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Umgang mit Kinderehen

797 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinderehe ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Umgang mit Kinderehen

30.03.2017 um 15:26
Kinderehen.
Das sind Zwangsverheiratete Kinder.
Z.B. 11 oder zwölfjährige Mädchen die an einen deutliche älteren Mann "verkauft" wurden.

http://www.zeit.de/politik/ausland/2015-04/jemen-hooria-mashhour
Die Hälfte aller jemenitischen Mädchen wird verheiratet, bevor sie das 18. Lebensjahr erreicht haben, auf dem Land sind sie am Tag ihrer Hochzeit oft nicht einmal zehn Jahre alt.

Der steigt mit der kleinen abends ins Bett. Und das soll hier "weiterhin" passieren.
Und da wird hier diskutiert bezogen auf Kaufverträgen, Zollrecht und dem gültigen Recht in dem Herkunftsland .. .. ..
Gehts noch ???????

Die vernebelung was mit 17 Jährigen passieren soll (Anerekennung usw.) ist so wenig (oder gleich) dem Problem was 17. Jährige hier haben wenn sie Heiraten wollen.

Kinderehe beruht nicht auf eine frei Entscheidung.
Der Zwang kam aus dem Land wo sie lebten. Den zwang kann man doch nicht ersnthaft (zu diskutieren) in einem demokratischen Land fortsetzen.


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Umgang mit Kinderehen

30.03.2017 um 15:32
@nexutron
Du scheinst den umstand überlesen zu haben, dass die ehen unter 14jähriger nicht anerkannt werden und es im grunde nur um ausnahmeregelungen ab 14 und älter geht und nicht darum jede kinderehe anzuerkennen, solange sie im herkunftsland rechtskräftig abgeschlossen wird.

Es geht hier um sonderregelungen und härtefälle. Kürzlich wurde die ehe einer 15jährigen mit einem heute 19jährigen anerkannt. Die dame war 14 bei eheschließung und das ganze geschah von beiden seiten auf freiwilligkeit. Warum sowas nicht anerkennen? Das sollte IMMER eine einzelfallentscheidung sein.
http://www.focus.de/politik/deutschland/kinderehen-in-deutschland-zum-wohl-des-kindes-duesseldorfer-jugendamt-erlaubt-15-jaehriger-die-ehe_id_6852346.html


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Umgang mit Kinderehen

30.03.2017 um 15:44
Wie Freiwillig das in den Länder gehandhabt wird . . .
Da wird kein Mädchen "wiedersprechen" das es unfreiwillig passierte.
Und die "andere" hälfte war unter 12.
Jetzt kommt eine Flucht, verlusst der Papiere .. ..  ruck zuck ist die Dame statt 12 Jahre nun 14 Jahre.

Einzelfälle kann es geben, das es wirklich die große Liebe und freiwillig war.


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Umgang mit Kinderehen

30.03.2017 um 15:47
Zitat von gastricgastric schrieb:Das IST das gültige gesetz! Ehen können anerkannt werden, wenn sie in dem land rechtskräftig durchgeführt wurden. Hierzulande ist es nicht erlaubt, dass unter 18 jahren geheiratet wird. Deswegen werden kinderehen, die HIERZULANDE geschlossen wurden auch nicht anerkannt.
Genau können, und Kinderehen hatte man da nicht im Sinn,
In anderen ländern geschlossene kinderehen KÖNNEN aber hierzulande anerkannt werden, da sie in ihrem land unter rechstkräftigen bedingungen geschlossen wurden.
Könnten sofern sie nicht mit anderen Rechte kollidieren. Und deswegen ist es klar und darauf verwies ich das unser Eherecht da gültig sein sollten.
Das macht nur den kaufvertrag nicht rechstwidirg. Von dem sprach ich btw. Der schnaps darf hierzulande nicht von minderjährigen getrunken werden, er darf nicht von minderjährigen gekauft werden oder gar eingeführt, aber wenn der schnaps in einem land gekauft wurde, in dem es minderjährigen gestattet wurde den zu kaufen, dann bleibt es dennoch ihrer. Auch, wenn sie ihn beim zoll abgeben muss. Der kaufvertrag wird NICHT rückwirkend stoniert.
Nein er hat hier aber Keine Gültigkeit, sprich du darfst den Schanps zwar Besitzen aber nur an dem Ort wo du ihn Rechtkräftig erwoben hast.

Du wollest ja Frauen unter das Sachenrecht stellen, und nicht wie Lebende Wesen behandeln.

Ein Beispiel von Minderjährigen Kaufverträgen oder Verträgen allgemein die in Deuschland gültigkeit haben solltest du mir mal nennen.


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Umgang mit Kinderehen

30.03.2017 um 15:47
@nexutron

Das darf man alles nicht so "ENG" sehen. Da geht es um Wahre Liebe und der Deutsche böse Staat ist da im Weg...


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Umgang mit Kinderehen

30.03.2017 um 16:02
Zitat von NahternNahtern schrieb:    lawine schrieb:
   wenn sie 18 ist und sie sowie der Vater des Kindes es wünsche, können sie heiraten.

   keine Ausnahmen!

in deutschland kann man bereits mit 16 heiraten, wenn der partner volljährig ist und das Familiengericht dem zustimmt.
tja, da hast du den Beweis gleich beigebracht, dass die Ehemündigkeit ausnahmlos bei 18 Jahren /Volljährigkeit liegt.

wenn ein Partner ü18 und ein Partner u18 aber ü16 ist, MUSS das Familiengericht prüfen, ob die beiden eine Ehe schließen dürfen. Das Familiengericht muss das ok geben
Zitat von nexutronnexutron schrieb:Da wird kein Mädchen "wiedersprechen" das es unfreiwillig passierte.
Mädchen haben ohnehin einen männlichen Vormund (Vater/Bruder) der für das Mädchen spricht. "selbstverständlich "ausschließlich im Interesse des Kindes, nicht etwa der Familie, der guten verwandtschaftlichen Beziehungen (Cousin-Cousinen Heirat) , der Familienehre oder weiterer Gründe.

das Mädchen darf dann hilflos schluchzen: ja ich will. oder stumm und wortlos seine ""Zustimmung" ausdrücken.
einmal darf sie vielleicht ablehnen, aber mehrere Ablehnungsversuche kratzen  gewaltig an der Familienehre und können das Todesurteil bedeuten.
ebenso die freie Wahl eines Ehemannes: diese endet nicht selten mit dem Tod des  Mädchens, oder des Mannes.

nach dem ersten Beischlaf muss dann nur noch der lauernden Horte von Verwandten das blutige Bettlaken präsentiert werden als Zeichen der Entjunferung - sonst kriegt der Vater die Hure zurück :(


https://www.welt.de/politik/deutschland/article13737784/Im-Namen-der-Ehre-die-Kehle-durchschneiden.html


damit es nicht wieder und wieder heißt---"Die Flüchtlinge"".... nein, der Artikel ist von 2008

lesen, wirken lassen und nie wieder davon träumen, wie romantisch die Verheiratung  von jungen Mädchen sei - sie ist eine Form patriarchaler Gewalt gegen Mädchen/Frauen!!

um die  Einzelfälle von tatsächlicher Liebe, freiwilliger Verantwortungsübernahme und gegenseitigen Respekts braucht man sich nicht zu sorgen.
diese Paare   halten eine rechtliche Annulierung ihrer Ehe  bis zur Ehefähigkeit aus.


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Umgang mit Kinderehen

30.03.2017 um 16:05
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Könnten sofern sie nicht mit anderen Rechte kollidieren. Und deswegen ist es klar und darauf verwies ich das unser Eherecht da gültig sein sollten.
Unser eherecht ist gültig für ehen, die hierzulande geschlossen werden. Dahingehend liegt das mindestalter bei 16jahren. Für in anderen ländern geschlossene ehen gilt aber nicht unser eheschließungsgesetz, sondern das gesetz, welches sich um die anerkennung dreht und da ist nicht das alter entscheident, welches hierzulande gilt, sondern in erster linie, welches in dem entsprechendem land gilt. Das sind 2 verschiedene gesetze, die hier zum tragen kommen. Die eheschließung ist hier immernoch untersagt. Die anerkennung nicht zwingend und da wird nach einzelfall entschieden.

Hier geltendes recht kann eben nur hier angewendet werden und nicht in anderen ländern. Das gilt für eheschließungen genauso wie für sexualstraftaten.
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Ein Beispiel von Minderjährigen Kaufverträgen oder Verträgen allgemein die in Deuschland gültigkeit haben solltest du mir mal nennen.
Taschengeldparagraph kennste aber oder wie darf ich deine frage verstehen? Quasi alles ist ein rechtskräftiger kauf, was mir meine eltern nicht verbeiten und ich mit geld kaufe, was mir zu diesem zweck oder aber zweckungebunden zur verfügung gestellt wird. Das gilt ab dem 7. lebensjahr.


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Umgang mit Kinderehen

30.03.2017 um 16:09
@gastric
hör doch auf, Kinder(zwangs)ehen mit taschengeldgeschäften oder schnapskauf zu vergleichen!
das ist ja widerlich!


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Umgang mit Kinderehen

30.03.2017 um 16:19
@lawine
Könntest du damit bitte denjenigen ansprechen, der den "vergleich" überhaupt ins spiel gebracht hat bzw uns BEIDE ansprechen? Ich hab lediglich mal darauf aufmerksam gemacht, dass sowohl kindereheschließungen als auch kaufverträge nicht zwangsläufig rechtswidrig sind. Im grunde wollte ich damit sagen, dass der vergleich hinkt ;)


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Umgang mit Kinderehen

30.03.2017 um 16:29
@Fedaykin
Ja  schön "Eng" ist es da...

Da muss man doch nicht in der Gesellschaft einen Rahmen schaffen auf den sich die Strolche berufen dürfen um dieses Vorgehen als rechtens und dikussonswürdig zu betrachten.


Der Vergleich (das es in dem anderen Land zulässig ist) ist IMHO nonsens.
Es dürfen ach keine Rituellen Genitalverstümmelungen vollzogen werden weil es in dem Heimatand zulässig ist.
Wenn der Obsthändler bei euch um die Ecke einen beim klauen erwischt, kommt auch nicht Hackebeil zum einsatz, weil es HIER eben nicht zulässig ist.
Taten aus den Ländern können hier nicht ungeschehen gemacht werden, aber man muss sie doch nicht Fortsetzen bzw. die Fortsetzung hier dulden. Zu Diskutieren ob man es dulden sollte, allein dafür habe ich kein Verständniss.


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Umgang mit Kinderehen

30.03.2017 um 16:46
Zitat von nexutronnexutron schrieb:Es dürfen ach keine Rituellen Genitalverstümmelungen vollzogen werden weil es in dem Heimatand zulässig ist.
Hierzulande darf eine 14jährige auch nicht heiraten. In ihrem herkunftsland eben schon. Das macht die ehe hier aber nicht zwangsläufig nicht existent. Das wird (wie ich dir schon verlinkt habe) in sonderfällen beurteilt und wenn eine anerkennung zum wohle des kindes beiträgt, dann sehe ich keinen grund darin anders zu entscheiden. Das ist eben der springende punkt: Auch, wenn die in einem anderen land geschlossene und hier anerkannte ehe zulässig ist, so dürfte sie hierzulande dennoch nicht mit 15 jahren heiraten.
Zitat von nexutronnexutron schrieb:Der Vergleich (das es in dem anderen Land zulässig ist) ist IMHO nonsens.
Das ist kein vergleich, sondern geltendes recht. Solange das hier aber über sonderprüfungen bei kinderehen läuft und nicht unweigerlich jede ehe anerkannt oder eben als nichtig erklärt wird, ist das für mich aber eine sinnvolle regelung.
Zitat von nexutronnexutron schrieb:Wenn der Obsthändler bei euch um die Ecke einen beim klauen erwischt, kommt auch nicht Hackebeil zum einsatz, weil es HIER eben nicht zulässig ist.
Das ist aber auch eine handlung, die HIER stattgefunden hat und mit HIER geltendem recht bestraft wird. Klaut der in der türkei, reist hier ein, dann darf er seine hand behalten und muss nichteinmal eine strafe für den diebstahl befürchten.
Zitat von nexutronnexutron schrieb:Taten aus den Ländern können hier nicht ungeschehen gemacht werden, aber man muss sie doch nicht Fortsetzen bzw. die Fortsetzung hier dulden.
Deswegen wird jeder fall auch geprüft! Sind die bräute unter 14, dann wird sogar gar nicht anerkannt. Sind sie 14 und älter, dann wird eben geprüft.
Zitat von nexutronnexutron schrieb: Zu Diskutieren ob man es dulden sollte, allein dafür habe ich kein Verständniss.
Warum sollte die ehe der 15jährigen mit dem 19jährigen nicht geduldet werden? (oben verlinkt) Die ehe entstand auf freiwilliger basis. Welchen grund gibt es diese hier nicht anzuerkennen?


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Umgang mit Kinderehen

30.03.2017 um 18:17
Zitat von lawinelawine schrieb:die Versorgungsfrage braucht gar nicht gestellt zu werden.

kein 14 Jähriges Mädchen verhungert in Deutschland, bloss weil es noch nicht unter der Haube ist.
Also ich persönlich würde mir wünschen, dass so ein Mädchen in die Obhut einer sorgenden Familie kommt ( da gibt es bestimmt viele Bewerber, wenn die halbstarken Jungs auch unterkommen), und ganz normal wie jedes andere Mädchen eine Ausbildung macht, Schule besucht und so gut es geht die verlorene Zeit aufholt um später finanziell auf eigenen Beinen zu stehen.

Sollte das Mädchen auch ein Kind haben, kann die Vaterschaft sicher über einen Test nachgewiesen werden, und auch sonst gibt es Alimente dann vom Staat so viel ich weiß. Ist ja auch so, wenn ein Vater nicht zahlen kann/will.

Aber so manche Konservative sieht es offenbar lieber, wenn das Mädchen gleich mal verheiratet die Hausfrau für den ihr Angetrauten macht. 

Also Frauenquoten im Management werdet ihr so nur schwer erreichen. 


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Umgang mit Kinderehen

30.03.2017 um 18:49
Zitat von gastricgastric schrieb:Hier geltendes recht kann eben nur hier angewendet werden und nicht in anderen ländern. Das gilt für eheschließungen genauso wie für sexualstraftaten.
Eben nix davon müssen wir hier Anerkennen oder Dulden. Wer Kinder heiraten will solllte besser aus Europa bleiben.


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Umgang mit Kinderehen

30.03.2017 um 18:49
kann mich deinem post nur anschließen, @insideman !


diejenigen, die gar mit Unterhalt und Versorgung über die Ehedauer hinaus argumentieren wollen, kennen ganz offensichtlich das dt. Scheidungsrecht nicht.


demnach hat bei einer Scheidung JEDER Teil für sich selbst zu sorgen, es sei denn, es sind  kleine Kinder zu versorgen.

eine Frau, die zB mit 14 verheirtet, ohne Schulabschluss und ohne Berufsausbildung in D ankommt, ein Hausfrauendasein lebt hat nach 10 Jahren Ehe KEINEN Anspruch auf Unterhalt (außer für eine kurze Übergangszeit)
die nacheheliche Solidarität /der nacheheliche Unterhalt gleicht nur noch ehebedingte Nachteile aus (die Gattin, die einen tollen Job an den Nagel gehängt hat, um ihren Mann und die Kinder zu versorgen, bekommt ihren ""Vermögensschaden"" ersetzt - sie erhält Unterhalt. eine Frau, die keine berufliche Qualifikation hat, wird darauf verwiesen, einen Hilfsjob anzunehmen und selbst für ihr Einkommen zu sorgen..


vielleicht sollte man die ""Fallen" im deutschen Familienrecht kennen bevor man einem Mädchen rät, ihre Kindheit und Jugen bereits als Ehefrau zu verbringen :(
diese (zwangs)verheirateten Mädchen/Frauen gehören in der Mehrzahl zu den absoluten Verliererinnen , und zwar gleich in mehreren Bereichen.


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Umgang mit Kinderehen

30.03.2017 um 18:52
@Fedaykin
Es gibt einen unterschied zwischen eheschließung und anerkennung einer ehe. Anerkennen "müssen" wir, wenn auch nach prüfung des sachverhaltes nichts dagegen spricht.


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Umgang mit Kinderehen

30.03.2017 um 18:53
Zitat von gastricgastric schrieb:Taschengeldparagraph kennste aber oder wie darf ich deine frage verstehen? Quasi alles ist ein rechtskräftiger kauf, was mir meine eltern nicht verbeiten und ich mit geld kaufe, was mir zu diesem zweck oder aber zweckungebunden zur verfügung gestellt wird. Das gilt ab dem 7. lebensjahr.
Ja ich kenne den Paragraphen, aber dann ließ mal was das so beinhaltet. Und damit darfst du immer noch nicht alles Kaufen.

selbst wirksame Rechtsgeschäfte vorzunehmen, bei denen es regelmäßig um geringe Werte geht.






DU solltest etwas Nennen was man hierzulande erst ab 18 Darf, im Ausland aber schon mit 14, und dann dennoch hier Gültig, Besitz darstellt.

Aber wie erwähnt Frauen sind keine Sachen. Und ich habe dir ja erklärt worauf sich das bezog.


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Umgang mit Kinderehen

30.03.2017 um 18:55
Zitat von gastricgastric schrieb:Es gibt einen unterschied zwischen eheschließung und anerkennung einer ehe. Anerkennen "müssen" wir, wenn auch nach prüfung des sachverhaltes nichts dagegen spricht.
Wir müssen eben gar nix. Und da sollte man Klarheit schaffen und diese Patriachischen Spielereien bis hin zur perversion rigoros ablehen um keine Signale zu setzen.


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Umgang mit Kinderehen

30.03.2017 um 19:03
in der letzten Zeit fällt mir auf, wie überall "harte Kante" gefordert wird, wenn eine Entwicklung ein unerträgliches Ausmaß angenommen hat.

ich finde diese Entwicklung grundverkehrt.

die Lösung ist:

klare Haltung zeigen !

auf diese Thema hier bezogen: klares Nein zu Kinderehen; keine Ausnahmen bei Frühverheiratung;
klares Ja für den Schutz von Minderjährigen; Klares ja für das Recht der Mädchen (auch Jungen!), auf Kindheit- und Jugend, auf Schul-und Berufsausbildung, für ein selbstbestimmtes Leben.

(nur weil in Indien oder sonstwo auf der Welt Kinderarbeit normal ist, wird ja wohl hoffentlich keiner auf die Idee kommen, Kinderarbeit bei uns zu fordern??? (und kommt mir nicht mmit Kindeswohl!)

in Deutschland gelten unsere Gesetze und Regeln des Zusammenlebens und kein Shariarecht (es hat eben doch etwas mit Religion zu tun, denn in Syrien zB. liegt das staatl. Heiratsalter bei 17 Jahren für Mädchen. Ausnahmen nach dem Shariarecht werden zugelassen)

Wer klare Haltung zeigt, muss später nicht harte Kante fordern!


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Umgang mit Kinderehen

30.03.2017 um 23:03
Ein halbes Jahr vor der Bundestagswahl bemüht sich die schwarz-rote Koalition trotz wachsender Wahlkampfstimmung um Signale der Handlungsfähigkeit. Die Spitzen von CDU, CSU und SPD um Kanzlerin Angela Merkel (CDU), SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz und CSU-Chef Horst Seehofer einigten sich in sechseinhalbstündigen Beratungen auf Kompromisse bei in einer Reihe kleinerer Streitthemen
....ähm eines dieser kleineren Streittheman war das Verbot von Ehen von Minderjährigen.
Bundesjustizminister Heiko Maas wird kommende Woche einen Gesetzentwurf zum Verbot von Kinderehen ins Bundeskabinett einbringen. Nach der Einigung der Partei- und Fraktionsspitzen sollen alle Ehen von Personen unter 16 Jahren grundsätzlich nichtig sein.

Nach der Einigung im Koalitionsausschuss soll das Gesetz von Kinderehen möglichst schnell auf den Weg gebracht werden. Nach Angaben von Bundesjustizminister Maas könnte das Bundeskabinett den Entwurf schon nächste Woche beschließen. Er sieht vor, dass nur noch Erwachsene ab 18 Jahren heiraten dürfen und ihre Ehe erst dann gültig ist.

Die Verschärfung soll grundsätzlich auch für Ehen gelten, die im Ausland geschlossen wurden. Ausnahmen sind im Bereich der 16- bis 18-Jährigen vorgesehen. In diesen Fällen soll ein Familiengericht die Minderjährigen und das Jugendamt anhören und dann entscheiden, ob die Ehe aufgehoben wird.
http://www.deutschlandfunk.de/bundeskabinett-verbot-von-kinderehen-soll-naechste-woche.2852.de.html?dram:article_id=382714


das bedeutet Einigung zw CDU/CSU und SPD auf eine Gesetzesvorlage

mal sehen, ob und wie der GEsetzesvorschlag den Bundestag und später den Bundesrat passiert....


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Umgang mit Kinderehen

02.06.2017 um 20:39
ENDLICH!!!
Kinderehen werden in Deutschland nicht mehr länger anerkannt!!!

dass die Linken und Grünen gegen das Gesetz stimmten, merk ich mir für die nächsten Wahlen. ich bin mir nicht sicher, ob der Budnesrat noch Zustimmen muss, glaub aber eher nicht. Wer weiß dazu näheres??+

aber nun der Reihe nach
Der Bundestag schiebt Kinderehen einen Riegel vor: Das Parlament verabschiedete in der Nacht zum Freitag ein Gesetz, wonach Ehen von Personen unter 16 Jahren grundsätzlich nichtig sind. Zudem sollen Ehen gerichtlich annulliert werden, wenn ein Gatte zum Zeitpunkt der Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahren alt war.

Nur in besonderen Härtefällen kann davon abgesehen werden – und das auch nur dann, wenn ein minderjähriger Ehepartner zwischenzeitlich volljährig geworden ist und die Ehe bestätigt. Diese Regelungen gelten auch für Ehen, die im Ausland geschlossen wurden. Für Trauungen in Deutschland gilt künftig grundsätzlich ein Mindestalter von 18 Jahren.

Linke und Grüne bewerteten die Regelungen als teilweise zu pauschal – sie stimmten gegen das Gesetz. Die Frauenrechtsorganisation Terre Des Femmes (TDF) begrüßte die Neuregelung hingegen. Anstelle der bisherigen Einzelfallentscheidungen gebe es nun klare gesetzliche Vorgaben, sagte TDF-Bundesgeschäftsführerin Christa Stolle. "Mädchen, die minderjährig verheiratet werden, sind in vielen Fällen vom Ehemann abhängig und können nicht selbst über ihr Leben bestimmen."
.
http://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/aus-f%C3%BCr-kinderehen-paragraf-103-ist-geschichte/ar-BBBNHqI (Archiv-Version vom 02.06.2017)


was bin ich froh, dass dieses GEsetz verabschiedet wurde!! Hoffentlich schaffen es die Mädchen, auch illegalenbzw religiösen ""Hochzeiten"" zu entgehen bzw zu entkommen!
als nächsten Schritt müsste die standesamtliche Hochzeit wieder an erste Stelle gesetzt werden, damit religiöse TRauungen ihren Stellenwert als rechtlich-verbindliche Trauungen verlieren.



denn leider ist das Thema Früh- und Zwangsverheiratung aktueller denn je:
Weil sie mit einer arrangierten Hochzeit nicht einverstanden war, hat eine 17-jährige Irakerin die Polizei um Hilfe gebeten. Als die Beamten das Mädchen mitnehmen wollen, eskaliert die Situation......

in irakischer Familienvater aus Selm (Kreis Unna) soll seine 17 Jahre alte Tochter wegen ihres Widerstandes gegen eine arrangierte Ehe in aller Öffentlichkeit geschlagen haben. Zuvor war sie aus der elterlichen Wohnung gelaufen, wie eine Sprecherin der Kreispolizei in Unna am Donnerstag berichtete. Als der Vater und der von der Familie ausgewählte irakische Ehemann sie in der Nähe des Bahnhofs Selm-Beifang einholten, soll es zu den Schlägen gekommen sein. Anschließend nahmen die beiden die Jugendliche wieder mit nach Hause. Eine Zeugin rief die Polizei.....

Von zu Hause aus konnte die 17-Jährige wenig später selbst die Polizei rufen. Heirate sie den ausgewählten Mann nicht, werde sie in den Irak gebracht, habe der Vater ihr gedroht. Als die Beamten die Jugendliche mitnehmen wollten, soll die Mutter einen Beamten geschlagen haben. Auch habe sie versucht, ihn zu beißen. Er wurde leicht verletzt. Auch die Jugendliche kam mit leichten Verletzungen in ein Krankenhaus.
..


Die Polizei ermittelt nun gegen den Vater wegen Körperverletzung, Bedrohung und Versuch einer Zwangsverheiratung. Ermittelt wird auch gegen die Mutter.
https://www.welt.de/regionales/nrw/article165166506/17-Jaehrige-ruft-wegen-drohender-Zwangsehe-die-Polizei.html

geb's Gott, dass das Mädchen diesen ganzen familiären Zwängen entkommt und ein selbstbestimmtes, glückliches Leben führen kann


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