Unheimliche Begegnung
27.03.2011 um 19:08Anzeige
onuba schrieb:Schön resümiert in einem Satz!Finde ich auch. Vielleicht sollte ein Mod den Thread in "DS110s Tagebuch" umbennennen und wir halten uns hier alle raus. Es kommt mir so vor, als würden ihn die Beiträge anderer hier nur stören.
omem schrieb:als würden ihn die Beiträge anderer hier nur stören.Ja, es stört den Erzählfluss erheblich....
DS110 schrieb:Story Nr.3 folgt nachher.Ich lehne mich mal ganz weit aus dem Fenster: Die interessiert hier keinen mehr....
DS110 schrieb:Ich zog leise mein Teppichmesser aus der Tasche,schob die Klinge halb raus und ging schnell aufs Treppenhaus zu.Sag mal, geht es noch? Das Du regelmäßig Hausfriedensbruch begehst, ist die eine Sache. Dass Du jetzt aber hier auch noch angibst, mit gefährlichen Messern Leuten nachzustellen, die Dir gar nichts getan haben, schlägt dem Faß den Boden aus. Mal provokant gefragt: Wolltest Du den nur aufschlitzen oder gleich umbringen, wenn Du ihn erwischt hättest?
DS110 schrieb:Der Bau hat 4 Stockwerke plus Kellergeschoß,ist ca. 15m lang,an den Enden je ein Treppenhaus.Mein Einfamilienhaus ist 15 m breit und wenn da auf beiden Seiten noch Treppenhäuser wären, dann wäre es hier drin sehr beengt :D Meintest Du nicht eher 50 m? :D
DS110 schrieb:Moment bitte,ich habe auf die nassen Kellerräume hingewiesen,um zu verdeutlichen das die Person(en)Sag mal, glaubst Du im Ernst, das sich jemand, der defintiv von niemanden gesehen / erwischt werden will ( z.B. Drogendealer/ Hehler ) um nasse Füsse kümmert?
sich eben nicht blitzschnell irgendwo verbergen können,zum einen.Warum sich um den Preis,partout nicht gesehen werden zu wollen unbedingt nasse Füsse holen?
DS110 schrieb:Wenn ich sagte das ich heimlich auf einem Gelände war,dann meine ich das auch so.Heimlich = ohne Berechtigung? Hattest Du eine Genehmigung des Besitzers?
Heimlich bedeutet nicht selbstverständlich auch illegal.
Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen...widerrechtlich eindringt,... wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.http://dejure.org/gesetze/StGB/123.html
DS110 schrieb:Das ich Leuten mit meinem Messer nachstellte,ist in allen Details falsch.Du dachtest, da wäre jemand und bist deswegen mit gezücktem Messer da hin. Findest Du das normal?
Woraus geht hevor,daß überhaupt 1ne -Person- ausser mir vor Ort war???
Der von Dir unterstellte Angriff hat nicht,ich betone:nicht stattgefunden.
DS110 schrieb:Regelmässiger Hausfriedensbruch...Das willst Du also sehr genau wissen,Du musst selber wissen worauf Du Dich hier einlassen willst.Ja, dass weiß ich, weil es Gesetze gibt, die Du anscheinend konsequent ignorierst.
DS110 schrieb:Abschliessend meine Frage an Dich:Was willst -Du- von mir?Dich vor weiteren Dummheiten und das Forum vor Deinen pseudomysteriösen Erlebnissen bewahren. :D
In Deutschland stellt der § 123 StGB den Hausfriedensbruch unter Strafe. Primär schützt dieses Verbot geschlossene Räume, es gilt jedoch auch für offene Flächen, sofern diese eingefriedet sind. Hierbei ist nicht wesentlich, ob die Einfriedung in der Lage ist, das Eindringen zu unterbinden, sondern dass es für jedermann erkennbar ist, dass ein Eindringen nicht erwünscht ist (somit reicht rechtlich z. B. eine Flatterleine).Wikipedia: Befriedung