Zitat von ReutersteffenReutersteffen schrieb:uch die NSDAP wurde mehr oder minder demokratisch gewählt
@Reutersteffen
Hier sieht man, dass du wenig Ahnung von der deutschen Geschichte zwischen 1930 und 1940 hast. Die NSDAP hatte nie eine parlamentarische Mehrheit.

Grundlage der NSDAP-Diktatur war das Ermächtigungsgesetz von 1933, das vom Reichstag verabschiedet wurde und - zusammengefasst - die Befugnisse des Reichstags auf die Regierung unter Reichskanzler Hitler übertrug. Das war ein eklatanter Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung.

Sollte die AfD jemals etwas Derartiges anstreben oder verwirklichen oder auf andere Art gegen das Grundgesetz verstoßen, DANN wäre eine Situation eingetreten, in der Art. 20 (4) des GG greift. Solange sich aber nicht das Mindeste in dieser Richtung abzeichnet, höre auf, von Parallelen zwischen der Zeit damals und der Zeit heute zu phantasieren.

Nur mal so am Rande bemerkt: Die Ampel-Regierung unter Kanzler Scholz hat mit ihrem Haushalt gegen die Verfassung verstoßen. Das wurde vom BVerfG festgestellt, ein zweiter, wohl ebenfalls verfassungswidriger Haushaltsentwurf wurde von der FDP nicht mehr unterstützt. Hast du da zum Widerstand gegen die Regierung aufgerufen?