Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

390 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: AUF, Anspruch, Sozialleistungen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 21:59
@Optimist
Ja. Ich hing und hänge da teilweise auch ganz schön.

Anzeige
melden

Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 22:00
@stereotyp

hier noch mal besser lesbar, weil erst was schief ging:
Die wussten doch VOR dem Urteilsspruch sicher auch wie blödsinnig das ist (Arbeitsunwille wird belohnt...).

--->
Das ist halt die Frage. Ich les das aus dem Urteil eigentlich gar nicht raus.
Doch, hier hattest du es doch genauso rausgelesen wie ich? :

stereotyp schrieb:
Wenn ich Arbeit Suche, hab ich kein Anrecht auf Leistung, wenn nicht, dann ja???

--->
genauso fasse ich das auch auf. Recht widersinnig oder paradox finde ich.

Welches andere Fazit als das hier könnte man denn sonst daraus lesen? :
Zitat von OptimistOptimist schrieb:NIcht-Arbeitswille wird also belohnt....

------------------------------------------------------
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Und sie begründen es ja auch mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz.
Irgendwie muss es ja begründet werden. Die können ja schlecht sagen: wir wollen Nichtarbeiten belohnen ;)
Aber sie wussten bestimmt, dass es diese Lesart geben wird.
Genau, das denke ich auch.
Unbegreiflich für mich, wie intelligente Richter sowas unausgegorenes verzapfen können.



Wie auch immer das Urteil zustande gekommen ist und wie durchgeprüft es sein mag, aber Fakt ist und bleibt: Arbeitsunwille wird belohnt mit Sozialhilfe.

Wenn das mal nicht eine Einladung für sehr viele Menschen ist, nach D zu kommen, dann weiß ich auch nicht.

Es heißt zwar, aus Gründen der Sozialhilfe herzukommen gilt nicht, aber plausible Gründe welche auch anerkannt werden, lassen sich bestimmt mit etwas Phantasie finden.


1x zitiertmelden

Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 22:03
Das Problem ist, dass in das SGB II Null das EU-Recht einfliesst.


1x zitiertmelden

Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 22:04
@stereotyp
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Das Problem ist, dass in das SGB II Null das EU-Recht einfliesst.

Die beiden kollidieren also miteinander?

Könnte man das nicht zugeben und sagen, da muss was geändert werden?


1x zitiertmelden

Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 22:04
@Optimist
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wie auch immer das Urteil zustande gekommen ist und wie durchgeprüft es sein mag, aber Fakt ist und bleibt: Arbeitsunwille wird belohnt mit Sozialhilfe.

Wenn das mal nicht eine Einladung für sehr viele Menschen ist, nach D zu kommen, dann weiß ich auch nicht.

Es heißt zwar, aus Gründen der Sozialhilfe herzukommen gilt nicht, aber plausible Gründe welche auch anerkannt werden, lassen sich bestimmt mit etwas Phantasie finden.
Ich bin immer noch nicht so ganz überzeugt, aber so scheint es. Und wenn das BSG das so gemeint hat, dann hat es das gemacht, um die Regierung unter Druck zu setzen, vernünftige Regelungen zu erlassen.


1x zitiertmelden

Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 22:05
stereotyp,das ist meine persönliche Meinung wie es sein sollte,nicht wie es in der Realität zur zeit ist,leider..


melden

Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 22:07
@Erdwurm
Das sollte kein Zynismus sein?


melden

Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 22:07
@stereotyp
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Und wenn das BSG das so gemeint hat, dann hat es das gemacht, um die Regierung unter Druck zu setzen, vernünftige Regelungen zu erlassen.
Und du meinst die lässt sich durch so einen Richterspruch unter Druck setzen?
Hätten die das der Regierung nicht auch ganz direkt sagen können, dass da was nicht hinhaut und sie sollen mal was ändern?

-->
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Könnte man das nicht zugeben und sagen, da muss was geändert werden?



1x zitiertmelden

Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 22:08
...würde sogar noch weitergehen und mindestens 1000 Euro für Jeden der hier wohnt und über 18 Jahre ist als ´bedingungsloses Grund-Einkommen´zugestehen!!!


1x zitiertmelden

Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 22:08
@Optimist
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Hätten die das der Regierung nicht auch ganz direkt sagen können, dass da was nicht hinhaut und sie sollen mal was ändern?
Nein. Das geht wegen Gewaltenteilung nicht. ;)


melden

Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 22:09
@Erdwurm
Zitat von ErdwurmErdwurm schrieb:...würde sogar noch weitergehen und mindestens 1000 Euro für Jeden der hier wohnt und über 18 Jahre ist als ´bedingungsloses Grund-Einkommen´zugestehen!!!
Den Vorschlag propagiere ich auch. Nur nicht in der Höhe.


melden

Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 22:10
nein,stereotyp,absolut kein Zynismus,im Gegenteil,sonst wäre ich nicht ´links und frei´:)


melden

Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 22:11
@Erdwurm
Wenn Du das aber jedem gewähren willst, der nur herkommen will, bist Du bei Alice im Wunderland gelandet.


melden

Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 22:12
@stereotyp
Hätten die das der Regierung nicht auch ganz direkt sagen können, dass da was nicht hinhaut und sie sollen mal was ändern?

--->
Nein. Das geht wegen Gewaltenteilung nicht. ;)
Naja, die hätten ja wenigstens mal auf privater Ebene was durchblicken lassen können ;)

Bin mir sicher, trotz Gewaltenteilung werden die sich bestimmt so dann und wann mal auf einem Käffchen treffen ;)


1x zitiertmelden

Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 22:15
sondern...höher??...weniger wäre schon diskriminierend,allerdings sollte es Ausnahmen geben,also schon gewisse Höchstsätze,z.b.eine sechsköpfige Familie,wobei alle 4 Kinder über 18 aber zusammen lebend,dann könnte man evtl.jeweils 100 Euro abziehen,macht dann in diesem Fall 5600 Euro pro Monat für alle zusammen,...knapp genug..


melden

Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 22:15
@Optimist
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Bin mir sicher, trotz Gewaltenteilung, werden die sich bestimmt so dann und wann mal auf einem Käffchen treffen ;)
Denk ich auch. Aber jetzt stell Dir das doch mal vor: Richter am BGH und Mitglied des Rechtsausschusses der Regierung sitzen beim Kaffee. Bevor irgendwas Gesetz ist, ist es dem Regierungsmitglied egal, was der Richter denkt, danach umgekehrt. Und, wenn es gesetz wird -Regierungsmitglied- bis es beim BGH ist, dauert es 10 Jahre.
Ich weiss ja nicht, was Du für Vorstellungen hast. Die werden schon Kaffe miteinander trinken, und sich anhören, was der andere zu sagen hat. Aber mehr auch nicht.


melden

Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 22:17
stereotyp,das ist quatsch,denn bei mir würden auch die Reichen,wohlhabenden und Vermögenden viel höher besteuert...


melden

Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 22:17
@Erdwurm
verstehe. Bekommen wir nur irgendwann ein Platzproblem. Und ich glaub, wenn Du jedem, der Will 1000 Öcken im Monat versprichst, eher sehr bald als irgendwann.


melden

Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 22:20
Platz ist genug da,müsste halt auch der Wohnungsbau mal kräftiger angekurbelt werden!!!


melden

Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 22:21
@Erdwurm
Zitat von ErdwurmErdwurm schrieb:also ich bin klar der Meinung das ALLE Menschen die in ihrem Land für ca.160 Stunden knüppeln im Monat weniger bekommen als unseren Hartz4 Satz sollten umgehend hier einreisen und es hier beantragen!!!Und es sollten auch Alle vom ersten Tag an bekommen!!!Deutschland ist ein extrem wohlhabendes und reiches Land,da bleibt genug für alle übrig!!!
Jetzt könnten wir mal spaßeshalber ausrechnen, wieviele Einwohner die EU-Länder haben, welche ärmer als D sind. Und dann überlegen, ob die alle nach D kommen könnten?


@stereotyp
Bin mir sicher, trotz Gewaltenteilung, werden die sich bestimmt so dann und wann mal auf einem Käffchen treffen ;)

-->
Denk ich auch. Aber jetzt stell Dir das doch mal vor: Richter am BGH und Mitglied des Rechtsausschusses der Regierung sitzen beim Kaffee. Bevor irgendwas Gesetz ist, ist es dem Regierungsmitglied egal, was der Richter denkt, danach umgekehrt.
Das finde ich eben auch so schlimm, dass das denen alles so egal zu sein scheint. Müsste es denen nicht dran gelegen sein, an einem Strang zu ziehen, zum Wohle des Volkes, damit der Laden läuft und es einigermaßen gerecht zugeht?


Anzeige

melden