janborn schrieb:
janborn schrieb:Im übrigen wollen die Verteidiger gar nicht wissen, ob ihre Mandanten die Tat begangen haben. Eben, damit sie nicht in einen Gewissenskonflikt kommen.
Wenn der Verteidiger weiß, dass Mandanten eine Tat begangen haben, dürfen sie nicht auf Freispruch plädieren.
@Jürgen57 Deine Beiträge beschäftigen Viele, nicht nur hier. Die Resonanz spricht Bände ... soviel Bände kann ich überhaupt nicht verfassen, um den interessanten Fragen gerecht zu werden.
Wären wir in einem Fußballforum, würde ich als erstes nach den Fouls neben dem Platz fahnden und glaube, mächtig fündig zu werden.....
Ich habe nach Konfliktanwalt (in einem Wort) gegoogelt, bin aber nicht besonders fündig geworden.
Wir tauschten uns über den Begriff schon mal aus.