behind_eyes schrieb am 19.05.2025:Damit unterliegst du einem fundamentalem Irrtum bezüglich unseres Sozialsystems. In diesem muss nicht die Existenzsicherung gerechtfertigt werden, sondern der Anspruch darauf. Der ist natürlich nicht bei jedem Menschen gegeben, das ist aber natürlich in einer Solidargesellschaft und unterscheidet uns von asozialen Systemen.
Hier liegt genau der Knackpunkt unserer unterschiedlichen Auffassungen. Mein Argument ist, dass die Rechtfertigung des Anspruchs auf Existenzsicherung in unserem System de facto eine Rechtfertigung der Existenz selbst darstellt. Wenn das Überleben eines Menschen an den Nachweis gebunden ist, dass er "würdig" oder "bedürftig" genug ist, um Unterstützung zu erhalten, dann ist dies eine grundlegende Misstrauenshaltung gegenüber der Person. Eine tatsächliche Solidargesellschaft sollte die Existenzgrundlage jedes Einzelnen als gegeben ansehen und nicht als etwas, das man sich durch bürokratische Hürden und Nachweise verdienen muss. Die "Solidarität" in unserem aktuellen System ist oft eine bedingte Solidarität, die an eine Vielzahl von Prüfungen geknüpft ist. Ein BGE zielt darauf ab, diese bedingte Solidarität in eine universelle und vertrauensbasierte Solidarität zu überführen.
behind_eyes schrieb am 19.05.2025:Meine persönliche Erfahrung ist, daß System funktioniert und ist ausreichend.
Deine persönliche Erfahrung mag so sein, doch die Erfahrungen von zehntausenden Menschen, die jährlich gegen das Jobcenter klagen müssen – und in einem Großteil der Fälle Recht bekommen –, zeigen eine andere Realität auf. Die von mir verlinkten Zahlen und die damit verbundenen Geschichten unzähliger Betroffener, sprechen eine deutliche Sprache. Diese Erfahrungen sind nicht isoliert, sondern systemimmanent. Wenn "ausreichend" bedeutet, dass die Existenzsicherung für viele ein permanenter Kampf gegen Bürokratie und Fehlentscheidungen ist, dann müssen wir über dieses "Ausreichend" ernsthaft diskutieren. Es geht nicht darum, ob jeder Fehler zum sofortigen Verlust der Existenz führt, sondern um den Stress, die Demütigung und die psychische Belastung, die der permanente Kampf um die Existenzsicherung im bestehenden System für viele bedeutet. Das ist der "permanente Kampf", den ich meine.
Cachalot schrieb am 20.05.2025:Kein Thema. Dann stell doch hier mal ein wie das System finanziert werden soll. Ich Check dann mal die Auswirkungen auf mich persönlich und für den Betrieb in dem ich arbeite.
Sollte dann ja mal nur minimale Auswirkungen haben
Preset (beim "Ausgewogener Steuermix"-preset sind in der Voreinstellung 99.93% finanziert) hatte ich ja genannt.
sacredheart schrieb:Und eine angeordnete Steuernachzahlung in hoher 5stelliger Höhe für besagten Imbissbetrieber geht nicht an seine absolute Existenzgrundlage? Muss der nirgendwo wohnen und heizen? Ok, Essen hat er ja noch, die 20kg gefrorenen Pommes.
welcher Imbissbetreiber mit wenig Ruecklagen kriegt mal soeben eine Steuernachzahlung in 5-stelliger Hoehe angeordnet?
sacredheart schrieb:Was hier noch gar nich Thema war: Natürlich kann ein BGE gar nicht lifetime bedingungslos sein.
Es läuft ja nur so lange, wie es demokratisch legitimiert wäre. Wenn es nach Wahlen eine Mehrheit dagegen gibt, ist Schluss.
Und es läuft nur solange, wie der Staat in der Lage ist, diese Summen auch zu bezahlen.
witzig. Das ein BGE lebenslaenglich sei, wurde ja als Grund dafuer angegeben die wiederholten Studien die zeigen, dass die von den BGE-Gegnern behauptete Wirkung das ohne existenziellen Druck ploetzlich alle nur noch faulenzen nicht existiert zu devalidieren.
Cachalot schrieb:Geht es beim BGE um die unmittelbare Existenz?
der Grundgedanke ist, dass das BGE dazu dient die unmittelbare Existenz sicherzustellen.