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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

14 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Politik, AFD ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Seite 1 von 1

AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 14:51
Moin zusammen,

ich muss mir hier jetzt echt mal Luft machen, weil ich mir ernsthafte Sorgen wegen der kommenden Wahlen in Thüringen mache, wenn man sieht, wie stark die AfD dort mittlerweile das Feld dominiert. Ich habe schon im Grundgesetz nachgeschaut und mich gefragt, ob das eigentlich alles so richtig ist und was man dagegen tun kann, wenn solche Parteien am Ende gewinnen.
Im Grundgesetz gibt es doch den Artikel 20 Absatz 4 GG. Der besagt im Wortlaut:

„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Da stellt sich mir doch die fundamentale Frage: Greift dieser Paragraph in so einem Szenario, wenn eine Partei an die Macht kommt, die das System aus Sicht vieler Kritiker*innen umkrempeln will? Kann und darf man sich darauf berufen, wenn die Wahlen so ausgehen, wie manche befürchten?

Man muss sich doch nur mal die Geschichte vor Augen führen: Es war damals bei Sophie Scholl und bei Graf von Stauffenberg im Grunde doch genau dasselbe. Die wurden vom damaligen System als Verbrecher*innen und Staatsfeind*innen hingestellt, und ihr Handeln war streng verboten.

Trotzdem hat ihnen die Geschichte am Ende recht gegeben, weil sie gegen Zustände aufgestanden sind, die sie für falsch hielten.

Deshalb die Frage an euch: Zählt in einer solchen Situation am Ende das Gesetz und die aktuelle Ordnung – oder zeigt uns die Geschichte, dass man sich gegen bestimmte politische Entwicklungen auch dann stellen darf (oder muss), wenn es das System im ersten Moment verbietet?

Bin gespannt auf eure Meinungen dazu.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 14:54
Zitat von ReutersteffenReutersteffen schrieb:wegen der kommenden Wahlen in Thüringen mache
Ich mache mir zwar auch Sorgen, aber weniger wegen der Wahlen in Thüringen, weil es eine Weile dauert, bis dort wieder welche anstehen.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 16:22
Zitat von ReutersteffenReutersteffen schrieb:Greift dieser Paragraph in so einem Szenario, wenn eine Partei an die Macht kommt, die das System aus Sicht vieler Kritiker*innen umkrempeln will?
Paragraphen greifen nicht, sie sind gültig oder halt nicht.
Zitat von ReutersteffenReutersteffen schrieb:Kann und darf man sich darauf berufen, wenn die Wahlen so ausgehen, wie manche befürchten?
Hängt davon ab was Du vorhast - was hast Du vor?
Eine Sache muss Du noch bedenken, es muss gerichtsfest sein dass die AfD die "Ordnung" beseitigen will...und dann darfst trotzdem nur legalen Mitteln anwenden, mehr oder weniger kannst Du nur die AfD Politiker festnehmen und der Justiz übergeben.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 16:44
@Reineke
Da klemmt wahrscheinlich der Aluhut.
Thüringen war Fehler, ich bezog mich natürlich auf Sachsen-Anhalt.
Und ich frage mich, wie man reagieren soll und darf, wenn die AfD wirklich einen Ministerpräsidenten stellt.
Man darf nicht vergessen, dass einst in Deutschland bereits eine rechtsextreme Partei mehr oder minder gewählt wurde.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 16:47
@ApexOne
Vor habe ich noch gar nichts, ich frage mich halt, wie weit man gehen sollte und darf, denn wie du sagst, sind die Mittel ja sehr beschränkt.
Die Anstalt hat da neulich gute Sendung dazu gemacht, es ist halt die Frage, ob heutzutage strafbare Dinge nicht im Nachhinein von der Geschichte als richtig anerkannt werden würden.
Also nochmals, Georg Elser, Staufenberg,
Sie alle galten damals ja auch als Mörder und Verbrecher.
Und der Justiz übergeben, was, wenn die AfD die Justiz dann in der Hand hat?


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 16:48
@Reutersteffen
Ich bitte Dich, den Artikel 20 nicht zu 75% seines Gesamtgehalts zu entkleiden und dann nur die restlichen 25% zu zitieren.

Lass uns über den gesamten Artikel 20 unterhalten:

Artikel 20
1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html

Die Antwort könntest Du nun wissen, nachdem Dir der gesamte Artikel zur Verfügung steht.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 16:48
@Reutersteffen
Die Frage ist ja nicht, ob du das Recht hast, dich zu wehren, sondern, was du da verteidigen willst...

Was will ich damit sagen?

Zunächst einmal solltest du verstehen, dass die AfD nicht die Ursache des Problems - also die Sorge vor der AfD und der vermeintlichen Gefahr für die Demokratie - ist, sondern ist sein Symptom.

Bedeutet: Die AfD ist nicht die Wurzel des Übels, sondern ein Anzeichen für ein tiefer liegendes Problem...

Das heißt: Das das eigentliche Problem nicht die AfD ist, sondern ein System, das solche Parteien hervorbringt - also eine Demokratie, die die Herrschaft des Kapitals organisiert und die Unzufriedenheit der Lohnabhängigen nicht löst, sondern verwaltet...

Dann musst du verstehen, dass die Demokratie, die du da verteidigen willst, nicht die Herrschaft des Volkes ist, sondern dass sie die Herrschaft des Kapitals mit der Zustimmung des Volkes ist....

Die AfD wird daran nichts ändern, sie wird es nur radikaler durchsetzen. Das heißt: Sie wird die Demokratie nicht abschaffen, sondern die Demokratie auf ihre radikalste Form bringen, nämlich die Herrschaft des Kapitals ohne jede soziale Rücksicht...

Der Widerstand, den dir das Grundgesetz erlaubt, ist ein Widerstand gegen den Umsturz der Ordnung, nicht gegen die Ordnung selbst...

Die Frage ist also nicht, ob du dich wehren darfst, sondern wofür du dich wehren willst...


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 17:12
Zitat von ReutersteffenReutersteffen schrieb:Und ich frage mich, wie man reagieren soll und darf, wenn die AfD wirklich einen Ministerpräsidenten stellt.
Wenn dir das Ergebnis freier, gleicher und geheimer Wahlen nicht zusagt, steht es dir selbstverständlich frei, deinen Wohnort entsprechend zu verändern. Den von dir angeführten Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes solltest du allerdings nicht als Legitimation für präventive Widerstandspläne missverstehen. Sein Anwendungsbereich richtet sich gerade nicht gegen eine demokratisch gewählte Regierung, sondern greift nur unter den dort ausdrücklich genannten Voraussetzungen.
Solange eine AfD-geführte Landesregierung sich innerhalb der verfassungsrechtlichen Ordnung bewegt und die demokratischen Spielregeln achtet, gibt es keinen Anlass, ihr allein aufgrund ihrer politischen Ausrichtung einen solchen Widerstand entgegenzusetzen, wie er dir offenbar vorschwebt. Demokratie bedeutet eben auch, Wahlergebnisse auszuhalten, die einem persönlich missfallen. Das geht mir als AfD-Sympathisant auch nicht anders und kann daher meinerseits auch umgekehrt erwartet werden.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 17:24
@Reutersteffen
Ich schlage Dir vor, Versuch doch mal Frau Merkel zu kontaktieren. Die nimmt den Telefon 📞 und löst Dein Problem in 5 Minutes bis zur Teestunde.
Ich habe so langsam das Gefühl, je näher der 6.9 rückt, desto mehr greift die Hysterie um sich. Ich meine Deine merkwürdige Fragestellung zum Grundgesetz? Wie bitte kommt man auf so was?
Ich selbst bin ja FDP Wählerin ( die letzte warscheinlich😂) aber selbst ich muss sagen, wenn man sich die beiden Kandidaten da im Wahlkampf betrachtet.., also wirklich, der Siegmund macht echt einen super Wahlkampf, während sein moppel Gegner da mit Hallervorden ein Trauerspiel abgibt.
Was bitte soll denn passieren? Siegmund hat ja keinen Zauberstab und nach der Wahl, wird auch er merken, das ist hier kein Ponyhof, Wahlkampf macht mehr Spaß. Regieren ist blöd, weil man die Wähler eben immer enttäuschen muss, dank der Wahlversprechen/ siehe Merz Klingbeil… , nach der Wahl So geht es allen Politikern… nach ein paar Monaten, kommt immer die Ernüchterung, der Kater, die miese Laune. Also bleib mal calm.

Wenn ich mir hier in Berlin gewisse Linke Politiker betrachte, die gerade hier auch ins Rathaus wollen, Olala da qualmen einem die Ohren, was die so alles vorhaben, wenn man sie mal richtig machen ließe. Die haben streckenweise Visionen, da stellen sich einem die Nackenhaare auf. Nicht alle, aber schon einige. Und? Wir müssen es tolerieren hier, wenn sie in freien geheimen Wahlen an die Futtertröge gelangen.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 17:29
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Ich habe so langsam das Gefühl, je näher der 6.9 rückt, desto mehr greift die Hysterie um sich.
Darf ich bestätigen? Ja ist so. Das muss man sich vorstellen, CDU, SPD, Grüne sind blöder als die AfD..und die AfD ist schuld.
Umso bedenklicher deren Verhalten und der Zwang Gesetze deswegen zu ändern (3%) aber wer weiss, vielleicht "greift" die der @Reutersteffen an ...wenn sie versuchen wegen der AfD die Ordnung zu beseitigen.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 17:33
@Reutersteffen
Ich kann Dir nur empfehlen, mit kompetenten Abgeordneten Deines Wahlkreises zu reden, wenn Dich etwas an der AfD bedrückt.

Die Abgeordneten der Nicht-AfD-Parteien sind meistens wirklich gut informiert, was das Thema AfD betrifft, jedenfalls die in meinem Bundesland.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 18:09
Ich bin mal gespannt wie die Wahl ausgeht. Und wie dann gehandelt wird und ob jemand aus der Ferne dann sagt, die Wahl muss wiederholt werden.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 18:23
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:...und dann darfst trotzdem nur legalen Mitteln anwenden...
Die Aussage ist eher fraglich. Der Artikel erlaubt es dir sehr wohl zu den Waffen zu greifen, dies aber nur im Extremfall. Sollte die AfD versuchen oder würde schaffen die Demokratie in Deutschland zu gefährden, dann wäre dies sehr wohl über diesen Artikel gedeckt. Wobei dann dieser Artikel wohl eh keine Rolle mehr spielen dürfte...
Zitat von ReinekeReineke schrieb:verfassungsrechtlichen Ordnung
Nun das ist eh nicht der Fall...


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 18:26
Zitat von ReutersteffenReutersteffen schrieb:Und der Justiz übergeben, was, wenn die AfD die Justiz dann in der Hand hat?
@Reutersteffen

Du kannst ja nach der Wahl mal ein paar AFD Politiker nach Karlsruhe zum Gericht bringen und warte mal ab, wer der Beteiligten anschließend behandelt wird.

Sagen wir mal so: ich hoffe, Du hast leicht auffindbare Venen an den Armen, ohne allzuviel vorwegnehmen zu wollen.

Sicherlich wird das BVerfG Dein Argument anhören oder zumindest mit Höflichkeit aber auch mit Festigkeit darauf eingehen.

Dein Anwalt kann dann gerne erklären, warum man davon ausgehen muss, dass ein Wahlsieg in einem Bundesland 'die Justiz' bundesweit in die Hand einer Partei gibt.

Oder kauf Dir einen Bunker und kauf reichlich Vorräte. Das wäre zwar auch blöd, aber legal.


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