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Gotteslästerungsparagraph § 166 StGB

158 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Blasphemie, Gotteslästerung, § 166 Stgb ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Gotteslästerungsparagraph § 166 StGB

04.05.2008 um 21:38
Contraphet hat eigtl. vollkommen recht.

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Gotteslästerungsparagraph § 166 StGB

04.05.2008 um 21:40
Word @ DUL


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Gotteslästerungsparagraph § 166 StGB

04.05.2008 um 21:46
"...Einen Glauben frei bekunden zu können, ohne verfolgt oder gelästert zu werden, ist Bestandteil einer funktionierenden Gesellschaft und des sozialen Friedens."

...demzufolge ist es genauso wichtig seinen "Unglauben" kundzutun, Du Depp !

willkommen contraphet !


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Gotteslästerungsparagraph § 166 StGB

04.05.2008 um 23:37
@derDULoriginal
Es geht hier nicht um Religionen sondern um die Frage warum man GOTT nicht beleidigen darf, weil es Strafbar ist.

dazu siehe Tabelle im Eröffnungsbereich.

Wir wissen nicht ob Gott überhaupt existiert doch trotzdem kann man mich anzeigen, weil ich etwas beleidige was vllt. garnicht existiert ? dazu das Alien Bsp. da weiß man ja auch nicht so recht ob es Sie wirklich gibt.

Wie gesagt es geht nicht um Religon sondern NUR um Gott.


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Gotteslästerungsparagraph § 166 StGB

04.05.2008 um 23:56
Zitat von PrometheusPrometheus schrieb:Wie gesagt es geht nicht um Religon sondern NUR um Gott.
Aus der Sicht eines Atheisten geht es nur um Religion.

Dieser Paragraph stellt für mich somit einen Glaubenszwang dar und verstößt gegen jegliche Menschenrechte.

Daher finde ich man sollte diesen Paragraphen nur auf Gott-Gläubige Menschen einschränken; d. h. dass nur diejenigen bestraft werden, die an einen Gott glauben und über ihn lästern.

Deal?


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rasco ehemaliges Mitglied

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Gotteslästerungsparagraph § 166 StGB

05.05.2008 um 01:43
Ich sehe auch keinen Sinn in § 166 StGB, allen voran eine Schutznorm für die menschlichen Vereinigungen selber ohnehin aus den entsprechenden Schutznormen für natürliche Personen gleichermaßen gegeben sind. Eine Bevorzugung religiöser Gruppen, auch noch ihre Inhalte unter einen solchen Schutz zu stellen, halte ich alleine schon deshalb für verfassungswidrig, weil soetwas gegen das Gleichbehandlungsgebot und dem überzuordnenden Kunst- und Meinungsfreiheitsrecht verstößt.


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rasco ehemaliges Mitglied

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Gotteslästerungsparagraph § 166 StGB

05.05.2008 um 01:45
@Prometheus:

Wie gesagt es geht nicht um Religon sondern NUR um Gott.

Das ist so nicht richtig. Es geht in diesem Zusammenhang um Inhalte religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisses generell.


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Gotteslästerungsparagraph § 166 StGB

05.05.2008 um 08:04
Als wenn die Ursache der Ursachen , einen Paragraphen benötigt.
Wer schützt Gott eigentlich vor den Religionen und ihren Anhängern?


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Gotteslästerungsparagraph § 166 StGB

05.05.2008 um 08:11
Wer schützt Atheisten vor den Terrorreligionen und ihren durchgeknallten Todesschwadronen in Soutane und Kaftan??
Eigentlich gilt hier doch das Widerstandsrecht so das ich ungestraft Pfaffen und Imame erlegen lönnen müsste...


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Gotteslästerungsparagraph § 166 StGB

05.05.2008 um 14:19
Dieser Paragraph ist doch der reinste Witz, egal ob Gott existiert oder nicht. Wenn er es nicht tut, hat sich die Sache erledigt, wenn doch, soll er doch bitte persönlich Anzeige erstatten, aber wegen Beleidigung. Wenn mich jemand sosehr beleidigt, das ich ein Strafverfahren deswegen anzettel, mach ich das ja auch selber. und ich bin immerhin nicht allmächtig. lol. Wieso müssen sich immer irgendwelche Gläubigen als Rechtsanwälte für ein Wesen aufspielen, das sich im Falle seiner Existenz wohl doch um sich selber kümmern könnte?


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rasco ehemaliges Mitglied

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Gotteslästerungsparagraph § 166 StGB

05.05.2008 um 15:20
@AtheistIII:

Nein, du hast die Norm nicht wirklich verstanden. Sie verhält sich völlig unabhängig davon, ob es Gott nun gibt oder nicht. Sie bezieht sich diesbezüglich NICHT auf Gott, sondern auf Inhalte religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisses. Dreh- und Angelpunkt sind also die Bekenntnisse solcher Vereinigungen. Wenn eine Vereinigung sich zum heiligen Besenstil bekennt und diesen verehrt, fällt das rechtstheoretisch ganz genauso drunter.

Soweit ich weiß, findet die Norm nur relativ selten Anwendung, weil die Staatsanwaltschaften darum bemüht sind, Strafanträge diesbezüglich nach Möglichkeit von vornherein einzustellen. Dennoch kommt es ab und dann tatsächlich zu Verhandlungen, wie z. B. 1998 durch das OLG Nürnberg per Klageerzwingungsverfahren die Strafbarkeit nach § 166 StGB bestätigte. Eine Zahl erfolgter Verurteilungen nach dieser Norm ist offiziell nicht bekannt.



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Gotteslästerungsparagraph § 166 StGB

05.05.2008 um 15:26
klageerzwingungsverfahren,
hmm,
eine strafbarkeit nach § 166 zu bestätigen
ist wohl mehr ein verwaltungsakt denn eine verhandlung.
also,
wann wurde denn dieser paragraph tatsächlich zuletzt angewandt ?
doch nur ein relikt ?
eine stille danksagung an die kirche ?
der erste terrorparagraph ?^^

buddel


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rasco ehemaliges Mitglied

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Gotteslästerungsparagraph § 166 StGB

05.05.2008 um 16:18
hahaha, terrorparagraph ist gut :D

Also der Fall damals war von 1998, wonach es auch zu einer Verurteilung gekommen sein dürfte, nachdem das OLG die Strafbarkeit ausdrücklich bestätigte. Ausgangspunkt war glaube ich die Darstellung eines gekreuzigten Schweines im Internet. Ob es zwischenzeitlich neuere Urteile gab, wag ich mal zu bezweifeln.


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Gotteslästerungsparagraph § 166 StGB

05.05.2008 um 22:31
Also ich stehe diesem Paragraphen mit gemischten Gefühlen gegenüber. Einerseits macht es schon Sinn, nicht Gott, aber die an ihn Glaubenden vor all zu großer Lästerung zu schützen, wenn ich da zB. an die Mohammed-Karrikaturen denke, welche die religiösen Gefühle der Moslems verletzen, frage ich mich schon, ob man so etwas braucht? Und ebenso gibt es auch Demütigungen bei den Christen, wenn Jesus dafür herhalten muss.

Andererseits ist es Unsinn, denn per menschlichem Gesetz einen ohnehin allmächtigen Gott zu schützen hätte dieser wohl nicht wirklich nötig. Und wer sich über Ihn unbedingt lustig machen will, weil er sowieso nicht an Ihn glaubt, warum sollte man es verbieten bzw. unter Strafe stellen? Das ist etwas, was jeder erst einmal mit sich selbst und in zweiter Linie mit Gott ausmachen muss, was hat der Gesetzgeber damit zutun? Wovor will der Gesetzgeber denn damit schützen? Und mal ehrlich - inwieweit wird es tatsächlich angewandt?

Man könnte es wohl in starkem Maße tun, aber dies beträfe dann auch jegliche Weltanschauung und das wäre dann wieder eine erhebliche Einschränkung der freien Meinungsäusserung. Was ist uns denn wichtiger?


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Gotteslästerungsparagraph § 166 StGB

06.05.2008 um 02:06
Ich bin zwar dagegen und halte es für mehr als überholt aber:
§ 166
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Sooo schlimm klingt es nicht, wird sicherlich auch sehr selten angewandt. Und die Religösen wollen immer ne Extrawurst...war wohl schon immer so. Da Gott ja mit ihnen ist und wer hat schon mehr zu melden als die "Freunde Gottes"?^^


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Gotteslästerungsparagraph § 166 StGB

06.05.2008 um 03:35
Hohoho Buddel...lies mal hier

http://www.maria-syndrom.de/kamp1.htm

Die Terrorgruppe bekam in Bayern ebenfalls eine Anklage wegen Gotteslästerung an den Hals


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Gotteslästerungsparagraph § 166 StGB

06.05.2008 um 04:10
Der Paragraph ist eine bodenlose Frechheit, eine Dreistigkeit sondergleichen. Der beschneidet mein Recht auf Meinungsfreiheit. Manchmal wäre es echt besser wenn wir wie die Franzosen mal auf die Straße gehen würden.


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Gotteslästerungsparagraph § 166 StGB

06.05.2008 um 06:24
Zitat von PrometheusPrometheus schrieb:die Aufklärung sollte uns eigentlich dazu gebracht haben das WISSEN die Macht ist und nicht der Glaube
Hehe...erzähl das mal einen Gläubigen ... :D
Ich mein, ich mach das beinahe täglich, die fühlen sich dann ziemlich beledigt, nach den GEsetz hät ich schon macnh eine Anklage kriegen müssen.

Ansich würd ich die Paragraphen aber als "Schutz der Religion" auffassen, die uns in Deutschland die Religionsfreiheit gewährt, und auch garantiert das in Deutschland kein Christ ein Moslem diskriminieren kann, genauso wenig das ein Atheist die Religionen abschaffen kann ... in sofern, die Gesetze sind nicht fehl am Platz.

In grunde ist das ein "Antidiskriminierungsgesetz" für Gläubige ...


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Gotteslästerungsparagraph § 166 StGB

06.05.2008 um 08:11
"Na ja, du ignorierst halt die Kulturgeschichte der letzten Jahrtausende "

- *nick


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Gotteslästerungsparagraph § 166 StGB

06.05.2008 um 09:05
es ist unglaublich da fordert en herr söder strengere strafen fürs lästern. ein cdu mann oder ev auch ein mann gottes.mit feuer u. schwert.aber es steht auch geschrieben es ist nicht gut das der mann nebem manne liegt.ist da nicht irgendwas im busch bei der cdu?früher wurde das auch gestraft. vorschlag herren der cdu schaut lieber auf das volk wo genug sorgen und elend zu hause ist.und lasst die hände vo unwichtigen sachen weg.rotderfla


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