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Zeitungszeugen - Verbot berechtigt?

26 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Nationalsozialismus, NS, Albertas Limited ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Zeitungszeugen - Verbot berechtigt?

20.01.2009 um 21:37
Vielleicht habt ihr die Fernsehwerbung schonmal gesehen.
Das britische Verlagshaus Albertas Limited veröffentlicht kommentierte Faksimile Nachdrucke von Zeitungen die im dritten Reich gelesen wurden.
Was haben die Deutschen zwischen 1933 und 1945 in den Zeitungen gelesen? Und was können wir heute zwischen den Zeilen der NS-Blätter lesen?
so lautet es in der Werbung.

In der ersten, bereits erschienenen Ausgabe fand sich auch ein Nachdruck einer Ausgabe der Zeitung "Der Angriff". Die Rechte an dieser Zeitung liegen beim bayrischen Finanzministerium weil der Eher Verlag, in dem "Der Angriff" damals erschien, nach dem Krieg pleite ging und sein Vermögen, mitsamt der Lizensrechte, an eben das bayrische Finanzministerium ging.
Nun will Bayern den Verkauf der "Zeitungszeugen" verbieten.
Dies geschehe zum einen aus Respekt vor den Opfern des Holocaust, für die Neuveröffentlichungen immer wieder einen Affront und eine Konfrontation mit ihren Leiden darstellten. Zum anderen wolle man einer weiteren Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts vorbeugen, so das Ministerium.
Ist dieses Verbot sinnvoll?
Es handelt sich ja schließlich um eine von Historikern kommentierte Ausgabe und nicht um eine rechtsradikale Propagandaverbreitung.

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,601693,00.html

http://www.zeitungszeugen.de/ (Archiv-Version vom 16.01.2009)

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Zeitungszeugen - Verbot berechtigt?

20.01.2009 um 21:59
Zitat von kerouackerouac schrieb:Es handelt sich ja schließlich um eine von Historikern kommentierte Ausgabe und nicht um eine rechtsradikale Propagandaverbreitung.
Richtig, allerdings kann man alles "zweckentfremden". Ob nun das Verbot sinnvoll ist oder nicht, schaden wird es sicherlich nicht und die Welt kommt wohl auch ohne diese Nachdrucke aus.


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Zeitungszeugen - Verbot berechtigt?

20.01.2009 um 22:02
@22aztek
Soll man sonst noch was verbieten was dich nicht interessiert?
Irgendwelche Wünsche?


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Zeitungszeugen - Verbot berechtigt?

20.01.2009 um 22:07
@kerouac

Brems Dich ein Junge. Du fragst hier schließlich nach Meinungen.
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Ich sagte nicht, es würde mich nicht interessieren. Sicherlich hat es einen historisch-interessanten Wert. Allerdings fällt niemandem ein Zacken aus der Krone, falls der Nachdruck nicht genehmigt wird.


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Zeitungszeugen - Verbot berechtigt?

20.01.2009 um 22:11
Junge? Das nehm ich als Kompliment! :)

Natürlich ist das kein skandalöser Angriff auf die Meinungs- oder Pressefreiheit, aber es nervt mich immer wenn mit der Anti Nazi Kanone in die falsche Richtung geschossen wird und man die Opfer des Holocaust vorschiebt obwohl es die bis jetzt auch nicht interessierte.


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Zeitungszeugen - Verbot berechtigt?

20.01.2009 um 22:22
Zitat von kerouackerouac schrieb:(...) und man die Opfer des Holocaust vorschiebt obwohl es die bis jetzt auch nicht interessierte.
Da scheinst Du Dir aber ziemlich sicher zu sein. Du bewegst Dich auf sehr dünnem Eis. Es gibt nunmal Menschen, denen man eine Schlagzeile wie: "Reichskanzler Hitler", nicht zumuten kann. Für so eine Aktion ist die Zeit einfach nicht reif. Man kann diesen Nachdruck auch auf anderen Wegen, Interessenten zur verfügung stellen.


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Zeitungszeugen - Verbot berechtigt?

20.01.2009 um 22:22
München - Was haben die Deutschen zwischen 1933 und 1945 in den Zeitungen gelesen?
Genau das würde mich auch interessieren.
Zitat von kerouackerouac schrieb:Und was können wir heute zwischen den Zeilen der NS-Blätter lesen?
Da liegt wohl das Problem.Man könnte ja Vergleiche, mit der heutigen Presse in Betracht ziehen.

Ob das Verbot sinnvoll ist?

Die Entnazifizierung ist wohl noch nicht an der Spitze angekommen.Ergo:man führt sie somit fort.


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Zeitungszeugen - Verbot berechtigt?

20.01.2009 um 22:29
@22aztek
Wenn man die Titelseite mit der "Reichskanzler Hitler" Schlagzeile jemanden an die Haustüre nagelt der im dritten Reich verfolgt wurde ist das natürlich (schon mehr als) eine Zumutung. Aber ein kommentierter Nachdruck für historisch interessierte kann meiner Ansicht nach keine Gefühle verletzen.

Hitler war halt nun mal Reichskanzler, daran ändert man auch nichts mehr wenn man diese Tatsache peinlich und verlegen unter den Teppich kehrt.
Aus dem Fehler sollten wir aus den Fünziger Jahren gelernt haben.

@housedogge
Zitat von housedoggehousedogge schrieb:Da liegt wohl das Problem.Man könnte ja Vergleiche, mit der heutigen Presse in Betracht ziehen.
Daraus könnte man nur lernen


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Zeitungszeugen - Verbot berechtigt?

20.01.2009 um 22:32
Geht es Bayern nicht um das Geld und deshalb wollen Sie es verbieten ?


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Zeitungszeugen - Verbot berechtigt?

20.01.2009 um 22:35
@Prometheus
Ich bezweifle, daß man nach über siebzig Jahren überhaupt noch Urheberrechte einklagen kann. Welchen finanziellen Nutzen hätte der Freistaat Bayern daran Nachdrucke zu verhindern, selber aber ebenfalls keine zu veröffentlichen?


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Zeitungszeugen - Verbot berechtigt?

20.01.2009 um 22:38
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/f/fd/Entnazifizierungsgesetz_axb01.jpg (Archiv-Version vom 12.06.2015)

http://www.verfassungen.de/de/bw/wuertt-b-befreiungsgesetz46.htm
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Ob es da um das liebe Geld geht? ;o)


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20.01.2009 um 22:40
@kerouac

Das ist es ja.

Man kann nur daraus lernen.Aber das möchte man ja nicht!


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20.01.2009 um 22:43
@housedogge
Puh! Soll ich mir jetzt zum Feierabendbier das Entnazifizierungsgesetz durchlesen?
Widerstrebt mir irgendwie :)
Fass mal zusammen auf was du hinauswillst


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Zeitungszeugen - Verbot berechtigt?

20.01.2009 um 22:46
@kerouac
Aber ein kommentierter Nachdruck für historisch interessierte kann meiner Ansicht nach keine Gefühle verletzen.
Einen Holocaust-Überlebenden kannst Du schliesslich auch nicht vor den Fernseher stellen und ihm eine Dokumentation über Konzentrationslager zeigen.
Kommt auf's selbe hinaus.
Zitat von kerouackerouac schrieb:Hitler war halt nun mal Reichskanzler, daran ändert man auch nichts mehr wenn man diese Tatsache peinlich und verlegen unter den Teppich kehrt.
Wenn Du das Niveau noch weiter herunterschraubst, kommst Du bald im Keller an.
Zitat von kerouackerouac schrieb:Aus dem Fehler sollten wir aus den Fünziger Jahren gelernt haben.
Der Sinn dieser Aussage erschliesst sich mir bei bestem Willen nicht...
Zitat von kerouackerouac schrieb:Ich bezweifle, daß man nach über siebzig Jahren überhaupt noch Urheberrechte einklagen kann.
Du bezweifelst? Das heisst Du nimmst an, dass die Dinge so sind wie Du glaubst aber es ist so, dass dem Bayrischen Finanzministerium, dem nach dem Zweiten Weltkrieg das gesamte Vermögen des Parteiverlages der NSDAP zugewiesen wurde.
Zitat von kerouackerouac schrieb:Welchen finanziellen Nutzen hätte der Freistaat Bayern daran Nachdrucke zu verhindern, selber aber ebenfalls keine zu veröffentlichen?
Dem Finanzministerium geht es hierbei doch nicht um Gewinn!


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Zeitungszeugen - Verbot berechtigt?

20.01.2009 um 22:53
@kerouac

Entschuldigung :o)

Artikel 1. sagt den Grundsatz aus.
Zur Befreiung unseres Volkes von Nationalsozialismus und Militarismus und zur Sicherung dauernder Grundlagen eines deutschen demokratischen Staatslebens im Frieden mit der Welt werden alle, die die nationalsozialistische Gewaltherrschaft aktiv unterstützt...
Das wird wohl auch diese Zeitung betreffen.


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Zeitungszeugen - Verbot berechtigt?

20.01.2009 um 22:54
Die restlichen Artikel sollte man sich in Ruhe anschauen.Aber im Endeffekt kommen sie auf das gleiche heraus.


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Zeitungszeugen - Verbot berechtigt?

20.01.2009 um 22:59
@22aztek
Zitat von 22aztek22aztek schrieb:Einen Holocaust-Überlebenden kannst Du schliesslich auch nicht vor den Fernseher stellen und ihm eine Dokumentation über Konzentrationslager zeigen.
Kommt auf's selbe hinaus.
Aber deshalb wird aber auch keine Dokumentation verboten.
Zitat von 22aztek22aztek schrieb:Wenn Du das Niveau noch weiter herunterschraubst, kommst Du bald im Keller an.
Erinnern dich meine Aussagen an Stammtischparolen wie "Hitler hat immerhin die Autobahn gebaut!"?
Das ist absolut nicht meine Absicht und noch weniger meine Meinung. Ansonsten verstehe ich diesen Vorwurf von dir nicht ganz.
Zitat von 22aztek22aztek schrieb:Der Sinn dieser Aussage erschliesst sich mir bei bestem Willen nicht...
In den fünzigern, also noch kurz nach dem Krieg, neigte man doch eher dazu eine Art "jetzt mal Schwamm drüber und nach vorne schauen" Methode anzuwenden. Eine Auseinandersetzung mit den Verbrechen der NS-Zeit fand erst viel später statt.
So wollte keiner erinnern und erinnert werden und so wurde auch kein Aufhebens gemacht wenn ranghohe Nazis wieder ihren Platz in öffentlichen Ämter fanden.
Zitat von 22aztek22aztek schrieb:Du bezweifelst? Das heisst Du nimmst an, dass die Dinge so sind wie Du glaubst aber es ist so, dass dem Bayrischen Finanzministerium, dem nach dem Zweiten Weltkrieg das gesamte Vermögen des Parteiverlages der NSDAP zugewiesen wurde.
Das Urheberrecht entsteht mit der Schöpfung des Werkes und es erlischt regelmäßig 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers.

http://www.brennecke-partner.de/2528/Verjaehrung-und-Verwirkung-im-Urheberrecht---Teil-1-Einfuehrung (Archiv-Version vom 26.01.2009)


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Zeitungszeugen - Verbot berechtigt?

20.01.2009 um 23:00
Nachlesen, nachdenken, verstehen

Historische Zeitungen fungieren in unserer Zeit als Zeitzeugen; sie legen Zeugnis ab über die Zeit des Nationalsozialismus. Zeitungszeugen bringt Ihnen, ausgehend von den dramatischen Ereignissen und folgenschwersten Entwicklungen der NS-Zeit, jene Informationen nahe, mit denen die damalige Bevölkerung konfrontiert wurde: aus Deutschland und damit "Nazi-Presse" ebenso wie Blätter der politischen Gegner, aus dem Exil, dem deutschsprachigen Ausland, dessen Fokus klar auf die Vorgänge in Deutschland ausgerichtet war.

Ab sofort verfügen Sie über die einmalige Gelegenheit nachzulesen, welche Informationen Ihren Eltern und Großeltern zur Verfügung standen, wie die jüdische Gemeinde publizistisch auf das NS-Regime reagierte oder wie aus Deutschland Vertriebene die Vorgänge im "Reich" kommentierten.
http://www.zeitungszeugen.de/ (Archiv-Version vom 16.01.2009)

Unter dem Aspekt "Nachlesen, nachdenken, verstehen" ist es sicherlich sinnvoll, die damaligen Druckerzeugnisse einzusehen. Jedoch denke ich, auch hier gilt der gleiche Grundsatz wie beim Verbot des Nachdrucks und der Veröffentlichung von Hitlers "Mein Kampf" in Deutschland.
Zur Rechtslage bei »Mein Kampf« kann folgendes gesagt werden:

Der Freistaat Bayern wurde nach dem 2. Weltkrieg im Rahmen von Maßnahmen der alliierten Entnazifizierung Inhaber der Urheber- und Verlagsrechte an Hitlers Buch »Mein Kampf«. Im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt war der Freistaat Bayern seither stets bemüht, Nachdrucke von »Mein Kampf« und die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts im In- und Ausland zu verhindern.

Gegen unveränderte Nachdrucke von »Mein Kampf« geht der Freistaat Bayern mit allen rechtlichen Mitteln vor. Dabei ist das Ziel des urheberrechtlichen und (soweit im Ausland entsprechende Straftatbestände bestehen) strafrechtlichen Einschreitens stets die Unterlassung der Publikation von »Mein Kampf« sowie die Vernichtung bereits auf den Markt geworfener Raubkopien.

Die Schutzdauer des Urheberrechts beträgt in Deutschland und den Staaten der Europäischen Union 70 Jahre nach dem Tod des Autors; im Fall von »Mein Kampf« läuft die urheberrechtliche Schutzfrist also am 31.12.2015 aus. In einigen Signatarstaaten der Revidierten Berner Übereinkunft (RBÜ), dem wichtigsten multilateralen Staatsvertrag auf dem Gebiet des Urhe-berrechts, gilt hingegen nur die Mindestschutzdauer des Art. 7 Abs. 1 RBÜ von 50 Jahren post mortem auctoris.

Frage 2: Wenn ja: Erstreckt sich das Nutzungsrecht auch auf den Verkauf der Ausgaben aus der Zeit vor 1945? Ist also z.B. der antiquarische Verkauf alter Ausgaben strafbar? Ist gar der Besitz von »Mein Kampf« strafbar?

Antwort: Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1979 (Urt. v. 25. Juli 1979 – 3 StR 182/79 (S); BGHSt 29, 73 ff.) erfüllt das öffentliche Anbieten einzelner alter Stücke von Hitlers »Mein Kampf« nicht den Tatbestand des § 86 I Nr. 4, II StGB, da es sich bei dem Buch »um eine vorkonstitutionelle Schrift handelt, aus deren unverändertem Inhalt sich eine Zielrichtung gegen die in der Bundesrepublik Deutschland erst später verwirklichte freiheitliche demokratische Grundordnung noch nicht ergeben konnte.« (BGHSt 29, 73, 75). Hingegen ist der Straftatbestand des § 86 StGB erfüllt, wenn eine Altausgabe oder ein unveränderter Neudruck durch ein Vorwort, durch andere Ergänzungen oder Zusätze in der Weise aktualisiert wird, daß nunmehr aus ihrem Inhalt selbst die Zielrichtung gegen die Verfassung der Bundesrepublik hervorgeht. Das kann auch etwa durch eine entsprechende Umschlaghülle oder Zusammenstellung alter Texte geschehen (BGHSt 29, 73, 78 m.w.N.).

In derselben BGH-Entscheidung wird ausgeführt, daß der antiquarische Handel mit einem einzelnen in der NS-Zeit gedruckten Buch auch dann, wenn auf einem solchen Buch das Hakenkreuz als dessen ursprünglicher Bestandteil vorhanden ist und daher mit diesem zusammen im Rahmen einer üblichen Verkaufspräsentation gezeigt wird, nicht gegen § 86a StGB verstößt (BGHSt 29, 73, 84). Vieles wird jedoch in diesem Bereich von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der »Art der Verkaufspräsentation«, abhängen.

Der bloße Besitz von »Mein Kampf« ist grundsätzlich nicht strafbar.

Frage 3: Ich kenne den Text nur in Auszügen aus verschiedenen wissenschaftlichen Analysen, glaube aber, daß »Mein Kampf« auch ohne bayerisches Copyright wegen Volksverhetzung oder ähnliches verboten werden würde – stimmt das?

Antwort: Ein inhaltlich unveränderter Neudruck von »Mein Kampf« kann – abgesehen von einer Urheberrechtsverletzung – insbesondere einen Verstoß gegen die Straftatbestände der §§ 86 (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 130 (Volksverhetzung) StGB darstellen.
http://www.damaschke.de/notizen/index.php/zur-rechtslage-von-mein-kampf/ (Archiv-Version vom 27.02.2009)


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Zeitungszeugen - Verbot berechtigt?

20.01.2009 um 23:06
Zitat von aishah07aishah07 schrieb:ingegen ist der Straftatbestand des § 86 StGB erfüllt, wenn eine Altausgabe oder ein unveränderter Neudruck durch ein Vorwort, durch andere Ergänzungen oder Zusätze in der Weise aktualisiert wird, daß nunmehr aus ihrem Inhalt selbst die Zielrichtung gegen die Verfassung der Bundesrepublik hervorgeht.
Äh! Ist das bei den Zeitungszeugen der Fall?
Ich kann mir nur schwer vorstellen daß die hinzugefügten Anmerkungen und Kommentare
gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstossen.

Ausserdem werden mit den "Zeitungszeugen" nicht nur nationalsozialistische Presseblätter nachgedruckt.


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20.01.2009 um 23:13
@kerouac
Zitat von kerouackerouac schrieb:Aber deshalb wird aber auch keine Dokumentation verboten.
Das war nur ein Beispiel, um die Unsinnigkeit Deines Argumentes zu zeigen, in dem Du Dich auf das: "kommentiert" stützt.
Zitat von kerouackerouac schrieb:Erinnern dich meine Aussagen an Stammtischparolen wie "Hitler hat immerhin die Autobahn gebaut!"?
Das ist absolut nicht meine Absicht und noch weniger meine Meinung. Ansonsten verstehe ich diesen Vorwurf von dir nicht ganz.
Weil das:
Zitat von kerouackerouac schrieb:Hitler war halt nun mal Reichskanzler, daran ändert man auch nichts mehr wenn man diese Tatsache peinlich und verlegen unter den Teppich kehrt.
...tatsächlich Polemik ist.
Zitat von kerouackerouac schrieb:In den fünzigern, also noch kurz nach dem Krieg, neigte man doch eher dazu eine Art "jetzt mal Schwamm drüber und nach vorne schauen" Methode anzuwenden.
Ja, allerdings aus einem Grund, der meine "Denke" unterstützt. ;)
Zitat von kerouackerouac schrieb:Das Urheberrecht entsteht mit der Schöpfung des Werkes und es erlischt regelmäßig 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers.
Das ist § 64 des Urheberrechtsgesetzes. Das ist allerdings kein "heilliges" Dokument. Hierzu gibt es sieben Rechtsprechungs-Möglichkeiten alleine zum Widerspruch.


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Zeitungszeugen - Verbot berechtigt?

20.01.2009 um 23:19
Zitat von 22aztek22aztek schrieb:Einen Holocaust-Überlebenden kannst Du schliesslich auch nicht vor den Fernseher stellen und ihm eine Dokumentation über Konzentrationslager zeigen.
Kommt auf's selbe hinaus.
keine Polemik? schwammiger Begriff dein Vorwurf.
Zitat von 22aztek22aztek schrieb:Ja, allerdings aus einem Grund, der meine "Denke" unterstützt.
Willst du damit sagen, das damalige Wegschauen geschah aus Rücksicht den Opfern des dritten Reiches gegenüber?


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