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Wenn Helden nach Antworten suchen...

69.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Plaudern ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Wenn Helden nach Antworten suchen...

gestern um 14:43
Hier die Info, was überhaupt eine Eheverfehlung ist. Nur bei solchen kann überhaupt schuldhaft geschieden werden. Ganz ehrlich? All das sind für mich ganz typische Scheidungsgründe, die ich keineswegs für überzogen halte.

Zum Sex in der Ehe steht dort:
Abstinenz sollte für niemanden ein Grund sein, die Scheidung einzureichen, denn die sexuelle Gemeinschaft ist keine Natur der Ehe. Die Weigerung, Sex zu haben, wird nur dann zu einer schweren Eheverfehlung, wenn sie hartnäckig und grundlos ist. Gelegentliche Verweigerung oder eine auf physische oder psychische Gründe gestützte Verweigerung stellt keinen Scheidungsgrund dar.
Quelle: https://www.scheidungsinfo.at/eheverfehlung/

Auch hier volle Zustimmung meinerseits.


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gestern um 17:17
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Schwierig finde ich auch, dass man sich auch gegen den Willen des Ehepartners scheiden lassen kann.
Ja, das werden viele Ehemänner, die ihre Frauen schlecht behandeln, ebenso sehen... :/

Aus moderner Sicht kann es nur eine einzige Auffassung geben... Nämlich die, dass es vollkommen ausreichend ist, wenn eine der beiden Seiten auf ihrer Zerrüttung besteht. Dafür, dass es evtl. noch einmal zu einer "Besinnung" kommen könnte, hat der Gesetzgeber im Falle eines einseitigen Scheidungswunsches eine längere Trennungszeit vorgesehen. Ausgenommen davon sind besondere Härtefälle.

Und auch die Frage der sexuellen Zu- oder Abgewandtheit würde ich getrennt von der Eheschließung betrachten.

Aus moderner Sicht bedeutet die Eheschließung m.E., dass sich zwei Menschen entschieden haben, ihr Leben gemeinsam zu verbringen und wechselseitig Verantwortung zu übernehmen. Wie sie ihr Sexualleben dabei gemeinsam oder eben auch NICHT gemeinsam ausgestalten ist allein deren private Angelegenheit. Das haben sie miteinander zu klären.

Es gibt auch asexuell veranlagte Menschen. Sollte man denen etwa verbieten, eine Ehe zu schließen...?

Auch geht manchmal eben die sexuelle Anziehungskraft, das Interesse (oder auch Leistungsfähigkeit) im Laufe der Jahre verloren.

In der Regel werden die Menschen, die sich wirklich in Zuneigung zugewandt sind, dann einen Weg finden damit umzugehen, falls es aber mindestens einem von beiden so nicht mehr erträglich erscheint, dann muss man den Bund auch wieder lösen können.

Die Ehe sollte doch ein Bund für das gemeinsame Glück sein, nicht für das einseitige Glück und schon gar nicht für das gemeinsame Unglück.

Just my two cents...


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gestern um 18:46
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Es geht nur darum, sich grundlos zu entziehen.
Aber wer will denn beurteilen, was "grundlos" ist? Wie oft "muss" man denn den ehelichen Verkehr vollziehen? Das müssen doch die beiden selbst klären, Anwälte oder Gerichte können das nicht.
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Auch geht manchmal eben die sexuelle Anziehungskraft, das Interesse (oder auch Leistungsfähigkeit) im Laufe der Jahre verloren.
So ist es, das ist doch ganz normal.
Im Grunde dient der eheliche Verkehr ja primär dem Zeugen von Kindern (zumindest aus der Sicht der Religionen).
In jungen Jahren sind viele Menschen sexuell aktiver und das nimmt im Laufe der Zeit in der Regel dann eben ab, da der Hormonspiegel sich abflacht.
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Wenn jemand krank ist, in den Wechseljahren, Schmerzen hat, es einem nicht gut geht ist das ja kein grundloser Entzug der Sexualität und deshalb ist das auch keine Eheverfehlung
Wenn man schlicht keine Lust hat kann das Grund genug sein. Denn wenn man sich selber dazu zwingt kann das wohl für den Partner auch nicht wirklich toll sein.
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:auch die Frage der sexuellen Zu- oder Abgewandtheit würde ich getrennt von der Eheschließung betrachten.
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Es gibt auch asexuell veranlagte Menschen. Sollte man denen etwa verbieten, eine Ehe zu schließen...?
Eben.
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Aus moderner Sicht bedeutet die Eheschließung m.E., dass sich zwei Menschen entschieden haben, ihr Leben gemeinsam zu verbringen und wechselseitig Verantwortung zu übernehmen. Wie sie ihr Sexualleben dabei gemeinsam oder eben auch NICHT gemeinsam ausgestalten ist allein deren private Angelegenheit. Das haben sie miteinander zu klären.
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Eine Ehe ist eine Vereinbarung, die man hoffentlich gemeinsam einvernehmlich beschlossen hat,
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Ehe ist Beziehung für Erwachsene
Sehe ich auch so, was Ihr schreibt; es geht vor allem darum, Verantwortung für den Partner zu übernehmen, Sexualität ist da zwar auch nicht total unwichtig, da sie die Paarbeziehung stärken kann, aber sie ist doch in meinen Augen nachrangig.


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gestern um 19:16
Mal was anderes zwischendurch, bin sehr stolz auf meine Kleine. Sie hatte kürzlich Klausurenwoche und hat sich gut vorbereitet und gelernt. Nun hat sie alle Klausuren wieder und hat in jedem Fach ein "sehr gut". In einer Klausur ist sie auch die Beste im Jahrgang.
Nächsten Monat findet eine Zwischenprüfung statt. Die muss man bestehen, sonst ist man draußen.


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gestern um 22:28
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Ja, das werden viele Ehemänner, die ihre Frauen schlecht behandeln, ebenso sehen... :/
Für die gilt das ja auch nicht, wie ich deutlich geschrieben habe:
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Eine Ehe ist eine Vereinbarung, die man hoffentlich gemeinsam einvernehmlich beschlossen hat, folglich sollte es auch nur so möglich sein, eine Ehe wieder zu scheiden - außer es gibt wirklich triftige Gründe wie Untreue, Gewalt, Vernachlässigung... dann ist es klar, dass sich das Opfer zum eigenen Schutz trennen können muss.
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Es gibt auch asexuell veranlagte Menschen. Sollte man denen etwa verbieten, eine Ehe zu schließen...?
Nein, wie kommst du darauf? Es geht ja um eine Eheverfehlung als Scheidungsgrund. Wenn beide einvernehmlich keinen Sex wollen, wird ja logischerweise keiner fehlenden Sex als Eheverfehlung sehen und aus diesem Grund eine Scheidung begehren.
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Auch geht manchmal eben die sexuelle Anziehungskraft, das Interesse (oder auch Leistungsfähigkeit) im Laufe der Jahre verloren.
Ja und? Wenn das für die Ehepartner kein Problem ist, wird auch aus diesem Grund niemand eine Scheidung deshalb begehren.

Ein Problem ist es immer dann, wenn ein Ehepartner ein Problem damit hat und es nicht möglich ist, eine Lösung zu finden.

Wenn man zufrieden ist, wird man sich ja wohl kaum scheiden lassen wollen.
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Aus moderner Sicht bedeutet die Eheschließung m.E., dass sich zwei Menschen entschieden haben, ihr Leben gemeinsam zu verbringen und wechselseitig Verantwortung zu übernehmen. Wie sie ihr Sexualleben dabei gemeinsam oder eben auch NICHT gemeinsam ausgestalten ist allein deren private Angelegenheit. Das haben sie miteinander zu klären.
Ja natürlich. Aber das hat mit dem Eherecht auch nichts zu tun.

Eheverfehlungen gibt es ja erst dann, wenn sich das Ehepaar eben nicht mehr einig ist und aus diesem Grund ein Ehepartner eine Scheidung möchte. Kein Gericht in Österreich interessiert sich für die Sexualität von Ehepaaren, wenn
diese das Thema nicht selbst im Rahmen einer Scheidung auf den Tisch bringen. Wenn es schon soweit ist, können sie das wohl nicht mehr selbst miteinander klären. Könnten sie das, würden sie sich ja nicht scheiden lassen.
Zitat von nairobinairobi schrieb:Aber wer will denn beurteilen, was "grundlos" ist? Wie oft "muss" man denn den ehelichen Verkehr vollziehen? Das müssen doch die beiden selbst klären, Anwälte oder Gerichte können das nicht.
Zum Problem wird etwas immer dann, wenn mindestens ein Ehepartner etwas als Problem empfindet. Das heißt, dass dieser Ehepartner oder dessen Rechtsvertreter dann glaubhaft darlegen muss, dass das ausreichend ist, um eine Scheidung zu begehren.

Somit wird das Gericht sich die ganze Ehe und den Umgang miteinander anschauen und nicht nur einen Teilaspekt. Es gibt keine allgemeingültige Definition, weil das individuell ist.

Wenn beispielsweise ein Ehepaar jahrelang einmal pro Woche Sex hatte und dann einer plötzlich 4x/Woche Sex möchte und der andere das dann ablehnt, wird ein Gericht ziemlich sicher darin keine Eheverfehlung erkennen.

Umgekehrt, wenn einer plötzlich gar keinen Sex mehr möchte und das nicht begründen kann oder Sexentzug als Druckmittel einsetzt, dann möglicherweise schon. Dann werden beide befragt und natürlich auch der, der den Sex verweigert. Wenn der dann beispielsweise sagt: "Das liegt am Mundgeruch/Körpergeruch meines Ehepartners, der nimmt es mit der Hygiene nicht mehr so genau und ich hab das schon 100x erklärt" dann wird das mit Sicherheit anders bewertet als wenn die Antwort lautet "Ich habe keine Lust auf Sex, weil mein Partner nicht mit mir auf Urlaub nach XY fahren wollte".

Gerichte beurteilen also im Grunde nur, wie die Eheleute miteinander umgehen.
Zitat von nairobinairobi schrieb:Im Grunde dient der eheliche Verkehr ja primär dem Zeugen von Kindern (zumindest aus der Sicht der Religionen).
Naja, das mögen Religionen so sehen, weltliche Gerichte in Österreich aber mit Sicherheit nicht. Es sei denn natürlich, dass glaubhaft dargelegt werden kann, dass die Eheleute das genau so vereinbart haben. Hält sich dann einer nicht daran und möchte auf einmal auch aus anderen Gründen Sex, wird man dem das Verweigernden keine Eheverfehlung daraus zur Last legen können.

Es kommt also immer auf die Umstände an.
Zitat von nairobinairobi schrieb:Wenn man schlicht keine Lust hat kann das Grund genug sein. Denn wenn man sich selber dazu zwingt kann das wohl für den Partner auch nicht wirklich toll sein.
Der Punkt ist eher, warum man keine Lust hat. Dafür gibt es ja auch Gründe. Wenn man gelegentlich keine Lust hat, wird das sicher keine Eheverfehlung sein.
Zitat von nairobinairobi schrieb:Sehe ich auch so, was Ihr schreibt; es geht vor allem darum, Verantwortung für den Partner zu übernehmen,
Für sich, den Partner und die Ehe. Und auch für Fehler, die man macht. Alle machen Fehler. Es ist aber wichtig, dann die Konsequenzen dieser Fehler zu tragen. Jede Entscheidung, die man trifft, hat Konsequenzen. Man muss sich vorher überlegen, ob es einem das wert ist.

Wer beispielsweise immer wieder fremdgeht, braucht sich nicht über eine schuldhafte Scheidung wundern.

Es kann auch passieren, dass man feststellt, man hat den falschen Partner geheiratet. Aber dann muss man auch den Mut haben, das einzugestehen. Der richtige Weg ist dann aus meiner Sicht das Gespräch mit dem Partner zu suchen und zu sagen: "Es tut mir leid, aber es klappt nicht mehr mit uns. Bitte verzeih mir, es war nie meine Absicht, dir wehzutun." Was ja hoffentlich auch stimmt.

Die Enttäuschung, Verletztheit und vielleicht auch Wut des Partners muss man dann eben aushalten können. Das gehört auch zum Übernehmen von Verantwortung.
Zitat von nairobinairobi schrieb:Sexualität ist da zwar auch nicht total unwichtig, da sie die Paarbeziehung stärken kann, aber sie ist doch in meinen Augen nachrangig.
Das kann total unterschiedlich empfunden werden und das ist auch in Ordnung. Gerichte beurteilen im Scheidungsfall ja nur die Diskrepanz zwischen dem, was das Ehepaar vereinbart hat und dem, was jetzt tatsächlich passiert.
Eine Ehe ist aus rechtlicher Sicht ein Vertrag, den man einhalten muss. Ganz ähnlich wie ein Kaufvertrag, da kann man auch nicht etwas ganz anderes liefern als vereinbart wurde

Das Schöne ist: man kann auch immer wieder was Neues ausverhandeln. Allerdings müssen dann beide damit einverstanden sein.


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um 04:53
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Wenn beide einvernehmlich keinen Sex wollen, wird ja logischerweise keiner fehlenden Sex als Eheverfehlung sehen und aus diesem Grund eine Scheidung begehren.
Ich gehe oft mit einer Frau aus dem Dorf spazieren, sie ist gut 7,5 Jahre älter als ich. Sie ist schon lange verwitwet und lebt seit Jahren mit einem Mann zusammen, der geschieden ist. Er ist nun 70. Wir unterhalten uns über alles Mögliche und so kam auch mal das Thema Sex auf. Sie hat da heutzutage keine Lust mehr drauf und findet das auch völlig okay so. Für ihren Partner ist das auch okay. Er ist sehr dick und kann sich schlecht bewegen. Er kocht sehr gerne und gut. Für ihn ist ganz offenbar Essen der "Sex des Alters", wie man so schön sagt.
Ich habe ihr gesagt, dass mir das ähnlich gehe.
Wahrscheinlich durch die Wechseljahre ist das Thema für mich inzwischen auch recht unwichtig. Die Hormonlage ändert sich eben. Das war in jüngeren Jahren auch anders. Ich vermute, dass es vielen so geht. Frauen wie auch Männern.
Das reduziert wohl auch die Gefahr eines Fremdgehens bei einigen...
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Der Punkt ist eher, warum man keine Lust hat. Dafür gibt es ja auch Gründe. Wenn man gelegentlich keine Lust hat, wird das sicher keine Eheverfehlung sein.
Dafür gibt es oft keinen speziellen Grund bzw. kann das viele Gründe haben.
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Somit wird das Gericht sich die ganze Ehe und den Umgang miteinander anschauen und nicht nur einen Teilaspekt. Es gibt keine allgemeingültige Definition, weil das individuell ist.
Aber was, wenn der eine etwas vorbringt und der andere das verneint? Da wird auch ein Gericht nicht weiter kommen.


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