsfähig sind.
Auch Fehler bei der Postzustellung können dafür sorgen, dass man seine Mitwirkungspflicht nicht erfüllt (und Sanktionen erhält), weil man zB eine Einladung nicht erhält. Von außen sieht das natürlich wieder aus, als sei man selbst schuld, weil man ja nicht mitwirkt. Ich erwähne das bloß, weil immer wieder das Thema Bürgergeld auftaucht. Mit dem BGE hat es nichts zu tun.
azazeel schrieb:Wenn Du von diesen minimalen Dingen (wohnen, essen) sprichst, dann kann man das auch heute nicht verlieren. Egal, wie sehr man sich verweigert.
Die Politik möchte das aber gerne ändern. Stichwort Sanktionen bis auf Null.
Und die Wohnung kann man durchaus verlieren, wenn man seine Miete nicht zahlen kann.
azazeel schrieb:Es ist doch recht unsinnig, einem Millionär BGE zu bezahlen, damit ein Hilfsbedürftiger ein Überbrückungsgeld hat.
Der Millionär kann es gerne spenden, oder was auch immer. ;-) Vielleicht gäbe es in einem System, in dem das BGE funktionieren würde, auch nicht mehr allzu viele Millionäre.