Trailblazer schrieb:Ja, das werden viele Ehemänner, die ihre Frauen schlecht behandeln, ebenso sehen... :/
Für die gilt das ja auch nicht, wie ich deutlich geschrieben habe:
violetluna schrieb:Eine Ehe ist eine Vereinbarung, die man hoffentlich gemeinsam einvernehmlich beschlossen hat, folglich sollte es auch nur so möglich sein, eine Ehe wieder zu scheiden - außer es gibt wirklich triftige Gründe wie Untreue, Gewalt, Vernachlässigung... dann ist es klar, dass sich das Opfer zum eigenen Schutz trennen können muss.
Trailblazer schrieb:Es gibt auch asexuell veranlagte Menschen. Sollte man denen etwa verbieten, eine Ehe zu schließen...?
Nein, wie kommst du darauf? Es geht ja um eine
Eheverfehlung als Scheidungsgrund. Wenn beide einvernehmlich keinen Sex wollen, wird ja logischerweise keiner fehlenden Sex als Eheverfehlung sehen und aus diesem Grund eine Scheidung begehren.
Trailblazer schrieb:Auch geht manchmal eben die sexuelle Anziehungskraft, das Interesse (oder auch Leistungsfähigkeit) im Laufe der Jahre verloren.
Ja und? Wenn das für die Ehepartner kein Problem ist, wird auch aus diesem Grund niemand eine Scheidung deshalb begehren.
Ein Problem ist es immer dann, wenn ein Ehepartner ein Problem damit hat und es nicht möglich ist, eine Lösung zu finden.
Wenn man zufrieden ist, wird man sich ja wohl kaum scheiden lassen wollen.
Trailblazer schrieb:Aus moderner Sicht bedeutet die Eheschließung m.E., dass sich zwei Menschen entschieden haben, ihr Leben gemeinsam zu verbringen und wechselseitig Verantwortung zu übernehmen. Wie sie ihr Sexualleben dabei gemeinsam oder eben auch NICHT gemeinsam ausgestalten ist allein deren private Angelegenheit. Das haben sie miteinander zu klären.
Ja natürlich. Aber das hat mit dem Eherecht auch nichts zu tun.
Eheverfehlungen gibt es ja erst dann, wenn sich das Ehepaar eben nicht mehr einig ist und aus diesem Grund ein Ehepartner eine Scheidung möchte. Kein Gericht in Österreich interessiert sich für die Sexualität von Ehepaaren, wenn
diese das Thema nicht selbst im Rahmen einer Scheidung auf den Tisch bringen. Wenn es schon soweit ist, können sie das wohl nicht mehr selbst miteinander klären. Könnten sie das, würden sie sich ja nicht scheiden lassen.
nairobi schrieb:Aber wer will denn beurteilen, was "grundlos" ist? Wie oft "muss" man denn den ehelichen Verkehr vollziehen? Das müssen doch die beiden selbst klären, Anwälte oder Gerichte können das nicht.
Zum Problem wird etwas immer dann, wenn mindestens ein Ehepartner etwas als Problem empfindet. Das heißt, dass dieser Ehepartner oder dessen Rechtsvertreter dann glaubhaft darlegen muss, dass das ausreichend ist, um eine Scheidung zu begehren.
Somit wird das Gericht sich die ganze Ehe und den Umgang miteinander anschauen und nicht nur einen Teilaspekt. Es gibt keine allgemeingültige Definition, weil das individuell ist.
Wenn beispielsweise ein Ehepaar jahrelang einmal pro Woche Sex hatte und dann einer plötzlich 4x/Woche Sex möchte und der andere das dann ablehnt, wird ein Gericht ziemlich sicher darin keine Eheverfehlung erkennen.
Umgekehrt, wenn einer plötzlich gar keinen Sex mehr möchte und das nicht begründen kann oder Sexentzug als Druckmittel einsetzt, dann möglicherweise schon. Dann werden beide befragt und natürlich auch der, der den Sex verweigert. Wenn der dann beispielsweise sagt: "Das liegt am Mundgeruch/Körpergeruch meines Ehepartners, der nimmt es mit der Hygiene nicht mehr so genau und ich hab das schon 100x erklärt" dann wird das mit Sicherheit anders bewertet als wenn die Antwort lautet "Ich habe keine Lust auf Sex, weil mein Partner nicht mit mir auf Urlaub nach XY fahren wollte".
Gerichte beurteilen also im Grunde nur, wie die Eheleute miteinander umgehen.
nairobi schrieb:Im Grunde dient der eheliche Verkehr ja primär dem Zeugen von Kindern (zumindest aus der Sicht der Religionen).
Naja, das mögen Religionen so sehen, weltliche Gerichte in Österreich aber mit Sicherheit nicht. Es sei denn natürlich, dass glaubhaft dargelegt werden kann, dass die Eheleute das genau so vereinbart haben. Hält sich dann einer nicht daran und möchte auf einmal auch aus anderen Gründen Sex, wird man dem das Verweigernden keine Eheverfehlung daraus zur Last legen können.
Es kommt also immer auf die Umstände an.
nairobi schrieb:Wenn man schlicht keine Lust hat kann das Grund genug sein. Denn wenn man sich selber dazu zwingt kann das wohl für den Partner auch nicht wirklich toll sein.
Der Punkt ist eher, warum man keine Lust hat. Dafür gibt es ja auch Gründe. Wenn man gelegentlich keine Lust hat, wird das sicher keine Eheverfehlung sein.
nairobi schrieb:Sehe ich auch so, was Ihr schreibt; es geht vor allem darum, Verantwortung für den Partner zu übernehmen,
Für sich, den Partner und die Ehe. Und auch für Fehler, die man macht. Alle machen Fehler. Es ist aber wichtig, dann die Konsequenzen dieser Fehler zu tragen. Jede Entscheidung, die man trifft, hat Konsequenzen. Man muss sich vorher überlegen, ob es einem das wert ist.
Wer beispielsweise immer wieder fremdgeht, braucht sich nicht über eine schuldhafte Scheidung wundern.
Es kann auch passieren, dass man feststellt, man hat den falschen Partner geheiratet. Aber dann muss man auch den Mut haben, das einzugestehen. Der richtige Weg ist dann aus meiner Sicht das Gespräch mit dem Partner zu suchen und zu sagen: "Es tut mir leid, aber es klappt nicht mehr mit uns. Bitte verzeih mir, es war nie meine Absicht, dir wehzutun." Was ja hoffentlich auch stimmt.
Die Enttäuschung, Verletztheit und vielleicht auch Wut des Partners muss man dann eben aushalten können. Das gehört auch zum Übernehmen von Verantwortung.
nairobi schrieb:Sexualität ist da zwar auch nicht total unwichtig, da sie die Paarbeziehung stärken kann, aber sie ist doch in meinen Augen nachrangig.
Das kann total unterschiedlich empfunden werden und das ist auch in Ordnung. Gerichte beurteilen im Scheidungsfall ja nur die Diskrepanz zwischen dem, was das Ehepaar vereinbart hat und dem, was jetzt tatsächlich passiert.
Eine Ehe ist aus rechtlicher Sicht ein Vertrag, den man einhalten muss. Ganz ähnlich wie ein Kaufvertrag, da kann man auch nicht etwas ganz anderes liefern als vereinbart wurde
Das Schöne ist: man kann auch immer wieder was Neues ausverhandeln. Allerdings müssen dann beide damit einverstanden sein.