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Europa im Aufruhr: Zwischen Massenprotesten und Straßenschlachten

544 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Politik, Europa, Unruhen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Europa im Aufruhr: Zwischen Massenprotesten und Straßenschlachten

gestern um 21:24
Zitat von abberlineabberline schrieb:Auch nee - es geht um Randalierer, die für den Schaden, den sie anrichten, aufkommen müssen und dass das notfalls von Sozialleistungen abgezogen wird.
Sind Sozialeistungen, zur Sicherung des Existenzminimums, vor Schadensersatzforderungen nicht geschützt?
Zitat von abberlineabberline schrieb:Problematisch wird es, wenn bei Minderjährigen den Eltern die Leistungen gekürzt werden bzw die Familie das Anrecht auf Sozialwohnungen verliert.
Verlust des Anrechts auf Sozialwohnungen wäre wirklich harter Tobak aufgrund drohender Obdachlosigkeit dann.
Zitat von abberlineabberline schrieb:Einige Punkte sind grenzwertig, aber dass Randalierer bzw deren Eltern den Schaden bezahlen müssen, sollte selbstverständlich sein
Ich finde bei der Haftungsfrage sollte auch in Frankreich eine Rolle spielen, in wie weit man Eltern oder anderen Erziehungsberechrigten nachweislich Fehlverhalten wie Aufsichtspflichtverletzung vorwerfen kann oder anderes Fehlverhalten, was sich negativ auf die Erziehung und Entwicklung ausgewirkt hat.
Zitat von abberlineabberline schrieb:Nee- wenn man den Aufforderungen der Polizei nicht nachkommt, das ist ein Unterschied
Das stimmt natürlich.



Genauso wie ich es bei Personen verstehen kann, die vorher als sogennannte Tatteilnehmer nachweislich aufgetreten sind und die eigentlichen Täter bzw. Randalierer in irgendeiner Art und Weise unterstützt haben.

Aber das ist ja alles nichts neues, dass nicht nur Täterschaft, sondern auch Teilnahme bestraft wird.

Aber ganz sicher nicht jede arme Wurst, die nur dabei gewesen ist, um sein/ihr verfassungsmäßiges Recht wahrzunehmen und darüber hinaus aber unverschuldet zwischen die Fronten geraten ist.


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Europa im Aufruhr: Zwischen Massenprotesten und Straßenschlachten

gestern um 21:39
Zitat von vx110vx110 schrieb:ch finde Ekelhaft, wenn man auf solchen Demos rumstreunt, wo man weiß, was passieren wird, denn das war mit Ansage.
Dann braucht es nur ein paar Chaoten oder sogar Provokateure um das ganze Thema in Mißkredit zu bringen oder sogar eine Vorlage zu liefern um die ganze Demo zu verbieten. Das macht keinen Sinn.
Zitat von vx110vx110 schrieb:oder verlasse ganz schnell das Gebiet der Straftaten.
Richtig, man muß ja nicht in der ersten Reihe stehen wenns los geht. Wenn man Pech hat, ist man aber trotzdem mit drin.
Man kann auch nach offizieller Auflösung der Demo nach Hause gehen, denn dann ändert sich i.d.R. das Klientel und deren Anliegen (Plündern und Gewalt).
Oder man verlegt die Demos komplett aus den Innenstädten, wo es keine teuren Läden mehr gibt.
Man kann aber auch mehrere schwere Traktoren nehmen und damit Mist verteilen, Straßen blockieren und sogar einen Lynchmob bilden, ohne das dies Folgen für die Beteiligten hat.


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Europa im Aufruhr: Zwischen Massenprotesten und Straßenschlachten

gestern um 22:35
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Sind Sozialeistungen, zur Sicherung des Existenzminimums, vor Schadensersatzforderungen nicht geschützt?
In Frankreich nicht unbedingt, nach dem geplanten Gesetz. Da ist geplant, zb Wohngeld Anspruch auszusetzen, wenn jemand randaliert. Mal übersetzt:
Gemeinsame zivilrechtliche Haftung: Personen, die wissentlich an einer Gruppe teilgenommen haben, die mit der Absicht gebildet wurde, Gewalt auszuüben oder Sachbeschädigung zu begehen, können zur Wiedergutmachung des Schadens haftbar gemacht werden, auch wenn sie diesen nicht direkt verursacht haben, bis zu einer Grenze von 10.000 Euro pro Person.
Pfändung von Sozialleistungen: Bestimmte Leistungen, darunter Familienbeihilfen, Wohngeld und das aktive Solidaritätseinkommen, können zur Eintreibung der geschuldeten Beträge gepfändet werden.
Quelle: https://www.leclubdesjuristes.com/en-bref/le-senat-adopte-le-projet-de-loi-casseurs-payeurs-18070/
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:aufgrund drohender Obdachlosigkeit dann.
Das soll dann quasi die Strafe sein


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Europa im Aufruhr: Zwischen Massenprotesten und Straßenschlachten

gestern um 22:42
@rhapsody3004

Hier ein paar Infos:
Wer randaliert, soll bezahlen. Dieser Grundsatz ist ebenso einleuchtend wie politisch wirkungsvoll. Doch Frankreichs Regierung will mit ihrem Gesetzesvorhaben «casseurs-payeurs» einen Schritt weiter gehen: Künftig könnten auch Menschen für Schäden haften, die sie nicht selbst verursacht haben. Der Senat hat dem Entwurf mit deutlicher Mehrheit zugestimmt.
Quelle: https://nachrichten.fr/nichts-zerstoert-trotzdem-zahlen-frankreich-verschiebt-die-grenzen-der-persoenlichen-verantwortung/


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Europa im Aufruhr: Zwischen Massenprotesten und Straßenschlachten

gestern um 22:47
Zitat von abberlineabberline schrieb:Auch nee - es geht um Randalierer, die für den Schaden, den sie anrichten, aufkommen müssen und dass das notfalls von Sozialleistungen abgezogen wird. Selbst schuld. Problematisch wird es, wenn bei Minderjährigen den Eltern die Leistungen gekürzt werden bzw die Familie das Anrecht auf Sozialwohnungen verliert.
Rechtlich ist das durchaus möglich, da der Bezug von Grundsicherung formaljuristisch der Pfändbarkeit unterliegt.

Die Grundsicherung ist aber, wegen des Pfändungsfreibetrages quasi "unpfändbar" .

Diese Pfändungsfreigrenze liegt bei einer alleinstehenden Person, in der Grundsicherung aktuell bei 1590 €.

Pfändbarer Betrag liegt damit bei 0,00 € monatlich.

Für Familien liegt diese Freigrenze selbstredend höher....je nach Kinderzahl aufsteigend, beginnend bei ca. 2500 €.


Das gilt aber nur für den Pfändungsangriff, direkt bei den auszahlenden Jobcentern und Sozialämtern.


Sobald das Geld auf dem Girokonto ist, verliert es den Schutz der Pfändungsfreigrenze.

Die betroffene Person, muss aktiv werden und mittels einer Bescheinigung, die vom Jobcenter/Sozialamt ausgestellt werden muss, bei ihrer Hausbank ein Pfändungsschutzkonto einrichten.

Auf diesem Konto, sind dann die monatlich eingehenden Grundsicherungsleistungen, wieder vor den Gläubigern in Höhe der Freigrenzen geschützt.


Auch hier gilt wieder: notfalls....wie du es schreibst, oder Selbst Schuld...stellt in einem Rechtsstaat kein Kriterium dar.

Alles ist per Gesetz, auf Punkt und Komma exakt geregelt.


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Europa im Aufruhr: Zwischen Massenprotesten und Straßenschlachten

gestern um 22:51
@EDGARallanPOE
Es geht ja um die Situation in Frankreich. In Deutschland ist das anders, klar


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Europa im Aufruhr: Zwischen Massenprotesten und Straßenschlachten

gestern um 23:16
Zitat von abberlineabberline schrieb:Es geht ja um die Situation in Frankreich. In Deutschland ist das anders, klar
Nein...dein Fehler liegt darin, dass du deinen gesetzten Link zwar aufmerksam durchgelesen haben wirst.
Du hast es aber versäumt, die darin enthaltenen Informationen, noch einmal gründlich einzeln zu recherchieren.


Also...der Reihe nach
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Sind Sozialeistungen, zur Sicherung des Existenzminimums, vor Schadensersatzforderungen nicht geschützt?
Darauf antwortest du:
Zitat von abberlineabberline schrieb:In Frankreich nicht unbedingt, nach dem geplanten Gesetz. Da ist geplant, zb Wohngeld Anspruch auszusetzen, wenn jemand randaliert. Mal übersetzt:
Das belegst du wie folgt:
Pfändung von Sozialleistungen: Bestimmte Leistungen, darunter Familienbeihilfen, Wohngeld und das aktive Solidaritätseinkommen, können zur Eintreibung der geschuldeten Beträge gepfändet werden.
Quelle: https://www.leclubdesjuristes.com/en-bref/le-senat-adopte-le-projet-de-loi-casseurs-payeurs-18070/

Und da liegt dein Fehler.

Wortgetreue Übersetzung aus deinem Link:
Bestimmte Leistungen, darunter Familienzulagen, persönliche Wohnbeihilfe (APL) und aktives Solidaritätseinkommen (RSA), könnten beschlagnahmt werden, um die ausstehenden Beträge zurückzufordern.
Eine sorgfältige Einzelrecherche, hätte dir offenbart, dass keine der genannten Sozialleistungen der Existenzsicherung dient.

Es sind Leistungen, die Personen mit eigenem Erwerbseinkommen, oder Studenten gewährt werden, die nur über ein geringes Einkommen verfügen.

Eine Leistungskürzung, die eine Person unter das Existenzminimum führt, ist damit auch in Frankreich nicht geplant.


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Europa im Aufruhr: Zwischen Massenprotesten und Straßenschlachten

gestern um 23:55
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Eine Leistungskürzung, die eine Person unter das Existenzminimum führt, ist damit auch in Frankreich nicht geplant.
Das hätte mich ehrlich gesagt auch gewundert.


Aber selbst wenn das geplante Gesetz sogar Sozialleistungen zur Sicherung des Existenzminimum mit einbeziehen würde, bin ich mir nicht sicher, ob das das Gesetz dann auch verfassungskonform gewesen wäre, wenn durch das Gesetz das Existenzminimum gefährdet wäre.


Hier in Deutschland wäre so ein Gesetz wahrscheinlich nicht verfassungskonform, weil das Existenzminimum ja auch an die Menschenwürde Art. 1 gekoppelt ist.


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