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Mädchen wird aus Unterricht gerissen und abgeschoben

896 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Duisburg, Abschiebung, Nepal ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mädchen wird aus Unterricht gerissen und abgeschoben

03.06.2017 um 13:18
@neugierchen
@Jauchejochen

Der zitierte Gesetzestext ist eine "Soll" Vorschrift, das heißt die Behörde hat Ermessensspielraum.

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03.06.2017 um 13:22
@Bruderchorge

Aus der gleichen Quelle

Ausweisung: Bislang gilt ein dreistufiges System bei Ausweisungen: Es gibt Fälle, die „zwingend“ oder „im Regelfall“ zur Ausweisung führen oder auch „Ermessensausweisungen“. Dieses System fällt künftig weg. Die zuständigen Stellen sollen dann zwischen dem „Ausweisungsinteresse“ des Staates (etwa kriminelles Verhalten eines Ausländers) und dem „Bleibeinteresse“ des Betroffenen (etwa Familienverhältnisse oder Deutschlandbezug) abwägen.

Alles andere würde doch zu einem Bleiberecht für alle werden, oder? Es sind immer Ermessensspielräume, aber selbst die sind an Kriterien gebunden die gerichtlich überprüfbar sind.


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Mädchen wird aus Unterricht gerissen und abgeschoben

03.06.2017 um 13:47
https://www.waz.de/staedte/duisburg/bivsis-eltern-reisten-vor-20-jahren-mit-falscher-identitaet-ein-id210780495.html
Der gesamten Familie ist in ihrem Asylverfahren offenbar zum Verhängnis geworden, dass die Eltern bereits vor knapp 20 Jahren bei der Einreise in die Bundesrepublik falsche Angaben zu ihrer Identität gemacht hatten. Ein Anwalt der Familie berichtete gegenüber dem WDR, dass bei der Mutter die Angabe eines anderen Namens im Rahmen einer Hausdurchsuchung im August 2003 herauskam.
Was schon mal nicht stimmt, ist, dass es die gesamte Familie betrifft. Der Sohn scheint nach wie vor in Deutschland verbleiben zu dürfen.
Klärungsbedarf besteht nach wie vor, warum bei der Familie 2003 eine Hausdurchsuchung mit welchem Ergebnis durchgeführt wurde. So ein Durchsuchungsbeschluss schneit einem ja nicht wegen irgendwelcher Lapalien ins Haus.
Falschangaben sorgten wohl für Ablehnung in der Härtefallkommission

Der Vater von Bivsi teilte offenbar der Duisburger Ausländerbehörde im Jahr 2012 mit, dass er tatsächlich anders heiße, als er bei seiner Einreise 1998 angegeben hatte. Er habe aus Angst vor Verfolgung in Nepal eine falsche Identität genannt. Monate später zeigte er sich bei der Staatsanwaltschaft selbst an. Die Ermittlungen gegen ihn wurden dann 2013 eingestellt.
Was ich bei diesen Angaben des Anwalts vermisse, ist eine Information darüber, weswegen der Vater in Nepal meinte verfolgt zu werden. Soweit bekannt ist, war der Bürgerkrieg 2006 zuende.

Hier lassen sich auszugsweise mögliche Gründe nachlesen, warum die Härtfallkommission abschlägig beschieden haben könnte:

https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2009/02/6-Aufenthaltserlaubnis-nach-%C2%A7-25b-AufenthG.pdf
Nach der Gesetzbegründung  sollen falsche Angaben, die in der Vergangenheit gemacht wurden, bei „tätiger Reue“ kein Versagungsgrund sein. Ein Versagungsgrund besteht nur dann, wenn jemand aktuell seinen Mitwirkungspflichten nicht
nachkommt. Die Aufenthaltserlaubnis kann erteilt werden, obwohl früher falsche Angaben zur Staatsangehörigkeit/Identität gemacht wurden, wenn diese falschen Angaben nicht der einzige Grund für die lange Aufenthaltsdauer waren.

Eine Aufenthaltserlaubnis wird auch nicht erteilt, wenn ein Ausweisungsinteresse besteht, weil erhebliche Straftaten begangen wurden. Nach dem Nds. Erlass vom 21.10.2015  sind dies insbesondere Freiheitsstrafen von einem Jahr und mehr. Geringere Straftaten sind aber danach nicht immer unbeachtlich.  Nach einer Entscheidung des OVG NRW,  auf die der Erlass sich bezieht, verhindern auch von § 25b Abs. 2 AufenthG-E nicht erfassten (zurückliegende) Identitätstäuschungen und Straftaten die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, wenn sie nach ihrer Art oder Dauer so bedeutsam sind, dass sie „das Gewicht der relevanten Integrationsleistungen“ beseitigen. Es soll eine Abwägung im Einzelfall erfolgen, bei der die Absicht des Gesetzgebers, langjährig Geduldeten bei nachhaltigen Integrationsleistungen eine dauerhafte rechtlich abgesicherte Lebensperspektive in Deutschland zu eröffnen, zu berücksichtigen ist.
Irgendetwas muss es also gegeben haben, was das "Gewicht der Integrationsleistungen" beseitigt hat.


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Mädchen wird aus Unterricht gerissen und abgeschoben

03.06.2017 um 13:53
Zitat von emzemz schrieb:Irgendetwas muss es also gegeben haben, was das "Gewicht der Integrationsleistungen" beseitigt hat.
das ist zumindest zu vermuten. Denn ich glaube absolut nicht daran, dass dich der Staat an gut integrierten Menschen abreagiert und eine fiktive "Auseisungsquote" erfüllt mit Menschen, die wenig Widerstand leisten (der Widerstand dieser Familie gegen einen abschlägigen Asylantrag scheint sich über Jahre hingezogen zu haben
rechtsstaatl Mittel gegen einen Ablehnungsbescheid  - ja. völlig in Ordnung.


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03.06.2017 um 13:59
Zitat von heideblumeheideblume schrieb:Es müsste dann unbedingt versucht werden, alle Instanzen innerhalb von 2 Jahren abzuschließen, sonst werden die Gerichte rettungslos überbelastet und letztendlich bleibt fast jeder im Lande.
Da kann ich dir nur zustimmen.

Was aber, wenn man nicht den Namen des Abzuschiebenden kennt, so wie in diesem Fall. Der Vater war 1998 eingewandert und war erst 2012 bereit, diesen bekannt zu geben. Ebenso die Mutter, deren wahre Identität per Zufall 2003 herauskam. Da wäre es interessant zu erfahren, wie das die Schweiz handhabt. Denn dort scheint man nicht so geduldig zu sein.


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03.06.2017 um 14:04
@emz
@lawine
Wenn dem so ist sollte man Regelungen für das Mädchen schaffen. Das der Vater das Recht verwirkt hat steht dann ja außer Frage ... Eigentlich hätte sie das Recht gehabt hierzubleiben. Ist die Frage ob ihr die Eltern vielleicht vorenthalten haben das sie Abschiebungspost bekommen haben.
Hätte sich der Bruder kümmern können, er darf ja hierbleiben ... Zeigt mal wieder das selbst hier der Staat für die Fehler der Antragsteller von einigen Mitdiskutanten den schwarzen Peter zugeschoben bekommen soll.


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03.06.2017 um 14:17
https://www.derwesten.de/staedte/duisburg/video-schulleiter-des-steinbart-gymnasiums-schildert-die-dramatische-abschiebung-von-bivsi-r-14-id210767949.html

@neugierchen

So wie sich der Rektor vernehmen lässt, kann davon ausgegangen werden, dass Bivsi nichts von einer bevorstehenden Abschiebung wusste.


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Realo ehemaliges Mitglied

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03.06.2017 um 14:20
Zitat von lawinelawine schrieb:sicher ist das ein krasses Beispiel, aber solche Einzelfälle kann man nicht verhindern
Doch, ich schreibs jetzt zum 5. Mal: Ein Gnadenrecht für Härtefälle.

Dass du das nicht nachvollziehen kannst, verstehe ich vollauf.


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03.06.2017 um 14:23
Zitat von RealoRealo schrieb: Ein Gnadenrecht für Härtefälle
Natürlich hätte es das Mädchen verdient hierzubleiben..... ohne Gnade, einfach gesetzmäßig weil sie über 4 Jahre hier zur Schule ging.... Bei allen anderen...Die zuständigen Stellen sollen dann zwischen dem „Ausweisungsinteresse“ des Staates (etwa kriminelles Verhalten eines Ausländers) und dem „Bleibeinteresse“ des Betroffenen (etwa Familienverhältnisse oder Deutschlandbezug) abwägen. bedarf es auch keiner Gnade, das straffreie Leben reicht schon


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03.06.2017 um 14:28
@emz
Mir wurde in einem anderen Thread schon vorgeworfen das ich es nicht für zweckmäßig erachte das sie ihre Strafe noch hier abbüßen müssen. Raus mit ewigen Wiedereinreiseverbot reicht. Ich bin nicht rachsüchtig, und ein anderes Argument was mich davon überzeugt hätte das sie hier noch die Strafe verbüßen sollten kam nicht.


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03.06.2017 um 14:29
@Realo

Natürlich hätte das Mädchen hierbleiben dürfen und auch sollen.
Dazu hätte es wahrscheinlich nur eines Antrags bedurft.
Aber dafür kann noch nicht mal der Staat etwas, wenn es das nicht sagt, dass es hierbleiben will.


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03.06.2017 um 14:37
Also ich sehe es so. Die Eltern des Kindes haben schuld. Deutschland hat richtig gehandelt und im Grunde muss das so sein.
Hier Petitionen zu starten ist Populismus.
Wir sollten das Mädchen wieder rein lassen wenn es will. Die Eltern aber nicht denn die haben den Bogen überspannt


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03.06.2017 um 15:09
Super, wenn wir schon dabei sind das Leben von topintegrierten Menschen zu zerstören, dann können wir auch gleich zum nächsten Schritt übergehen und ein paar integrationsunwillige möchtegern Deutsche vor die Tür setzen.


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03.06.2017 um 15:18
Was haben sich denn sie Eltern in den 19 Jahren in Deutschland zu Schulden kommen lassen? Die falschen Angaben zur Person etwa, die Staatsanwaltschaft hat doch diesbezüglich schon vor Jahren das Verfahren eingestellt, wahrscheinlich weil diese "Straftat" und deren Verfolgung für die Staatsanwaltschaft als "geringfügig" eingestuft worden ist. Aufgrund eines geringfügigen Deliktes eine gut integrierte Familie nach 19 Jahren aus Deutschland abzuschieben ist unmenschlich und darüber hinaus dumm.

Gesetze welche dem gesunden Menschenverstand widersprechen, können anscheinend  nur Deutsche befürworten, nach dem Motto :"Es ist ja Gesetz, da gibt es nichts zu rütteln." Würde man den Menschen hier per Gesetz vorschreiben wann sie zur Toilette zu gehen haben, dann würde ein Teil der Bevölkerung es hier wahrscheinlich sogar befolgen, "weil es ja Gesetz ist und man sich daran zu halten hat"...... Armes Deutschland


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03.06.2017 um 15:50
Zitat von SouthBalkanSouthBalkan schrieb:Was haben sich denn sie Eltern in den 19 Jahren in Deutschland zu Schulden kommen lassen?
Wir wissen es nicht.
Ob es sich um ein "geringfügiges Delikt" handelt, so wie du es formulierst, dazu gibt es keine näheren Erkenntnisse, es sei denn, du hast hierzu weiterführende Informationen.

Wollen wir nicht einfach mal abwarten, ob wir nicht doch noch erfahren, warum die Härtfallkommission so entschieden hat? Es würde mich sehr wundern, wenn da von Medien wie beispielsweise dem Spiegel nicht noch fundiertere Informationen kämen.


Derartige Äußerungen möchte ich dich bitten zu unterlassen.
Zitat von SouthBalkanSouthBalkan schrieb:Gesetze welche dem gesunden Menschenverstand widersprechen, können anscheinend nur Deutsche befürworten,



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Realo ehemaliges Mitglied

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03.06.2017 um 15:56
Zitat von emzemz schrieb:Wir wissen es nicht.
Aber daran besteht ein öffentliches Interesse, das zu erfahren. Ist ja nicht nur in diesem Forum so, dass darüber diskutiert wird.

In einer offenen Gesellschaft gehört es dazu, dass "die Entscheider" auch die Gründe für ihre Entscheidung mitteilen. Wenn also keine Begründung kommt, muss man annehmen, dass auch eine gehörige Portion Willkür bei der Entscheidung dabei war.

Das wiederum lässt die Stimmen nach einem Einwanderungsgesetz und nach einer gesetzlichen Härtefallregelung in Asylrechtsangelegenheiten nur umso lauter werden.


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03.06.2017 um 16:14
Zitat von RealoRealo schrieb:Aber daran besteht ein öffentliches Interesse, das zu erfahren. Ist ja nicht nur in diesem Forum so, dass darüber diskutiert wird.
@Realo
Das würde ich auch  für sehr wichtig erachten, doch ich habe so meine Befürchtungen das aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht öffentlich gemacht wird ob gegen den Vater oder die Mutter weitere Verurteilungen vorgelegen haben.

Da der Sohn hierbleiben durfte wird das Amt wohl nicht so mit der Heckenschere drüber weg gegangen  sein wie uns hier einige weiß machen wollen....

Die Frage ist, hätte man den Eltern das Sorgerecht für die Kleine wegnehmen sollen und sie hier dem Jugendamt unterstellen oder sie bei den Eltern lassen.


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03.06.2017 um 16:19
@Realo

Da müssen wir abwarten, was der Anwalt der Familie meint, hierzu ausplaudern zu wollen. Mit deiner Annahme:
Zitat von RealoRealo schrieb:In einer offenen Gesellschaft gehört es dazu, dass "die Entscheider" auch die Gründe für ihre Entscheidung mitteilen.
liegst du allerdings falsch.

Gerichtsverhandlungen sind öffentlich, allerdings wirst du auch da nur äußerst selten ein Urteil veröffentlicht finden.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Die Frage ist, hätte man den Eltern das Sorgerecht für die Kleine wegnehmen sollen und sie hier dem Jugendamt unterstellen oder sie bei den Eltern lassen.
Dann hätten wir den nächsten Prozess der Eltern gehabt, würde ich mal vermuten :D So einfach entzieht man Eltern das Sorgerecht nicht.


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03.06.2017 um 16:20
Ich empfinde das auch als sehr schlechtes Zeichen an andere Asylwerber, vor allem an die neuen.
Da ist nun endlich jemand integriert und dann soll er trotzdem abgeschoben werden. Solche Fälle werden sicher nicht dazu beitragen, dass eine Integration in oder gar Identifikation mit Deutschland, Österreich ect. stattfindet.


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03.06.2017 um 16:21
Beispeile wie den hier gibt es genug, dass jetzt durch die Abschiebeentscheidung auch viele einen negativen Bescheid erhalten haben, die auf dem besten Weg zur aufrichtigen Intergration waren/sind.

Ich fürchte mitunter, dass da eine ganz große Menge an Aktionismus erfolgt um jenen potenziellen Wählern die man zuletzt verloren hatte zu zeigen "Hey wir versuchen es doch in den Griff zu bekommen!".

Bei den derzeitigen Ablehnungen, ich fürchte da verhält es sich nicht anders als bei der Einreise, die Stellen sind überlastet und entscheiden nach Aktenlage und Auflagekriterien und kontrollieren nicht nochmals nach wer da so abgeschoben werden soll!


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