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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

2.283 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Türkei, Menschenrechte, Haft ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

05.11.2007 um 13:06
@zaphoB. nein, ich verlange keine vorzugsbehandlung in diesem fall.



und wenn das rechtshilfeabkommen sein soll, was läuft... haben diie briten keine möglichkeit aussagen amtlich übersetzen zu lassen-dolmetscher wirds wohl geben die türkisch können?

alles recht armselig im technikzeitalter;hilfe wenn wir von england was faxen,kommts beim gericht in antalya an? da kann ich eigentlich nur den kopf drüber schütteln, wenn das normal sein soll, daß ein wichtiges papierchen wochen liegt-und es ist egal, um welche länder es geht.ich find das einfach nur lächerlich armselig.
noch dazu, wenn es einen fall betrifft, der so wogen schlägt. das die amtshilfe da den bobbes nicht hochkriegt! wenn die oberen eu spielen wollen, dann sollen sie auch zeigen das sie managment und ihren laden auch in der hand haben. egal welches land.gilt für alle. oder können sie nur telefonieren, wenn es um subventiönchenanträge von x für u geht?

und noch was:unsere gerichte sind grundsätzlich auch immer überlastet, da zieht sich auch alles. und warum? weil grundsätzlich 10 leute EINE akte in die hand nehmen,verwalten bevor einer mal entscheidet,anordnet....selbst wenn es um prekäre sachen wie familienrecht geht. bei "maschendrahtfällen" mags ja grad eben noch tolerabel sein, aber sonst?

wenn es um einen fall mit medienpräsenz geht,gehts bei uns schneller.da werden sie bei uns in den gerichten hektisch. und denn streß gönne ich ihnen auch gern ;o)
sollten sie viel öfters haben.*ggg* denn der rest von deutschland muß ja auch mehrarbeit machen, damit wir "aufschwingen" und du und ich "deutschland" sein können ;o)

( vielleicht sollten wir auch einfach unsere "knackis" tauschen, wie beim völkerball-jeder erzieht seine leutchen selbst ... immerhin,mit der ddr haben sie es ja jahrelang auch so gehandhabt.1:1 aus bautzen..wieso also schicken wir die grünen minna´s nicht auf die autobahnen?)

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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

06.11.2007 um 20:50
Link: www.sueddeutsche.de (extern) (Archiv-Version vom 08.11.2007)

Und die Haftbeschwerde wurde erneut abgelehnt. Kommt es jetzt doch zur Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg?
Haftbeschwerde erneut abgelehnt
Für den in der Türkei inhaftierten deutschen Schüler Marco hat sich wieder eine Hoffnung auf Freiheit zerschlagen – zum zweiten Mal wurde eine Beschwerde gegen seine Untersuchungshaft abgelehnt.

Am Dienstag ist zum zweiten Mal eine Beschwerde gegen die Untersuchungshaft von Marco. Das sagte der Anwalt des 17-Jährigen. Michael Nagel, am Dienstag in Hannover. Die Entscheidung des Gerichtes in Antalya sei Anlass, in der kommenden Woche Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einzulegen.

Eine Reaktion auf einen in der vergangenen Woche gestellten Befangenheitsantrag gegen das Gericht in Antalya gebe es noch nicht. Die Richter hätten bis zum Beginn des nächsten Verhandlungstages am 20. November Zeit, sich zu äußern. Eine erste Beschwerde gegen die andauernde Untersuchungshaft des Jugendlichen hatten die Richter Anfang Oktober abgelehnt.

Nagel kritisierte, dass die Entscheidung vom Dienstag erneut ohne substantiierte Begründung“ getroffen worden sei. Die Richter hätten die Haft weiterhin mit der Schwere des Tatvorwurfs und des Alters des Mädchens gerechtfertigt. Marco wird vorgeworfen, eine 13-jährige Britin sexuell missbraucht zu haben. Der Jugendliche aus Uelzen sitzt deshalb seit April in Untersuchungshaft.

Sollten die Straßburger Richter die Beschwerde annehmen, könnten sie eine sogenannte einstweilige Empfehlung zur Aussetzung der Haft aussprechen. Marco und die 13-Jährige Charlotte hatten sich während des Osterurlaubs im südtürkischen Badeort Side kennengelernt.

Nach einem gemeinsamen Disco-Abend landeten beide mit anderen Jugendlichen in Charlottes Hotelzimmer. Dort sei es auf Initiative der Britin, die sich zudem als 15-Jährige ausgegeben habe, zu Zärtlichkeiten gekommen, erklärte Marco später.

Nach einer Anzeige der Mutter wurde Marco noch im Hotel festgenommen. Ein offizielles Vernehmungsprotokoll der in England vernommenen Charlotte lag dem Gericht in Antalya noch nicht vor.



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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

07.11.2007 um 10:18
mann mus den nagel auf dem kopf schlagen


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

07.11.2007 um 15:10
@ZaphodB
Zitat von zaphodB.zaphodB. schrieb:Das interessiert nicht,daß er unter 18 ist.
Wenn bei uns ein 17jähriger (Heranwachsender)mit einer 13jährigen(Kind !) rum macht, macht er sich auch nach § 176 StGb strafbar und die Staatsanwaltschaft muß bei uns dann ebenfalls Anklage erheben,wenn es ihr zur Kenntnis gelangt (Offizialdelikt !). Und im Extremfall gibt es dafür 10 Jahre (besonders schwerer Fall).
Bis zu 3 Jahre kriegst du sogar schon,wenn Du durch Vorzeigen pornographischer Darstellungen oder entsprechende Reden auf das Kind einwirkst, um Dich,das Kind oder Dritte sexuell zu erregen.- verurteilt wirst Du dann wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern.- Das ist unsere Rechtslage hier in Deutschland. -Also Vorsicht mit sexuell angehauchten Sprüchen gegenüber 13jährigen.Das kann ins Auge gehen.
Zitat von zaphodB.zaphodB. schrieb: Wenn man keine Ahnung von Jurisprudenz hat empfiehlt es sich,bei juristischen Problemstellungen zu schweigen,bevor man sich als Ignorant outet.
Ich will dir ja nicht zu nahe treten, aber an deinen Leitsatz (Zitat 2) solltest du dich in dem Fall selbst halten (vonwegen 10 Jahre Knast (siehe Auszug aus dem Jugendstrafgesetz und Urteil des OLG-Hamm))
Naja so sieht das Gesetz nun mal aus... .


Jugendgerichtsgesetz
2. Teil - Jugendliche (§§ 3 - 104)

1. Hauptstück - Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen (§§ 3 - 32)

4. Abschnitt - Die Jugendstrafe (§§ 17 - 19)




§ 17
Form und Voraussetzungen
(1) Die Jugendstrafe ist Freiheitsentzug in einer Jugendstrafanstalt.
(2) Der Richter verhängt Jugendstrafe, wenn wegen der schädlichen Neigungen des Jugendlichen, die in der Tat hervorgetreten sind, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist.

§ 18
Dauer der Jugendstrafe
(1) Das Mindestmaß der Jugendstrafe beträgt sechs Monate, das Höchstmaß fünf Jahre. Handelt es sich bei der Tat um ein Verbrechen, für das nach dem allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe angedroht ist, so ist das Höchstmaß zehn Jahre. Die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts gelten nicht.
(2) Die Jugendstrafe ist so zu bemessen, daß die erforderliche erzieherische Einwirkung möglich ist.

OLG-HAMM – Beschluss vom 06.09.2004, Aktenzeichen: 2 Ss 234/04

Leitsatz: 1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erforderlichkeit einer Jugendstrafe ist der des Erlasses des Urteils. Neben dem Erziehungsgesichtspunkt sind bei der Erforderlichkeit der Verhängung der Jugendstrafe auch andere Strafzwecke zu berücksichtigen, insbesondere ist die verwirklichte Schuld mit dem Erziehungsgedanken abzuwägen.

2. Zum Doppelverwertungsverbot und zur Festsetzung einer Jugendstrafe


Rechtsgebiete: JGG, StGB, MRK
Vorschriften: JGG § 17
StGB § 46
MRK Art. 6




Verkürzte Fassung

Beschluss

Strafsache

gegen D.K.

wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Auf die Revision des Angeklagten vom 8. April 2004 gegen das Urteil des Jugendschöffengerichts Recklinghausen vom 10. Februar 2004 hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 06. 09. 2004 durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht, den Richter am Oberlandesgericht und die Richterin am Oberlandesgericht nach Anhörung der Generalstaatsanwaltschaft einstimmig gem. § 349 Abs. 4 StPO beschlossen:



Tenor:

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den dazu getroffenen Feststellungen aufgehoben.

In Umfang wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Recklinghausen zurückverwiesen.

Die Beschwerde des Angeklagten gegen die Kostenentscheidung des angefochtenen Urteils ist gegenstandslos.


Gründe:

I.

Das Amtsgericht - Jugendschöffengericht - hat den Angeklagten am 02. Juli 2002 als Heranwachsenden wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern gem. §§ 176, 176 a Abs. 1 Nr. 1 StGB zu einer Jugendstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Auf die Revision des Angeklagten ist dieses Urteil durch Beschluss des Senats vom 18. Dezember 2002 (2 Ss 945/02 OLG; http://www.burhoff.de) im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und die Sache insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Recklinghausen zurückverwiesen worden.

Mit dem angefochtenen Urteil vom 10. Februar 2004 hat das Jugendschöffengericht gegen den Angeklagten als Rechtsfolge erneut eine Jugendstrafe von einem Jahr festgesetzt, deren Vollstreckung es wiederum zur Bewährung ausgesetzt hat. Das Gericht hat Jugendstrafrecht mit der Begründung angewendet, dass jedenfalls nicht ausgeschlossen werden könne, dass im Zeitpunkt der Tat Reifeverzögerungen im Sinne von § 105 JGG vorgelegen hätten.

Die Verhängung der Jugendstrafe gem. § 17 Abs. 2, 2. Alt. JGG hat das Gericht mit folgenden Erwägungen begründet:



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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

08.11.2007 um 10:28
http://www.n-tv.de/876558.html

Hoffnung ist alles was noch bleibt!
Hoffnung für Marco W.
Richter will nicht mehr

Nach mehr als einem halben Jahr Untersuchungshaft in der Türkei gibt es für den Schüler Marco W. aus Uelzen neue Hoffnung. Der Vorsitzende Richter des Prozesses im türkischen Antalya hat einen Antrag auf Entbindung von dem Verfahren gestellt. Entsprechende Informationen bestätigte der deutsche Verteidiger von Marco W. "Mir ist mitgeteilt worden, dass es einen solchen Antrag gibt", sagte Rechtsanwalt Michael Nagel.

Kommentieren wollte Nagel den Entbindungsantrag von Richters Abdullah Yildiz nicht. Über den Entbindungsantrag und den Befangenheitsantrag, den die Verteidigung vergangene Woche gegen den Richter gestellt hatte, sei noch nicht entschieden worden, sagte er lediglich.

Dem 17-jährigen Schüler aus Uelzen wird vorgeworfen, in der Nacht vom 10. auf den 11. April gegen den Willen der 13-Jährigen britischen Schülerin Charlotte sexuellen Kontakt mit ihr gehabt zu haben. Der Schüler aus Uelzen erklärte, das Mädchen habe sich als 15-Jährige ausgegeben, und er habe mit ihr nur einvernehmlich Zärtlichkeiten ausgetauscht.



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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

09.11.2007 um 20:46
Link: www.focus.de (extern)

Dem zuständigen Richter wurde nun das Niederlegen des Mandats von der übergeordneten Gerichtsbarkeit untersagt. Was für ein Chaos!
Richter-Rücktritt abgelehnt
Der Richter im Verfahren gegen den in der Türkei inhaftierten deutschen Schüler Marco W. wird nicht von seinem Amt entbunden. Der Prozess soll am 20. November weitergehen.

Dies habe ein Gericht in Antalya entschieden, berichtete „stern.de“ am Freitagabend. Richter Abdullah Yildiz hatte am Mittwoch einen Antrag auf Entbindung von dem Verfahren gestellt. Gründe dafür nannte er nicht. Vor Yildiz´ Rücktrittsgesuch hatten Marcos Anwälte einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt, der allerdings abgelehnt wurde. ....



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09.11.2007 um 21:25
Na, mal abwarten, ob der jetzt nicht erstmal "krank" wird...


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

09.11.2007 um 21:27
In diesem Jahr(zehnt?) gibt es sicher kein Urteil mehr in diesem Fall! Da bin ich jetzt ziemlich sicher.


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09.11.2007 um 21:59
Oder es wird doch noch "par ordre de Mufti" entschieden.

Wie das jetzt mit dem gleichen Richter weitergehen soll, ist mir ein Rätsel.


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09.11.2007 um 22:03
Na ja, von einem unabhängigen Urteil kann man in diesem Fall nicht mehr ausgehen. Der Richter ist doch jetzt befangen! Diese "Mühlen" wünscht sich keiner!


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lolle ehemaliges Mitglied

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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

10.11.2007 um 17:29
"Daraufhin habe sie ihm einen "wirklich harten" Schlag versetzt, einen "ziemlich lauten" Ruf ausgestoßen und ihn weggeschubst."

"Dass ein im Nachbarbett liegendes Mädchen von dem Vorfall nichts mitbekommen haben will, begründete Charlotte dem Magazin zufolge damit, dass es tief geschlafen habe."

"Ihre Schwester auf dem Balkon des Hotelzimmers habe nichts bemerkt, da das Fensterglas "wirklich dick" gewesen sei."


____

DAs sagt doch wohl alles....


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

10.11.2007 um 18:08
Es nimmt langsam realsatirische Züge an...


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

10.11.2007 um 18:41
Also doch noch ein weiteres Mädchen im Zimmer!
Ich habe das gleich zu Anfang irgendwo gelesen, dann war davon (bemerkenswerterweise) nie mehr die Rede.

Mami wird mit der Aussage gerade noch so zufrieden gewesen sein.


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

10.11.2007 um 18:44
ich frage mich verzweifelt, wie ein Staat wie die Türkei hier so hart vorgeht, wo doch soviele Türken in Deutschland leben, die ja auch straffällig werden, will man da ein Exempel statuieren und verlässt sich auf die Gutmenschenhaltung des doofen Michels?
Sie gehen gegen die Kurden vor, sind also auf Imperialismuskurs und wollen in die EU, mit dem Verhalten, sollte man die Türkei weit weg halten, sie sind militant, intolerant und jenseits von jeglichen Gefühl für Menschenrechte.


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Türkei hält 17-jährigen Deutschen gefangen

11.11.2007 um 00:34
Link: www.spiegel.de (extern)

Ne neue AUssage von Charlotte ist da,

Hier der Link.

mfg


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11.11.2007 um 08:57
ähm ja sehr interessant. und nächste woche lesen wir die neue geschichte ^^


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11.11.2007 um 10:44
Hatten wir anal schon ^^


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11.11.2007 um 11:28
Jetz müsste Marco nur noch sagen, dass das mit der Balkontür und dem Tiefschlafen nicht so war und wir haben Aussage gegen Aussage...

Was nun wirklich stimmt kann ich hier nicht behaupten, aber so wie die Dinge aussehen, lügt hier eher die eine Seite , die sich immer mehr zweifelhaft darstellt ...


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11.11.2007 um 12:59
Ja, ja keiner hat was gesehen! Keiner hörte was! Die sind alle fein raus! Am Schluß steht halt Aussage, gegen Aussage! Aber soweit sind wir noch lange nicht. Mit einem Urteil ist in absehbarer Zeit nicht mehr zu rechnen.


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11.11.2007 um 13:20
ja die 3 affen ne - nichts hören, nichts sehen, nichts sagen. so ging das doch oder!


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