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Schwuler kleiner Bruder

640 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Homosexualität ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 15:31
Zitat von BukowskiBukowski schrieb: Die beiden verstoßen gegen keine Gesetze.
Das würde ich so nicht sagen. Sie haben eine Beziehung. Und hier muss man davon ausgehn dass es zu sexuellen Kontakten kommt.

Da könnte ja jeder Pedophile hergehn und ne Beziehung mit Kindern haben, und darauf hinweisen dass sie eh keinen Sex haben.

Da wirst dich wundern wenn sowas zur Anzeige kommt wie schnell der Abstand nehmen muss


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 15:31
@Bukowski

lol!

du kannst es als eltern schlichtweg aus erzieherischen gründen verbieten! punkt aus!!


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 15:33
@helpme
Rede mit deinem Bruder und mit seinem "Freund",
es kann ja auch sein das sie sich wirklich Lieben.


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 15:34
klar... verbieten...

hat sich überhaupt mal einer die mühe gemacht mit dem jungen oder mit dem mann zu sprechen bevor hier solche klopper gebracht werden?!


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 15:36
@insideman
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Das würde ich so nicht sagen. Sie haben eine Beziehung. Und hier muss man davon ausgehn dass es zu sexuellen Kontakten kommt.
Man kann aber nicht einfach annehmen, dass es zu sexuellen Handlungen kommt obwohl es dafür keine Beweise gibt. Nur aufgrund irgendwelcher Vermutungen kann man keinen Menschen verurteilen.
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Da könnte ja jeder Pedophile hergehn und ne Beziehung mit Kindern haben, und darauf hinweisen dass sie eh keinen Sex haben.
Wenn das Kind dem zustimmt, könnte das durchaus so sein.
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Da wirst dich wundern wenn sowas zur Anzeige kommt wie schnell der Abstand nehmen muss
Ja, das würde mich wundern.

@tekton
Zitat von tektontekton schrieb:lol!

du kannst es als eltern schlichtweg aus erzieherischen gründen verbieten! punkt aus!!
Welches Gesetz gibt den Eltern das Recht den Umgang ihrer Kinder mit bestimmten Menschen zu verbieten?


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 15:36
Nur bei Google Junge 15 Jahre eingeben, und euch nen 55 Jährigen "Freund" dazu vorstellen.

Dann hat sich das
Zitat von bonitabonita schrieb: es kann ja auch sein das sie sich wirklich Lieben.
auch erledigt.

Das ist pedophil, sonst nichts


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 15:37
@tekton
Zitat von tektontekton schrieb:du kannst es als eltern schlichtweg aus erzieherischen gründen verbieten! punkt aus!!
Ist das so? Gibt da Gesetze zu?

Und es ist doch meistens so, was verboten ist / wird, ist dann hundert Mal so interessant.

Ich will hier auch nichts verteidigen, ich finde es auch nicht richtig, aber ich muss @Bukowski Recht geben...leider gibts dazu keine Gesetze die es 100%ig verbieten können


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 15:38
@Soley

Ganz genau.
Wie gesagt, mir würde da auch die Hutnadel hochgehen wenn es sich um mein Kind handeln würde, aber juristisch gesehen kann man da einfach nichts machen solange die beiden gegen keine Gesetze verstoßen.


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 15:38
Zitat von BukowskiBukowski schrieb: Wenn das Kind dem zustimmt, könnte das durchaus so sein.
Das will ich sehn. Wie ein 50 Jähriger ne Beziehung mit nem 13 Jährigen ( das Alter ist hier egal ob 13 oder 15 wie wir bereits wissen) in der Öffentlichkeit ausleben kann, und mit dem Hinweis sie hätte ja keinen Sex ungestraft weitermachen darf.


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 15:40
@Bukowski

Ich wette sie dürfen sich nicht mal mit Zunge küssen.


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 15:41
@insideman
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Das ist pedophil, sonst nichts
Der Junge ist 15 Jahre alt, da glaube ich nicht das man von einem Pädophilen reden kann, denn er ist kein Kind mehr sondern ein Jugendlicher.

Aber selbst wenn der Mann pädophil wäre und ich weiß ich bewege mich hier auf dünnem Eis, könnte man ihn deswegen nicht anklagen, denn es ist nicht verboten Pädophil zu sein.


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 15:43
@insideman
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Das will ich sehn. Wie ein 50 Jähriger ne Beziehung mit nem 13 Jährigen ( das Alter ist hier egal ob 13 oder 15 wie wir bereits wissen) in der Öffentlichkeit ausleben kann, und mit dem Hinweis sie hätte ja keinen Sex ungestraft weitermachen darf.
So lange es nicht zu sexuellen Handlungen kommt ist das nicht verboten.
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Ich wette sie dürfen sich nicht mal mit Zunge küssen.
Ich weiß nicht ob das schon unter "sexuelle Handlungen" fällt.
Der Gesetzgeber hat den Begriff soweit ich weiß nicht richtig definiert.


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 15:43
Ich frage ich gerade, welches Gesetz man anwenden könnte, um das zu verbieten. Ins Jugendschutzgesetz fällt es schon mal nicht...hab ich grad nachgeguckt


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 15:44
@Bukowski
Gilt nun ein Zungenkuss bereits als sexuelle Handlung mit einiger Erheblichkeit?
In verschiedenen Publikationen wird dies einmal bejaht, einmal verneint. Bei der Strafrechtsreform 1998/1999 wurde unter dem Kapitel "Sexueller Missbrauch von Kindern" folgender Fall geschildert: "So macht sich z.B. ein Achtzehnjähriger grundsätzlich durch einen Zungenkuß mit seiner knapp 14jährigen Freundin strafbar, selbst wenn das Mädchen einverstanden ist." Auf diesen Fall stehen immerhin 6 Monate Freiheitsentzug. Allerdings hat sich der Gesetzgeber damals nicht leicht getan und die Meinungen gerade zu diesem Fall gingen wohl auch auseinander.
http://www.praxis-jugendarbeit.de/jugendleiter-schulung/sexuelle-handlungen-strafrecht.html


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 15:46
@Bukowski


Ich glaub wir hatte früher schon mal das Vergnügen über Pädophilie zu diskutieren im Todesstrafenthread.

Das lassen wir dann lieber, war zu verstörend.


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 15:46
@insideman

Gut, dann wäre ein Zungenkuss schon strafbar.


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 15:46
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Ich glaub wir hatte früher schon mal das Vergnügen über Pädophilie zu diskutieren im Todesstrafenthread.

Das lassen wir dann lieber, war zu verstörend.
:D


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 15:47
@Bukowski


Aber dann ist eine offizielle Beziehung auch strafbar. Denn Beziehung beinhaltet doch mindestens diese Innigkeit des Küssens


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 15:52
@insideman
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Aber dann ist eine offizielle Beziehung auch strafbar. Denn Beziehung beinhaltet doch mindestens diese Innigkeit des Küssens
Es gibt Paare die führen Beziehungen ganz ohne sexuellen Kontakt.
Eine Beziehung beinhaltet also nicht unbedingt, dass man sich innig küssen muss.


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 15:52
@tekton

Lies doch mal das, was du postest: "und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt"

Wenn der Typ also keine fehlende Fähigkeit zur Selbstbestimmung ausnutzt, weil der jüngere Part fähig ist, dann ist es nicht strafbar.

@Bukowski

Strafbar ist es, im entsprechenden Rahmen auch dann nicht, Sex zu haben. Weil sich das Gesetz nunmal auf sexuelle Aktivitäten bezieht!

stryke hats schonmal gepostet:

(...) können sexuelle Handlungen von mindestens 21 Jahre alten Erwachsenen mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach § 182 StGB Absatz 3 bestraft werden, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine – etwa mit Hilfe eines Sachverständigen – festzustellende „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Jugendlichen ausgenutzt hat. Der Bundesgerichtshof hat 1996 festgestellt, dass der bloße Hinweis auf das Alter der 14- oder 15-jährigen Person für eine Verurteilung des erwachsenen Beschuldigten nicht ausreicht. Die individuelle Fähigkeit oder Unfähigkeit des Jugendlichen zu sexueller Selbstbestimmung und gegebenenfalls das Ausnutzen letzterer durch den Täter muss vielmehr in jedem Einzelfall überprüft werden. (...)

Zur Homosexualität:

Von 1969 bis 1994 wurde das Verbot der männlichen Homosexualität gemäß § 175 StGB für jugendliche „Opfer“ aufrechterhalten. In den neuen Bundesländern galt bis zu diesem Zeitpunkt aufgrund des Einigungsvertrages der alte § 149 StGB-DDR (Einfacher Missbrauch) weiter. Dieser sah ein einheitliches Schutzalter für homo- und heterosexuelle Handlungen vor:

Also ist es egal, ob das "Opfer" schwul oder Hetero ist.

Nach der am 30. Oktober 2008 vom Bundestag beschlossenen und am 5. November 2008 in Kraft getretenen[1] Neufassung von § 182 StGB sind sexuelle Handlungen mit Personen unter 18 Jahren dann strafbar, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

* Die sexuellen Handlungen finden unter Ausnutzung einer Zwangslage statt (Absatz 1). Strafrechtlich verantwortlich ist hier jeder mindestens 14 Jahre alte Täter.
* Die sexuellen Handlungen finden gegen Entgelt statt (Absatz 2). Strafbar macht sich in diesem Fall nur ein mindestens 18 Jahre alter Täter.


Und? Wurde der 15-jährige bezahlt? Befand er sich in einer Zwangslage?

Also Leute, es kann nicht pauschal jemand bestraft werden, der in solchen Dimensionen sexuelle Handlungen betreibt. Es muss eindeutig gekennzeichnet sein, dass der Jüngere durch Bestechung, Ausnutzung einer Zwangslage, Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses etc. zu diesen Handlungen getrieben wurde. Ist das nicht der Fall, ist es nunmal legal, egal, wie ihr für euch "sexuelle Handlungen" deutet. Denn das, was Bukowski meint mit sinngemäß "sie dürfen zusammen sein aber keinen Sex haben", das is Quatsch, dann würde sich die Frage des Sexualrechts garnicht stellen. Dann ginge es lediglich darum, ne freundschaftliche Beziehung zu erlauben/verbieten.


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