eckhart schrieb:Eine scheinbar abwegige Betrachtung.
Bei dieser juristischen Betrachtung geht es darum, ob ein einzelner Vermieter hier ggf. Mietminderung tragen muss, weil er die Versorgung der Wohnung mit Strom und Wärme nicht sichergestellt hat. Die Argumentation dreht sich primär darum, ob ein seltenes, von außen kommendes Ereignis (in diesem Fall eben ein gezielter Anschlag, der ein ganzes Viertel lahmgelegt hat) noch in den Bereich dessen fällt, gegen das ein Vermieter Vorkehrungen treffen muss oder Maßnahmen ergreifen kann, oder ob das über das hinausgeht, was man im allgemein üblichen Geschäftsverkehr von einer Mietsache erwarten darf. Da
aktuell und allgemein Mietwohnungen keine redundante/autarke Stromversorgung nebst Heizanlage haben, die geeignet ist
tagelang selbstständig zu laufen, kann man das vermutlich nicht vom "Durchschnittsvermieter" verlangen. Anders wäre die Sachlage, wenn eine solche Ausstattung allgemein üblich würde, oder andererseits tagelange Ausfälle so häufig dass sie zum Alltag werden. Interessante Folgefragen ergeben sich z.B. auch zum Thema Fernwärme* und dergleichen.
*
SpoilerErgeben sich nicht, das ist eine Fangfrage - bei Fernwärme entsteht der Schadenersatzanspruch ggf. gegenüber dem Fernwärmeanbieter, ebenso wie bei einer Unterbrechung der z.B. Gasversorgung, die das Betreiberunternehmen zu verantworten hat. Der Vermieter muss letztlich nur das tragen, was er auch verschuldet, also z.B. eine unzureichend gewartete Heizung, nicht jedoch Posten die er nur "durchreicht".