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Mann ersticht Weimaraner

57 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hund, Erstochen, Leinenzwang ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mann ersticht Weimaraner

19.12.2012 um 08:21
@Alarmi
gebe weiter den opfern eine mitschuld, ich werde nicht mehr dagegen argumentieren.

ich dachte nur, solch eine denkweise hätte sich überholt!

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Mann ersticht Weimaraner

19.12.2012 um 08:28
@dasewige
Das Opfer ist hier ein Hund, das von der Frau haette geschuetzt werden sollen.


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Mann ersticht Weimaraner

19.12.2012 um 08:58
Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand einen Hund grundlos ersticht. Es sind zu wenig Informationen, um beurteilen zu können, was da aus welchem Grund passiert ist.
Auf einen so großen Hund mit einem Messer loszugehen ist ja auch nicht "ohne".

Was mich immer wieder stört ist die Gesetzgebung, die Tiere wie Sachen behandelt.


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Mann ersticht Weimaraner

19.12.2012 um 08:59
@AllmySpott
Nicht direkt wie Sachen. Es verstoesst schon gegen's Tierschutzgesetz und kann mit Gefaengnis bestraft werden, wenn man ein Tier grundlos toetet oder ihm Schmerzen zufuegt. Dieses "Ein Tier wird behandelt wie eine Sache" bedeutet lediglich, dass man nicht wegen Mordes oder Totschlags belangt werden kann.


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Mann ersticht Weimaraner

19.12.2012 um 09:01
Fakt ist, dass der Weimaraner-Rüde am vergangenen Freitagnachmittag an den Folgen einer tiefen Schnittverletzung verendet ist, die nach Aussage der behandelnden Tierärztin von einem Messer mit 15 bis 20 Zentimetern Länge herrührt. Eva Müller (72) hatte den Hund ihres Sohnes an der Uferstraße ohne Leine ausgeführt, als sich ein Mann näherte und auf Hannibal einstach (der Courier berichtete). Die Polizei ermittelte einen 51-jährigen Mann, der zwar von einem Streit wegen der Leinenpflicht sprach, den Messerangriff aber bestreitet. "Das ist immer noch die Sachlage. Wir ermitteln, hören die Dame und den Tatverdächtigen noch einmal intensiv an", sagte Polizeisprecher Rainer Wetzel gestern. Der Mann soll nicht in Einfeld wohnen.

Ermittelt wird wegen Sachbeschädigung und einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz (Paragraf 17): "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 2. einem Wirbeltier a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt", heißt es dort im Gesetz.

Fakt sind auch zwei weitere Dinge: In dem betreffenden Ufergebiet am Einfelder See besteht Leinenpflicht für Hunde. Aber es darf auch niemand mit einem Messer von 15 bis 20 Zentimetern Länge durch die Gegend laufen. Klappmesser sind ohnehin verboten, und für Messer mit fester Klinge gilt die Obergrenze von zwölf Zentimetern. Liegt das Messer da rüber, begeht man eine Ordnungswidrigkeit, sagte Polizeisprecher Rainer Wetzel.
http://www.shz.de/nachrichten/lokales/holsteinischer-courier/artikeldetails/artikel/mann-bestreitet-weiter-die-toedlichen-stiche.html
Wenn er tatsächlich mit einem Messer zugestochen haben sollte, dass laut Waffenrecht verboten ist, dann käme das erschwerend hinzu.
Mit einem Anwalt ist er in jedem Fall gut bedient.


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Mann ersticht Weimaraner

19.12.2012 um 09:03
@Alarmi

Achso. Ich las in dem Zusammenhang immer wieder "Sachbeschädigung", was ich nicht verstanden habe.

Man müsste es anders formulieren. Natürlich ist es ein Unterschied, ob ein Mensch oder ein Tier stirbt, allerdings wohl nur aus Sicht des Menschen.


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Mann ersticht Weimaraner

19.12.2012 um 09:04
Zitat von emanonemanon schrieb:Wenn er tatsächlich mit einem Messer zugestochen haben sollte, dass laut Waffenrecht verboten ist, dann käme das erschwerend hinzu.
Das auf jeden Fall. Aber wie gesagt, ich kenne auch Hundebesitzer, die ein Messer in der Tasche haben, um im Falle eines Falles einen anderen Hund abwehren zu koennen. So ungewoehnlich ist das also nicht.


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Mann ersticht Weimaraner

19.12.2012 um 09:09
Vor allem aber ist der § 42a WaffG neu eingefügt worden. Dieser schreibt ein prinzipielles Verbot des Führens aller Anscheinswaffen sowie sämtlicher Hieb- und Stoßwaffen vor. Zudem soll das Führen von Einhandmessern sowie von Messern mit feststehender Klinge von mehr als 12 cm Länge generell verboten sein. In Absatz 2 der Vorschrift sind allerdings umfangreiche Ausnahmen vom Verbot vorgesehen, die das Führen vor allem dann erlauben, wenn es einem allgemein anerkannten Zweck dient. Diese Ausnahmen enthalten unbestimmte Rechtsbegriffe und sind daher nicht leicht anzuwenden. Diese Vorschrift ist von großer praktischer Relevanz und wird in Fachkreisen entsprechend rege diskutiert.
Wikipedia: Waffenrecht#Deutschland

Es wäre zu klären ob die Mitführung des Messers (falls er es denn überhaupt war) durch die Ausnahmen abgedeckelt ist.
Ist sie es nicht und er leugnet es deshalb, hat er im Falle einer Überführung schlechte Karten. Dann kommt verbotener Waffenbesitz und Mitführen einer verbotenen Waffe erschwerend hinzu.


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Mann ersticht Weimaraner

19.12.2012 um 09:14
Zitat von emanonemanon schrieb:Es wäre zu klären ob die Mitführung des Messers (falls er es denn überhaupt war) durch die Ausnahmen abgedeckelt ist.
Naja, wer soll es sonst gewesen sein? Aber es kann schon sein, dass er es deshalb leugnet, weil er weiss, dass das Messer illegal ist. Nur vielleicht nicht so gut durchdacht, ein Messer zur Verteidigung (oder warum auch immer!) mitzufuehren, das unters Waffengesetz faellt. Was bringt es mir dann, wenn ich es nicht straffrei einsetzen kann?


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Mann ersticht Weimaraner

19.12.2012 um 09:42
Da spielt so viel rein.
Warum trägt man auf einem Spaziergang ein, anscheinend grosses, Messer mit sich herum?
Ist er bereits vorher mal wegen Gewalt gegen Menschen oder Tiere aufgefallen?
Wurde er vom Hund angegriffen oder stach er aus Wut zu?

Die Frage ist doch auch, was wäre wohl passiert, wenn ein Jogger seinen Hund angegangen wäre oder er selbst, vielleicht von einem unachtsamen Fahrradfahrer oder Spaziergäger angerempelt worden wäre?
Hätte er auch da das Messer gezogen und eingesetzt?


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Mann ersticht Weimaraner

19.12.2012 um 09:45
@emanon
Das ist eine gute Frage!


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Mann ersticht Weimaraner

19.12.2012 um 10:03
Wirklich strange Geschichte, habe es gestern oder vorgestern in der zeitung gelesen. Also in Notwehr würde ich auch einen hund erstechen keine Frage, aber wirklich nur wenn das dir massiv aggressiv ist und mich mehrfach angreift, sich festbeißt etc. Aber wenns nur der typische angst-schnapper ins Bein oder so ist, Na mein Gott wieso sollte ich das arme Tier dann Töten.

Da dieser man dort bestreitet den hund angegriffen zu haben tendiere ich eher dazu das es eine Wut Reaktion war, gibt ja auch zig Leute die ratengift mit Futter in ihren Garten legen weil sie die nachbars Katzen stören....

Wäre es eine ,wenn auch wohl unangemessene, Notwehr Reaktion gewesen hätte der Mann das ja eigentlich zugeben können. Gerade Leute mit Angst vor Hunden fühlen sich ja extrem bedroht von solchen tierchen, und ein weimeraner ist ja Nu auch nicht grad nen kleiner Schoß hund.

Mal sehen ob man davon nochmal was hört...


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Mann ersticht Weimaraner

19.12.2012 um 10:05
Leint die Hunde an. Mein Hund ist vor vielen Jahren auch mal auf einem Fremden zugelaufen, ohne böse Absichten, dieser betrunkene Herr hat aber sofort ein Messer gezogen und dem Hund gedroht.


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Mann ersticht Weimaraner

19.12.2012 um 10:10
Es ist halt bei Hunden so eine Sache. Sie sind unberechenbar und es hat auch keinen Sinn, mit ihnen zu diskutieren. Man muss schnell und sicher reagieren, sonst hat man ein Problem. Im Zweifelsfall muss das Tier dran glauben, wobei ich es für gar nicht so einfach halte, ein Tier dieser Größe zu töten.


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Mann ersticht Weimaraner

19.12.2012 um 11:03
Zitat von emanonemanon schrieb:Warum trägt man auf einem Spaziergang ein, anscheinend grosses, Messer mit sich herum?
weil ich ein cowboy bin und mein Bowiemesser sexy finde, außerdem ist es extrem praktisch in der natur, man kann pflanzen quetschfrei abtrennen für herbarien, man kann unterholz aus dem wegräumen, und gegen indianer hilft es notfalls auch.
Zitat von emanonemanon schrieb:Wurde er vom Hund angegriffen oder stach er aus Wut zu?
Das ganze ist ziehmlich sonderbar, vlt wars die frau ja selbst weil sie es leid war den hund für ihren sohn gassi zu führen.


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Mann ersticht Weimaraner

19.12.2012 um 11:06
Zitat von 25h.nox25h.nox schrieb:und gegen indianer hilft es notfalls auch.
Das erklärt natürlich die Sache...
Der Hund war sicher Indianer :troll:


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Mann ersticht Weimaraner

19.12.2012 um 11:13
@dasewige der ganze fall wirkt ziehmlich merkwürdig.
die einzige sinnvolle erklärung wäre... der mann bittet die frau den hund anzuleinen, die weigert sich, sie streiten und gehn irgendwann ihrer wege. der hund läuft dann ohne böse absicht dem mann nach, der sticht aus angst zu, wer ist schuld? die alte dame, keine frage.
der mann hatte einfach nur angst und hat nicht zugegeben das ers war weil er sich schämt zuzugeben angst gehabt zu haben, oder weil er glaubt das die polizei parteiisch auf seiten der hundehalterin wäre.


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Mann ersticht Weimaraner

19.12.2012 um 11:26
Eine ebenso sinnvolle Erklärung wäre:
Der Mann bittet die Frau den Hund anzuleinen, die weigert sich, sie streiten und gehn irgendwann ihrer Wege. Der Hund strolcht weiter unangeleint durch die Gegend und trifft auf einen Mutilierungsauszubildenden von Beteigeuze Prime.
Der versaut die Sache dann so richtig und die 73jährige mit beidseitigem Glaukom im Endstadium hält den Beteigeuzaner für den soeben abgezogenen anderen Hundehalter.
Wer ist schuld? Die Erdaussenstation Titan 3 die den Honk nicht rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen hat, keine Frage.


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Mann ersticht Weimaraner

19.12.2012 um 11:41
Leider ist der Hund der Leidtragende und nicht der unfähige Hundehalter.
Dennoch, wäre die Gesundheit oder das Leben von mir oder meinen Kindern bedroht, würde ich genauso handeln. Bei uneinsichtigen Hundehaltern platzt mir auch der Kragen, da brauchen Sie sich dann nicht wundern wenn sowas passiert. Lieber der Hund tot, als einem unschuldigen Erwachsenen oder Kind das Gesicht zerbissen oder noch schlimmer tot.


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Mann ersticht Weimaraner

19.12.2012 um 11:41
Zitat von emanonemanon schrieb:und trifft auf einen Mutilierungsauszubildenden von Beteigeuze Prime.
Das ist ja mal der größte Blödsinn, den ich seit langem gelesen habe. Mutilierungsauszubildende dürfen Beteigeuze Prime überhaupt nicht verlassen. Informiere Dich doch bitte besser, bevor Du soetwas in die Welt setzt.


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