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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

551 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Politik, AFD ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

15.08.2026 um 15:41
Ach, ich seh gerade, Bausemer, rechtsextremer Held am Schlagholz, hat für seine Follower noch die Zeit gefunden, seine Heldentat auf Facebook zu posten.
Eins muss man der AfD lassen. Sie hat wirklich tolle Gestalten in ihren Reihen.
Läuft bei der AfD Spoilerund ihren Speichelleckern.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

15.08.2026 um 18:21
Zitat von StirnsängerStirnsänger schrieb:Diese "Partei" könnte bald dieses Land regieren.

Und: Natürlich greift dann in solchen Fällen Artikel 20.

Siehst du, war ganz einfach.🙂
Das erkläre dann mal bitte.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

15.08.2026 um 18:26
@Yoshimitzu

Es gibt die Möglichkeit eines Parteiverbots, siehe GG Art. 21. Diskussionen dazu findest du anderswo.

Und dann gibt es den inneren Notstand, der in GG Art. 91 geregelt ist.
(1) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder sowie Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen und des Bundesgrenzschutzes anfordern.

(2) Ist das Land, in dem die Gefahr droht, nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage, so kann die Bundesregierung die Polizei in diesem Lande und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes einsetzen. Die Anordnung ist nach Beseitigung der Gefahr, im übrigen jederzeit auf Verlangen des Bundesrates aufzuheben. Erstreckt sich die Gefahr auf das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen Weisungen erteilen; Satz 1 und Satz 2 bleiben unberührt.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_91.html

Die Frage ist, ab wann ein solcher innerer Notstand gegeben wäre.

Juristen sind in der Hinsicht auch skeptisch.
Die Hürde für den „inneren Notstand“ ist hoch

Noch heikler wird Hübers Argumentation beim sogenannten „inneren Notstand“, bei dem der Bund laut Artikel 91 des Grundgesetzes im Fall einer schweren Bedrohung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung eingreifen kann. Die Bundesregierung kann dann unter anderem Landespolizeien ihren Weisungen unterstellen und die Bundespolizei einsetzen.

Die Hürde ist hoch: Nicht der Wahlsieg einer Partei löst Artikel 91 aus, nicht die Ernennung eines politisch missliebigen Innenministers, nicht einmal irgendein Verstoß gegen Bundesrecht führt automatisch zum inneren Notstand. Es braucht eine drohende Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Wer diesen Unterschied verwischt, macht aus einer verfassungsrechtlich vorgesehenen allerletzten Möglichkeit ein politisches Planspiel.

Gefährlich, die Instrumente der wehrhaften Demokratie zu überdehnen

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, erinnert daran, wie gefährlich es wäre, die Instrumente der wehrhaften Demokratie politisch zu überdehnen. Beim Parteiverbot warnt er ausdrücklich vor dessen Einsatz zur Ausschaltung politischer Konkurrenten.
Quelle: https://www.focus.de/politik/deutschland/juristen-sehen-bei-einer-afd-verweigerung-klare-grenzen_88951772-39bb-4331-8440-cbffa3731120.html


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

15.08.2026 um 19:34
Zitat von DerThoragDerThorag schrieb:Ich kenne den Kerl nicht, scheint aber ein Buch für mich zu sein.
Feine Sahne Fischfilet
Zitat von shionoroshionoro schrieb am 05.05.2021:Da werden schnell Feine Sahne Fischfilet zu Linksextremisten oder man strickt sich zusammen, dass die SPD Linksextreme Strömungen unterstützt oder sowas.
Quelle: Linksextremismus - die vergessene Gefahr (Seite 969) (Beitrag von shionoro)

Aber die AfD bietet genügend Gesprächsstoff. Ich schlage vor, dort zu bleiben.


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16.08.2026 um 10:32
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Die AfD unterscheidet zwischen dem Islam als reiner Religion (die Privatsache ist) und dem "Politischen Islam", der massiv in die gesellschaftlichen Gegebenheiten (hier: von Deutschland) eingreifen will. Nicht umsonst geht auch jetzt schon der Staat gegen bestimmte radikale islamistische Gruppierungen vor.
Klar so kann man etwas auch verklären, vielleicht steht das auf einem fetzen Papier aber entspricht sicherlich nicht der Gesinnung eines Großteiles der Politiker. Das ist nicht mehr als Irreführung und das du dies nicht erkennst...


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

16.08.2026 um 18:47
Hard-Hitter Bausemer hat anscheinend, vielleicht aus Freude über sein Husarenstückchen, einen gehoben und ist anschließend in eine Verkehrskontrolle gekommen.
Ohne den Namen des Politikers zu nennen, teilte die Polizeiinspektion Stendal auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: „In diesem Zusammenhang wurde wegen des Verdachtes einer Verkehrsstraftat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.“

Die Polizei sprach von „einer der Immunität unterliegenden Person“. Aus Sicherheitskreisen hatte die dpa zuvor erfahren, dass es sich dabei um Bausemer handelt.

Demnach soll der Verdacht bestehen, dass er alkoholisiert war. Die Polizei machte dazu keine Angaben. Bausemer ließ entsprechende Anfragen der dpa unbeantwortet.
https://www.focus.de/politik/deutschland/nach-wahlplakatstreit-afd-politiker-fuhr-alkoholisiert-auto_e651f364-8419-4917-8a39-1980394d455e.html

Bin gespannt, was die rechten Socken hier im Forum dazu sagen.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

16.08.2026 um 19:33
@emanon
Ich befürchte mal, der Herr B hat ein dickes Problem., wer gestern noch mit Baseballschlgäger Teenager jagt und heute mit 0/8 im Turm erwischt wird? Ist er nicht Schatzmeister der Partei da in Sachsen Anhalt. Ich würde dem Landesverband ja dringend raten, passt auf eure Kassette und den Safe auf.
Btw : ist er denn überhaupt Baseball ⚾️ Spieler?
Habe mich gefragt, ob es überhaupt erlaubt ist, einen Baseballschläger offen mit sich herumzutragen?
In Großbritannien ist das übrigens verboten. Gilt als mögliche Waffe und darf nicht öffentlich herumgetragen werden. Habe gerade unlängst ein Video aus UK
gesehen. Der Junge Mann hatte sich gerade so was im Sportgeschäft gekauft, war eingeschweißt und damit ist der direkt vor dem Store verhaftet worden. Er hätte das Ding wohl besser verpacken lassen müssen, Blickdichte Verpackung am besten.

Ich denke, der Herr B hat evtl ein Alkohol o noch schlimmer Problem? Seine Impulskontrolle scheint auch defekt zu sein. Letzte Woche der Bürgermeister der i Hotel randaliert hat. Es gibt ja so eine Liste der Politiker, die alle auflistet , das Problem scheint quer durch einige Parteien zu wabern. Allerdings diese Kombi , aus Baseballschläger und Drink and Drive ist neu.


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16.08.2026 um 19:38
@calligraphie
Bausemer war auch schon vorher kein unbeschriebenes Blatt. Hat anscheinend über seine Bildungsabschlüsse gelogen, war auch dem Bundesvorstand bekannt und hat sich zudem vor kurzem noch über ein beschädigtes FDP-Wahlplakat belustigt.
Fehlt noch eine grenzdebile Aussage zur NS-Zeit und die AfD bekommt bestimmt einen weiteren Ehrenpräsidenten.^^


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16.08.2026 um 19:51
@emanon
Ich habe von dem das erste mal hier was gehört, da bist Du dann schon weiter In der Recherche. Ist das aufplustern seiner eigenen Bio eigentlich strafbar, oder nur ne moralische Verfehlung.,
Ich verstehe echt nicht, wie jemand heutzutage noch seine Bio verfälscht, damit kommt doch keiner mehr durch. Nichts bleibt mehr unendeckt. Siehe Plagiats Spürnasen zu Doktorarbeiten.
Es ist gerade nicht so der ideale Zeitpunkt, für einen AFD Schatzmeister und Baseballschläger Besitzer, und Drink to much Autofahrer, so viele peinliche Schlagzeilen zu produzieren. Er wäre gut beraten, besser mal sein Amt niederzulegen. Im Wahlkampf sollte er sich mal besser nicht mehr blicken lassen.
Ps bei uns hier in Berlin, werden übrigens auch sehr viele AfD Plakate , sogar die Riesen Aufsteller abgerissen und mit Graffiti verziert und keiner steht mit nem Baseballschläger hinterm Busch.


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16.08.2026 um 19:55
@calligraphie
Er genießt bisher Immunität.
Ich hoffe, sie wird aufgehoben und die Vorfälle aufgeklärt.
Was letztendlich hinten rauskommt, bleibt abzuwarten.


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16.08.2026 um 20:14
@emanon
Na ja, mit nem Baseballschläger jemanden zu attackieren, nochdazu nen Minderjährigen? Das sollte wohl für Körperverletzung mit einem Gegenstand ( der als Waffe benutzt wurde) reichen. Da wird es Ermittlungen geben und um ihn strafrechtlich zu verfolgen, muss sicher die Aufhebung der Immunität beantragt werden.

Ist eigentlich das soggn Abreissen von Wahlkampfplakaten oder nur die Beschädigung, auch irgendwie als Delikt? Sachbeschädigung? Also sowas wie Illegale Graffitis an öffentlichen Gebäuden?


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

16.08.2026 um 20:26
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Ist eigentlich das soggn Abreissen von Wahlkampfplakaten oder nur die Beschädigung, auch irgendwie als Delikt? Sachbeschädigung? Also sowas wie Illegale Graffitis an öffentlichen Gebäuden?
Meines Wissens ist das eine Straftat nach § 303 StGB (Sachbeschädigung). Bin aber kein Jurist.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

16.08.2026 um 20:30
Zitat von emanonemanon schrieb:Meines Wissens ist das eine Straftat nach § 303 StGB (Sachbeschädigung). Bin aber kein Jurist.
Ja. Wirst du vermutlich ja selbst ergoogelt haben
rechtlich relevante Sachbeschädigung nach § 303 des Strafgesetzbuches (StGB) oder – falls das Plakat eingepackt und mitgenommen wird – um einen Diebstahl nach § 242 StGB.
Quelle: KI


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16.08.2026 um 20:43
@Pura
Was gibts dafür? Sozialstunden oder Geldstrafen? Ich frage das nur , weil hier in Berlin, bereits kurz nach dem aufstellen oder anbringen der Plakate, siofort am nächsten morgen, der Abriss quer durch die Stadtbezirke sichtbar war. Sogar die ganz großen Aufsteller.
Warscheinlich kommen die immer nachts.
Aber ich muss sagen, hier stört das längst niemanden mehr. Eher würde man sich wundern, wenn nichts abgerissen wird.


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16.08.2026 um 20:50
@calligraphie
Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft, bei Vandalismus.

Beim Mitnehmen eines Plakats ist es Diebstahl, hier auch Geldstrafen und bis zu 5 Jahre Haft möglich.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

16.08.2026 um 22:00
@calligraphie
Als das letze Mal in Deutschland, in großem Stil Plakate ( sorgfältig!!!) illegal entfernt wurden, waren das die Plakate der H&M x Anna Nicole Smith Werbung.
Das ist Jahrzehnte her. Ich glaube, niemand reißt heute ein AFD Plakat ab, um es zu Hause an die Wand zu pinnen. Die Slogans dieses Jahr hier, sind mal wieder so dröge wie ein Knäckebrot ohne Belag.alles so wischi waschi, da bekommt man Sehnsucht nach den Plakaten, von ( der) „die Partei“.
Allerdings geht es in Berlin derzeit quer durch alle Parteien hier,, bzgl Wahlplakate verschmieren, beschädigen, abreißen. Keine Partei ist davon verschont.

https://www.spiegel.de/politik/berliner-wahl-zum-abgeordnetenhaus-angriffe-auf-wahlplakate-und-parteimitarbeiter-a-b29e0fff-53a9-4fe1-ac1c-12147df8f069

Ich frage mich echt, im digitalen Zeitalter, warum Parteien immer noch solche old Fashion Werbung betreiben. Alleine die Kosten dafür und jeder Mast dreifach vertikal bestückt.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

17.08.2026 um 06:54
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Als das letze Mal in Deutschland, in großem Stil Plakate ( sorgfältig!!!) illegal entfernt wurden, waren das die Plakate der H&M x Anna Nicole Smith Werbung.
Glaube ich auch nicht. Ist aber Was Anderes.
Vandalismus ist Sachbeschädigung nach Paragraf 303 StGB
Mitnehmen ist Diebstahl nach Paragraf 242 StGB
Dann wäre da noch Beleidigung (gegen eine Person) nach Paragraf 185 StGB
Und, kommt auch vor, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (z.B. Hakenkreuze) nach Paragraf 86a StGB
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Ich frage mich echt, im digitalen Zeitalter, warum Parteien immer noch solche old Fashion Werbung betreiben.
Da sind aber nicht alle, einfach.
Davon ab, Wahlplakate gibts in allen Ländern.
Aber das Ausmaß des Vandalismus, so wie von dir in Berlin beschrieben, ist dann doch eine deutsche Besonderheit :) Warum?


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

17.08.2026 um 10:59
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Ich frage mich echt, im digitalen Zeitalter, warum Parteien immer noch solche old Fashion Werbung betreiben. Alleine die Kosten dafür und jeder Mast dreifach vertikal bestückt.
@calligraphie

Das Zauberwort dazu dürfte Wahlkampfkostenerstattung sein.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

17.08.2026 um 11:20
Der Verfassungsschutz ist der AfD naturgemäß ein Dorn im Auge.
Jetzt hat sich die rechte Alice hinter die Pläne des Duftbaumvertreters gestellt.
AfD-Chefin Alice Weidel hat sich hinter den Vorstoß des des Spitzenkandidaten ihrer Partei in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, gestellt, die Abschaffung des Verfassungsschutzes zu prüfen. „Selbstverständlich unterstütze ich diesen Vorstoß“, sagte Weidel dem Nachrichtenportal The Pioneer laut Mitteilung vom Sonntagabend. Der Verfassungsschutz gehöre „in seiner jetzigen Form abgeschafft beziehungsweise zumindest grundlegend reformiert.“
https://www.stern.de/news/afd-chefin-weidel-unterstuetzt-abschaffung-des-verfassungsschutzes-38117222.html


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17.08.2026 um 14:06
Zitat von goldenerReitergoldenerReiter schrieb am 13.08.2026:Und wenn die Diskussion um die AFD geht dürfte es trotzdem gestattet sein die Ursachen für diesen Rechtsruck zu analysieren und der liegt so wie ich es von vielen AFD-Wählern immer wieder zu hören bekomme eben bei der Angst dass dieses Land eben noch weiter nach links abdriftet.
Inwieweit gibt es in Deutschland einen nennenswerten Linksruck?


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