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Mehrere Explosionen am Flughafen Brüssel

810 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Anschlag, Flughafen, Brüssel ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mehrere Explosionen am Flughafen Brüssel

23.03.2016 um 18:58
@Realo
Zitat von RealoRealo schrieb: Auf so einen Einwand hab ich natürlich gewartet. Vorbereitung ist etwas konkretes, z.B. die Bestandteile für eine Bombe organisieren.
Nein es reicht der subjektive Tatbestand, das heißt das Wissen und Wollen der Straftatsbegehung, kurz Vorsatz.
Zitat von RealoRealo schrieb: Der Mann, mit dem ich diskutierte, sprach aber von TerrorABSICHT.
Auch das kann bereits ausreichen gem. §§ 129a und 129b i. V. m. § 30 StGB:
http://dejure.org/gesetze/StGB/129a.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/129b.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/30.html
Zitat von RealoRealo schrieb: Absicht und Vorbereitung einer Tat ist etwas völlig verschiedenes. Es gibt z.B. den Straftatbestand versuchter Mord, aber keinen Straftatbestand Mordabsicht.
Unterschieden wird der subjektive und objektive Tatbestand, die "Mordabsicht" wäre somit der subjektve Tatbestand, der "versuchte Mord" der objektive Tatbestand.
Zitat von RealoRealo schrieb: Wenn 3 Leute in der Kneipe besprechen, einen Bankraub zu begehen und dann feststellen, dass zu viele Unwägbarkeiten dagegen sprechen und daher drauf verzichten, juckt das keinen Juristen, weil kein Paragraf berührt ist.
Doch das juckt einen Juristen schon und geregelt ist das unter §24 StGB "Rücktritt" von einer Straftat.
Zitat von RealoRealo schrieb: Wenn sie sich alles für die Tat besorgen und dann, wenn sie in die Bank stürmen, von Bullen oder anderen am Bankraub gehindert werden, spricht man von versuchtem Bankraub, und das ist strafbar. Die Absicht nicht.
Eben doch, hier wäre der Versuch bereits beendet und auch wenn sie nur die Absicht gehabt hätten und schon von der Polizei gestoppt würden, bevor sie auch nur eine Tathandlung begehen konnten, wäre das strafbar, mindestens nämlich nach §30 StGB (siehe oben)

Kurz Du hast von Recht keinen Schimmer.^^

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Mehrere Explosionen am Flughafen Brüssel

23.03.2016 um 18:59
In dieser Absichtssache muss/soll wohl erst einmal geklärt werden, ob es sich um einen abstrakte oder konkrete Gefahr handelt. Weiteres folgt dann im Normalfall entsprechend. Demzufolge könnte man sonst auch jeden normalen Urlauber aus solchen Regionen pauschal unter einen Generalverdacht stellen.

Ansonsten mein Beileid den Opfern und ihren Familien in Brüssel.

mfg
Eye


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Mehrere Explosionen am Flughafen Brüssel

23.03.2016 um 19:02
@Realo
nicht umsonst heißt § 89a
Zitat von lawinelawine schrieb:Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
und nicht Durchführung/Vollendung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
der Angeklagte muss "fest entschlossen sein" und die Ausreise muss unmittelbar bevorstehen, so der BGH
scheint nicht dein täglich Brot zu sein ;)


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Mehrere Explosionen am Flughafen Brüssel

23.03.2016 um 19:05
Realo schrieb:
Wenn sie sich alles für die Tat besorgen und dann, wenn sie in die Bank stürmen, von Bullen oder anderen am Bankraub gehindert werden, spricht man von versuchtem Bankraub, und das ist strafbar. Die Absicht nicht.
Bei Verbrechen, also alles ab einem Jahr Freiheitsentzug als Strafmaß, ist der Versuch stets strafbar. Ist übrigens der § 23 StGB.

Bei einem Vergehen, also alles was unter einem Jahr Strafmaß liegt, jedoch nur, wenn dies ausdrücklich so in den Paragraphen steht.

Der 24er halt, wie @Wolfshaag es beschrieb, gilt bis vor Vollendung und Beendigung der Straftat. Quasi eine kleine Milderung.

mfg
Eye


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Mehrere Explosionen am Flughafen Brüssel

23.03.2016 um 19:06
@Wolfshaag

"Zwecke oder deren Tätigkeit"
<->
"Absicht"

Du erkennst den Unterschied? Das Wort "Absicht" existiert im Recht nicht, das wirst du vergeblich dort suchen, auch Google wird nichts finden. Weil Absicht, wie du schon richtig schreibst, eine rein subjektive Sache (Kopfsache) ist.

Ist das eigentlich so schwer zu begreifen? Fürs Denken bestraft wirst du allein in Orson Welles' "schöner neuen Welt" (vom Wahrheitsministerium), aber das war ein SF-Roman.


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Mehrere Explosionen am Flughafen Brüssel

23.03.2016 um 19:08
Schöne neue Welt war ein anderer Roman. Von huxley.


@Realo


im Deutschen Rechtsystem gibt es sehr wohl "Absichtliches Handeln"

Wikipedia: Absicht (Recht)


schon wieder die böse Recherche

Es heißt besser: Vorsatz


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Mehrere Explosionen am Flughafen Brüssel

23.03.2016 um 19:09
@Realo z.B.

http://www.merkur.de/politik/bundesanwaltschaft-immer-mehr-verfahren-gegen-syrien-heimkehrer-zr-4827029.html
als beispiel für die Sachen bis März 2013. Wenn man die Prozesse verfolgt hat, dann sieht man dass einige "nur" 5 Monate dort waren, und dafür 4 Jahre bekamen.
http://www.sueddeutsche.de/politik/umgang-mit-deutschen-dschihadisten-haftbefehle-im-wochentakt-1.2397758

da gibt's endlos viele Artikel

und meist alles mit "mutmaßlichen"

Die sind ja auch oft so clever und lassen sich fotografieren etc

und "Absicht" gibt es im Strafrecht sehr wohl


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Mehrere Explosionen am Flughafen Brüssel

23.03.2016 um 19:10
Zitat von RealoRealo schrieb:Du erkennst den Unterschied? Das Wort "Absicht" existiert im Recht nicht, das wirst du vergeblich dort suchen, auch Google wird nichts finden. Weil Absicht, wie du schon richtig schreibst, eine rein subjektive Sache (Kopfsache) ist.
Das wäre dann wohl widerliegt :D @Fedaykin


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Mehrere Explosionen am Flughafen Brüssel

23.03.2016 um 19:11
Zitat von RealoRealo schrieb:Weil Absicht, wie du schon richtig schreibst, eine rein subjektive Sache (Kopfsache) ist.

die sich durch konkludentes Handeln äußert.


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Mehrere Explosionen am Flughafen Brüssel

23.03.2016 um 19:11
@Sauffenberg

ah das passiert Realo öfters mit Definitionen und co.


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23.03.2016 um 19:12
@PrivateEye

Leider kennst auch du nicht den Unterschied zwischen Versuch (strafbar) und Absicht (irrelavant) einer Straftat.
Ich schrieb permanent von Absicht, und die existiert im deustchen Recht NICHT.

Daher kann auch niemand für eine vermeintliche Absicht bestraft werden, nicht mal für die Absicht, den Mond auf die Erde zu schießen.

Aber mir wird das zu dumm hier, ich klin k mich aus.


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Mehrere Explosionen am Flughafen Brüssel

23.03.2016 um 19:12
@doan @Realo

das war noch vor der Reformierung des §89a (2)
seitdem stehen Syrien"reisende" und -Rückkehrer mit der Absicht, sich für eine Terrororganisation ausbilden zu lassen u/o schwere Straftaten in einer terroristischen Organisation zu begehen, regelmäßig vor Gericht und werden großteils verurteilt
Zweck =Absicht


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23.03.2016 um 19:12
Was den Vorsatz, oder die Absicht, aber unbedingt bedingt, ist die Schuld(un)fähigkeit.

mfg
Eye


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23.03.2016 um 19:13
@Realo
Zitat von RealoRealo schrieb: Das Wort "Absicht" existiert im Recht nicht, das wirst du vergeblich dort suchen, auch Google wird nichts finden. Weil Absicht, wie du schon richtig schreibst, eine rein subjektive Sache (Kopfsache) ist.
Leider kennst auch du nicht den Unterschied zwischen Versuch (strafbar) und Absicht (irrelavant) einer Straftat.
Ich schrieb permanent von Absicht, und die existiert im deustchen Recht NICHT.
Doch.
"Absicht" existiert im Recht schon, nämlich als sogenannter "Dolus directus".
http://www.ruhr-uni-bochum.de/strafr/downloads/StrAT%202012/AT-SubjektiverTatbestand.pdf (Archiv-Version vom 06.07.2016)
Wikipedia: Absicht (Recht)
Und Google und ich könnten Dir ca. 10 Millionen Links dazu liefern. :D
Ist das eigentlich so schwer zu begreifen? Fürs Denken bestraft wirst du allein in OPron Welles' "schöner neuen Welt" (vom Wahrheitsministerium), aber das war ein SF-Roman.
Der reine Gedanke an eine Straftat ist natürlich nicht belangbar, aber all Deine Beispiele schon. ;) Da liegt das Problem.


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Mehrere Explosionen am Flughafen Brüssel

23.03.2016 um 19:15
@Wolfshaag

einem "Realo" kann man mit Argumenten nicht bekommen ;)
ich sehe, wir verstehen uns


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Mehrere Explosionen am Flughafen Brüssel

23.03.2016 um 19:17
Zitat von SauffenbergSauffenberg schrieb:Das wäre dann wohl widerliegt :D @Fedaykin
Ich kann Fedaykin für die nächsten 2 Monate nicht lesen. "Absicht" ist nur insofern relevant, wenn es einhergeht mit der TAT. Wo keine (Straf-)Tat begangen wird, ist "Absicht" irrelevant. In dem Zusammenhang dient das nur der Unterscheidung - bei einer TAT - zwischen vorsätzlich (Absicht) und fahrlässig (keine Absicht). Aber das muss nachgewiesen werden.

Ist aber was völlig anderes als die Behauptung (überspitzt): Jeder der nach Syrien geht, tut dies, um dem IS beizutreten und sioch als Terrorist ausbilden zu lassen.


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Mehrere Explosionen am Flughafen Brüssel

23.03.2016 um 19:17
@Realo
Den Versuch der Strafbarkeit habe ich einige Post zuvor beschrieben. Von einer Absicht stand da meinerseits aber nichts.

mfg
Eye


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Mehrere Explosionen am Flughafen Brüssel

23.03.2016 um 19:17
wenn du die Absicht hast einen Mord oder Terrorakt zu begehen, dann bleibt es nicht in deinem Kopf, sondern du planst es nach und nach und die Ausbildung bzw der Schritt nach Syrien zu gehen und sich der IS anzuschließen ist keine bloße Intention mehr, sondern du hast die Absicht etwas durchzuführen, dich dort von einer Verbrechertruppe, die international als illegal eingestuft wird, ausbilden zu lassen und stellst damit schon die Staatsgefahr per se dar..


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Mehrere Explosionen am Flughafen Brüssel

23.03.2016 um 19:17
Na war zu erwarten.

Ob es zu "dumm" wird sei dahingestellt. Das Recht ist wohl anderer Ansicht.


Achja Realo schmollt gerne wenn man ihm sein "Lücken" aufzeigt.


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Mehrere Explosionen am Flughafen Brüssel

23.03.2016 um 19:20
@Realo
Du behauptet das Wort "Absicht" existiert im Recht nicht und du wurdest widerlegt. Was gibt es da noch zu diskutieren?
§ 89b Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
(1) Wer in der Absicht, sich in der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gemäß § 89a Abs. 2 Nr. 1 unterweisen zu lassen, zu einer Vereinigung im Sinne des § 129a, auch in Verbindung mit § 129b, Beziehungen aufnimmt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 89c Terrorismusfinanzierung
(1) Wer Vermögenswerte sammelt, entgegennimmt oder zur Verfügung stellt mit dem Wissen oder in der Absicht, dass diese von einer anderen Person zur Begehung
§ 100 Friedensgefährdende Beziehungen
(1) Wer als Deutscher, der seine Lebensgrundlage im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes hat, in der Absicht, einen Krieg oder ein bewaffnetes Unternehmen gegen die Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen, zu einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes oder zu einem ihrer Mittelsmänner Beziehungen aufnimmt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
... und noch zig andere Beispiele. Es gibt definitiv das Wort "Absicht" im dt. Strafrecht.

Und ich bin jetzt hier erstmal raus ... Mietpreise in Kreuzberg, Clans, "Absicht" im Recht. Irgendwie alles nicht wirklich zum Thema.


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