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Fall Edathy - politische Sprengkraft?!

1.153 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Pädophilie, Kinderpornografie, Friedrich ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Fall Edathy - politische Sprengkraft?!

20.03.2014 um 11:59
@Lumina85
Korte sagte SPIEGEL ONLINE, er sei "zutiefst irritiert" über das Schweigen Zierckes im Innenausschuss. "Wir haben stundenlang über die Abläufe in der Edathy-Affäre gesprochen, und dieser Fall wurde komplett verschwiegen." Er bezweifle, ob die Darstellungen des BKA so noch haltbar seien.
Da ist deine Kritik. Aus einem der beiden Artikel die ich gepostet habe. Und in dem es auch nur ganz am Ende um Edathy geht.
Zitat von Lumina85Lumina85 schrieb:Ja, er wurde bestraft, hat einfach mal locker 10.000 EUR bezahlt, was ihm sicherlich nicht wehtut - denn als BKA-Beamter verdient man nicht schlecht. Das kann man sogar bei einem mittleren Gehalt berappen wenn man ein bisschen was angespart hat.
Das man Geld "berappen" kann heißt nicht das es nicht weh tut. Aber klär mich mal bitte auf, wie viel verdient denn ein BKA-Beamter so?
Zitat von Lumina85Lumina85 schrieb:Zeig mir doch mal ein Beispiel wo sich ein normaler Bürger freikaufen konnte. Ich habe bisher noch nichts davon gelesen.
Achso, na dann ist es auch nie passiert. Dabei kommt doch absolut jeder Fall über Otto-Normalbürger die Kinderpornos gekauft haben sofort in die Zeitung.
Zitat von Lumina85Lumina85 schrieb:Des Weiteren habe ich ein paar Jahre im Gericht bearbeitet, wenn da KP-Fälle reingekommen sind, da gings ab...da war nichts mit einem geringfügigen Strafbefehl. Ich halte einfach die Strafe nicht für angemessen, ganz einfach
Da wurden vielleicht auch mehr Kinderpornos gekauft. Du weißt ja nicht welches Ausmaß der Fall mit dem BKA-Beamten hatte. Aber du kannst ja mal erzählen was du so für angemessen halten würdest.

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20.03.2014 um 14:41
@Schandtat
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit besteht nur zwischen Bürger und Staat, nicht zwischen den Bürgern, kann mir also egal sein.
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Wenn der Staat einem Bürger das Recht auf Meinungsfreiheit zusichert...rate mal, welche Konsequenz das dann für dich als Dritten hat?

Und mit drittklassiger Laien-Juristik gehts dann auch weiter:
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Ich habe nicht darüber gejammert, und ich habe dir auch keine Straftaten nahegelegt. Ich habe nur gesagt, dass diese Taten strafbar sind (und zwar weil du vorher behauptet hast dass sie nicht strafbar wären- was nunmal falsch war).
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Nein...es ist sicher nicht strafbar ein Flugblatt herzustellen und zu verteilen. Es könnte unter Umständen sein, daß dieses VON DIR nahegelegte Flugblatt strafbar ist - allerdings zwingt mich ja niemand "dein" Flugblattmotiv zu verwenden. Deine Darstellung ist absurd.
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Von einer Missachtung der Rechtsstaatlichkeit kann also keine Rede sein.
Du verurteilst meine Kritik, weil sie deiner Meinung nach auf Ansichten basiert, die nicht bewiesen wurden...und verurteilst meine hypothetische Reaktion (wenn Edathy in meiner Nachbarschaft leben würde), weil sie deiner Darstellung nach strafbar wäre...und fällst dieses Urteil über die Strafbarkeit meiner Reaktion, bevor du überhaupt Details über den Inhalt "meiner Flugblätter" kennst oder weißt, wie ich eine Mahnwache durchführen würde. Du bedienst dich in deiner Kritik also derer Methoden, die du bei mir anprangerst um meine Meinung damit zu diskreditieren. Wobei du in deiner Vorverurteilung sogar noch einen ganzen Schritt weiter gehst und mir Straftaten nahelegst, ehe es wenigstens Hinweise hierfür gibt. Für die Straftaten, die ich bei Edathy vermute gibt es dagegen schwere Indizien.
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Dir scheint nicht ganz klar zu sein was einen Beweis ausmacht. Da du Edathy nicht in den Kopf schauen kannst ist ein Beweis über innere Tatsachen (wie Überzeugungen oder Neigungen) schwierig.
Na klar...und Breivik muß ich nachweisen das ihm klar war, daß Schußverletzungen tödlich sein können. Wenn jemand bei einem Kinderporno-Ring Filme und Bilder nackter Kinder kauft, muß ich dem ganz sicher nicht mehr nachweisen, daß er den Missbrauch und die Entwürdigung dieser Kinder billigend in Kauf nimmt. Unser Gesetz hatte hier bisher eine Lücke (die man gerade dabei ist zu stopfen) - am Fakt des Fehlverhaltens von Edathy ändert das aber nichts. Durch die Gesetzeslücke wird dieses Fehlverhalten lediglich nicht strafbar.

"Nicht strafbar" schließt ein moralisches Fehlverhalten nicht kategorisch aus! Und die Gesellschaft hat das Recht moralisches Fehlverhalten zum Beispiel in Form von Ausgrenzung zu ahnten - auch wenn keine Strafbarkeit vorliegt. Es ist nicht verboten ein Arschloch zu sein - aber die Gesellschaft darf Arschlöcher ausgrenzen. So einfach ist das.

Über deine Versuche Kritiker Edathys zu kriminalisieren:
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Hab ich ja nicht gemacht, wie ich bereits geschrieben habe.
----------->
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Ja, das Signal für die Gesellschaft sagt sieht ungefähr so aus: "Wenn wir auf etwas stoßen das wir nicht erklären können aber das uns irgendwie Angst macht, dann gilt der Rechtsstaat nicht mehr und wir können uns benehmen wie hysterische Bauern mit Fackeln und Mistgabeln im Mittelalter".
Die Kritiker - die du als "hysterische Bauern" verunklimpfst - setzen sich also über die Gesetze des Rechtsstaates hinweg und betreiben Selbstjustiz.
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Wegen Menschen wie dir vermutlich.
schuechtern-klatsch-173405 L

Ach, hör doch auf...ich werd ja verlegen! :oD


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Fall Edathy - politische Sprengkraft?!

20.03.2014 um 16:02
@kakaobart
Ich hab mir fast gedacht das du nur auf den ersten Teil meines Zitates eingehen würdest. Deshalb nochmal zur Erinnerung:
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb: Abgesehen davon habe ich dir nicht verboten es zu glauben, ich habe nur gesagt dass du dich weit aus dem Fenster lehnst. Das wäre so oder so kein Eingriff in die Meinungsfreiheit.
;)
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Wenn der Staat einem Bürger das Recht auf Meinungsfreiheit zusichert...rate mal, welche Konsequenz das dann für dich als Dritten hat?
Muss ich im Gegensatz zu dir nicht raten. Keine. Die Grundrechte verpflichten nur den Staat. Und wo du gerade drittklassige Laien-Juristik erwähnst: "Von der unmittelbaren Drittwirkung wird immer dann gesprochen, wenn die Grundrechte ohne eine Beteiligung der öffentlichen Gewalt unmittelbar zwischen den Bürgern wirken. Diese theoretische Form der Drittwirkung wird allerdings in der Praxis der deutschen Rechtsprechung abgelehnt." (http://www.juraforum.de/lexikon/grundrechte-drittwirkung-der)

Nächstes Mal erst informieren;)

So, was hast du denn sonst noch für Argumente?
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Nein...es ist sicher nicht strafbar ein Flugblatt herzustellen und zu verteilen.
Genau, ich habe auch nicht gesagt das Flugblätter an sich strafbar sind. Zur Erinnerung:
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Doch, wenn diese Flugblätter unbewiesene Behauptungen wie beispielsweise "Edathy ist Pädophil" enthalten ist das üble Nachrede und nach § 186 StGB strafbar.
Na, fällt dir was auf? Die Strafbare Handlung liegt in der unbewiesenen Behauptung, nicht in dem Erstellen eines Flugblattes. Drittklassige Laien-Juristik scheint ja wirklich dein Fachgebiet zu sein.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Es könnte unter Umständen sein, daß dieses VON DIR nahegelegte Flugblatt strafbar ist - allerdings zwingt mich ja niemand "dein" Flugblattmotiv zu verwenden.
Gut erkannt. Da Vorverurteilungen aber scheinbar bei dir einfach dazugehören, bin ich davon ausgegangen, dass deine Flugblätter- wenn du welche erstellen würdest- ungefähr diese Aussage enthalten würden. Wenn nicht ist das selbstverständlich auch nicht strafbar.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Du verurteilst meine Kritik, weil sie deiner Meinung nach auf Ansichten basiert, die nicht bewiesen wurden...
Das ist der Fall. Mit Meinung hat das nichts zu tun.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:und fällst dieses Urteil über die Strafbarkeit meiner Reaktion, bevor du überhaupt Details über den Inhalt "meiner Flugblätter" kennst oder weißt, wie ich eine Mahnwache durchführen würde.
Nein. Ich sage nur: Wenn du es so durchführen würdest, dann wäre es strafbar.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Du bedienst dich in deiner Kritik also derer Methoden, die du bei mir anprangerst um meine Meinung damit zu diskreditieren. Wobei du in deiner Vorverurteilung sogar noch einen ganzen Schritt weiter gehst und mir Straftaten nahelegst, ehe es wenigstens Hinweise hierfür gibt.
Wie gesagt, ich habe dir keine Strafbare Handlung nahe gelegt. Ich sagte nur "Wenn du es so und so machst ist es strafbar".
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Wenn jemand bei einem Kinderporno-Ring Filme und Bilder nackter Kinder kauft, muß ich dem ganz sicher nicht mehr nachweisen, daß er den Missbrauch und die Entwürdigung dieser Kinder billigend in Kauf nimmt.

Erstmal musst du ihm nachweisen, dass er zum Zeitpunkt des Kaufs überhaupt wusste, dass es sich um einen Kinderporno-Ring handelt.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb: Und die Gesellschaft hat das Recht moralisches Fehlverhalten zum Beispiel in Form von Ausgrenzung zu ahnten - auch wenn keine Strafbarkeit vorliegt. Es ist nicht verboten ein Arschloch zu sein - aber die Gesellschaft darf Arschlöcher ausgrenzen.
Stimmt, aber du sprichst ja glücklicherweise nur für dich und nicht für die Gesellschaft. Bedenke trotzdem, dass juristische Grundsätze möglicherweise durchaus ihre Berechtigung haben. Wenn du schon unbedingt jemanden Verurteilen willst, dann solltest du darüber nachdenken sie auch anzuwenden.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Die Kritiker - die du als "hysterische Bauern" verunklimpfst - setzen sich also über die Gesetze des Rechtsstaates hinweg und betreiben Selbstjustiz.
Stimmt, da hab ich mich wohl etwas zu kurz gefasst. Zum Glück für dich hab ich das ja in meinem letzten Beitrag konkretisiert:
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Und wenn das tust, ja dann gleichst du eben einem mittelalterlichen Lynchmob, nicht in der Hinsicht dass du jemanden Lynchst (zum Glück), sondern in der Hinsicht das du hysterisch auf Dinge reagierst die dir Angst machen.
Du siehst, ich habe nicht vor jemanden zu kriminalisieren. Die Neigung zu Hysterie und Selbstgerechtigkeit teilst du dennoch mit den Teilnehmern dieser Lynchmobs. Mehr wollte ich damit nicht sagen.


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Fall Edathy - politische Sprengkraft?!

20.03.2014 um 21:40
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Und die Gesellschaft hat das Recht moralisches Fehlverhalten zum Beispiel in Form von Ausgrenzung zu ahnten - auch wenn keine Strafbarkeit vorliegt. Es ist nicht verboten ein Arschloch zu sein - aber die Gesellschaft darf Arschlöcher ausgrenzen. So einfach ist das.
Und damit haben wir auch ein hervorragendes Beispiel, warum keine Homogenität der Gesellschaft erstrebenswert ist.
Ausgrenzung ist immer das falsche Mittel.
Durch Ausgrenzung wird nie ein Problem gelöst.

Manchmal gibt es keine Lösung. So ist es in diesem Fall.
Es müssen in intelligenter Übereinstimmung Wege gefunden werden, die geeignet sind, die Betroffenen zu befähigen, mit ihren Neigungen so umzugehen, so dass sie diese auf keinen Fall ausleben.

Dazu müssen mindestens Teile der Gesellschaft fähig sein !


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20.03.2014 um 21:51
Also ich finde diese Diskussion wird nur von einer Seite wirklich reflektiert geführt:

Ich sage nicht, dass es zu dem Thema nur eine Meinung geben darf. Ich verstehe die Leute, die Edathy schon für die Bilder verurteilen, die er so auf dem Rechner hatte. Gerade aus der Sicht von Eltern muss es völlig unverständlich sein, warum man sich nicht pornographisches Material von kleinen Kindern ansehen darf, auf dem diese nackt sind. Und das empört viele - daran wird aber ja gerade in Form eines neuen Gesetzesentwurfes gearbeitet.

Das große Problem der Diskussion ist: Es hätte sie niemals geben dürfen. Alle Leute, die Edathy für das verurteilen, was er dort getan hat, dürften diese Informationen gar nicht besitzen. Denn nach geltenem Recht hätte das nie an die Öffentlichkeit kommen dürfen, da er letztlich keine Straftat begangen hat. Die Leute, die hier sagen, dass Edathy sich geschickt aus der Affäre gezogen hat, müssen darüber nochmal genau nachdenken: Nach geltendem Recht hätte er keine Konsequenzen zu spüren bekommen dürfen, nun hat er den Ruf des Pädophilen, einer, der so sehr geächetet ist wie sonst kaum etwas in unserer Gesellschaft.

Und hier jetzt die große Frage: Was für perfekte Menschen seid ihr, dass ihr diesen Menschen für das, was er getan hat, so sehr verurteilen könnt? Stellt euch vor eure Fehler, die nicht strafrechtlich relevant sind, würden in die Öffentlichkeit hinausgetragen. Sagen wir, ihr habt eurem Kind mal im Affekt eine Ohrfeige gegeben, behandelt es sonst aber super. Oder ihr betrügt eure Frau. Kleine Sachen, die auch in der Öffentlichkeit geächtet sind. Oder es sind Sachen, die noch deutlich schlimmer sind, ich bin ja Verfächter der Theorie, das jeder eine Leiche im Keller hat, bei der er froh sein kann, dass sie nie entdeckt wurde. Und dann stellt euch vor, ihr würdet aufgrund dieser Sachen, die moralisch geächtet werden, aber nicht strafrechtlich, euren Job verlieren. Freunde, da die schlecht über euch reden. Und dann, wenn das alles weg ist, kommt jemand und sagt: "Ups. Vertran. Eigentlich ist derjenige ein toller Familienvater...". Aber es interessiert niemanden mehr.

Ich ergreife hier nicht Partei für Edathy. Ich stelle nur die Frage, wie ihr auf soetwas reagieren würdet. Und ob ihr euch die andere Seite vorstellen könnt, die, in der jetzt nämlicher jener steckt. Er weiß, er hat eigentlich nichts schlimmes gemacht, aber jeder sieht in ihm den schlechtesten Menschen Deutschlands. Und das ist nicht fair, bedenkt man, dass es dazu hätte nie kommen dürfen.

Und zum Schluss noch: Ja, ich finde es auch fragwürdig, dass er sich diese anderen Bilder angesehen hat, aber ich finde, ihn einfach als Täter hinzustellen und ihm die öffentliche Hinrichtung zu wünschen, ist zu einfach. Im Prinzip geht uns das alle gar nichts an, das zeigt die Aufarbeitung dieser Sache. Wir sind nicht die moralischen Richter über andere Menschen, dafür müssten wir entweder selbst perfekt oder eben Gesetzgeber sein, da kann man dann über solche Sachen diskutieren.

Wir sollten uns alle darauf besinnen, was hier gerade passiert: Wir haben "das Böse" klar definiert und jagen es durchs Dorf und wünschen uns, dass es stürzt und wir ihm die berühmte Mistgabel in den Rücken rammen können. Aber meine Frage: Sind wir dadurch wirklich besser?


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Fall Edathy - politische Sprengkraft?!

20.03.2014 um 23:56
@Schandtat
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Muss ich im Gegensatz zu dir nicht raten. Keine. Die Grundrechte verpflichten nur den Staat. Und wo du gerade drittklassige Laien-Juristik erwähnst: "Von der unmittelbaren Drittwirkung wird immer dann gesprochen, wenn die Grundrechte ohne eine Beteiligung der öffentlichen Gewalt unmittelbar zwischen den Bürgern wirken. Diese theoretische Form der Drittwirkung wird allerdings in der Praxis der deutschen Rechtsprechung abgelehnt." (http://www.juraforum.de/lexikon/grundrechte-drittwirkung-der)
Wenn du die Grundrechte eines Menschen verletzt, ergeben sich aus dieser Handlung Straftaten. Wenn jemand daran gehindert wird seine Meinung zu äußern, wäre die Bestimmung der juristischen Bezeichnung eine Frage der dazu angewendeten Methoden - das könnte zum Beispiel eine Unterlassungsklage sein... Dies wäre der Bereich, in dem die Drittwirkung dann ganz unmittelbar greift:
Anders hingegen ist es bei der mittelbaren beziehungsweise direkten Drittwirkung, die seit dem Lüth-Urteil in der Verfassung verankert ist [BVerfG, 15.01.1958, 7 198 (204)]: sie tritt immer dann ein, wenn die Anwendung der Grundrechte nicht unmittelbar zwischen den Bürgern stattfindet, jede zu treffende Entscheidung aber im Lichte der Grundrechte betrachtet werden muss.
Und gerade dieses Lüth-Urteil ist in unserem Diskussionskontext ein sehr relevantes Beispiel:
Der Hamburger Senatsdirektor und Leiter des Presseamtes Erich Lüth hatte über die Presse dazu aufgerufen, den unter der Regie von Veit Harlan entstandenen Film Unsterbliche Geliebte, gedreht nach der Novelle Aquis submersus von Theodor Storm, zu boykottieren. Harlan war in der Nazizeit als Regisseur des antisemitischen Films „Jud Süß“ bekannt geworden. Sein neuer Film sollte bei der „Woche des deutschen Films“ gezeigt werden. Dies hatte Lüth bei deren Eröffnung am 20. September 1950 als Vorsitzender des Hamburger Presseklubs scharf kritisiert: Der Autor von „Jud Süß“ sei am wenigsten geeignet, den im Nationalsozialismus verwirkten moralischen Ruf des deutschen Films wiederherzustellen.

Die Domnick-Film-Produktion-GmbH, die den umstrittenen Regisseur beschäftigte, forderte Lüth daraufhin zu einer Klarstellung auf. In einem öffentlichen Antwortbrief weitete er seine Vorwürfe aus und bezeichnete Harlan als „Nazifilm-Regisseur Nr. 1“, der mit „Jud Süß“ einer der wichtigsten Exponenten der mörderischen Judenhetze der Nazis gewesen sei. Es sei daher nicht nur das „Recht anständiger Deutscher“, sondern sogar ihre Pflicht, sich im „Kampf gegen diesen unwürdigen Repräsentanten des deutschen Films über den Protest hinaus auch zum Boykott bereitzuhalten.“

Die Produktionsfirma und die Herzog-Film-GmbH, die den Harlan-Film bundesweit verlieh, erwirkten daraufhin beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen Lüth. Ihm wurde verboten, „die deutschen Theaterbesitzer und Filmverleiher aufzufordern, den Film nicht in ihr Programm aufzunehmen und das deutsche Publikum aufzufordern, diesen Film nicht zu besuchen.“ Das Landgericht sah in seinem Aufruf eine sittenwidrige Aufforderung zum Boykott mit dem Ziel, ein Wiederauftreten Harlans „als Schöpfer repräsentativer Filme“ zu verhindern. Harlan sei in dem wegen seiner Beteiligung an dem Film „Jud Süß“ gegen ihn eingeleiteten Strafverfahren rechtskräftig freigesprochen worden und unterliege aufgrund der Entscheidung im Entnazifizierungsverfahren in der Ausübung seines Berufes keinen Beschränkungen. Die persönliche Meinung Lüths über Harlan spiele hier keine Rolle. Er habe jedoch die Öffentlichkeit aufgefordert, durch ein bestimmtes Verhalten die Aufführung von Harlan-Filmen und damit das Wiederauftreten Harlans als Filmregisseur unmöglich zu machen. Dies sei eine unerlaubte Handlung nach § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und daher durch eine Unterlassungsverfügung zu unterbinden.

Gegen diese Entscheidung wandte sich Lüth mit seiner Verfassungsbeschwerde an das BVerfG. Er machte geltend, in seinem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) verletzt worden zu sein.

Das BVerfG gab schließlich Lüths Verfassungsbeschwerde statt.
Je nachdem welche Maßnahmen also ein Kritiker meiner Meinung und einer hypothetischen Flugblatt-Aktion ergreifen würde um mich zu stören, wäre hier also das Grundgesetz im Rahmen der direkten Drittwirkung wirksam. Dein Umweg über den Vorwurf der angeblichen Strafbarkeit von Flugblättern und Mahnwachen legen da schon den Gedanken sehr nahe, daß mein Einwand durchaus angemessen war.

Und nun zu deinen Äußerungen bezüglich einer etwaigen Strafbarkeit von Flugblättern:
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Genau, ich habe auch nicht gesagt das Flugblätter an sich strafbar sind.
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Na, fällt dir was auf? Die Strafbare Handlung liegt in der unbewiesenen Behauptung, nicht in dem Erstellen eines Flugblattes.
Hier leugnest du noch jede Vorverurteilung...und schließt diesen Fall dann ausgerechnet mit diesem Fazit ab:
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Gut erkannt. Da Vorverurteilungen aber scheinbar bei dir einfach dazugehören, bin ich davon ausgegangen, dass deine Flugblätter- wenn du welche erstellen würdest- ungefähr diese Aussage enthalten würden.
Du bestreitest also händeringend mir irgendwelche Straftaten nahegelegt zu haben und rühmst dich danach für deine Feststellung, daß du davon ausgehst, daß ich strafwürdige Flugblätter herstellen würde. In dieser Feststellung gehst du sogar so weit mir zu widersprechen und mir selbst DANN noch strafbares Material zu unterstellen, nachdem ich erklärt habe mich keiner strafbaren Inhalte zu bedienen:
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Ich habe nur gesagt, dass diese Taten strafbar sind (und zwar weil du vorher behauptet hast dass sie nicht strafbar wären- was nunmal falsch war).
Beitrag von Schandtat (Seite 29)

Du konstruierst eine Straftat...unterstellst sie mir...und hast dann noch den Witz mir zu widersprechen, wenn ich erkläre solche Straftaten nicht begehen zu wollen. Und danach leugnest du noch den Versuch mir Straftaten nahe gelegt zu haben - als ob es nicht immernoch hier 1:1 so stehen würde...:
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Nein. Ich sage nur: Wenn du es so durchführen würdest, dann wäre es strafbar.
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Wie gesagt, ich habe dir keine Strafbare Handlung nahe gelegt. Ich sagte nur "Wenn du es so und so machst ist es strafbar".
Du hast mir aber unterstellt es "so und so" machen zu wollen - und mir somit faktisch eine Straftat unterstellt. Und an deiner Unterstellung hieltest du sogar noch fest, als ich dir widersprochen hatte. ;o)

Belassen wir es dabei - es artet langsam in sinnlosen Grabenkämpfen aus, die nichts mehr mit dem eigentlichen Thema zu tun haben. Es macht ja inzwischen keinen Unterschied mehr, ob du mir Straftaten unterstellt hast oder nicht...da wir uns ja inzwischen darin einig sind, daß man derartigen Protest auch legal durchführen kann.
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Erstmal musst du ihm nachweisen, dass er zum Zeitpunkt des Kaufs überhaupt wusste, dass es sich um einen Kinderporno-Ring handelt.
Gibt es da noch andere Vertriebe, die ausschließlich mit Nacktbildern/-filmen von Kindern handeln?
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Stimmt, aber du sprichst ja glücklicherweise nur für dich und nicht für die Gesellschaft. Bedenke trotzdem, dass juristische Grundsätze möglicherweise durchaus ihre Berechtigung haben. Wenn du schon unbedingt jemanden Verurteilen willst, dann solltest du darüber nachdenken sie auch anzuwenden.
Wenn im Iran Homosexuelle hingerichtet werden, sind das auch kein Verbrechen im Sinne der dort geltenden Gesetze. Werden wir uns trotzdem darin einig, daß es dennoch unmoralisch ist und es darum auch vernünftig ist, wenn die Gesellschaft die Verantwortlichen entsprechend beurteilt?
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Die Neigung zu Hysterie und Selbstgerechtigkeit teilst du dennoch mit den Teilnehmern dieser Lynchmobs. Mehr wollte ich damit nicht sagen.
Deine Versuche mich zu diskreditieren, deine Darstellung meiner Kritik als "Hysterie" und deine unsachlichen Vergleiche, bedienen vor allem selbst das Konzept einer hysterischen Überdramatisierung...und sollen eine einseitige Auseinandersetzung mit dem Fall Edathy erreichen. Die offensichtlichen Ungereimtheiten sollen deinem Willen nach nicht als Indiz gegen die Glaubwürdigkeit Edathys angeführt werden...wer dies dennoch betreibt, muß sich irrationalen Vorwürfen stellen und wird als Feind des Rechtsstaates dargestellt.
Um jegliche moralische Verfehlung von Edathy abzuwaschen versuchst du sogar die Legende des "Nicht-Kinderpornografischen Ringes, der aber ausschließlich mit Nacktdarstellungen von Kindern handelt" zu erschaffen...und hoffst glaubhaft machen zu können, daß Edathy ja keine Ahnung davon hatte, wo er sich da seine Kinder-Nacktaufnahmen bestellt. Dieser Blödsinn könnte auch in unserem Rechtsstaat keinen Boden gewinnen - das Problem ist nicht, daß jemand Zweifel daran hatte, daß Edathy ganz genau wusste mit wem er da Geschäfte machte...das Problem ist, daß solche Geschäfte bis jetzt noch nicht strafbar sind. Edathy wird das - in Ermangelung an Alternativen - trotzdem versuchen so dar zu stellen um seine Weste zu waschen - man kann es ihm ja nicht verbieten - aber glauben wird ihm das niemand. Nichteinmal ein Richter. Siehe Vergleich mit Breivik, der womöglich behaupten könnte nicht geahnt zu haben, daß Schußverletzungen gefährlich seien und sein Amokschießen darum milder bewertet werden müsse. Behaupten kann er das...


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Fall Edathy - politische Sprengkraft?!

21.03.2014 um 08:43
@kakaobart
Zum Lüth-Urteil: Stimmt, die Gerichte sind an die Grundrechte gebunden und dazu verpflichtet diese in einem Prozess auch zwischen Privaten zu berücksichtigen. Das wäre aber kein Fall unmittelbarer Drittwirkung wie du schreibst, sondern von mittelbarer (was übrigens auch in dem von dir zitierten Text steht). Allerdings besteht diese Bindung weiterhin nur für die 3 Gewalten (in diesem Fall das zuständige Gericht), und das zeigt sich auch in dem von dir zitierten Urteil: Nicht das Verhalten der beiden Streitparteien wird hier im Licht der Grundrechte diskutiert, sondern das Urteil des Landgerichts. Das Handeln Harlans an sich ist kein Eingriff in die Grundrechte.
Dasselbe gilt für unseren Fall. Deine Grundrechte könntest du geltend machen, wenn ich deine Meinungsfreiheit durch einen Gerichtsbeschluss einschränken würde. Würde ich dich wegen der übler Nachrede aufgrund einer Tatsachenbehauptung (wie beispielsweise "Edathy ist Pädophil") anzeigen (und würdest du daraufhin verurteilt werden) könntest du dein Recht auf Meinungsfreiheit nicht geltend machen, weil dieses keine Tatsachenbehauptungen schützt.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Je nachdem welche Maßnahmen also ein Kritiker meiner Meinung und einer hypothetischen Flugblatt-Aktion ergreifen würde um mich zu stören, wäre hier also das Grundgesetz im Rahmen der direkten Drittwirkung wirksam. Dein Umweg über den Vorwurf der angeblichen Strafbarkeit von Flugblättern und Mahnwachen legen da schon den Gedanken sehr nahe, daß mein Einwand durchaus angemessen war.
Falsch. Mein Einwand war, dass dein Handeln unter bestimmten Voraussetzungen strafbar ist. Da hilft dir die mittelbare Drittwirkung auch nicht weiter. Und das ich dir diese Strafbarkeit vorgeworfen habe stimmt ebenfalls nicht. Ich habe lediglich auf die mögliche Strafbarkeit hingewiesen.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Hier leugnest du noch jede Vorverurteilung
Ich leugne sie nicht. Sie ist einfach nicht vorhanden.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:und rühmst dich danach für deine Feststellung, daß du davon ausgehst, daß ich strafwürdige Flugblätter herstellen würde
Falsch. Ich sage dass ich erwarte, dass deine Flugblätter Vorverurteilungen enthalten. Möglicherweise tun sie das nicht, aber wenn doch wäre ich nicht überrascht. Das ist keine Vorverurteilung, sondern nur eine Einschätzung. Die Möglichkeit, dass alles anders abläuft als von mir erwartet lasse ich dabei offen.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Du hast mir aber unterstellt es "so und so" machen zu wollen
Nein. Ich habe gesagt dass ich es dir zutraue. Und ich habe gesagt dass es in diesem Fall strafbar wäre.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Gibt es da noch andere Vertriebe, die ausschließlich mit Nacktbildern/-filmen von Kindern handeln?
Haben sie denn ausschließlich mit Nacktbildern/-filmen von Kindern gehandelt?
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb: Werden wir uns trotzdem darin einig, daß es dennoch unmoralisch ist und es darum auch vernünftig ist, wenn die Gesellschaft die Verantwortlichen entsprechend beurteilt?
Ja, wenn wir den Verantwortlichen nachweisen können, dass sie verantwortlich sind.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Die offensichtlichen Ungereimtheiten sollen deinem Willen nach nicht als Indiz gegen die Glaubwürdigkeit Edathys angeführt werden
Doch. Sie sollen aber nicht zu einer Verurteilung führen.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:wer dies dennoch betreibt, muß sich irrationalen Vorwürfen stellen und wird als Feind des Rechtsstaates dargestellt.
Nein. Nur als selbstgerecht und hysterisch.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Um jegliche moralische Verfehlung von Edathy abzuwaschen versuchst du sogar die Legende des "Nicht-Kinderpornografischen Ringes, der aber ausschließlich mit Nacktdarstellungen von Kindern handelt" zu erschaffen
Falsch. Ich sage nur, dass Edathy evtl. nicht über alle Aktivitäten dieses Kinderporno-Rings bescheid wusste.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:und hoffst glaubhaft machen zu können, daß Edathy ja keine Ahnung davon hatte, wo er sich da seine Kinder-Nacktaufnahmen bestellt.
Ebenfalls falsch. Ich sage nur das es möglich ist.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:das Problem ist nicht, daß jemand Zweifel daran hatte, daß Edathy ganz genau wusste mit wem er da Geschäfte machte
Nein. DU hast keine Zweifel daran. Über die Zweifel aller anderen die am Gerichtsprozess beteiligt waren weißt du nichts.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Siehe Vergleich mit Breivik, der womöglich behaupten könnte nicht geahnt zu haben, daß Schußverletzungen gefährlich seien und sein Amokschießen darum milder bewertet werden müsse.
Dieser Vergleich hinkt. Eine derartiges Unwissen erfordert kein besonderes Fachwissen, ist allgemein bekannt und für jeden leicht nachzuvollziehen und kommt daher im Gerichtsprozess einer objektiven Sorgfaltspflichtverletzung gleich. Im Vergleich dazu kannst du im Fall Edathy nicht beurteilen, wie offensichtlich die kriminellen Machenschaften des fraglichen Kinderporno-Rings waren.


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Fall Edathy - politische Sprengkraft?!

21.03.2014 um 08:55
@kakaobart
Ich finde es erstaunlich, dass Du anderen juristische Laienhaftigkeit vorwirfst, selbst aber genau damit glänzt.
Solche Äußerungen gehen schnell nach hinten los.


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Fall Edathy - politische Sprengkraft?!

21.03.2014 um 23:12
Um nochmal aufs Thema zurück zu kommen, hat auch Jemand das gesamte Interview gelesen? Ich fand es eine Unverschämtheit und zum Kotzen (jaja, wieder der moralische Aspekt)! Erst hüllt sich der gute Herr Edathy seit Beginn der zur "Affäre" avancierten Situation (in der er ja nun mal die Hauptrolle spielt) wochenlang in Schweigen, um dann auf so großkotzige, egozentrische Art und Weise zurück zu schlagen! Den Fragen weicht er meist aus, um sogleich den Spieß umzudrehen und sich sofort wieder als armes Opfer darzustellen! Das Beispiel mit dem Cannabis-Konsum hinkt nicht nur hinterher, sondern ist auch noch falsch und schwachsinnig und Geld für Bilder/Videos nackter Kinder zu bezahlen, um sich anschliessend damit zu rechtfertigen, dies' sei Kunst, ist doch wohl ein Witz!

Ich kann die juristische/rechtliche Seite zwar nachvollziehen, aber egal, ob es rechtlich Niemanden etwas angegangen wäre, Fakt ist doch wohl: er stand nun mal auf der Liste des kanadischen (Porno?)Website-Betreibers, somit ist eine Hausdurchsuchung nicht nur ein opportunes, sondern sogar notwendiges Mittel (auch, wenn man über die Art und Weise und die "Harke" sicherlich streiten kann). Und egal, ob es Niemanden etwas angegangen wäre, oder doch, aber Fakt ist doch außerdem, es ist nun mal an die Öffentlichkeit gelangt und auch wenn legal, so ist es trotzdem etwas, was die Öffentlichkeit größtenteils verurteilt, bzw. nicht gut findet, somit hätte er im Interview zumindest mal in der Hinsicht ein klein wenig einlenken und sich für einen eventuellen Fehler entschuldigen können. Zumindest einen Satz von @kakaobart fand ich sehr treffend, den ich gerne nochmal zitiere:
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Es ist nicht verboten ein Arschloch zu sein - aber die Gesellschaft darf Arschlöcher ausgrenzen
In diesem Sinne, das Thema ist zwar schon weitestgehend ausgelutscht, aber nach dem Interview sei es dem Herrn Edathy auch aus meiner Sicht gegönnt, was ihm geschieht!


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Fall Edathy - politische Sprengkraft?!

22.03.2014 um 02:44
@Schandtat
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Dasselbe gilt für unseren Fall. Deine Grundrechte könntest du geltend machen, wenn ich deine Meinungsfreiheit durch einen Gerichtsbeschluss einschränken würde.
Genau das nahm ich in meiner Argumentation für einen hypothetischen Fall - mit Verweis auf deine Behauptung, meine Reaktion sei strafbar - an. Siehe auch deine nächste Äußerung hierzu:
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Würde ich dich wegen der übler Nachrede aufgrund einer Tatsachenbehauptung (wie beispielsweise "Edathy ist Pädophil") anzeigen (und würdest du daraufhin verurteilt werden) könntest du dein Recht auf Meinungsfreiheit nicht geltend machen, weil dieses keine Tatsachenbehauptungen schützt.
Der Knackpunkt DEINER Argumentation liegt darin, daß ich aber keine derartigen Behauptungen aufgestellt habe...deine Anzeige also folglich gegen Aussagen gerichtet wäre, die nicht strafbar wären - und somit nicht erfolgreich wäre (siehe Lüth-Urteil).
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Und das ich dir diese Strafbarkeit vorgeworfen habe stimmt ebenfalls nicht. Ich habe lediglich auf die mögliche Strafbarkeit hingewiesen.
Für den Fall, daß dieses Randthema überhaupt noch wen - außer uns beiden - interessiert, mag sich der Leser mit diesem Beitrag hier beschäftigen, da setze ich mich mit deinen Vorwürfen auseinander und belege anhand von Zitaten meine Darstellung:

Beitrag von kakaobart (Seite 30)
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Haben sie denn ausschließlich mit Nacktbildern/-filmen von Kindern gehandelt?
Der Vertrieb wurde von einem Gericht als Kinderporno-Vertrieb erkannt und der Betreiber entsprechend verurteilt. Edathys "Stammladen" war also definitiv ein echter Kinderporno-Vertrieb. Dieser Vertrieb hat nachweislich Sexvideos u. A. mit KLEINKINDERN angeboten...sich vor diesem Hintergrund jetzt "dumm" zu stellen und so zu tun, als hätte man trotzdem nicht ahnen können, was für ein Laden das ist, stellt schon fast eine Verhöhnung der Opfer dar.
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Dieser Vergleich hinkt. Eine derartiges Unwissen erfordert kein besonderes Fachwissen, ist allgemein bekannt und für jeden leicht nachzuvollziehen und kommt daher im Gerichtsprozess einer objektiven Sorgfaltspflichtverletzung gleich. Im Vergleich dazu kannst du im Fall Edathy nicht beurteilen, wie offensichtlich die kriminellen Machenschaften des fraglichen Kinderporno-Rings waren.
"Kein besonderes Fachwissen" - erfordert es denn ein besonderes Fachwissen um einen Kinderporno-Ring als Solchen zu erkennen, wenn er einschlägiges Material anbietet?

In diesem Artikel wird auf eines der Videos von Edathys Händler eingegangen:
Den Buben gab Markus R. umgerechnet 5 Euro für ihre Mitwirkung. Die anfangs 12-, 13- oder 14-Jährigen mussten sich mit Öl einreiben und sich an den Genitalien anfassen. Der Jüngste von ihnen war acht Jahre alt.
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.kinderpornos-hier-kamen-die-azov-filme-an-edathy-her-deutscher-kameramann-filmte-die-nackten-jungen-in-rumaenien.65570f2b-54ad-4988-8921-7780df98db92.html

Auf was für einer Homepage wähnst du dich also, wenn du feststellst, daß die solche Filme anbieten...?

Hier aus einer anderen Quelle über den Betreiber des Kinderporno-Ringes:
Der 42-Jährige aus Toronto wird beschuldigt, eindeutig sexuelle Bilder und Filme von Kleinkindern und Teenagern produziert, verteilt, besessen und exportiert zu haben.
...
Für die Polizei von Toronto war es der größte Fall auf diesem Gebiet der Kriminalität - und der entsetzlichste: Hunderttausende Bilder zeigten "schrecklichen sexuellen Missbrauch - vom Schlimmsten, was Polizeibeamte gesehen haben", sagt Joanna Beaven-Desjardins, die der Sonderabteilung für Sexverbrechen der Polizei in Toronto vorsteht.
http://www.morgenweb.de/nachrichten/welt-und-wissen/brian-way-ein-handler-des-grauens-1.1411079

- "eindeutig sexuelle Bilder und Filme von Kleinkindern"

Wer auf so einer Homepage landet weiß sofort, wo er sich da gerade virtuell aufhält. Zumal man solche Seiten wohl auch nur mit entsprechenden Suchbegriffen findet. Zu behaupten, man hätte das trotz des einschlägigen Materials für einen "Kunsthändler" gehalten ist einfach der letzte Versuch sich aus der Affaire zu ziehen, indem man sich dumm stellt.
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Ich sage nur das es möglich ist.
Und ist es nicht möglich, daß jemand ernsthaft glaubt, Waffen verschössen harmlose Rosenblüten? Bei anderen Verbrechen sind wir uns einig, daß so eine behauptete Fehlannahme so unglaubwürdig sei, daß wir sie ignorieren können...nur bei Edathy setzt du die Standards so hoch an, daß wir dem vermutlich sogar noch nachweisen sollen, daß ihm klar war, das es sich bei den Darstellern um ECHTE Menschen handelte und nicht um Zeichentrickfiguren.

Und das wird in einem realen Prozess ganz sicher nicht hinhauen. Mit solchen Tricks haben schon Andere versucht sich zu retten (diverse Prozesse gegen Holocaustleugner, die darauf bestanden, daß man ihnen nachweise, daß sie den Shoa LEUGNEN - also wider besseren Wissen bestreiten). Azov Films ist als Kinderporno-Vertrieb aufgrund des angebotenen Materials erkennbar gewesen - das hätte jeder gemerkt, der sich dort wenige Minuten lang umsieht...und ein jahrelanger Stammkunde wie Edathy erst recht. In diesem Zusammenhang sei nochmal an die Ergebnisse der Haus- und Bürodurchsuchung erinnert:

- PC mit manipulierter Festplatte (Manipulation wurde kurz vor der Durchsuchung durchgeführt)
- PC mit entfernter und physisch zerstörter Festplatte
- Laptop war verschwunden und wurde IM NACHHINEIN als gestohlen gemeldet.

Somit waren alle EDV-Daten außerhalb der Kontrollmöglichkeiten der Ermittler. Mal abwarten, was die Ermittlungen noch hervorbringen...immerhin gab es vor kurzem ein anonymes Schreiben eines angeblichen Zeugen. FALLS es sich beim Verfasser wirklich um einen Zeugen handelt, der Edathy belasten kann, wäre hier noch eine interessante Wendung möglich... Aber selbst dann werden "ganz bestimmte Kreise" solidarisch weiterhin darauf bestehen, daß Edathy unschuldig ist. Vielleicht stand er ja unter dem Einfluss von Gedankenmanipulation?! Hey...ich sage nur, daß es möglich ist! ^^


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Fall Edathy - politische Sprengkraft?!

22.03.2014 um 11:44
@kakaobart
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Genau das nahm ich in meiner Argumentation für einen hypothetischen Fall - mit Verweis auf deine Behauptung, meine Reaktion sei strafbar
Ist aber wie gesagt falsch. Ich habe nicht gesagt, dass deine Reaktion strafbar ist. Ich habe gesagt, dass deine Reaktion strafbar wäre, wenn du sie unter bestimmten Umständen ausführen würdest. Wenn du dies tätest würde dir die mittelbare Drittwirkung nicht helfen.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Der Knackpunkt DEINER Argumentation liegt darin, daß ich aber keine derartigen Behauptungen aufgestellt habe...deine Anzeige also folglich gegen Aussagen gerichtet wäre, die nicht strafbar wären - und somit nicht erfolgreich wäre (siehe Lüth-Urteil).
Falsch. Ich habe wie gesagt nicht behauptet, dass du solche Aussagen aufgestellt hast.Wenn du das nicht tust kann ich dagegen natürlich auch keine Anzeige erheben. Das bezieht sich aber natürlich nur auf deine Flugblätter. Deine Mahnwachen könnten weiterhin den Tatbestand der Nachstellung erfüllen.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:da setze ich mich mit deinen Vorwürfen auseinander und belege anhand von Zitaten meine Darstellung:
Diese Belege waren falsch. Die mittelbare Drittwirkung lässt sich hier nicht anwenden. Hab ich in meiner Antwort ja schon erläutert.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Der Vertrieb wurde von einem Gericht als Kinderporno-Vertrieb erkannt und der Betreiber entsprechend verurteilt. Edathys "Stammladen" war also definitiv ein echter Kinderporno-Vertrieb. Dieser Vertrieb hat nachweislich Sexvideos u. A. mit KLEINKINDERN angeboten
Richtig. Die Frage ist aber ob Edathy dies zum Zeitpunkt des Kaufs der Bilder wusste.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:"Kein besonderes Fachwissen" - erfordert es denn ein besonderes Fachwissen um einen Kinderporno-Ring als Solchen zu erkennen, wenn er einschlägiges Material anbietet?
Es erfordert erstmal, dass man dieses einschlägige Material zu Gesicht bekommen hat. Die Bilder die Edathy nachgewiesen werden konnten wurden nicht als Kinderpornographie eingestuft. Alles weitere ist Spekulation von dir.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Auf was für einer Homepage wähnst du dich also, wenn du feststellst, daß die solche Filme anbieten...?
Die Homepage wurde von den Leuten betrieben die Edathy diese Bilder verkauft haben. Das heißt nicht, dass Edathy diese Bilder auf der Homepage gekauft hat.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Zu behaupten, man hätte das trotz des einschlägigen Materials für einen "Kunsthändler" gehalten ist einfach der letzte Versuch sich aus der Affaire zu ziehen, indem man sich dumm stellt.

Wenn ich mich richtig erinnere hat Edathy nur gesagt, dass sein Interesse an den Kindern künstlerischer Natur war. Wofür er den Händler hielt hat damit ja nichts zu tun.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Und ist es nicht möglich, daß jemand ernsthaft glaubt, Waffen verschössen harmlose Rosenblüten?
Doch. Das wäre aber (wenn diese Person es besser wissen müsste) ein Fall grober Fahrlässigkeit. Die grobe Fahrlässigkeit ist im Fall eines Täters der nicht weiß, dass seine Waffe nicht tötet offensichtlich. Bei Edathy ist sie es wie gesagt nicht.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Bei anderen Verbrechen sind wir uns einig, daß so eine behauptete Fehlannahme so unglaubwürdig sei, daß wir sie ignorieren können
Falsch. DU bist der Meinung dass du behauptete Fehlannahmen ignorieren kannst. Das hat mit Rechtsstaatlichkeit (an die dein persönliches Urteil natürlich nicht gebunden ist) nichts zu tun. In einem Gerichtsverfahren wird diese Behauptung nicht ignoriert sondern überprüft.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:In diesem Zusammenhang sei nochmal an die Ergebnisse der Haus- und Bürodurchsuchung erinnert:

- PC mit manipulierter Festplatte (Manipulation wurde kurz vor der Durchsuchung durchgeführt)
- PC mit entfernter und physisch zerstörter Festplatte
- Laptop war verschwunden und wurde IM NACHHINEIN als gestohlen gemeldet.
Richtig. Klingt nicht nach Zufall. Kann aber trotzdem Zufall sein.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb: Mal abwarten, was die Ermittlungen noch hervorbringen...
Das werte ich mal als Fortschritt.


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Fall Edathy - politische Sprengkraft?!

22.03.2014 um 11:50
@Radi0head
Zitat von Radi0headRadi0head schrieb:so ist es trotzdem etwas, was die Öffentlichkeit größtenteils verurteilt, bzw. nicht gut findet, somit hätte er im Interview zumindest mal in der Hinsicht ein klein wenig einlenken und sich für einen eventuellen Fehler entschuldigen können.
Warum? Edathy schuldet dir und der restlichen Öffentlichkeit nichts. Was du verurteilst kann ihm egal sein.
Abgesehen davon würde Edathy sich, wenn er einlenken würde, in den Augen der Öffentlichkeit zugeben dass er pädophil ist.


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22.03.2014 um 17:46
@Schandtat
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Diese Belege waren falsch. Die mittelbare Drittwirkung lässt sich hier nicht anwenden. Hab ich in meiner Antwort ja schon erläutert.
Ich beziehe mich in meiner Auseinandersetzung mit deinen Strafbarkeitsvorwürfen nicht auf eine Drittwirkung - sondern gehe darin ausschließlich auf deine Äußerungen ein...zitiere sie und belege damit meine Darstellung. Ich benutze tatsächlich deine eigene Aussage 1:1 als Beweis für meine Darstellung, weil du es selbst zugegeben hast:
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Da Vorverurteilungen aber scheinbar bei dir einfach dazugehören, bin ich davon ausgegangen, dass deine Flugblätter- wenn du welche erstellen würdest- ungefähr diese Aussage enthalten würden.
Beitrag von Schandtat (Seite 30)

Du erklärst also, daß du davon ausgegangen bist, daß ich mich strafbar verhalten würde...und legst mir damit ohne wenn und aber eine Straftat nahe. Diese Belege sind nicht falsch - sie sind ohne Abänderung aus dem Original übernommen und somit unbestreitbar. Dein Versuch die Themen zu vertauschen (in die Randdiskussion über die Strafbarkeit der Flugblätter bringst du Argumente aus der Randdiskussion über die "mittelbare Drittwirkung") wirkt hilflos - deine Behauptung, daß meine Belege (-> Zitate aus deinen Beiträgen) falsch seien ist schlicht gelogen.

Für denjenigen, den diese Randdiskussion noch interessiert: Diese Unterstellung war aus dem Grund einigermaßen relevant, weil sich Schandtat über die gesellschaftliche Vorverurteilung Edathys beschwerte - sich aber selbst solcher Vorverurteilungen bedient ("Kritiker Edathys sind bereit Straftaten zu begehen, um Edathy Schaden zuzufügen") um eine Atmosphäre der Kriminalisierung zu erschaffen. Das ist eben momentan der aktuelle Kurs der Edathy-Symphatisanten, die in ihrem Gegenangriff nun jegliche Empörung in ein negatives Licht rücken möchten. So werden in seinen Beiträgen solche Kritiker als "hysterische Bauern" verunglimpft und ihre moralische Bewertung als "Lynchmop-Justiz" dargestellt.
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Die Frage ist aber ob Edathy dies zum Zeitpunkt des Kaufs der Bilder wusste.
Nein, die Frage ist ob man das NICHT wissen kann. Weil es durch das Angebot des Vertriebes nicht vorstellbar ist, daß jemand nicht bemerkt, wo er sich da gerade aufhält, ist nun der Beschuldigte in der Pflicht seine Darstellung ("ich konnte das ja nicht wissen") zu beweisen. Im Rahmen der hiesigen Diskussion würde es mir allerdings schon reichen, wenn du mir ein glaubwürdiges Szenario schilderst, demzufolge man sich durch das Angebot eines Kinderporno-Händlers wühlt (und dabei seine Bestellungen tätigt)...und dabei nicht bemerkt, was da sonst noch so angeboten wird.
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Die Homepage wurde von den Leuten betrieben die Edathy diese Bilder verkauft haben. Das heißt nicht, dass Edathy diese Bilder auf der Homepage gekauft hat.
Reine Spekulation. Edathy hat bis jetzt mit keinem Wort bestritten die Dateien auf der Homepage gekauft zu haben...
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Falsch. DU bist der Meinung dass du behauptete Fehlannahmen ignorieren kannst. Das hat mit Rechtsstaatlichkeit (an die dein persönliches Urteil natürlich nicht gebunden ist) nichts zu tun. In einem Gerichtsverfahren wird diese Behauptung nicht ignoriert sondern überprüft.
Biete mir ein Beispiel an, bei dem ein Holocaustleugner dahingehend überprüft wurde, ob er möglicherweise tatsächlich nichts von der Offenkundigkeit des Shoa wusste...und ihn darum auch nicht "leugnen" konnte.
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Das wäre aber (wenn diese Person es besser wissen müsste) ein Fall grober Fahrlässigkeit. Die grobe Fahrlässigkeit ist im Fall eines Täters der nicht weiß, dass seine Waffe nicht tötet offensichtlich. Bei Edathy ist sie es wie gesagt nicht.
Du bist der Meinung ein Axtmörder, der behauptet nicht geahnt zu haben, daß er mit einer Axt Menschen verletzen könne, würde dann tatsächlich nur wegen "grober Fahrlässigkeit" verurteilt werden? :oD
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Wenn ich mich richtig erinnere hat Edathy nur gesagt, dass sein Interesse an den Kindern künstlerischer Natur war. Wofür er den Händler hielt hat damit ja nichts zu tun.
Na, er wird diesen Vertrieb doch irgendwie zugeordnet haben - insbesondere, weil man bei dem Angebot nackter Kinder besonders sensibel sein wird - wie darf ich mir das also Vorstellen? Edathy gab sich in der Öffentlichkeit gerne als entschiedener Gegner von Kinderpornographie...wie soll ein Szenario abgelaufen sein, demzufolge dieser Mann trotz des Angebotes solcher Bilder/Filme vor der Bestellung nicht das Bedürfnis hat zu überprüfen, ob da nicht auch hartes Material angeboten wird?

Und wie steht es um das Material, daß er besessen hat? Er gibt ja zu Material erworben zu haben, auf dem Minderjährige und sogar Kinder (laut Medien von mindestens einem 8 Jährigen) nackt zu sehen waren. Da er dafür auch Geld bezahlt hat, war im folglich auch klar, daß diese Daten zu kommerziellem Zweck genutzt wurden. Wie kann man Nacktaufnahmen von Achtjährigen kommerziell anbieten, ohne dieses Kind zu mißbrauchen?

Edathy WUSSTE, daß diese Kinder mißbraucht wurden! Das ergibt sich aus dem einfachen Fakt, daß ein kommerzielles Angebot solcher Abbildungen bereits einen Mißbrauch darstellt. Edathy nahm das billigend in Kauf. Das ist bis jetzt durch eine peinliche Gesetzeslücke noch nicht strafbar...aber Grund genug diesen Menschen zu verachten.

Er erklärt in seinem Interview sogar, daß er generell Kindersex nicht als moralisch verwerflich einstuft:
In der Kunstgeschichte hat der männliche Akt, auch der Kinder- und Jugendakt, übrigens eine lange Tradition. Man muss daran keinen Gefallen finden, man darf es aber, ohne darüber öffentlich Rechenschaft abzulegen zu haben.
https://www.facebook.com/edathy/posts/688694261193344?stream_ref=10

Edathy bagatellisiert diesen Mißbrauch also nicht nur bei Nacktdarstellungen - auch bei konkreten Aufnahmen vom Akt leugnet er einen grundsätzlichen Mißbrauch der Protagonisten und geht dabei auch explizit auf Kinder ein. Es wundert mich in diesem Zusammenhang, daß sich der traditionsbewusste Edathy so sehr über den "öffentlichen Pranger" empört, dem er sich gegenwärtig ausgesetzt fühlt...haben Pranger doch schließlich ebenfalls eine lange Tradition.

Und abschließend noch eine Auffälligkeit am Charakters von Edathy: nach all diesen "zufälligen Ungereimtheiten" rund um seinen Fall (verschwundene PCs, etc.), würde sich ein echter Gegner von Kinderpornographie damit abfinden, daß er trotz Unschuld halt einfach unfassbares Pech hatte und die öffentliche Empörung akzeptieren. Edathy aber macht der Gesellschaft - die ihm nicht glaubt - schwere Vorwürfe. Als eine noch viel härter Vorverurteilung im Zschäpe-Fall um sich griff, hat er dies trotz seiner Funktion nicht kritisiert. Solange die Gesellschaft mutmaßliche Nazis vorverurteilt scheint ihn das nicht zu belasten - aber mutmaßliche Pädokriminelle haben selbst bei zum Himmel schreienden Hinweisen gefälligst ein Recht auf eine neutrale Reaktion! Doppelmoral - Level: Boss.


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Fall Edathy - politische Sprengkraft?!

22.03.2014 um 23:12
@kakaobart
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Ich beziehe mich in meiner Auseinandersetzung mit deinen Strafbarkeitsvorwürfen nicht auf eine Drittwirkung - sondern gehe darin ausschließlich auf deine Äußerungen ein.
Als ich auf deinen Link geklickt habe kam ich zu diesem Beitrag:
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Wenn du die Grundrechte eines Menschen verletzt, ergeben sich aus dieser Handlung Straftaten. Wenn jemand daran gehindert wird seine Meinung zu äußern, wäre die Bestimmung der juristischen Bezeichnung eine Frage der dazu angewendeten Methoden - das könnte zum Beispiel eine Unterlassungsklage sein... Dies wäre der Bereich, in dem die Drittwirkung dann ganz unmittelbar greift:
Fazit: Doch du beziehst dich auf die Drittwirkung. Die Dinge die du bezüglich meiner Aussagen geschrieben hast sind, wie ich in meinem letzten Beitrag geschrieben habe ebenfalls falsch.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Du erklärst also, daß du davon ausgegangen bist, daß ich mich strafbar verhalten würde...und legst mir damit ohne wenn und aber eine Straftat nahe.
Falsch. "Wenn und Aber" sind hier, dass ich nicht ausschließe, dass du es auch anders machen könntest.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Diese Belege sind nicht falsch - sie sind ohne Abänderung aus dem Original übernommen und somit unbestreitbar.
Richtig. Sie belegen nur nicht das was du sagst.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:in die Randdiskussion über die Strafbarkeit der Flugblätter bringst du Argumente aus der Randdiskussion über die "mittelbare Drittwirkung"
Falsch. Diese Argumente hast du gebracht. Sie waren nur nicht anwendbar.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:ich aber selbst solcher Vorverurteilungen bedient ("Kritiker Edathys sind bereit Straftaten zu begehen, um Edathy Schaden zuzufügen")
Ebenfalls falsch. Ich sagte, dass bestimmte Aktionen die du vorgeschlagen hast unter bestimmten Voraussetzungen strafbar sind.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb: Das ist eben momentan der aktuelle Kurs der Edathy-Symphatisanten, die in ihrem Gegenangriff nun jegliche Empörung in ein negatives Licht rücken möchten
Auch das ist falsch. Ich bin kein Edathy-Sympathisant. Ich finde dich nur selbstgerecht.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Nein, die Frage ist ob man das NICHT wissen kann. Weil es durch das Angebot des Vertriebes nicht vorstellbar ist, daß jemand nicht bemerkt, wo er sich da gerade aufhält, ist nun der Beschuldigte in der Pflicht seine Darstellung ("ich konnte das ja nicht wissen") zu beweisen.
Das nicht vorstellbar ist dass Edathy NICHT bemerkt hat wo er sich befand ist eine Unterstellung deinerseits. In Deutschland hat man übrigens dem Beschuldigten seine Schuld nachzuweisen und nicht umgekehrt. Da wären wir wieder bei deiner Laien-Justiz.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Biete mir ein Beispiel an, bei dem ein Holocaustleugner dahingehend überprüft wurde, ob er möglicherweise tatsächlich nichts von der Offenkundigkeit des Shoa wusste
Ich kenne ehrlich gesagt gar kein Beispiel in welchem ein Holocaustleugner behauptet hat den Holocaust aus Fahrlässigkeit geleugnet zu haben. Ohne diese Möglichkeit wird die Fahrlässigkeit natürlich auch nicht überprüft. Wenn du einen solchen Fall kennst, dann kannst du ihn hier gerne verlinken.Übrigens hinkt dieser Vergleich immer noch. Hab ich aber schon zweimal erläutert.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Du bist der Meinung ein Axtmörder, der behauptet nicht geahnt zu haben, daß er mit einer Axt Menschen verletzen könne, würde dann tatsächlich nur wegen "grober Fahrlässigkeit" verurteilt werden?
Wenn diese Möglichkeit tatsächlich besteht und ihm das Gegenteil nicht bewiesen werden kann, dann ja. Hängt dann halt von den psychologischen Gutachtern ab. Das Beispiel ist aber weit von der Realität entfernt und ebenfalls nicht mit dem Fall Edathy vergleichbar.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Edathy gab sich in der Öffentlichkeit gerne als entschiedener Gegner von Kinderpornographie...wie soll ein Szenario abgelaufen sein, demzufolge dieser Mann trotz des Angebotes solcher Bilder/Filme vor der Bestellung nicht das Bedürfnis hat zu überprüfen, ob da nicht auch hartes Material angeboten wird?
Ich hab keine Ahnung. Aber du verstehst wieder nicht, dass bei einer Verurteilung (zumindest bei einer juristischen) die Beweisschuld bei dir liegt. Nicht Edathy muss dir erklären wie das ganze abgelaufen ist- du musst es erklären.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Edathy WUSSTE, daß diese Kinder mißbraucht wurden!
Das konntest du ihm immernoch nicht nachweisen.
Er erklärt in seinem Interview sogar, daß er generell Kindersex nicht als moralisch verwerflich einstuft:

In der Kunstgeschichte hat der männliche Akt, auch der Kinder- und Jugendakt, übrigens eine lange Tradition.
Wie üblich falsch. Edathy redet hier über den Begriff "Akt" in der Kunst. Mit "Geschlechtsakt" hat das nichts zu tun. Siehe hier: Wikipedia: Akt (Kunst)
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Edathy bagatellisiert diesen Mißbrauch also nicht nur bei Nacktdarstellungen - auch bei konkreten Aufnahmen vom Akt leugnet er einen grundsätzlichen Mißbrauch der Protagonisten und geht dabei auch explizit auf Kinder ein.
Stimmt wie gesagt nicht. Es geht hier nicht um Aufnahmen von einem Akt. Die Aufnahme ist vielmehr der Akt.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Solange die Gesellschaft mutmaßliche Nazis vorverurteilt scheint ihn das nicht zu belasten - aber mutmaßliche Pädokriminelle haben selbst bei zum Himmel schreienden Hinweisen gefälligst ein Recht auf eine neutrale Reaktion! Doppelmoral - Level: Boss.
Achso, und dann ist es fair wenn du ihn vorverurteilst oder was? Ich sags ja: Selbstgerechtigkeit ohne Ende.


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Fall Edathy - politische Sprengkraft?!

22.03.2014 um 23:27
@kakaobart
Übrigens, eine Sache zu der Vorverurteilung von der du die ganze Zeit redest: Ich denke alle Menschen bilden sich Urteile über andere ohne sie vollständig zu kennen, dass ist keine Frage der Einstellung oder des guten Willens, sondern einfach ein Teil des Menschlichen Verhaltens und davon spreche ich mich keinesfalls frei. Es ist aber ein Unterschied ob man daraufhin den anderen aus der Gesellschaft ausgrenzen und ihn mit Flugblättern und Mahnwachen belästigen möchte, oder ob man ihn ganz einfach für einen selbstgerechten Wichtigtuer hält.


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Fall Edathy - politische Sprengkraft?!

23.03.2014 um 03:01
@Schandtat
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Als ich auf deinen Link geklickt habe kam ich zu diesem Beitrag:
Und auf die Idee zur entsprechenden Stelle zu gehen, in der ich mich mit deinen Flugblatt-Vorwürfen auseinander setze bist du nicht gekommen, weil du gehofft hast, daß sich niemand über deine Trollerei lustig machen würde.

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Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Fazit: Doch du beziehst dich auf die Drittwirkung. Die Dinge die du bezüglich meiner Aussagen geschrieben hast sind, wie ich in meinem letzten Beitrag geschrieben habe ebenfalls falsch.
Oder hast du einfach nur eine Leseschwäche? Soll der Onkel Kakaobart dir ein wenig helfen...? :o)

Guck mal...ich hab dir die relevante Stelle nochmal her kopiert:
Und nun zu deinen Äußerungen bezüglich einer etwaigen Strafbarkeit von Flugblättern:

Schandtat schrieb:
Genau, ich habe auch nicht gesagt das Flugblätter an sich strafbar sind.

Schandtat schrieb:
Na, fällt dir was auf? Die Strafbare Handlung liegt in der unbewiesenen Behauptung, nicht in dem Erstellen eines Flugblattes.

Hier leugnest du noch jede Vorverurteilung...und schließt diesen Fall dann ausgerechnet mit diesem Fazit ab:

Schandtat schrieb:
Gut erkannt. Da Vorverurteilungen aber scheinbar bei dir einfach dazugehören, bin ich davon ausgegangen, dass deine Flugblätter- wenn du welche erstellen würdest- ungefähr diese Aussage enthalten würden.

Du bestreitest also händeringend mir irgendwelche Straftaten nahegelegt zu haben und rühmst dich danach für deine Feststellung, daß du davon ausgehst, daß ich strafwürdige Flugblätter herstellen würde. In dieser Feststellung gehst du sogar so weit mir zu widersprechen und mir selbst DANN noch strafbares Material zu unterstellen, nachdem ich erklärt habe mich keiner strafbaren Inhalte zu bedienen:

Schandtat schrieb:
Ich habe nur gesagt, dass diese Taten strafbar sind (und zwar weil du vorher behauptet hast dass sie nicht strafbar wären- was nunmal falsch war).
Diskussion: Fall Edathy - politische Sprengkraft?! (Beitrag von Schandtat)

Du konstruierst eine Straftat...unterstellst sie mir...und hast dann noch den Witz mir zu widersprechen, wenn ich erkläre solche Straftaten nicht begehen zu wollen.
Da du offenbar Probleme hattest den relevanten Text zu finden hast du nun die Gelegenheit alles nochmal zu lesen, die Arme zu verschränken, trotzig mit dem Fuß auf den Boden zu stampfen und dann alle meine "furchtbar falschen Darstellungen" mit deinem stilistischen "richtig" oder "falsch" zu kommentieren. :o)
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Falsch. "Wenn und Aber" sind hier, dass ich nicht ausschließe, dass du es auch anders machen könntest.
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Hier nochmal die relevanteste Stelle:
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Da Vorverurteilungen aber scheinbar bei dir einfach dazugehören, bin ich davon ausgegangen, dass deine Flugblätter- wenn du welche erstellen würdest- ungefähr diese Aussage enthalten würden.
Du bist ausdrücklich davon ausgegangen, daß ich die von dir beschriebene Straftat begehen würde. Das ist eine absolute Aussage...und unter Umständen schon strafbar. Der Zusatz "ich gehe davon aus" mildert die üble Nachrede/Verleumdung nicht...weil die Aussage denoch ein Urteil über den Betroffenen fällt. Beispiel: "Ich gehe davon aus, daß XY ein Arschloch ist."
Auf eine etwaige Tatsachenbehauptung brauchst du dich dabei nicht zu stützen, denn die üble Nachrede/Verleumdung findet ja in der Unterstellung statt, daß ich die behauptete Straftat begehen würde: "Da XY die moralische Verfehlung von E. bezweifelt, gehe ich davon aus, daß er auch Kinder vergewaltigt."
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Diese Argumente hast du gebracht. Sie waren nur nicht anwendbar.
Die von dir aus meinem Beitrag zitierten Argumente beziehen sich - nach wie vor - auf eine ANDERE Randdiskussion und stehen in keinem Verhältnis zu der Frage, ob du mir tatsächlich strafbares Verhalten nachgesagt hast - oder nicht.
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Ich sagte, dass bestimmte Aktionen die du vorgeschlagen hast unter bestimmten Voraussetzungen strafbar sind.
Dann unterstreiche mir diese Aussage in folgendem Zitat von dir:
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Da Vorverurteilungen aber scheinbar bei dir einfach dazugehören, bin ich davon ausgegangen, dass deine Flugblätter- wenn du welche erstellen würdest- ungefähr diese Aussage enthalten würden.
Irgendwie steht hier was Anderes...nicht wahr?! ;o)
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Das nicht vorstellbar ist dass Edathy NICHT bemerkt hat wo er sich befand ist eine Unterstellung deinerseits. In Deutschland hat man übrigens dem Beschuldigten seine Schuld nachzuweisen und nicht umgekehrt. Da wären wir wieder bei deiner Laien-Justiz.
Das würde bei einem realen Prozess an dieser Stelle der Richter entscheiden, ob man davon ausgehen muß, daß Edathy diese Seite auch als harmlosen Vertrieb mißverstehen konnte. Wir beide sind da nun eben unterschiedlicher Meinung, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Richter nun A oder B entscheiden wird. Du darfst natürlich weitehrin wütend Gift und Galle speien und alle meine Darstellungen ablehnen...während du gleichzeitig deine - teils doch recht naiven - Vorstellungen feierst. :o)
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Wenn diese Möglichkeit tatsächlich besteht und ihm das Gegenteil nicht bewiesen werden kann, dann ja. Hängt dann halt von den psychologischen Gutachtern ab. Das Beispiel ist aber weit von der Realität entfernt und ebenfalls nicht mit dem Fall Edathy vergleichbar.
Und wo wir gerade bei "Laien-Juristik" sind...wenn ein psychologischer Gutachter bestätigt, daß ein Angeklagter aufgrund geistiger Störungen tatsächlich nicht wissen konnte, daß man mit einer Axt Menschen verletzen kann...dann kann und wird dieser Angeklagt auch grundsätzlich nicht verurteilt werden. Denn per Definition wäre das ein Unfall - und kein Mord...
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Ich hab keine Ahnung. Aber du verstehst wieder nicht, dass bei einer Verurteilung (zumindest bei einer juristischen) die Beweisschuld bei dir liegt. Nicht Edathy muss dir erklären wie das ganze abgelaufen ist- du musst es erklären.
Womit es dann wieder weiter geht mit Halbwahrheiten. Siehe oben. Wenn ein Richter davon überzeugt ist, daß die Intention der Homepage des Kinderporno-Ringes eindeutig war...dann wird er diese Überzeugung rechtfertigen und damit ist das dann "Bewiesen". Die Verteidigung kann dann einen Antrag auf einen neuen Richter stellen, wenn sie ihm Befangenheit nachweisen kann...oder nach dem Urteil ggf. in Berufung gehen.
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Es ist aber ein Unterschied ob man daraufhin den anderen aus der Gesellschaft ausgrenzen und ihn mit Flugblättern und Mahnwachen belästigen möchte, oder ob man ihn ganz einfach für einen selbstgerechten Wichtigtuer hält.
Das kommt darauf an, was man an der Person kritisiert. Natürlich stören mich "selbstgereche Wichtigtuer" genauso wie jeden Anderen...aber ich mache mir doch nicht die Mühe solche Personen in ihrem Umfeld zu stören. Wenn allerdings jemand durch sehr extrem unmoralisches Verhalten auffällt, kann ich es unter Umständen sehr wohl als Bedürfnis empfinden diese Person zu stören. Und ich amüsiere mich inzwischen schon seit drei Tagen über deine Versuche meine völlig legale Reaktion zu kritisieren - während du GLEICHZEITIG ein sehr fragwürdiges Verhalten des Herrn Edathy mit dem Verweis auf Legalität in Schutz nimmst. So lange es legal ist, siehst du also überhaupt kein Problem mit dem Erwerb solcher Nacktaufnahmen - und obwohl er ebenso legal ist störst du dich massiv an einem Protest.

Legaler Prostest ist deiner Darstellung nach also kritikwürdiger als das legale Geschäft mit Nacktaufnahmen von Kindern. Und da ahnt man dann auch schon, warum du so hartnäckig für die Rechte der Konsumenten solcher Bilder kämpfst.


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Fall Edathy - politische Sprengkraft?!

23.03.2014 um 09:08
@kakaobart
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Und auf die Idee zur entsprechenden Stelle zu gehen, in der ich mich mit deinen Flugblatt-Vorwürfen auseinander setze bist du nicht gekommen, weil du gehofft hast, daß sich niemand über deine Trollerei lustig machen würde.
Ehrlich gesagt: Ich dachte wenn du dich auf eine konkrete Stelle statt auf den ganzen Beitrag beziehen würdest, dann würdest du auch die konkrete Stelle zitieren statt den gesamten Beitrag zu verlinken, aber da hab ich dich wohl überschätzt.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Da du offenbar Probleme hattest den relevanten Text zu finden hast du nun die Gelegenheit alles nochmal zu lesen
Hab ich. Ich verstehe aber nicht ganz was ich den von dir zitierten Texten entnehmen soll. Du wirfst mir mehrfach vor dass ich dir Straftaten nahe gelegt habe, was nicht stimmt. Und jetzt?
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Du bist ausdrücklich davon ausgegangen, daß ich die von dir beschriebene Straftat begehen würde.
Stimmt. Ich habe aber auch ausdrücklich nicht ausgeschlossen, dass du es genauso gut unterlassen könntest. Siehe hier:
Zitat von SchandtatSchandtat schrieb:Die Möglichkeit, dass alles anders abläuft als von mir erwartet lasse ich dabei offen.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb: Der Zusatz "ich gehe davon aus" mildert die üble Nachrede/Verleumdung nicht...
Stimmt, es ist nämlich gar keine üble Nachrede vorhanden. Aber wenn du mir das nicht glaubst kannst du mich gerne anzeigen, und abwarten was passiert ;)
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Auf eine etwaige Tatsachenbehauptung brauchst du dich dabei nicht zu stützen, denn die üble Nachrede/Verleumdung findet ja in der Unterstellung statt, daß ich die behauptete Straftat begehen würde:
Hab ich wie gesagt nicht unterstellt, sondern nur für mein Beispiel angenommen.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Irgendwie steht hier was Anderes...nicht wahr?! ;o)
Ähm...nein.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Das würde bei einem realen Prozess an dieser Stelle der Richter entscheiden, ob man davon ausgehen muß, daß Edathy diese Seite auch als harmlosen Vertrieb mißverstehen konnte.
Ganz genau. Der kann das im Gegensatz zu dir auch entscheiden, weil er alle Ermittlungsergebnisse aus dem Fall kennt.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Und wo wir gerade bei "Laien-Juristik" sind...wenn ein psychologischer Gutachter bestätigt, daß ein Angeklagter aufgrund geistiger Störungen tatsächlich nicht wissen konnte, daß man mit einer Axt Menschen verletzen kann...dann kann und wird dieser Angeklagt auch grundsätzlich nicht verurteilt werden.
Genau. Wenn er eine geistige Störung als Ursache feststellt. In deinem Beispiel hast du dich aber auf die Fahrlässigkeit bezogen, und wenn die festgestellt wird, dann wird er auch nach diesen Maßstäben verurteilt. Du hast natürlich recht, wenn du sagst,dass es wahrscheinlich ist, dass jemand der ernsthaft glaubt, dass er mit einer Axt keinen Schaden anrichten kann, eher an einer psychischen Störung leidet, als dass er tatsächlich die Voraussetzungen der Fahrlässigkeit erfüllt hat. Aber wenn die Fahrlässigkeit festgestellt wird, dann wird er auch deswegen verurteilt. Das bedeutet übrigens nicht, dass bei jemandem der fahrlässig handelt eine eventuelle psychische Störung nicht berücksichtigt wird. In einem solchen Fall würde ganz einfach das Merkmal der subjektiven Schuldunfähigkeit verneint werden. Ein Fall von Fährlässigkeit läge damit im Ergebnis nicht vor.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Denn per Definition wäre das ein Unfall - und kein Mord...
Auch bei fahrlässiger Begehungsweise wäre es übrigens kein Mord, sondern fahrlässige Tötung.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb: Wenn ein Richter davon überzeugt ist, daß die Intention der Homepage des Kinderporno-Ringes eindeutig war...dann wird er diese Überzeugung rechtfertigen und damit ist das dann "Bewiesen".
Genau. Und ob dieser Fall hier vorliegt kannst du nicht beurteilen. Mehr sage ich nicht.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Wenn allerdings jemand durch sehr extrem unmoralisches Verhalten auffällt, kann ich es unter Umständen sehr wohl als Bedürfnis empfinden diese Person zu stören.
Genau. Und wenn du das tust ohne ihm das unmoralische Verhalten nachweisen zu können macht dich das selbstgerecht.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb: über deine Versuche meine völlig legale Reaktion zu kritisieren
Wie du ja selbst ständig schreibst macht die Legalität eines Verhaltens dieses nicht richtig. Was ich an deinem Verhalten kritisiere ist das es selbstgerecht und hysterisch ist und nicht das es strafbar ist. Es könnte aber unter bestimmten Voraussetzungen strafbar werden.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Legaler Prostest ist deiner Darstellung nach also kritikwürdiger als das legale Geschäft mit Nacktaufnahmen von Kindern.
Nein, aber das macht dein Verhalten nunmal nicht besser.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Und da ahnt man dann auch schon, warum du so hartnäckig für die Rechte der Konsumenten solcher Bilder kämpfst.
Und zwar warum? Klär mich auf.


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Fall Edathy - politische Sprengkraft?!

23.03.2014 um 09:49
*subjektive Fahrlässigkeit, nicht subjektive Schuldunfähigkeit


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Fall Edathy - politische Sprengkraft?!

05.05.2014 um 16:23
Inzwischen wurde ja bekannt, dass gegen Edathy nun auch wegen Kinderpornos ermittelt wird. Anscheinend kam man durch Auswertung des Bundestagsservers auf eine heiße Spur. Das ist interessant...denn wenn Edathy tatsächlich mit dem Bundestagszugang Kinderpornos runter geladen haben sollte, so wäre er nichtnur pädophil, sondern auch viel viel dümmer als ein Pfund irische Butter.


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Fall Edathy - politische Sprengkraft?!

05.05.2014 um 20:44
@jimmy82

Es ist wohl offensichtlich, dass Herr E. so schwanzgesteuert war, dass er seine
Wichsvorlagen überall und jederzeit griffbereit haben wollte...

So kommt die Geilheit vor dem Fall, und er nie mehr raus aus der Nummer.

Der Mann ist politisch und gesellschaftlich so tot, wie man nur sein kann.


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