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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?
um 14:51Moin zusammen,
ich muss mir hier jetzt echt mal Luft machen, weil ich mir ernsthafte Sorgen wegen der kommenden Wahlen in Thüringen mache, wenn man sieht, wie stark die AfD dort mittlerweile das Feld dominiert. Ich habe schon im Grundgesetz nachgeschaut und mich gefragt, ob das eigentlich alles so richtig ist und was man dagegen tun kann, wenn solche Parteien am Ende gewinnen.
Im Grundgesetz gibt es doch den Artikel 20 Absatz 4 GG. Der besagt im Wortlaut:
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Da stellt sich mir doch die fundamentale Frage: Greift dieser Paragraph in so einem Szenario, wenn eine Partei an die Macht kommt, die das System aus Sicht vieler Kritiker*innen umkrempeln will? Kann und darf man sich darauf berufen, wenn die Wahlen so ausgehen, wie manche befürchten?
Man muss sich doch nur mal die Geschichte vor Augen führen: Es war damals bei Sophie Scholl und bei Graf von Stauffenberg im Grunde doch genau dasselbe. Die wurden vom damaligen System als Verbrecher*innen und Staatsfeind*innen hingestellt, und ihr Handeln war streng verboten.
Trotzdem hat ihnen die Geschichte am Ende recht gegeben, weil sie gegen Zustände aufgestanden sind, die sie für falsch hielten.
Deshalb die Frage an euch: Zählt in einer solchen Situation am Ende das Gesetz und die aktuelle Ordnung – oder zeigt uns die Geschichte, dass man sich gegen bestimmte politische Entwicklungen auch dann stellen darf (oder muss), wenn es das System im ersten Moment verbietet?
Bin gespannt auf eure Meinungen dazu.
ich muss mir hier jetzt echt mal Luft machen, weil ich mir ernsthafte Sorgen wegen der kommenden Wahlen in Thüringen mache, wenn man sieht, wie stark die AfD dort mittlerweile das Feld dominiert. Ich habe schon im Grundgesetz nachgeschaut und mich gefragt, ob das eigentlich alles so richtig ist und was man dagegen tun kann, wenn solche Parteien am Ende gewinnen.
Im Grundgesetz gibt es doch den Artikel 20 Absatz 4 GG. Der besagt im Wortlaut:
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Da stellt sich mir doch die fundamentale Frage: Greift dieser Paragraph in so einem Szenario, wenn eine Partei an die Macht kommt, die das System aus Sicht vieler Kritiker*innen umkrempeln will? Kann und darf man sich darauf berufen, wenn die Wahlen so ausgehen, wie manche befürchten?
Man muss sich doch nur mal die Geschichte vor Augen führen: Es war damals bei Sophie Scholl und bei Graf von Stauffenberg im Grunde doch genau dasselbe. Die wurden vom damaligen System als Verbrecher*innen und Staatsfeind*innen hingestellt, und ihr Handeln war streng verboten.
Trotzdem hat ihnen die Geschichte am Ende recht gegeben, weil sie gegen Zustände aufgestanden sind, die sie für falsch hielten.
Deshalb die Frage an euch: Zählt in einer solchen Situation am Ende das Gesetz und die aktuelle Ordnung – oder zeigt uns die Geschichte, dass man sich gegen bestimmte politische Entwicklungen auch dann stellen darf (oder muss), wenn es das System im ersten Moment verbietet?
Bin gespannt auf eure Meinungen dazu.







