Wenn Helden nach Antworten suchen...
um 12:30War es nicht sogar eher aus "Neugierde" als aufgrund eines Konfliktes?violetluna schrieb:Es ist ja jetzt nicht unbedingt normal, dass man bei Konflikten mit einem anderen Kind auf die Idee kommt, dieses zu ermorden sei eine gute Lösung. Sowas kommt ja nicht aus dem Nichts.
Normal ist beides natürlich keinesfalls und in dem Alter ist man sich der Finalität des Todes sicherlich bewusst und somit auch dieser Konsequenz des Handelns. Der Konsequenz für einen selbst vermutlich nicht (in voller Tragweite), wobei es in dem Fall ja zumindest eine vorangegange Aufklärung über die Strafunmündigkeit gab, die überhaupt erst eine der Grundlagen des Vorhabens waren.
Auf jeden Fall ist da in Sachen Empathieentwicklung bei den Täterinnen einiges schief gelaufen.
Damit eine Haftpflichtversicherung herangezogen werden man, muss überhaupt erst einmal eine Haftbarkeit vorliegen. Und die wird hier seitens der Eltern nicht bestehen, da ich keine entsprechende Verletzung der Aufsichtspflicht oder dergleichen erkenne.violetluna schrieb:Das ist die Frage 🤷♀️ Ich bin mir nicht sicher, ob dazu überhaupt was in den AGB steht. Möglicherweise ist eine Haftung bei Vorsatz generell ausgeschlossen? Das könnte ich mir zumindest vorstellen.