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Wenn Helden nach Antworten suchen...

69.421 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Plaudern ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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nairobi Diskussionsleiter
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gestern um 04:20
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Habt ihr mitbekommen, dass in Deutschland in Banken Schließfachräume aufgebrochen werden?
Nein, ich habe in der letzten Zeit meist gelernt statt die Tagesschau zu gucken.
Habe ja auch noch Urlaub bis DO, so dass ich dienstlich auch nichts mitbekomme. Vielleicht schalte ich die Kiste aber heute mal kurz ein, um mich ein wenig zu orientieren über einige Termine und so.
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Ich wette, das sind Insiderjobs.
In dem mittleren von Dir verlinkten Artikel steht, dass ein ehemaliger Bankmitarbeiter in Verdacht stehe.
Es muss ja schon jemand sein, der sich da auskennt. Mit der Örtlichkeit und den Abläufen und der Sicherheit.
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Was mich viel mehr irritiert ist, dass namhafte Banken Schließfachanlagen betreiben in denen zwei- oder dreistellige Millionenbeträge der Kunden verwahrt werden und es dort nicht mal einen Bewegungsmelder für 5 Euro im Tresorraum gibt, geschweige denn eine simple Körper- oder Ultraschallüberwachung.
Früher gab es sehr viele Banküberfälle. Ich habe es damals schon nie nachvollziehen können, dass die Fotos von Überwachungskameras immer so grottig waren. Schlechte Qualität. Da wäre sicher mehr drin gewesen. Aber das war wohl egal, da die
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Versicherung
dafür aufkam. Als meine Tochter die Ausbildung zur Bankkauffrau machte, hatte ich immer Schiss, sie könne einen Schweren Raub miterleben müssen. Zum Glück geschah das nie. Heute sind Banküberfälle in der Form wie damals selten geworden. Das hat sich verlagert, auch wegen der anderen Konzepte der Banken.


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gestern um 09:44
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Man kann sich natürlich die Hände reiben, dass es nun den einen oder anderen Schwarzgeldabstauber trifft...

...aber es kommt auch vor, dass Leute Uromas teueres Silberbesteck dort einlagern o.Ä.
Ja, das war zumindest in Bonn so, da haben anscheinend viele Privatkunden ihr Gold in die Schließfächer gelegt, was prinzipiell eine gute Idee ist. Nur sollte man eben dann sein Gold auf mehrere Schließfächer verteilen und das haben sie wohl nicht gemacht. Das ist bitter.
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Was mich viel mehr irritiert ist, dass namhafte Banken Schließfachanlagen betreiben in denen zwei- oder dreistellige Millionenbeträge der Kunden verwahrt werden und es dort nicht mal einen Bewegungsmelder für 5 Euro im Tresorraum gibt, geschweige denn eine simple Körper- oder Ultraschallüberwachung.
Das wundert mich auch, vor allem scheint es diese Auflagen nicht zu geben. Normalerweise, sogar bei einer Hausratversicherung mit inkludierter Diebstahlklausel, gibt es Vorschriften wie zum Beispiel, dass Wertgegenstände nicht offen herumliegen dürfen, sonst bezahlt die Versicherung nicht.

Daher finde ich es überraschend, dass man wohl sehr einfach in diese Schließfachräume kommt und das auch tagelang nicht bemerkt wird. Es wäre schon sinnvoll, da sie Sicherheit etwas hochzufahren.
Zitat von nairobinairobi schrieb:In dem mittleren von Dir verlinkten Artikel steht, dass ein ehemaliger Bankmitarbeiter in Verdacht stehe.
Es muss ja schon jemand sein, der sich da auskennt. Mit der Örtlichkeit und den Abläufen und der Sicherheit.
Ich denke, das wird sich als zutreffend herausstellen. Die Frage ist halt immer, ob man das auch beweisen kann. 🤷‍♀️ Aber schon allein an der Auswahl der Banken hat man bemerkt, dass das jemand sein muss, der Informationen hat, die Außenstehende nicht haben können.
Zitat von nairobinairobi schrieb:Aber das war wohl egal, da die
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Versicherung
Zitat von nairobinairobi schrieb:dafür aufkam.
Na schauen wie mal, wie lange es dauert, bis diese Versicherungen ihre AGB ändern und dann bestimmte Sicherheitsvorkehrungen in ihren Klauseln vorschreiben, damit der Schaden gedeckt wird. Wenn das eine Bank dann nicht tut und die Versicherung die Schäden nicht bezahlt, ist die Bank selbst haftbar und das wird dann lustig. Vor allem für die Kunden, die sich auf jahrelange Prozesse einstellen können.

Aber mehr als den Betrag der Einlagensicherung wird trotzdem niemand bekommen, denn darauf werden die Kunden hingewiesen und das unterschreiben sie auch.


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gestern um 13:28
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Aber mehr als den Betrag der Einlagensicherung wird trotzdem niemand bekommen, denn darauf werden die Kunden hingewiesen und das unterschreiben sie auch.
Die Begrenzung der Einlagensicherung wirkt nur dann, wenn eine Bank in die Insolvenz geht.

Wenn jemand im Schließfach Werte in Höhe von z.B. 1 Mio. gelagert hat und die verschwinden, dann ist die Bank grundsätzlich in der Haftung. Zwar begrenzen die Banken in ihren Verträgen oft auf 10-50 Teuro. Diese Klauseln sind aber hinfäliig, wenn der Bank Nach- bzw. Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.


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um 14:13
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Die Begrenzung der Einlagensicherung wirkt nur dann, wenn eine Bank in die Insolvenz geht.
Stimmt, Einlagenversicherung war die falsche Bezeichnung - ich meinte die Versicherung für jene Gegenstände, die im Schließfach deponiert werden. Die Versicherungssumme ist aber üblicherweise viel geringer. Beispielsweise im Fall Gelsenkirchen:
Das gilt besonders, da die Schließfächer nach Angaben der Sparkasse nur bis zu einer Höhe von je 10.300 Euro versichert sind. Alles, was über die Versicherungssumme hinaus geht, könnte für die Kunden verloren sein, vom ideellen Wert einiger Wertgegenstände in den Schließfächern ganz abgesehen.
Quelle:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/schliessfachraub-sparkasse-gelsenkirchen-welche-moeglichkeiten-haben-die-opfer-261075.html
Zitat von TrailblazerTrailblazer schrieb:Diese Klauseln sind aber hinfäliig, wenn der Bank Nach- bzw. Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Ja, da bin ich gespannt, ob das so sein wird und was am Ende dabei rauskommen wird.

Im verlinkten Artikel steht dazu:
Für die Frage der Haftung der Sparkasse ist entscheidend, ob ihr ein Pflichtverstoß vorzuwerfen ist. Das kann z.B. bei

unzureichendem baulichen Sicherungen,
mangelhaften Alarm- oder Überwachungssystemen,
organisatorischen Sicherheitslücken,
fehlender oder verspäteter Reaktion auf Alarmsignale
der Fall sein.
Quelle: s. oben
Polizeiangaben zufolge drangen die Täter über ein Parkhaus ein. Der Weg führte durch mehrere Türen in einen Archivraum, an dessen Wand schließlich ein Durchbruch zu dem Tresorraum erfolgte. Dabei kam ein Spezialbohrer zum Einsatz. Die Polizei hatte am Montag die Spuren am Tatort gesichert.
Quelle: https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/banken-einbrecher-knacken-3200-schliessfaecher-und-erbeuten-30-millionen/100187644.html

Ich habe ein Urteil gefunden, laut dem eine Bank für den gesamten Schaden haften musste. Da gab es aber schon Einbruchsversuche und die Bank hat nach Meinung des Gerichts unzureichend reagiert:
Sachverhalt: Der Kläger fordert Schadensersatz nach einem Einbruch in eine Bankfiliale, bei dem Schließfächer aufgebrochen wurden. Die Bank hatte zuvor ähnliche Einbruchsversuche erlebt und seither ein umstrittenes Sicherheitskonzept implementiert. Die Täter konnten den Bewegungsmelder manipulieren und über ein Kernbohrverfahren in den Schließfachraum eindringen.
Begründung: Die Bank hat ihre Pflichten verletzt, indem sie nach einem früheren Einbruchsversuch keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen getroffen hat. Ihre Sicherheitsvorkehrungen genügten nicht den erforderlichen Standards. Die Manipulation des Bewegungsmelders hätte durch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen verhindert werden können.
Quelle:
https://www.ra-kotz.de/bankschliessfach-bankenhaftung-bei-einem-einbruchdiebstahl.htm

Da ist leichter zu belegen, dass der Anspruch auf Schadensersatz begründet ist. Bei den kürzlich betroffenen Banken hab ich noch nichts derartiges gelesen.


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um 14:19
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Quelle
RA Kotz, was für ein doch eher unschöner Name 🤭


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