@locol Eine schöne "Prozessmodellierung".
locol schrieb:Wenn ich ehrlich bin gehe ich nicht davon aus, dass der TV einen Gegenstand ins Auto gelegt hat mit dem festen Vorsatz, diesen gegen das Opfer einzusetzen. Der Gegenstand lag somit bereits "zweifelsfrei" im Auto. Das zweifelsfrei bezieht sich darauf, das es dem TV stets bewusst und bekannt war, dass der Gegenstand im Auto ist.
Da bin ich ganz bei dir.
Möglichkeiten:
a) Bordwerkzeug (Wagenheber, Rad(muttern)schlüssel, Schraubenzieher, Abschlepphaken)
b) Warndreieck
c) Abschleppstange
d) Lenkradschloss
e) Nothammer
f) Taschenlampe
g) PET-Flasche(n)
h) Sportgeräte (Tennis-, Hockey- und/oder Golfschläger; Utensil Kampfsport)
i) Dreikantschlüssel (für Absperrpfosten)
j) Feuerlöscher
Hier mal beispielhaft ein Set aus einem VW Golf 5:
Original anzeigen (0,2 MB)Angesichts der bekannten Merkmale eignen sich meiner Ansicht nach folgende der o.a. Gegenstände für eine engere Auswahl:
i) Rad(muttern)schlüssel
ii) Abschleppstange
iii) Lenkradschloss
iv) Golfschläger
v) Dreikantschlüssel
vi) Wagenheber
zu i) Ist normalerweise unter dem Kofferraumboden platziert und daher idR nicht direkt zugänglich. Das spricht ein wenig gegen diesen Gegenstand. Die Eigenschaften sind allerdings erfüllt: Ich schätze die Länge auf etwa 30 cm. Massiv ist er auch. Der Kopf ist scharfkantig. Gewicht ist nicht ganz einfach zu bestimmen, schätzungsweise 500 g.
zu ii) Erfüllt die Kriterien. Ist allerdings nicht in jedem PKW vorhanden. Fraglich ob ein Mann Ende zwanzig so etwas im Auto mitführt.
zu iii) Erfüllt die Kritierien. Ein Vorhandensein halte ich allerdings für unwahrscheinlich. Ich sehe keine Notwendigkeit einen Golf in Deutschland derart abzusichern.
zu iv) Den hatte ich ganz früh auf der Rechnung. Ich störe mich allerdings ein wenig an der Eigenschaft "(relativ) schwer". Allerdings darf man die Kraftübertragung nicht unterschätzen, so dass die Einschätzung "schwer" hier womöglich etwas in die Irre führt. Ein Golfschläger wäre bestens geeignet einen großen Mann zu attackieren. Falls Ulf wirklich selbst Golfspieler war, dann darf man einen Golfschläger nicht außen vor lassen.
v) Siehe Eigenschaften i). Von einem Lehrer kann so ein Schlüssel tagtäglich im Bereich Turnhalle/Schulgelände benötigt werden.
vi) Ist normalerweise unter dem Kofferraumboden platziert und daher idR nicht direkt zugänglich. Das spricht ein wenig gegen diesen Gegenstand. Zudem ist ein Wagenheber recht unhandlich.