Falklandinseln - Spannungen zwischen UK und Argentinien
18.02.2010 um 23:22Anzeige
Die historischen Ansprüche
Die Falkland Inseln wurden 1764 erstmals offiziell von Frankreich besetzt, das somit die Souveränität über die Inseln innehatte, bis die Inseln 1767 an Spanien ,abgetreten′ wurden. Da die Besiedelung von Seiten Großbritanniens erst 1765/66, also 2 Jahre nach Frankreich, erfolgte, können von der britischen Regierung keine rechtsgültigen Ansprüche auf die Inseln erhoben werden. Die Gründung der Siedlung Port Egmont war damit eine direkte Verletzung der spanischen Vorherrschaft. Ebenso war nach dem Völkerrecht der damaligen Zeit, das sich hauptsächlich auf Verträge zwischen den Ländern gründete, die Zerstörung der britischen Siedlung legitim, weil sich die Briten den Forderungen des ,Machtinhabers′ widersetzt hatten. Der Anbringung der Metallplatte mit der Aufschrift ,Eigentumsvorbehalt′ kommt lediglich symbolischer Wert zu, da sich die britische Souveränität zu diesem Zeitpunkt auf keine Instanz stützen konnte und sich nach den Verhandlungen mit Spanien rechtens 1774 von der Inselgruppe zurückziehen musste. Die angebliche Reservierung nach dem Rückzug kann nur so erklärt werden, dass das britische Empire keinen Prestigeschaden erleiden wollte, sie ist aber nicht rechtsgültig. Spanien übte seither ,,durch effektiven Besitz seine Souveränität"13 aus, und ,,Großbritannien erhob keine Ansprüche mehr auf die Inseln"14.
Der Ausgangspunkt der Streitigkeiten 1982 war die Situation zwischen 1811, als sich die Spanier von den Inseln zurückzogen, und 1833, als die Briten die Malwinen zwangsweise besetzten. Laut Großbritannien bestand in diesem Zeitrahmen ein Rechtsanspruch auf den Archipel, weil man beim Abzug 1774 ,,den Rechtsanspruch auf die Inseln niedergelegt"15 und nicht abgetreten hätte, was die Befestigung der Bleiplatte untermauern würde. Tatsache ist, dass Spanien die Inseln 1811 verlassen, jedoch nicht seine Souveränität über die Inseln aufgegeben hatte, da die spanische Regierung eine Erklärung veröffentlichte, nach der man die Inseln unter günstigen Umständen wieder besiedeln werde. Darüber hinaus stritt Spanien (durchaus rechtmäßig) Großbritannien jeglichen Anspruch über die Inseln ab.
Als sich die ,Provincias Unidas′ (das spätere Argentinien) vom spanischen Königreich abspaltete und die Inseln okkupierte, hatte die spanische Souveränität aber auf jeden Fall noch Bestand und konnte nicht verjährt sein. Die proklamierte argentinische Herrschaft konnte nur soweit als berechtigt gelten, wie Spanien nicht versuchen würde, seinerseits die Inseln wieder in Besitz zu nehmen. Da Spanien aber über die Hoheit über die abgespalteten Provinzen noch immer zu verfügen glaubte, aber de facto diese nicht innehatte, konnte eine Inbesitznahme der Inseln nur über eine Wiedervereinigung mit den Provinzen führen, weil Spanien keinen geeigneten Ausgangspunkt für eine Expedition hatte. Hätte Spanien andererseits gegen die Annektion der Inseln protestiert, hätte es seine Machtlosigkeit gegen die Abspaltung vom Königreich und damit die Unabhängigkeit der Provinzen anerkannt. Dies wollte Spanien aber auf keinen Fall, weil es eine Wiedervereinigung anstrebte, aber die Provinzen konnten zu jenem Zeitpunkt durchaus als eigenständiger Staat angesehen werden ( Spanien erkannte die Unabhängigkeit erst 1859 an und war damit einer der letzten Staaten).
Argentinien berief sich auf das ,,Uti possidetis" (kein Gebiet ist herrenlos; Schutz des Territoriums vor Kolonialmächten), um die Gebietsansprüche zu begründen, das aber lediglich eine Vereinbarung südamerikanischer Staaten ist, und deshalb in der Auseinandersetzung mit Spanien nur bedingt Gültigkeit erfährt. Eine Einschätzung des ,,Uti possidetis" wird auch noch deswegen erschwert, weil es im Widerspruch zum allgemeinen Völkerrecht steht, dass ,,Effektivität der Herrschaft fordert"16. Dies lässt sich mit dem ,,Uti possidetis" nur eingeschränkt vereinbaren. Argentinien ließ verlautbaren, dass es die Anwartschaft über die Inseln gewonnen hätte und übernahm deren Leitung für 13 Jahre.
Interessanterweise begründeten die Briten die Übernahme der Inseln 1833 damit, dass es sich bei den Falklandinseln um ,,terra nullius"17, also um herrenloses Gebiet gehandelt habe. Es mag in den Händen der Historiker liegen, ob das Territorium jetzt als spanisches oder argentinisches Gebiet auszuweisen ist, aber der britische Anspruch auf die ,herrenlosen′ Inseln ist auf keinen Fall haltbar. In diesem Punkt lässt sich also feststellen, dass ,,Großbritannien sich auf keinerlei Rechte berufen konnte und die Besetzung der Inseln eine Verletzung der Rechte Spaniens oder der Vereinigten Provinzen und somit einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellte"18. Die Entsendung der Korvette ,Clio′ zur Okkupation der Insel kann historisch weder die Souveränität Spaniens noch die Anwartschaft Argentiniens beeinträchtigt haben. Sie verstößt gegen den Art. 2, Ziffer 4 der Satzung der UNO.
Die erste als gesichert geltende Sichtung erfolgte 1592 durch den Engländer John Davis mit dem Schiff Desire, als er Thomas Cavendish auf seiner letzten Fahrt begleitete.Die erste als gesichert geltende Sichtung erfolgte 1592 durch den Engländer John Davis mit dem Schiff Desire, als er Thomas Cavendish auf seiner letzten Fahrt begleitete.
Der Engländer Richard Hawkins erreichte 1594 die Inselgruppe und benannte sie als eine Kombination aus seinem eigenen Namen und dem Namen der englischen Königin Elisabeth I., der Maid, in Hawkins' Maidenland.
Der Niederländer Sebald de Weert besuchte das Archipel am 24. Januar 1600[1] und gab ihm den Namen Sebald Eilands. Dieser Name und auch die spanischen Entsprechungen Islas Sebaldinas bzw. Sebaldes wurden auf Seekarten bis in das 19. Jahrhundert hinein benutzt.
Im Jahre 1690 wurden die Inseln erstmals durch John Strong betreten, der den Falklandsund entdeckt und nach Anthony Cary, 5. Viscount Falkland, einem schottischen Politiker, zur Zeit der Expendition als Treasurer of the Navy verantwortlich für die Finanzen der Royal Navy, benannte. Der moderne Name der Inselgruppe geht letztendlich auf die Bezeichnung des Sunds zurück.
bro schrieb:Man hat mir gesagt, dass die Falklandinseln keine besonderen natuerlichen Resourcen bestitzen und auch sonst, wertlos sind.vom Erdöl dort weiß ich nichts, was aber immense Ressourcen sind, sind die Fischgründe innerhalb der 200 Meilen EEZ (Wirtschaftszone). Mit den Lizenzen werden Unsummen verdient. Fischrechte sind sehr teuer.
bro schrieb:Wo liegen denn diese Inseln? Vor der Kueste Argentiniens oder vor englischen Kueste?das Problem ist halt, daß die Einwohner der Falklands reine Briten sind, die kein Wort Spanisch sprechen und denen der Wohlstand aus den Fischrechten unter britischer Herrschaft wohl umfangreicher zugute kommt als wären sie eine Provinz Argentiniens.
Waldfreund schrieb:Wenn ein Land besetzt ist, dann gehört es denen die sich darauf befinden, und nicht den Ureinwohnern, Du hast eine tolle LogikWelche Ureinwohner denn du Spezialist?