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Umgang mit Kinderehen

797 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinderehe ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Umgang mit Kinderehen

15.09.2016 um 18:11
@borabora
Zitat von boraboraborabora schrieb:Hinter diesem Satz kam noch was, für mich gilt es nicht als Problem, es ist ein Verbrechen.
Das hab ich gesehen, aber ich will betonen, dass dieses Verbrechen enorme Ausmasse hat und darum mehr als nur ein Verbrechen, ein gesellschaftliches Problem, darstellt.

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15.09.2016 um 18:31
@Glünggi

Ist okay :)
Dann wollen wir hoffen, das sich für die Kinder und überhaupt alles zum Guten wendet und wir in Frieden nebeneinander u. miteinander leben können ;)


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Umgang mit Kinderehen

15.09.2016 um 20:24
diese Meldung des Deutschlandfunkes überrascht denn doch:

es geht was, wenn es die Politik unbedingt will.

28.12.2015
Schutz von Minderjährigen

Niederlande verbieten Kinderheirat

Die Niederlande haben im Eilverfahren ein Gesetz beschlossen, wonach Ehen von Minderjährigen nicht mehr anerkannt werden. Die Änderung ist eine Reaktion auf die Flüchtlingssituation: Denn seit dem Sommer reisen jede Woche etwa drei Kinderbräute ein. Unter ihnen war auch die 14-jährige Fatema Alkasem, die schwanger aus einer Erstaufnahmeeinrichtung verschwand. ....

Irritiert und entsetzt musste die niederländische Öffentlichkeit in den letzten Monaten feststellen, dass mit dem Flüchtlingsstrom aus Syrien auch zunehmend minderjährige Mädchen einreisen, die in den Flüchtlingslagern in Jordanien oder dem Libanon mit einem Mann verheiratet wurden, der ihr Vater sein könnte.....

das ((niederländische)) Parlament ((hat)) eine Gesetzesänderung verabschiedet, die im Eilverfahren durch beide Kammern gelotst wurde und bereits am 1. Januar in Kraft treten kann. Sie macht Heiraten unter 18 Jahren generell unmöglich und erkennt solche Ehen grundsätzlich nicht mehr an....

Menschenrechtsorganisationen begrüßen diesen Schritt, betonen aber, dass andere Länder nachziehen müssten: Dieses Problem lasse sich nur gemeinsam, auf europäischem Niveau lösen......


"In den Lagern ist das Leben gefährlich und das Risiko einer Vergewaltigung hoch. Damit stünden das Ansehen des Mädchens und die Familienehre auf dem Spiel: Ein vergewaltigtes Mädchen hat keine Zukunft, es lässt sich nicht mehr verheiraten. So furchtbar es auch klingt: Wenn ein Mädchen als Ehefrau vergewaltigt wird, ist der Schaden weniger groß, als wenn sie unverheiratet ihre Jungfräulichkeit verliert."
http://www.deutschlandfunk.de/schutz-von-minderjaehrigen-niederlande-verbieten.795.de.html?dram:article_id=340931

http://www.deutschlandfunk.de/kinderbraeute-verbot-in-den-niederlanden-das-problem-ist.795.de.html?dram:article_id=357246
"Hast du Angst, zwangsverheiratet zu werden? Hören deine Eltern auf einmal auf zu reden, wenn du ins Zimmer kommst?”

"Zieh’ einen Lehrer oder den Hausarzt ins Vertrauen. Rufe gratis 0800-2000 an. Du kannst auch anonym chatten."

"Hast du Angst, dass deine Eltern dich im Heimaturlaub zurücklassen? Hinterlasse vor der Abreise deine Handynummer und die genaue Ferienadresse. Mach’ eine Kopie von all deinen Papieren. Auf einem USB-Stick. Nimm diesen Stick mit in die Ferien."

Mit ganz konkreten Hilfe-Anweisungen dieser Art versucht die niederländische Regierung auf einer neuen Webseite Migranten- oder Flüchtlingsmädchen vor der Zwangsehe zu schützen. Sie ist eine von einer ganzen Reihe von Maßnahmen, die Den Haag ergriffen hat, nachdem die Ergebnisse einer Untersuchung bekannt wurden, mit der sich das Sozialministerium erstmals einen Überblick über den Umfang des Problems verschaffen wollte. Es ist größer als erwartet, die Untersuchung löste einen Schock aus.
die Schweiz hat ihre Richtlinien bereits 2012 verschärft und erkennt Ehen mit Minderjährigen unter 16 Jahren generell nicht mehr an.
Die Behörden annullieren Ehen automatisch, wenn die Frau oder der Mann unter 16 Jahre alt ist. Die Kinderbräute bekommen daher besonderen Schutz und werden als unbegleitete Minderjährige (UMAs) erfasst und betreut. Anders sieht allerdings die Situation bei den über 16-Jährigen aus. Ist das asylsuchende Ehepaar zwischen 16 und 18 Jahre alt, wird heute von Fall zu Fall entschieden.
http://www.solothurnerzeitung.ch/schweiz/zwangs-ehen-verheiratete-minderjaehrige-beantragen-vermehrt-asyl-130400151 (Archiv-Version vom 06.07.2016)



http://www.huffingtonpost.de/2016/06/01/kinderehe-kinderbraut-scharia_n_10235930.html (Archiv-Version vom 15.10.2016)


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16.09.2016 um 11:17
Na ja, zwischen nicht anerkennen und unter Strafe stellen, besteht noch mal ein kleiner Unterschied, aber ich vermute mal, das wird in den meisten Fällen dann auch so gehandhabt. Ein Problem bei der Thematik dürfte wohl auch sein, dass es für solche "Familienverhältnisse" auch einen Kläger geben müsste.

Die Grundsatzfrage ist ja nicht unbedingt, ob es verboten ist mit einer 12-jährigen verheiratet zu sein, denn ob das rechtsverbindlich ist oder nicht, wirkt sich nicht unmittelbar auf das Wohl des Kindes aus. Die Frage ist eher, ob sie z.B. in dieser Art der Ehe auch zu sexuellen Handlungen ihrem Ehemann gegenüber gezwungen oder verpflichtet ist. Wenn ich formell mit einem Kind verheiratet wäre, dieses aber ganz Kind sein dürfte, zur Schule geht usw. erleidet das Kind erst mal ja weder körperlichen oder seelischen Schaden. Allerdings ist es wohl nicht mit deutschen Recht vereinbar, das ein Mädchen in diesem Alter einem Mann versprochen werden darf, selbst wenn er das Mädchen (ggf. unter Aufsicht der Eltern) bis zum 18. Lebensjahr Kindgerecht aufwachsen darf und der Mann dann die Ehe quasi offiziell einfordert.

Alles im allem ist das also ne ziemliche Sülze, aber das ist ne andere Kultur, wo andere Sitten und Bräuche gelten und irgendwer hat mal beschlossen, dass es völlig ok wäre, so eine Kultur ins Land zu lassen ... die Leute wurden mit Applaus empfangen und gehören doch nicht hier her.


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16.09.2016 um 11:56
@Nevrion
doch, es ist eine Grundsatzfrage, denn wenn die Ehe anerkannt ist, dann kann man nicht Teile einer Ehe aberkennen....wie soll das bitte funktionieren und wer soll das kontrollieren? Und wer soll bitte erlauben, dass man als Kind einen Vertrag eingeht, auch wenn man diesen dann ggf. erst als Erwachsener erfüllen müsste (sehr unrealistisch, um es nett auszudrücken)
das hier
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Alles im allem ist das also ne ziemliche Sülze, aber das ist ne andere Kultur, wo andere Sitten und Bräuche gelten und irgendwer hat mal beschlossen, dass es völlig ok wäre, so eine Kultur ins Land zu lassen ... die Leute wurden mit Applaus empfangen und gehören doch nicht hier her.
hättest Du Dir sparen können oder denkst Du wirklich, man soll Flüchtlinge abweisen, weil sie eine andere Kultur haben? Wer dürfte denn dann noch hier Asyl suchen? Ach ja, niemand.......


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16.09.2016 um 12:43
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:hättest Du Dir sparen können oder denkst Du wirklich, man soll Flüchtlinge abweisen, weil sie eine andere Kultur haben? Wer dürfte denn dann noch hier Asyl suchen? Ach ja, niemand.......
Na ja, man kann nicht eine Millionen Flüchtlinge ins Land lassen und sich dran drüber aufregen, dass die "anders" sind. Man wird ja wohl so weit voraus schauen können um zu wissen, worauf man sich auf so etwas einlässt. Und wenn Kinderehen im arabischen Raum verbreitet sind, akzeptiert man ja zu einen gewissen Teil auch deren Art zu Leben, wenn man sie einreisen lässt.

Übertrieben gesagt, ein Mensch, der wegen Kanibalismus in seiner Heimat politisch verfolgt wird, soll also hier auf einmal ein ganz normaler Bestandteil der Gesellschaft sein? Oder um es konkreter auf diesen Fall zu beziehen - ein Mann der auf Grund des Alters seiner Ehefrau eindeutig als Pädophil gelten müsste um dem sexueller Missbrauch von Schutzbedürftigen nachgewiesen werden könnte, kann doch hier nicht reingewunken werden, weil er angibt, in seiner Heimat ist Krieg. Das ist zwar schlimm für sein Land und seine ... Ehefrau, aber sollte man Sexualstraftäter ins Land lassen, wenn in deren Heimat Krieg tobt? Wie ist das mit unseren Werten vereinbar?

Und wer dürfte dann hier Asyl suchen? Jeder Ukrainer, jeder Norweger, jeder Kolumbianer, jeder Japaner und jeder Muslim, deren Wertvorstellungen mit Deutschen Recht und Gesetz, Sitte und Brauch vereinbar ist. Aber mit Blick auf das Thema, werde ich das hier nicht weiter ausdisktutieren.


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16.09.2016 um 13:02
@Nevrion
Zitat von NevrionNevrion schrieb:ein Mann der auf Grund des Alters seiner Ehefrau eindeutig als Pädophil gelten müsste um dem sexueller Missbrauch von Schutzbedürftigen nachgewiesen werden könnte, kann doch hier nicht reingewunken werden, weil er angibt, in seiner Heimat ist Krieg.
Jetzt mal abgesehen davon, dass es sich bei 800.000 Flüchtlingen um nicht einmal 0,005% der Menschen handelt, welche mit Kindern unter 14 Jahren verheiratet sind ist es ein juristisches Problem nämlich diese Ehen für nichtig zu erklären und bei Feststellung von Strafbarkeit ein Verfahren zu eröffnen. Das hat mit dem Asylverfahren rein gar nichts zu tun, ebenso wie die Wertvorstellungen der Antragsteller...es soll aber auch christliche Pädophile geben hab ich mir sagen lassen.


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16.09.2016 um 20:41
@canales

Es stellt sich die Frage in welchen Zeiträumen du denkst.

So ganz weit kann es nicht sein. Wenn ein Mann mit seiner minderjährigen Frau ( laß sie 13 Jahre alt sein) fünf Töchter in die Welt setzt, die das vorgelebt bekommen und genauso leben werden. Bereits jetzt praktizieren es Tausende. Man kann man schnell abschätzen, wie fundamental es hier wird. Ich toleriere das nicht, auch nicht Phädophile. Für die wird es dann aber immer leichter im Laufe der Zeit ihre Wünsche durchzusetzen, weil sie Rückhalt aus der Steinzeitreligion haben, die daran interessiert sind, ihre Interessen im weltgewandten Deutschland beizubehalten.


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16.09.2016 um 20:57
Zitat von NevrionNevrion schrieb: Die Frage ist eher, ob sie z.B. in dieser Art der Ehe auch zu sexuellen Handlungen ihrem Ehemann gegenüber gezwungen oder verpflichtet ist.
So viel ich weiß ist das keine Frau und das ist wohl auch gut so.
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Die Grundsatzfrage ist ja nicht unbedingt, ob es verboten ist mit einer 12-jährigen verheiratet zu sein, denn ob das rechtsverbindlich ist oder nicht, wirkt sich nicht unmittelbar auf das Wohl des Kindes aus. Die Frage ist eher, ob sie z.B. in dieser Art der Ehe auch zu sexuellen Handlungen ihrem Ehemann gegenüber gezwungen oder verpflichtet ist. Wenn ich formell mit einem Kind verheiratet wäre, dieses aber ganz Kind sein dürfte, zur Schule geht usw. erleidet das Kind erst mal ja weder körperlichen oder seelischen Schaden. Allerdings ist es wohl nicht mit deutschen Recht vereinbar, das ein Mädchen in diesem Alter einem Mann versprochen werden darf, selbst wenn er das Mädchen (ggf. unter Aufsicht der Eltern) bis zum 18. Lebensjahr Kindgerecht aufwachsen darf und der Mann dann die Ehe quasi offiziell einfordert.
Liest sich ziemlich verstörend und hat in einer zivilisierten Welt nichts zu suchen.


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18.09.2016 um 12:37
@insideman
Die Frage ist eher, ob sie z.B. in dieser Art der Ehe auch zu sexuellen Handlungen ihrem Ehemann gegenüber gezwungen oder verpflichtet ist.


So viel ich weiß ist das keine Frau und das ist wohl auch gut so.
FÜr unsere Kulturkreise gilt das, für andere nicht. Dabei gibt es viel mehr Kulturkreise, in denen Männer an alte Steinzeitriten festhalten, anstatt sich geistig zu entwickeln.


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Umgang mit Kinderehen

30.03.2017 um 03:12
in Deutschland lässt der gesetzliche Schutz von Kindern vor der Ehe weiter auf sich warten.

keine Ahnung, warum in Deutschland kein vergleichbares GEsetz wie in NL auf den Weg gebracht werden kann. Wahrscheinlich setzensich viel zu viele Lobbygruppen mit widerrstreitenden Interessen den deutschen Justizminister schachmatt/außer GEfecht.

oder lässt  es sich anders  erklären, dass es immer noch kein GEsetz zum Schutz für die überwiegend junge Mädchen gibt?? ist es politischer Unwille oder Unvermögen?? Desinteresse??
Angst davor, sich mit gewissen Interessengruppen anzulegen?
Düsseldorf. Darf ein nach Düsseldorf geflüchtetes Mädchen aus Syrien, das mit 14 Jahren geheiratet hat und mit 15 Mutter wurde, bei ihrem Ehemann bleiben? "Ja", sagte Matthias Ditges vom Düsseldorfer Jugendamt am Dienstag im Gleichstellungsausschuss.

"Weil die Verbindung zu dem 19-Jährigen freiwillig und aus Liebe geschlossen wurde. Weil das Baby vom Vater getrennt würde und die Vaterschaft noch einmal neu anerkannt werden müsste. Und weil wir uns immer am Wohl der 15-Jährigen orientieren.""
wird eigentl irgendwann mal jemand von den politisch Verantwortlichen begreifen, dass ein Kind von 13, 14 , 15 Jahren die TRagweite einer Eheschließung mit allen ihren rechtlichen Folgen (REchte, Pflichten, materielle Verpflichtungen) nicht erfassen kann und diese Ehen deswegen als ungültig angesehen werden müssen???


"Weil die Verbindung zu dem 19-Jährigen freiwillig und aus Liebe geschlossen wurde. Weil das Baby vom Vater getrennt würde und die Vaterschaft noch einmal neu anerkannt werden müsste. Und weil wir uns immer am Wohl der 15-Jährigen orientieren."
Immer wieder muss sich Ditges mit frühen und sehr frühen Verbindungen von Mädchen mit älteren Partnern beschäftigen, die es so eigentlich nicht geben dürfte. Ein Phänomen, das in Düsseldorf besonders häufig bei Sinti und Roma aus Bulgarien und Rumänien sowie bei der aus Griechenland stammenden, dortigen türkischen Minderheit zu beobachten sei. Innerhalb dieser Gruppen habe es auch eine elf sowie eine zwölfeinhalb Jahre alte "Braut" gegeben. "Bei unter 14-Jährigen gehen wir immer von Kindeswohlgefährdung aus und übernehmen die Vormundschaft", sagt Ditges. Allerdings habe ein Bamberger Gericht zuletzt entschieden, dass selbst solche "Kinderehen" anerkennungsfähig sein können.
ohne Worte, dh nur ein wort dafür: SKANDAL in NRW
und das unter den Augen des SPD Innenministers Jäger
Jäger wird wohl dafür plädieren, bloß alles so zu belassen wie es bislang in NRW funktioniert.... wahrscheinlich gibt es da ein paar Stammwähler , die man nicht vergraulen möchte



wie dringend ein GEsetz ist, dass Kinderehen generell ungültig sein MÜSSEN, zeigt das jüngste Beispiel aus Bangladesh:

dort  soll das Alter für die verheiratung von Mädchen auf NULL gesenkt werden.
theoretisch kann dort ein Mädchen schon nach der Geburt verheiratet werden,

glaubt man den Jugendamtsmitarbeiter wie oben, kann das --Liebe vorausgesetzt, zum Wohle des Mädchens sein.....


auch die Befürworter in Bangladesh argumentieren mit dem Kindes (und Eltern) Wohl....
Ein neues Gesetz in Bangladesch senkt das heiratsfähige Alter effektiv auf null Jahre. Die Verfechter behaupten, es gelte nur in Fällen des "höheren Wohls" für Kinder und Eltern. Doch Anti-Kinderehe-Organisationen reagieren entsetzt - und befürchten eine Welle von Vergewaltigungen.
http://www.focus.de/politik/videos/angeblich-nur-fuer-das-hoehere-wohl-gesetz-in-bangladesch-soll-heiratsfaehiges-alter-von-maedchen-auf-null-jahre-senken_id_6757703.html

sollten derart mit älteren Männern verheiratete Mädchen/Frauen nach Deutschland flüchten, würden ihre ohne ihr Zutun in Bangadesh geschlossenen Ehen ANERKANNT.
so argumentieren Befürworter der Kinderehen:

http://www.deutschlandfunk.de/gesetzentwurf-grosse-koalition-strebt-gesetz-zum-verbot-von.720.de.html?dram:article_id=382496 (Archiv-Version vom 05.04.2017)
Kein Richter würde darauf dringen, dass der vermeintliche Ehemann etwaige Pflichten gegenüber der Frau erfüllt. Eine solche Regelung wird zweierlei erreichen: Wer sie nicht kennt, wird nicht wissen, dass sein Status ganz anders ist als gedacht. Und wer sie kennt, wird möglicherweise vermeiden, die Ehe preiszugeben – und wird für die, die helfen wollen, schwerer zu erreichen sein. Man treffe eine klare Aussage, so rechtfertigt die Koalition die scheinbar einfache Regel der Nichtigkeit. Leider stimmt das nicht, es sieht nur so aus. Und um dieses Aussehen, so scheint es, geht es der Koalition. Sie setzt ein Zeichen, dass sie etwas tut gegen das, was nicht willkommen ist. Aber fürs Zeichensetzen sind diese Fälle doch zu schwierig.
welchem Frauen-, Familien -und Rollenverständnis diese Argumentation anhängt, verstehe ich nicht.

Die ""Versorgerehe " hat in Deutschland seit 2008 mit der REform des Scheidungsrechtes ausgedient!!

der Vater hat selbstverständlich für Mutter und Kind zu sorgen. Dafür muss das Mädchen nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sein.

wer streut den Leuten nur derart Sand in die augen??


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Umgang mit Kinderehen

30.03.2017 um 05:51
@lawine
Die Realität...die Realität in der dritten Welt in der ein Menschenleben einen Dreck,und das von Frauen und Mächen noch viel weniger wert ist,deswegen werden sie ja so früh wegverheiratet.


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Umgang mit Kinderehen

30.03.2017 um 07:37
@Warhead
gerade deswegen sollte D endlich klarmachen, dass innerhalb D kein "Dritte-Welt-Recht" gilt sondern deutsches REcht!! Ehemündigkeit -so meine Forderung - erst und ausnahmslos ab 18 Jahren für beiderlei Geschlecht.

die können doch ungehindert Sex haben, wenn sie sich lieben und so sie über 14J. alt sind.
Das verbietet kein Gesetzgeber.
die traditionelle Vorstellung von Ehre und Moral anderer Länder, zumal derartig zu Lasten von Mädchen, hat hier nichts zu suchen.


aber wahrscheinlich wird das in dieser Legislatur (GroKo) nichts mehr mit dem GEsetz. die Gesetzesvorlage von Maas wird derart aufgeweicht sein und derart viele Ausnahmen beinhalten , dass sich de facto nichts zum Besseren, sprich Schutz Minderjähriger, ändern wird.

sollte ein strenges GEsetz, sowie es die Union fordert, auf den Weg gebracht und im Bundestag verabschiedet werden, scheitert es vermutlich im Bundesrat an den rot -grün regierten Ländern.
(ich lasse mich gern eines Besseren belehren!)


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Umgang mit Kinderehen

30.03.2017 um 10:48
@lawine
es ist schwer erkennbar, was hier Zitat ist und was von Dir.
Beitrag von lawine (Seite 28)

Und die Argumentation kann ich Dir erklären:
Ehen von unter 14jährigen sollen weiterhin aufgehoben werden, aber Ehen, die ab 14 geschlossen wurden, sollen geprüft werden. Einzelfallprüfung. Es gibt unterschiedlichste Gründe, warum Ehen geschlossen werden, mit Religion hat das meist weniger zu tun. Man muss das prüfen, denn wenn eine Ehe aufgehoben wird, dann hat sie nie existiert, dann gibt es keinen Unterhalt für Frau und Kind, denn die Frau war nie verheiratet, das Kind hat keinen gesetzlichen Vater. Alle Rechte sind unwirksam. Kein Erbrecht, die Kinder aus diesen Ehen sind illegitim. Denn die Vaterschaft ergibt sich ja nur durch die Ehe, eine Vaterschaftsanerkennung hat es nicht gegeben.
Deshalb soll unter anderem jeder einzelne Fall geprüft werden. Das wiederum lässt das Gesetz aber nicht zu. Es geht ja auch hauptsächlich um "eine klare Aussage", aber so einfach ist es eben nicht. Man muss da womöglich etwas differenzierter mit umgehen. Das meint das Institut für Menschenrechte. Das sie allerdings die Ehe befürworten, wie Du es darstellst, ist falsch.


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30.03.2017 um 11:10
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:dann gibt es keinen Unterhalt für Frau und Kind, denn die Frau war nie verheiratet, das Kind hat keinen gesetzlichen Vater.
so was verkehrtes habe ich selten gehört! dem Kind steht von beiden Eltern Unterhalt zu, bis zur Vollendung einer ersten Berufsausbildung! Stichwort Düsseldorfer Tabelle!


für die Betreuung eines Kleinkindes steht dem betreuenden Elternteil Unterhalt von dem Elternteil zu, der das Kind nicht regelmäßig betreut.
ist der Vater unbekannt oder leistungsunfähig, gibt es Unterhaltsvorschuss vom Staat
Nicht eheliche Kinder sind den ehelich geborenen inzwischen rechtlich fast gleichgestellt. Das gilt vor allen Dingen im Erbrecht und beim Kindesunterhalt.

Selbst beim Sorgerecht des Vaters hat sich einiges getan. Und die Unterhaltsansprüche der Mütter von Kleinkindern dürfen denen von verheirateten Müttern nicht nachstehen.
https://www.smartlaw.de/rechtstipps/familie-vorsorge/nicht-eheliche-kinder-vaterschaft-sorgerecht-unterhalt

es soll ja auch minderjährige Mütter in Deutschland geben - wie kommen die denn über die Runden?? keiner käme auf die Idee, dass ein 15 oder 16 Mädel in Deutschland den Erzeuger ihres Kindes heiraten MUSS, um VERSORGT zu sein. das ist bull shit!

haben all die Kinder von alleinerziehenden deutschen Müttern keine Väter, bloß weil die Mutter nicht verheiratet ist?? bekommt plötzlich keine Mutter Unterhalt für sich und das Kind, weil sie unverheiratet ist??

ich rate doch dringend, sich ERST mit Familie- und Unterhaltsrecht zu beschäftigen, bevor man sich dafür ausspricht, dass Minderjährige in EHEN verbleiben sollen.

wie oben gezeigt:
das Beispiel Bangladesh KÖNNTE Schule machen: Heiratsalter runter auf theoretisch Null,  

einige Deutsche/Europäer  wären noch blöd genug, Ehen mit dreijährigen Mädchen anzuerkennen, Hauptsache sie sind im Herkunftsland rechtskräftig geschlossen

dabei hätte die Dreijährige doch soooo ein tolles Erbe haben können....



ich vergaß ganz, dass es außerhalb der Ehe keine Möglichkeit gibt, eine Vaterschaft anzuerkennen *Ironie*
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb: Denn die Vaterschaft ergibt sich ja nur durch die Ehe, eine Vaterschaftsanerkennung hat es nicht gegeben
falsch. eine Vaterschaft ergibt sich durch Zeugung. die rechtliche Anerkennung der Vaterschaft
erfolgt bei unverheirateten Paaren durch die Erklärung der Vaterschaft oder bei Streitigkeiten auf Wunsch über das zuständige Familiengericht.
Bekennt sich der Vater zu seinem Kinde, wie in den meisten Fällen der Ehe ohne Trauschein, wird er die Vaterschaft freiwillig anerkennen. Dies erfolgt durch eine Erklärung gegenüber dem Standesbeamten, dem Rechtspfleger, dem Notar oder dem Jugendamt (§ 1594 BGB).

Die Mutter muss aber zustimmen (§ 1595 BGB). Verweigert sie die Zustimmung, weil sie zum Beispiel mit dem Vater des Kindes nichts zu tun haben will, bleibt diesem nur der Weg über das Vaterschaftsfeststellungsverfahren gemäß § 1600d BGB.
https://www.smartlaw.de/rechtstipps/familie-vorsorge/nicht-eheliche-kinder-vaterschaft-sorgerecht-unterhalt[/quote]


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30.03.2017 um 11:45
@lawine
wie immer reagierst Du vorschnell. Es gibt Unterschiede zwischen verheirateten Menschen und unverheirateten Menschen. Rechtliche. Ein Kind ist automatisch das Kind des Ehemannes, wenn es während der Ehe geboren wurde. Wenn es die Ehe nie gab, dann ist das nicht der Fall. Es müsste also erst einmal eine Vaterschaft anerkannt werden, das hast Du richtig erkannt. Ich schrieb das aber auch in meinem post: die Vaterschaftsanerkennung hat es nicht gegeben .Es gibt natürlich auch keinen Unterhalt für die Frau, wenn es nie eine Ehe gab. Ich wiederhole mich, es sollen keine Ehen von unter 14 jährigen anerkannt werden, von daher ist Dein Bangladesh Beispiel hier völlig falsch. Es soll aber einzeln geprüft werden, bei Ehen ab 14, was nicht gleichbedeutend damit ist, diese Ehen dann anzuerkennen. Also spar Dir Deine Polemik. Es geht nämlich nicht darum, Ehen Minderjähriger grundsätzlich gutzuheissen und/oder anzuerkennen, auch wenn Du es ständig so darstellst. Es geht darum, dass das Institut für Menschenrechte es für besser befindet, wenn es Einzelfallprüfungen gibt. ist ja nicht so, dass die keine Ahnung hätten und nur Du verstehst, was rechtlich, moralisch etc richtig und im Sinne der Beteiligten wäre. Dies jeweils zu prüfen scheint mir ein sichererer Weg zu sein, als die Ehen nur aufzuheben. In Deutschland ist man als Minderjähriger vor zu frühen Ehen sowieso geschützt, genauso vor Zwangsehen (egal ob Minderjähriger oder nicht). Das dürfte also hier nicht das Problem sein.
ich sehe eher ein Problem, dass die Jugendämter weder genug Gelder, noch Personal (insbesondere solches, dass für so etwas geschult ist) hat, um sich adäquat um diese Jugendlichen zu kümmern.


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Umgang mit Kinderehen

30.03.2017 um 11:54
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Es gibt natürlich auch keinen Unterhalt für die Frau, wenn es nie eine Ehe gab.
Wenn eine Frau ein kleines Kind betreut, steht ihr sehr wohl Unterhalt zu. Vom Vater des Kindes oder wen es den rechtlich nicht gibt, vom Staat.
In Deutschland ist man als Minderjähriger vor zu frühen Ehen sowieso geschützt, genauso vor Zwangsehen (egal ob Minderjähriger oder nicht). Das dürfte also hier nicht das Problem sein.
reines Wunschdenken.

die Studie der ehemaligen Familienministerin Schröter scheint dir völlig unbekannt zu sein


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30.03.2017 um 12:05
Dinge wie Kindehen  können nicht geduldet werden.

Und da braucht man auch gar keine Versorgungsituation vortäuschen oder herbeireden,  denn damit kann man alles möglichen Untragbaren Zustände legitimieren.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Es soll aber einzeln geprüft werden, bei Ehen ab 14, was nicht gleichbedeutend damit ist, diese Ehen dann anzuerkennen.
Und langsam geht die moderne Westliche Welt zugrunde, an solchen Aushöhlungen..


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Umgang mit Kinderehen

30.03.2017 um 12:18
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Es soll aber einzeln geprüft werden, bei Ehen ab 14, was nicht gleichbedeutend damit ist, diese Ehen dann anzuerkennen.
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Und langsam geht die moderne Westliche Welt zugrunde, an solchen Aushöhlungen..
richtig, denn vor dem GEsetz sind alle gleich.
Ausnahmen davon sind unzulässig.


aber manche hätte dann doch ganz gern durch die Hintertür oder ganz offensiv einen mehr oder weniger großen Kulturbonus....


so zu tun, als müsste eine Frau wegen ihrer Versorgung (Unterhalt) oder wegen ihres Rufes  ob der Geburt  eines Kindes verheiratet sein - ist auch völlig unabhängig vom Alter kein legitimes Argument. Das widerspricht komplett unserem Ehe-, Familien,-Unterhalts - und Scheidungsrecht.

solange das Grundgesetz in der Bundesrepublik gilt , lebt KEINE Frau in Schande, weil sie ein uneheliches Kind geboren hat!!

Moral-und Wertvorstellungen die dieses unser Grundgesetz nicht achten, kollidieren mit dem Recht.


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30.03.2017 um 12:24
@lawine
was ich sagen wollte: es gibt schon Gesetze, die Ehen Minderjähriger verbieten und es gibt auch Gesetze, die Zwangsehen verbieten. Das sich nicht jeder an diese Gesetze hält, ist ein anderes Thema, aber das sind hier dann auch keine anerkannten Ehen. Die Kinderehen, von denen wir sprechen wurden im Ausland geschlossen. Also gibt es hier Gesetze, die diese Eheschliessungen verhindern , HIER in Deutschland. Davon sprach ich.


@Fedaykin
ja genau, wenn man Einzelfälle genau prüft, dann geht alles den Bach runter, ganz klar....wenn ein Minderjähriger mit 14 geheiratet hat und dies mit 17/18 in Deutschland auch so weiterführen WILL, warum sollte diese Ehe dann als ungültig erklärt werden? Grundsätzlich?


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