abberline schrieb:Man müsste nur Bescheid geben, wenn man schon einen Einberufungsbescheid hatte,
Meiner Erinnerung nach schon ab der Erfassung. Also dieser Brief, den man mit 17 bekam und wo einem mitgeteilt wurde, dass man auf der Liste seht und der Wehrpflicht unterliegt.
abberline schrieb:Heute muss man aktiv anfragen, ob man so lange wegfahren darf. Das ist schon eine massive Verschärfung
So sehe ich das auch. Denn eine Pflicht zur Genehmigung beinhaltet ja immer auch, dass man a) ohne Genehmigung nicht darf und b) dass eine Genehmigung auch verweigert werden kann.
Das ist eine ganz andere Nummer, als wenn man fahren darf, wohin man will aber nur Bescheid geben muss, dass man fährt.
Voussoir schrieb:Ich denke, die wussten schon genau was die da treiben, die Gesetze gehen ja durch Gremien und werden von Juristen verfasst.
Ich glaube es langsam auch. Und zwar mit dem Hintergedanken, dass die internationale Mobilität heute viel größer ist als früher. Wenn ich mich daran erinnere, wie das damals bei uns in den 90ern war, dann hat doch kaum einer nach dem Abi ein Auslandsjahr gemacht oder im Ausland studiert, was heute weit verbreitet ist.
Man könnte unterstellen, dass das Ganze deshalb so verschärft wurde. Weil man davon ausgeht, dass es heute viel leichter ist als früher, sich im Ernstfall "abzusetzen". Und dass die Leute das auch eher tun werden als früher.