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Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.

44 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Sex, Jugend, Recht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.

11.11.2012 um 15:37
@Belafonte
@wobel
Genau, in solchen Fällen würden dann die Eltern Ärger bekommen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht, das müsste dann individuell geprüft werden.


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Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.

11.11.2012 um 15:38
@Belafonte
Zitat von neonbibleneonbible schrieb:Natürlich sollte es illegal bleiben, dass ü18-jährige mit jüngeren Schlafen, aber ich finde, so genau macht das keinen Sinn.



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Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.

11.11.2012 um 15:39
Das ist in der Tat eine seltsame Diskussion.
Wo liegt denn bitte der Reiz für z.B. einen Mann oder eine Frau der/die über 21 ist, mit einem Kind von 14 Jahren Geschlechtsverkehr zu haben?
Verstehe ich nicht.

Leider ist in unserer Gesellschaft das Thema Sex zu stark präsent. Das führt gerade bei jungen Menschen zu fehlerhaften Ansichten und zu so manchen Problemen.
Gerade junge Mädchen lassen sich hier gerne von all den schönen Medienbildern und Idealen verleiten.


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Rechtliche Dummheit beim Geschlechtsverkehr ab Vierzehn.

11.11.2012 um 15:57
Zitat von mchomermchomer schrieb:Wo liegt denn bitte der Reiz für z.B. einen Mann oder eine Frau der/die über 21 ist, mit einem Kind von 14 Jahren Geschlechtsverkehr zu haben?
Es gibt unzählige unterschiedliche sexuelle Vorlieben, da ist quasi für jeden was dabei und viele stehen eben auch auf deutlich Jüngere. Das muss nicht erklärbar sein, es ist eben eine Vorliebe und niemand muss sich für seine sexuellen Vorlieben rechtfertigen. Ü14 sind jedoch vom Gesetz her definitv zu schützen in der heutigen Zeit.


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Begründung: Threadersteller gesperrt und Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast