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Schwuler kleiner Bruder

640 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Homosexualität ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 14:31
@insideman

Ja.


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 14:31
manchmal muss man eben 15 jährige auch gegen deren Willen schützen...


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 14:32
@insideman

locker bleiben - was ist daran pervers schwul zu sein? wenn eine 55jährige einem 15 jährigen nachhilfe gibt, dann ist das wohl ok??

meiner meinung geht es nicht um die neigung sondern um das alter!


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 14:33
Zitat von tektontekton schrieb: locker bleiben - was ist daran pervers schwul zu sein? wenn eine 55jährige einem 15 jährigen nachhilfe gibt, dann ist das wohl ok??
Nachhilfe wobei ??


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 14:34
@insideman

bei meiner letzten frage mit der 55 jährigen, denk jetzt mal nicht als mann sondern von der ethik und dem recht her. ^^


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 14:34
@insideman

beim schnakseln sagt der bayer :D


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 14:35
ich habe auch fotos von dem kerl auf seinen handy gefunden nackt
Man kann wohl davon ausgehn dass die nicht nur Schach spielen


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 14:35
@tekton


Und genau das ist nicht ok


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 14:44
@tekton
Zitat von tektontekton schrieb:meinst du das sie sich zum kartenspielen treffen?
Es ist egal was ich meine oder vermute, es kommt nur darauf an was sie machen und wenn es nicht zu sexuellen Handlungen kommt ist es kein Kindesmissbrauch.

Solange man diese Handlungen nicht beweisen kann spricht juristisch gesehen nichts gegen so eine Beziehung.


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 14:46
wie wäre es mit nem Gespräch Threadsteller... ?

ich bin sehr enttäuscht und geschockt und ekel mich von meinen bruder

ach wirklich? Was macht denn nun deinen Bruder aus? Sein Schwänzchen ? ....mich ekeln Menschen die andere anhand ihrer Sexualität beurteilen. Und dann noch den eigenen Bruder. Schäm dich!


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 14:46
@insideman

mein ich ja - es geht nicht um die neigung, sondern das alter! wobei ich jetzt doch verwundert bin, dass das in deutschland mitlerweile legal sein soll. da stimmt meiner meinung was nicht ganz, ich habs anders in erinnerung.

bei uns war es damals ja schein thema wenn man volljährig, also 18 war und die partnerin noch minderjährig oder zumindest noch keine 16 hatte.


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 14:48
Zitat von BukowskiBukowski schrieb: Solange man diese Handlungen nicht beweisen kann spricht juristisch gesehen nichts gegen so eine Beziehung.
dafür moralisch umso mehr


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 14:48
@Bukowski

schon sehr merk- und fragwürdig.


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 14:50
@insideman
Zitat von insidemaninsideman schrieb:dafür moralisch umso mehr
Ja, das ist dann schon wieder was anderes. ;)

@tekton
Zitat von tektontekton schrieb:schon sehr merk- und fragwürdig.
So sind die Gesetze.


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 14:51
ganz ehrlich - ich hätte das wohl als pupertierender auch ganz toll gefunden, wenn mich meine englischlehrerin rangelassen hätte - da ist nichts pervers oder krank. nur ethisch und vom verantwortungsgefühl des erwachsenen menschen her, ist es nicht vertretbar. und ich bin mir immer noch nicht sicher ob der gesetzgeber das nicht genau so sieht.


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 14:52
Vor allem muss man die Personen mal kennen. 15 jährige Jungs sind meist noch weit unterentwickelter als Mädchen in dem Alter.

Wir hatten kürzlich nen Lehrling der war 15, der sah aus wie 11.

Das ist dann einfach pedophil wenn sich ein 55 jähriger mit dem einlässt, sonst nichts.


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 14:52
@Bukowski

kannst du mal den betreffendne paragraphen posten - ich komm grad nicht zum googeln - danke


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 14:55
@tekton

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__176.html

Und das gilt sogar nur für Personen unter 14 Jahren.


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 15:03
einmal was du meintest:
§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1.
sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2.
ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
3.
auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4.
auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.
und hier siehe fett!
§ 182
Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.
also Straftat, der Junge ist 15! Hatte also doch recht mit der Altersgrenze von 16 Jahren!


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Schwuler kleiner Bruder

29.01.2010 um 15:04
Paragraph 182 greift hier nicht 176!!!


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