Wehrpflicht soll wieder eingeführt werden
02.04.2026 um 13:39Und dann noch Gemeinschaftsduschen, getrennt einzig nach Geschlecht.donbe schrieb:Du sagst es.
Die BW ist sowas wie eine Pornowebseite in reel.
Und dann noch Gemeinschaftsduschen, getrennt einzig nach Geschlecht.donbe schrieb:Du sagst es.
Wo hat ein Sohn eines Handwerkers jetzt per se ein höheres Berufsrisiko als eine Tochter eines Bankiers?targeta schrieb:Warum sollen die Söhne der Handwerker, Landwirte, Bergmänner, Arbeiter ... zur Wehrpflicht, zum Militär? Diese tragen in ihren Berufen, Jobs sowieso schon ein höheres Unfallrisiko und ein höheres Verletzungsrisiko als andere?
Warum zieht man nicht die Töchter der Beamten, Aktionäre, Farikanten, Großgrundbesitzer, Banker, Generale, u.s.w. zum Wehrdienst? Denn diese Personengruppe trägt in ihren Berufen, Privatleben ein nur sehr, sehr geringes Unfallrisiko und Verletzungsrisiko?
Ausgleichende Gerechtigkeit?
Wieder was gelernt - hätt ich bei der Musterung mal ansprechen sollen.donbe schrieb:CFNM-Fetischismus und ist
Nö - macht dann ja überhaupt keinen Sinn? Für was soll ein Mann kämpfen, wenn die Liebste das auch muss? Dann gibt es nichts mehr zu verteidigen.Marfrank schrieb:dann für Männer UND Frauen!
Außerdem werden junge Männer wieder verpflichtet, zur Musterung zu erscheinen. Wenn sie einen entsprechenden Termin unentschuldigt versäumen, kann laut dem Ministeriumssprecher die Polizei eingeschaltet werden, um den Betreffenden vorzuführen. Die Feldjäger als Militärpolizei der Bundeswehr sollen demnach in solchen Fällen nicht zum Einsatz kommen. Es gibt allerdings in bestimmten Fällen die Möglichkeit, auf Antrag von der Musterung ausgenommen zu werden.Quelle:
Nach dem neuen Wehrdienst-Gesetz der Bundesregierung können alle wehrpflichtigen Männer, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, ab 2026 zwangsgemustert werden –Quelle: https://kdv.dfg-vk.de/nicht-gemustert/
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Auch wenn die Musterung von vielen Menschen als unangenehm empfunden wird, hast du danach die Klarheit entweder ausgemustert worden zu sein und damit im Verteidigungsfall zu keinem Dienst eingezogen zu werden oder dein zuvor gestellter Verweigerungsantrag wird bearbeitet (und du wirst als Kriegsdienstverweigerer anerkannt). Kommt es zu einem Spannungs- oder Verteidigungsfall, hast du als anerkannter Verweigerer die Sicherheit, nicht mit der Waffe an die Front zu müssen – musst aber damit rechnen zu einem nichtmilitärischen Dienst einberufen zu werden.
Wenigstens am Ende hast du es eingesehen!donbe schrieb:Wo es am elementarsten Anstand und Verstand fehtl, sind Diskussionen sinnlos. In diesem Sinn: Ende der Durchsage.
Ich war seinerzeit auch bei der Musterung, ist lange her. Ich habe oben nicht gemeint, die Musterung zu verweigern, steht da nicht. Was wenn einer verweigert, sich die Unterhose auszuziehen? Bestimmt kann er dann ein ärztliches Attest nachreichen. Oder glaubst, Du er wird festgehalten und seine Genitalien werden mit Gewalt freigelegt, um sie zu untersuchen?abberline schrieb:Musterung zu verweigern, dürfte schwierig sein. Persönliche Gründe müssten da schon massiv sein. Geht aber unter Umständen
Aber zur Beruhigung: die ganzen Gruselgeschichten sind Unsinn - das ist halt wie ein Check beim Arzt. Wie groß, Sehtest, Piepstest mit Kopfhörer, was man tragen kann, zb kann ne Brille schon bedeuten, dass du nicht schwer heben sollst uswusw
Cool ist anders, aber schlimm isses auch nicht.
Handwerker hat generell höheres Verletzungsrisiko (Arbeit in goßen Höhen, Umgang mir schweren, schwebenden Lasten,...u.s.w.) im Beruf.cejar schrieb:Wo hat ein Sohn eines Handwerkers jetzt per se ein höheres Berufsrisiko als eine Tochter eines Bankiers?
Aber wir reden doch vom Sohn des Handwerkers ;)targeta schrieb:Handwerker hat generell höheres Verletzungsrisiko (Arbeit in goßen Höhen, Umgang mir schweren, schwebenden Lasten,...u.s.w.) im Beruf.
Ah ja. Und wenn der Sohn des Handwerkers, bis er zum Wehrdienst einberufen wird, in der Schule war weil er Abi gemacht hat, wo hat er dann bitte die Gefahr von einer Leiter zu fallen oder von einer abstürzenden Last getroffen zu werden? Oder wenn er eine Ausbildung bei einer Bank oder Versicherung gemacht hat?targeta schrieb:Handwerker hat generell höheres Verletzungsrisiko (Arbeit in goßen Höhen, Umgang mir schweren, schwebenden Lasten,...u.s.w.) im Beruf.
Das ist interessant, weil es jetzt erst Auffällt.brigittsche schrieb:Vielleicht ist ein Thema für diese Diskussion interessant, das gerade durch die Medien geht
Wenn ich mich richtig erinnere (hinter dem Namen Brigittsche verbirgt sich ein Mann) war es früher so, dass man ab dem Zeitpunkt, wo man erfasst wurde, einen längeren Aufenthalt im Ausland mitteilen musste.Röhrich schrieb:Interessant ist es für Männer zwischen 17 und 45, die länger wie 3 Monate ausreisen wollen.
Im Artikel steht dazubrigittsche schrieb:Vielleicht ist ein Thema für diese Diskussion interessant, das gerade durch die Medien geht:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article69d0d5678ba297d4b122ec55/neues-wehrdienstgesetz-maenner-zwischen-17-und-45-brauchen-seit-januar-eine-genehmigung-um-deutschland-laenger-zu-verlassen.html
Das Bundesverteidigungsministerium bestätigte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur entsprechende Informationen aus einem ersten Bericht der „Frankfurter Rundschau“. Zur praktischen Umsetzung fügte der Sprecher hinzu: „Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist.“Quelle ebenda
Allerdings besagt die Regelung auch, dass eine Ablehnung der Genehmigung nicht vorgesehen ist. Solange in der Phase des Auslandsaufenthalts keine Einberufung zum Wehrdienst ansteht, werde diese erteilt.Quelle Focus.de
Naja, hier geht es aber um Leute, die noch nicht mal einberufen sind. Dass man als Soldat bestimmten Beschränkungen unterliegt ist ja klar.abberline schrieb:Bei uns war es zb so, dass Soldaten, die in bestimmten Bereichen arbeiteten, bei Reisen nach wasweissich...Kuba von mir aus, da durchaus gute Begründungen bräuchten.
Bei der Informationspflicht sehe ich es etwas anders, weil man ja "wenn es losgeht" schon wissen muss, wen man überhaupt einberufen kann. Und weil die reine Information ja noch nicht die Freizügigkeit einschränkt.ApexOne schrieb:Man kann Bürgern nicht die Freizügigkeit unterbinden sofern keine Einberufung vorliegt...ich sehe nicht mal die Informationspflicht als gerechtfertigt.