nairobi schrieb:Wenn beide arbeiten gehen und es nicht so ist, dass einer der Partner wegen oder im Zusammenhang mit der Eheschließung Einkommenseinbußen hat ist es in Ordnung, dass kein Ausgleich stattfindet. Schwieriger fände ich es, wenn, und das dürfte ja häufig vorkommen, sich Nachwuchs einstellt und die Mutter (oder der Vater, aber das ist wohl nicht so oft) ihre Stunden reduziert, um das Kind zu betreuen. Dadurch verringert sich ja der Rentenanspruch.
Eben, und genau darum warnt in Österreich jede Arbeitnehmer:innenorganisation wie Arbeiterkammer oder Gewerkschaft Frauen davor, zu Hause zu bleiben oder Teilzeit zu arbeiten. Genau deshalb wird auch eine exakte Aufteilung von Elternkarenz und Elternteilzeit 50:50 gefordert - natürlich nicht gleichzeitig, sondern hintereinander, damit beide Eltern denselben Anteil beitragen und sich die finanziellen Einbußen fair auf beide verteilen. Denn die gibt es nunmal, wenn man Kinder bekommt.
Kinderbetreuungszeiten werden aber zumindest zum Teil auf die Rente angerechnet:
https://www.pv.at/web/pension/pension-und-kinder/anrechnung-von-kindererziehungszeiten
nairobi schrieb:Und dem trägt ja das verlinkte Pensionssplittung Rechnung, auch ohne Ehe. Das finde ich gut geregelt.
Nur macht es halt kaum jemand, weil die Väter nicht einsehen, dass es fair wäre, den Müttern ihrer Kinder einen Teil des Pensionsanspruchs abzutreten.
Im Jahr 2024 wurden dabei österreichweit 1.600 Übertragungen von einem Elternteil zum anderen durchgeführt. Das ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um +8,8 Prozent (2023: 1.471 Fälle) Die meisten Übertragungen wurden dabei in Oberösterreich (365) und Niederösterreich (305) durchgeführt.
Quelle:
https://www.sozialministerium.gv.at/Services/Aktuelles/Archiv-2025/pensionssplitting.htmlUnd die Frauen gehen leider auch in Österreich (aber nicht nur hier) nur mit Herzchen in den Augen und wenig Hirn ins Projekt Familiengründung und lassen sich die unbezahlte Care-Arbeit immer noch alleine umhängen. 🤷♀️
Von 😍😍😍 "Gutschi, gutschi, süßes Baby!" kann aber keine Frau im Alter leben. An Altersarmut denkt halt kaum eine Frau, der Kinderwunsch scheint bei vielen das logische Denken auszuschalten.
Darum wird auch immer wieder seitens der Politik ein verpflichtendes Pensionssplitting gefordert. Die Forderung konnte aber bisher keine Mehrheit erlangen.
https://www.derstandard.at/story/3000000229165/braucht-es-ein-verpflichtendes-pensionssplittingDas hat aber auch seine Gründe: wenn die Beziehung bis ans Lebensende bestehen bleibt, bringt es niemandem was, weil das Haushaltseinkommen sich dadurch ja nicht erhöht, sondern einfach nur ein Teil verlagert wird. Darum wünscht sich der ÖGB andere Lösungen.
https://www.oegb.at/themen/pensionen/pensionssplitting
nairobi schrieb:Das Schuldprinzip wurde in Deutschland auf jeden Fall schon sehr lange, seit Jahrzehnten, "zu Gunsten" des sog. Zerrüttungsprinzipes abgeschafft.
Das finde ich insofern schlecht, weil sich dann einfach einer der Ehepartner seiner Verantwortung entziehen kann. In einer Ehe hat man einander versprochen, füreinander da zu sein, das impliziert auch die finanzielle Unterstützung.
Wenn jetzt einer zu Hause bleibt und die Kinder betreut, dadurch finanzielle Einbußen hat und der andere sich dann einfach schleicht, weil ihm in der Ehe langweilig geworden ist und sich jemand Neues sucht (so wie bei meinen Schwiegereltern), dann hat derjenige, der verlassen wird, die Arschkarte und muss um Unterhalt streiten.
So wird festgestellt, wer Schuld am Scheitern der Ehe hat und derjenige kann dann auch zu Unterhalt verdonnert werden.
Wenn man das abschaffen möchte, muss man stattdessen eine andere Regelung finden, wie zum Beispiel automatischen und verpflichtenden Unterhalt für den Ehepartner, der aus der Ehe finanzielle Einbußen erlitten hat. Man könnte auch einführen, dass derjenige, der das höhere Einkommen hat, für den anderen verpflichtend in eine Versicherung/Veranlagung einzahlen muss, die bei Trennung oder Erlangung des Rentenalters (je nachdem, was als erstes erfüllt ist) fällig wird und die Existenz des Ehepartners mit dem geringeren Einkommen sichert.
Eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft ist vor allem als Wirtschaftsgemeinschaft gedacht und nicht als Liebesbezeugung. Wegen der Liebe allein muss man nicht heiraten.