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"Frau Stewens,die Kosten für Hartz IV explodieren, der Rechnungshof rügt die Vermittlungsleistung derBehörden. Wie erleben Sie die Reform?
Es war richtig, die steuerfinanziertenLeistungen Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammenzulegen. Wir haben dabei aber Menschen,die ein Anrecht auf Sozialhilfe hatten, große Anreize gegeben, in das neue System zukommen - wie beispielsweise dadurch, dass nun Beiträge für die Rentenversicherung gezahltwerden. Auch deshalb ist das System teurer geworden. Es wäre nun wichtig, dieLeistungsbezieher stärker zu kontrollieren und bei Arbeitsunwilligen auch härtereSanktionen zu verhängen.
Die Koalition hat mit dem FortentwicklungsgesetzNachbesserungen auf den Weg gebracht. Reicht das?
Nein, das reicht noch nicht.Das Hartz-IV-Gesetz muss bei den Sanktionen noch stringenter und klarer formuliertwerden. Ein Grund für die geringe Anzahl an Leistungskürzungen ist die fehlendeRechtssicherheit in diesem Bereich. Die Gerichte etwa lassen Leistungskürzungen bis aufNull bislang nicht zu, diese müssten deshalb direkt aus dem Gesetz ableitbar sein. Beihartnäckiger Arbeitsverweigerung allerdings sollten auch Leistungskürzungen auf Nullmöglich sein und Sanktionen sollten auf Sachleistungen wie Unterkunftskosten undMietzahlungen ausgedehnt werden können. Außerdem sollten Sanktionen so lange gelten, bisder Hilfebedürftige auch seinen Verpflichtungen nachkommt. Und Arbeitsunfähigkeit müsstekünftig vom Amtsarzt festgestellt werden.
Immer mehr Menschen nutzen die legaleMöglichkeit, über Hartz IV ihren Billiglohn aufzustocken. Wie soll man demLohnabstandsgebot hier wieder Geltung verschaffen?
Zurzeit kommt das Prinzip,dass sich Arbeit lohnen muss, zu kurz. Ich halte deshalb die Debatte darüber, ob dieLeistungen an einigen Stellen nicht zu hoch sind, für notwendig. Ich bin besondersdankbar, dass selbst Spitzenvertreter von Wohlfahrtsverbänden darüber laut nachdenken.
Wie sieht ihr Reformkonzept aus?
Die Verschärfung der Sanktionen wärefür mich der erste Schritt. In einem zweiten Schritt würde ich die Zuschläge, die denÜbergang vom Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld II abfedern sollen, streichen. Fürdiese Zuschläge gibt es keine Rechtfertigung. In einem dritten Schritt würde ich denKommunen die Möglichkeit einräumen, die Unterkunftskosten nur noch in Form von Pauschalenzu gewähren. Auch sollten die Länder die Hartz-IV-Regelleistungen je nach Regionunterschiedlich hoch bemessen können. Wir in Bayern tun dies in der Sozialhilfe schonlange, weil das Leben in München teurer ist als in anderen Gegenden.
Ist esvorstellbar, die Hartz-IV-Regelleistung grundsätzlich zu senken?
DasArbeitslosengeld II bildet in Deutschland eine Art Mindestlohn. Ein Absenken derHartz-IV-Regelleistung würde ich deshalb langfristig nicht völlig ausschließen, es wärefür mich allerdings der allerletzte Schritt.
Der Rechnungshof hat die Arbeit derArbeitsgemeinschaften gerügt. Welche Rolle spielt bei diesen Schwierigkeiten dasComputersystem A2LL?
Dieses Computerprogramm ist in der Praxis für dieArbeitsgemeinschaften miserabel und nicht praktikabel. Und wir können nicht dieArbeitsgemeinschaften kritisieren und sie gleichzeitig mit einer völlig unzulänglichenSoftware ausstatten. Das weiß auch die Bundesagentur für Arbeit.
Interview:Rouven Schellenberger."
Armut und Anarchie sind jetzt staatlichverordnet.Scheinen die Politiker nicht mitzukriegen was sie da anrichten.Fakt ist es sindeinfach nicht genug offene Stellen vorhanden,was verspricht man sich also davon??Man willdie Leute aus der Gesellschaft rauskanten oder wie??Es sind immer die Gleichen die Hetzegegen Arbeitslose und Arbeitnehmer betreiben,aus dem christlich konserativen Lagerschallt deren ruf.