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Strafanzeige wegen Hochverrat?

140 BeitrĂ€ge â–Ș SchlĂŒsselwörter: Staat, Regierung, Revolution â–Ș Abonnieren: Feed E-Mail

Strafanzeige wegen Hochverrat?

22.04.2008 um 12:05
"-WÀre nett wenn dieser Typ auch Quellen nennen könnte ...-"

Macht er, ist aber insgesamt trotzdem albern und zum Teil haltlos.

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22.04.2008 um 12:06
Es geht hier nicht um KRR sondern um die EU !


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Strafanzeige wegen Hochverrat?

22.04.2008 um 12:07
Natuerlich geht es hier um KRR und dadurch indirekt um die EU - Vonwegen keine juristisch brauchbaren Vertraege weil es keine richtige Regierung gibt/gab etc.


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22.04.2008 um 12:08
Lies mal die KlagebegrĂŒndung Prometheus


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Strafanzeige wegen Hochverrat?

22.04.2008 um 12:11
Ich zitiere mal aus Wikipedia:

"-Der Vertrag regelt in zehn Artikeln die außenpolitischen Aspekte der deutschen Vereinigung und kam damit faktisch einem Friedensvertrag zwischen Deutschland und den SiegermĂ€chten des Zweiten Weltkrieges gleich, auch wenn dieser Begriff vermieden wurde. Das Ergebnis war die Wiederherstellung der Deutschen Einheit und die Wiedererlangung der „vollen SouverĂ€nitĂ€t Deutschlands ĂŒber seine inneren und Ă€ußeren Angelegenheiten“.-"


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Strafanzeige wegen Hochverrat?

22.04.2008 um 12:13
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:jedoch mĂŒssen nach einem solche die entschĂ€digungen mittels reperationen festgelegt werden. davor hat man sich durch diesen vertrag "gedrĂŒckt" wenn man so will.
-------------------------------------------------------------------------


ne, muß man nicht, FriedensvertrĂ€ge darfst du Aufsetzten wie du willst.
Bitte genau lesen, NACH einem Friedensvertrag, nicht IN einem Fv muss festgelegt werden.


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jalla ehemaliges Mitglied

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Strafanzeige wegen Hochverrat?

22.04.2008 um 13:52
Link: www.krr-faq.net (extern) (Archiv-Version vom 08.09.2008)

Hier ist seit langem alles Relevante dazu beantwortet:
http://www.krr-faq.net/faq.php (Archiv-Version vom 08.09.2008)


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Strafanzeige wegen Hochverrat?

22.04.2008 um 14:14
*rÀusper*

Nett, das es dazu so umfassende Antworten gibt, die das alles zu erklÀren versuchen... aber wenn die ganze Wand zuplakatiert ist mit:


"ES IST HELL - ES IST HELL - ES IST HELL"

...und ich schaue nach draußen und es ist NICHT hell! - dann sollten wir uns mal auf unsere eigene Auffassungsgabe verlassen und nicht auf lange ErklĂ€rungen die nach 325 AbsĂ€tzen eh kein Mensch mehr versteht... und die alleinerziehende Mutter die sich wohl rechtens dem deutschen Volke zugehörig fĂŒhlen darf erst recht nicht... nicht weil sie doof ist, sondern weil ein dermaßnes Fachchinesisch von der RealitĂ€t ablenken soll!


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22.04.2008 um 14:18
Ok, Propaganda fĂŒr Dumme soll es werden.


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jalla ehemaliges Mitglied

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22.04.2008 um 14:41
> Nett, das es dazu so umfassende Antworten gibt

Ja, nicht? Und sie entlarven die reichsdeutsche Propaganda von Haug, Joswig und Co. als das, was sie ist: brauner Bullshit.

> ...und ich schaue nach draußen und es ist NICHT hell! - dann sollten wir uns mal auf
> unsere eigene Auffassungsgabe verlassen und nicht auf lange ErklÀrungen die nach
> 325 AbsÀtzen eh kein Mensch mehr versteht...

Deine Auffassungsgabe ist so gut, daß sie auf lange ErklĂ€rungen von Staatsrechtswissenschaftlern verzichten kann? GlĂŒckwunsch! Da es aber auch schlichtere GemĂŒter gibt, ist die KRR-FAQ immer von Nutzen, auch wenn sie dank der Spitzfindigkeiten der Reichsdeutschen zu machen Fragen sehr ins Detail gehen muß.


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Strafanzeige wegen Hochverrat?

22.04.2008 um 15:36
Zitat von caddycaddy schrieb:Meine Frage hierzu ist meint der das wirklich ernst? ich meine der ziegt fast unseren gesamten Regierungsapparat an.....
ich denke schon das das sein ernst ist .......

hey in Amerika kann man mc doof verklagen weil der kaffee zu heiss ist , also warum sollte man dann nicht auch sowas können???
nichts ist unmöglich ,ich denke es ist nur deswegen irgendwo "unverstĂ€ndlich" ,weil 1. keiner auf die idee kommen wĂŒrde das zu machen und 2.weil man denkt das man eh keine chance hat und nicht weiter drĂŒber nachdenkt .

Nur wenn es dann so weit ist wie in diesem falle ist das erstaunen dann doch gross .......


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Strafanzeige wegen Hochverrat?

22.04.2008 um 16:22
Hm... das ist interessant... Vielleicht erreicht er ja wirklich was damit.

Denn es ist ja wirklich so, dass die EU nur wirtschaftliche interessen vertritt und sich einen Scheissdreck um die BedĂŒrfnisse der Bevölkerung schert->siehe Referenden in den Niederlanden und Frankreich.


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jalla ehemaliges Mitglied

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Strafanzeige wegen Hochverrat?

22.04.2008 um 16:50
> Vielleicht erreicht er ja wirklich was damit

Mit Sicherheit nicht, da die KlagebegrĂŒndung von vorn bis hinten fehlerhaft ist. Lies bitte die bereits verlinkte KRR-FAQ, dann weißt du, warum.


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Strafanzeige wegen Hochverrat?

22.04.2008 um 19:01
es wird ja eh keiner eingesperrt - wa aber mal richtig nötig wÀre um die ganze koruption zu beenden-
da kennt man noch schlechtere geschichten
und am ende ziehen sie hochnÀsig die augenlieder runter


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Strafanzeige wegen Hochverrat?

23.04.2008 um 11:32
Es wird gar keine strafrechtliche Verfolgung stattfinden. 1. Unsere Politiker stehen unter ImmunitÀt. 2. Es fand bzw. findet kein Hochverrat statt. Der der die Anzeige machen will sollte erstmal die Paragraphen richtig lesen und verstehen.


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Strafanzeige wegen Hochverrat?

23.04.2008 um 11:33
Oder er sollte den EU-Vertrag mal richtig lesen.


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Strafanzeige wegen Hochverrat?

23.04.2008 um 11:50
@Eurofighter

Hast du ĂŒberhaupt mal den EU-Vertrag im Ansatz gelesen?

guckst du hier:
zum Stand der Dinge:

http://www.flegel-g.de/Strafanzeige-hochverrat.html (Archiv-Version vom 24.04.2008)

und EU-Vertrag und andere relevante infos von dem Herren Flegel:

http://www.flegel-g.de/index-eu-verfassung.html (Archiv-Version vom 30.04.2008)

ach ĂŒbrigens:

der Unterschied zwische EU-Verfassung und Vertrag ist minimal!
Also lass dich nicht davon abhalten. Falls du eine Quelle weißt, bei der der aktuelle VErtrag veröffentlich ist wĂ€re es schön.
Ich bezweifele aber, dass du eine finden wirst!


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Strafanzeige wegen Hochverrat?

23.04.2008 um 12:48
Hey man kann sich der Anzeige sogar anschließen. Und, wer macht mit? :D


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Strafanzeige wegen Hochverrat?

23.04.2008 um 12:52
Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 bei der ÜberprĂŒfung des Grundlagenvertrags mit der DDR fest (2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1 [2]):

Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 ĂŒberdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch AusĂŒbung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten OkkupationsmĂ€chte noch spĂ€ter untergegangen ist; das ergibt sich aus der PrĂ€ambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der stĂ€ndigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhĂ€lt.
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor RechtsfĂ€higkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfĂ€hig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung fĂŒr „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier MĂ€chte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegrĂŒndet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert [
]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine rĂ€umliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die IdentitĂ€t keine Ausschließlichkeit beansprucht. [
] Sie beschrĂ€nkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“.
Die Bundesrepublik [
] fĂŒhlt sich aber auch verantwortlich fĂŒr das ganze Deutschland [
]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im VerhĂ€ltnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden.






Der Vertrag regelt in zehn Artikeln die außenpolitischen Aspekte der deutschen Vereinigung und kam damit faktisch einem Friedensvertrag zwischen Deutschland und den SiegermĂ€chten des Zweiten Weltkrieges gleich, auch wenn dieser Begriff vermieden wurde. Das Ergebnis war die Wiederherstellung der Deutschen Einheit und die Wiedererlangung der „vollen SouverĂ€nitĂ€t Deutschlands ĂŒber seine inneren und Ă€ußeren Angelegenheiten“.[2]

Das vereinigte Deutschland umfasst das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und beider Teile Berlins.[3] [4]
Die bestehenden Grenzen sind endgĂŒltig, das heißt, das vereinigte Deutschland verpflichtet sich, keine GebietsansprĂŒche (beispielsweise auf die seit dem Zweiten Weltkrieg de facto, jedoch nicht völkerrechtlich zu Polen und der Sowjetunion gehörenden Gebiete des Deutschen Reiches östlich der Oder-Neiße-Linie) zu erheben.
Das vereinigte Deutschland bekrÀftigt sein Bekenntnis zum Frieden und verzichtet auf atomare, chemische und biologische Waffen.
Die TruppenstÀrke der deutschen StreitkrÀfte wird von 500.000 auf 370.000 Mann reduziert und beschrÀnkt.
Die sowjetischen Truppen werden vom Gebiet der ehemaligen DDR bis spÀtestens 1994 abgezogen.
Atomwaffen und auslĂ€ndische Truppen dĂŒrfen auf ostdeutschem Gebiet nicht stationiert oder dorthin verlegt werden; damit ist Ostdeutschland eine atomwaffenfreie Zone.
Die ViermÀchte-Verantwortung in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes wird beendet.
Das vereinigte Deutschland erhÀlt die volle staatliche SouverÀnitÀt.
„Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, dass die Verfassung des vereinten Deutschlands keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend fĂŒr die Bestimmungen, die in der PrĂ€ambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes fĂŒr die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.“
Eine zusĂ€tzliche Note schrieb die Bodenreform in der DDR fĂŒr alle Zeiten fest.

Die Unterzeichner waren die Außenminister Hans-Dietrich Genscher fĂŒr die Bundesrepublik, Lothar de MaiziĂšre (in Vertretung fĂŒr den zurĂŒckgetretenen Markus Meckel) fĂŒr die DDR, Roland Dumas fĂŒr Frankreich, Eduard Schewardnadse fĂŒr die UdSSR, Douglas Hurd fĂŒr Großbritannien und James Baker fĂŒr die USA.

„Die beiden deutschen Staaten handelten nur im eigenen Namen und nicht als Vertreter Deutschlands [
]. GemĂ€ĂŸ Art. 8 I 2 des Vertrages hat dann jedoch die Ratifikation ‚auf deutscher Seite durch das vereinte Deutschland‘ zu erfolgen; der Vertrag soll ‚fĂŒr das vereinte Deutschland‘ in Kraft treten (Art. 9 S. 1) und ‚daher fĂŒr das vereinte Deutschland‘ auch gelten (Art. 8 I 2). [
]
Politisch soll durch die gewĂ€hlte Verfahrensweise sichergestellt werden, daß BrĂŒche und Verwerfungen in den zwischenstaatlichen Beziehungen, wie sie in FĂ€llen von Staatensukzession vorkommen können, vermieden werden. Es ist zwar ungewöhnlich, daß ein Rechtssubjekt als ‚Verhandlungsstaat‘ den Vertragstext abfaßt und annimmt, ein anderes Rechtssubjekt aber seine Zustimmung bekundet, durch den Vertragstext gebunden zu sein; es ist jedoch grundsĂ€tzlich möglich, daß ein Staat einer vertraglichen Regelung zustimmt und rechtlich gebunden wird, obgleich er nicht ‚Verhandlungsstaat‘ war. [Vgl. Wiener Übereinkommen ĂŒber das Recht der VertrĂ€ge vom 23.5.1969].“

– Professor Dr. Dieter Blumenwitz: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1990, S. 3041 ff.

Faktisch war die Annahme des Zwei-plus-Vier-Vertrages Voraussetzung der alliierten BesatzungsmĂ€chte zu deren Zustimmung zur deutschen vollstĂ€ndigen SouverĂ€nitĂ€t, da ein Friedensvertrag nach dem Zweiten Weltkrieg nicht abgeschlossen wurde. Der Wortlaut „anstatt eines Friedensvertrages“ war allerdings nur eine Sprachregelung, um Reparationsforderungen aus dem Zweiten Weltkrieg nicht nachkommen zu mĂŒssen. Bei der Londoner Schuldenkonferenz 1953 wurde festgelegt, dass alle Reparationsforderungen nach einem Friedensvertrag ausgehandelt wĂŒrden.


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23.04.2008 um 12:56
Tja wenn man den Eu Grundlangevertrag bzw Verfassung liest,
stellt man fest das es ein zusammenfassung bisheriger Rechte ist, und eigenltich die lokales Rechte die man in einzelnen LĂ€ndern genießt fĂŒr die EU ausweitet


es gibt eigentlich nur wenige Punkte die man an der Verfassung bemÀngeln kann.


Nebenbei bevor man sich ĂŒber die Notstandrecht in der EU Verfasssung auslĂ€ĂŸt sollte man vielleicht die jetzigen Notstandsgesetzte in den LĂ€ndern als vergleich ranziehen.


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