violetluna schrieb am 19.01.2026:Man würde sich vielleicht denken, was ist so schlimm daran, eine Akte einzusehen? Aber diese Mitarbeiterinnen mussten wissen, dass sie das nicht einfach dürfen und deshalb sind zumindest die beiden Frauen bereits fristlos entlassen und der Mann verurteilt worden.
Normalerweise ist es doch so, dass man über diese wichtigen Dinge belehrt wird.
Als meine Tochter vor Jahren bei der Verwaltung ein Praktikum gemacht hat wurden ihr verschiedene Dinge gesagt, die sie nicht darf, z.B. nichts weitersagen, das sie im Zusammenhang mit der Tätigkeit erfahren hat.
Das war eine recht umfangreiche Belehrung, die ernst vorgetragen wurde. Das musste sie auch alles unterschreiben.
Früher, als sie noch in Papierform geführt wurden, war es wahrscheinlich einfacher, Akten einzusehen. Wobei ja auch nur Berechtigte Zugang zu Archiven haben.
Heute ist ja vieles in elektronischer Form vorliegend und ein Zugriff wird registriert.
Man muss ja auch eine Begründung zur Dokumentation reinschreiben und die Einsichtnahme wird festgehalten. Bei uns ist das zumindest so. Bei Stichproben, die immer mal wieder von den Behördlichen Datenschutzbeauftragten durchgeführt werden (manche angekündigt, manche unangekündigt) kann es dann zu Nachfragen kommen.
Ich mache ja täglich zig Überprüfungen/Abfragen in unseren Systemen, da ich u.a. mir zugeteilte monatliche Prüflisten bearbeiten muss. Da ist eine Dokumentation schon voreingestellt, so dass ich das nicht jedes Mal neu eingeben muss. In Sonderfällen gebe ich da aber etwas ein, auch z.B. wenn ich einen gesonderten Auftrag bekomme oder wenn mich mal eine Kollegin etwas fragt und meine Meinung wissen will, weil sie vielleicht unsicher ist (das kommt ab und zu vor, ich habe diese Kollegin in unseren Bereich eingearbeitet). Dann schreibe ich "Anfrage Frau X". Ich verlasse mich darauf, dass die Abfrage der Kollegin berechtigt ist - schließlich bearbeitet sie ebenfalls u.a. die Listen.
Es kam bisher fast nie vor, dass bei mir eine Rückfrage kommt und meine gute Dokumentation ist auch schon explizit gelobt worden. Ich mache mir auch fast immer die Mühe, noch kurz und knackig Verwaltungsdaten auszufüllen, so dass jeder sofort erkennt, was ich genau gemacht habe. Da schreibe ich auch Besonderheiten rein. So kann man auch erkennen, dass ich gründlich gearbeitet habe.
Wir hatten auch schon Kollegen, gegen die es Disziplinarverfahren gegeben hat, weil sie sich unrichtig verhalten haben. Manchmal sogar Strafverfahren. Tatsächlich hat es auch schon Entlassungen gegeben. Es gab z.B. mal einen Kollegen, der Informationen an seinen Bruder, der Rechtsanwalt ist, weitergegeben hat. Da kamen noch einige andere gravierende Sachen dazu und er wurde schließlich komplett aus dem Dienst entfernt. Meines Wissens nach hat er dann später bei einem Sicherheitsdienst gearbeitet.
Tatsächlich gibt es in wohl allen Bundesländern immer mal Verstöße, hier nur einige Beispiele:
OLG Stuttgart: 1.500,- EUR Geldbuße wegen unerlaubter Datenabfrage durch einen Polizisten - Kanzlei Dr. Bahr https://share.google/Zds8f33G2e6nLK8Nq
Allein in Sachsen standen nach Angaben der Landesdatenschutzbeauftragten Juliane Hundert „in ca. 75 Prozent der Ordnungswidrigkeitsverfahren Bedienstete der sächsischen Polizei im Verdacht, unbefugt personenbezogenen Daten abgerufen und unerlaubt verarbeitet zu haben.“
Polizist*innen dürfen nur aus dienstlichen Zwecken zur Erfüllung einer konkreten Aufgabe auf die Daten zugreifen. Trotzdem missbrauchen Polizeibeamt*innen regelmäßig ihre Zugangsrechte für privat motivierte Datenabrufe, wie der Sächsische (PDF), aber auch die Tätigkeitsberichte aus Berlin (PDF), Baden-Württemberg, Hessen (PDF) und Hamburg offenlegen.
Diese Fälle sind weder selten noch neu.
Quelle:
Tätigkeitsberichte der Landesdatenschutzbehörden: Viele Verfahren gegen die Polizei wegen Datenschutzverstößen https://share.google/cc96HcrEb1cIaOWJn
Das Amtsgericht Dieburg in Südhessen hat einen Polizisten zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er vertrauliche Daten an eine Bekannte mit mutmaßlichen Verbindungen ins rechtsextreme Milieu weitergegeben hatte. Der 46 Jahre alte Beamte räumte vor Gericht ein, das Dienstgeheimnis verletzt zu haben.
Quelle:
Hessen: Polizist gab Daten an Ex-Freundin weiter - Geldstrafe - DER SPIEGEL https://share.google/02drHGtxVVKsHhiGy
Ein Polizist in Baden-Württemberg wurde zu einer Geldstrafe von 3.500 Euro verurteilt, weil er ohne dienstlichen Grund persönliche Daten einer Frau aus dem Melderegister abgerufen hatte. Dieser Fall zeigt, wie wichtig Datenschutz ist und welche Folgen es hat, wenn Beamte ihre Befugnisse missbrauchen.
Was ist passiert?
Der Polizist führte eine Verkehrskontrolle durch und hielt eine Frau an. Danach nutzte er seinen dienstlichen Zugang, um ihr im Melderegister hinterlegtes Foto anzusehen – ohne einen dienstlichen Grund. Besonders problematisch: Er hatte eine private „Schönheitsskala" von 1 bis 10 und rief nur Bilder von Frauen ab, die aus seiner Sicht eine hohe Punktzahl erreichten.
Quelle:
3.500 Euro Bußgeld: Polizist missbraucht persönliche Daten für private Zwecke - Prinz-Blog https://share.google/jQ2tvCjWesvSTO1JB
Der Kläger habe im Dienst als Kontrollbeamter der Bundespolizeiinspektion Flughafen M. im Bereich der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle am 19. Oktober 2017 auf Bitten seines Vaters drei Abfragen im polizeilichen Auskunftssystem INPOL zur Person des Herrn M. durchgeführt, wobei ihm jeweils ein Personentreffer zu Herrn M. angezeigt worden sei. Bei der dritten Abfrage habe er die entsprechende Fahndungsdatei geöffnet und zur Kenntnis genommen. Das Handeln auf Bitten seines Vaters ergebe sich aus vom LKA mitgehörten Telefongesprächen zwischen Herrn M. und dem Vater des Klägers[/quote]
Quelle:
VGH München, Beschluss v. 19.04.2021 – 6 C 21.862 - Bürgerservice https://share.google/APe6Um6r4nv8v4Mss
violetluna schrieb am 19.01.2026:Die Qualität unterscheidet sich auch nicht von der in günstigen Ketten wie C&A, Newyorker, H&M, Zara und wie sie alle heißen. Ich weiß nicht mal, ob die noch existieren, ich hab schon seit Jahren keine Bekleidung mehr im stationären Handel gekauft.
Ja, die gibt es tatsächlich alle noch.
Hochwertigere und damit auch hochpreisigere Bekleidung gibt es hingegen eher bei Geschäften wie Peek&Cloppenburg, Robert Ley etc.
Außer C&A sind die von Dir genannten Läden glaube ich eher auf ein jüngeres Publikum ausgerichtet.
Dann gibt es noch so Geschäfte im Billigsortiment wie Takko, KIK, Ernstings, NKD, TK.Maxx usw. Wobei Ernstings auch ganz schöne Kindersachen hat. Ich kaufe allerdings keine mehr, das überlasse ich den Kindern, die eher wissen, was in welcher Größe benötigt wird. Ich schenke ganz pragmatisch Geld bzw. überweise das.
Vor über 20 Jahren gab es in der Stadt, in der ich arbeite, mal einen Lindex. Der hatte schöne Kindersachen. Hat aber irgendwann leider wieder zugemacht.
umma schrieb am 26.01.2026:GsD ist unser Familienmitglied wieder in D.
Das ist bestimmt eine große Erleichterung. Ich hoffe, dass er keine schlechten Erfahrungen gemacht hat.
Szintigraphie, war von Euch schon mal jemand bei einer?
Ich wünsche einen schönen Sonntag 🫶