Europa im Aufruhr: Zwischen Massenprotesten und Straßenschlachten
gestern um 21:24Sind Sozialeistungen, zur Sicherung des Existenzminimums, vor Schadensersatzforderungen nicht geschützt?abberline schrieb:Auch nee - es geht um Randalierer, die für den Schaden, den sie anrichten, aufkommen müssen und dass das notfalls von Sozialleistungen abgezogen wird.
Verlust des Anrechts auf Sozialwohnungen wäre wirklich harter Tobak aufgrund drohender Obdachlosigkeit dann.abberline schrieb:Problematisch wird es, wenn bei Minderjährigen den Eltern die Leistungen gekürzt werden bzw die Familie das Anrecht auf Sozialwohnungen verliert.
Ich finde bei der Haftungsfrage sollte auch in Frankreich eine Rolle spielen, in wie weit man Eltern oder anderen Erziehungsberechrigten nachweislich Fehlverhalten wie Aufsichtspflichtverletzung vorwerfen kann oder anderes Fehlverhalten, was sich negativ auf die Erziehung und Entwicklung ausgewirkt hat.abberline schrieb:Einige Punkte sind grenzwertig, aber dass Randalierer bzw deren Eltern den Schaden bezahlen müssen, sollte selbstverständlich sein
Das stimmt natürlich.abberline schrieb:Nee- wenn man den Aufforderungen der Polizei nicht nachkommt, das ist ein Unterschied
Genauso wie ich es bei Personen verstehen kann, die vorher als sogennannte Tatteilnehmer nachweislich aufgetreten sind und die eigentlichen Täter bzw. Randalierer in irgendeiner Art und Weise unterstützt haben.
Aber das ist ja alles nichts neues, dass nicht nur Täterschaft, sondern auch Teilnahme bestraft wird.
Aber ganz sicher nicht jede arme Wurst, die nur dabei gewesen ist, um sein/ihr verfassungsmäßiges Recht wahrzunehmen und darüber hinaus aber unverschuldet zwischen die Fronten geraten ist.



