Link: www-public.tu-bs.de:8080 (Archiv-Version vom 09.10.2004)Zum Thema "Beweisführung" ...
Alles Material, was heute ueber Ufos im Sinne der extraterrestrischen Hypothese existiert, sind Beweise, wie sie vor Gericht oder in der Geschichtsforschung verwendet werden, und nur mit diesen Methoden untersucht und interpretiert werden koennen.
Es sind Zeugenaussagen, Fotografien, die Berichte aus amtlichen und wissenschaftlichen Untersuchungen. Es sind keine Laborversuche. Auch wenn jemand oeffentlich ein Starrluftschiff verbrennt, beutet das nicht automatisch, dass sich der Brand der 'Hindenburg' tatsaechlich ereignet hat.
Eine Forderung nach physikalischen Beweisen fuer hypothetische ausserirdische Flugobjekte kann deshalb im Prinzip nicht erfuellt werden, aus denselben grundsaetzlichen Erwaegungen, deretwegen kein Laborversuch den zweiten Weltkrieg beweist.
Saetze wie: "Aussergewoehnliche Behauptungen erfordern aussergewoehnliche Beweise" sind semantisch Unsinn, ein Wortspiel mit Adjektiven.
Bewiesen ist bewiesen, es gibt weder in den Geistes- noch in den Naturwissenschaften 'aussergewoehnliche Beweisfuehrungen'.
Trotzdem muss der Physiker, oder besser allgemein der naturwissenschaftlich Erfahrene, bei der Beurteilung einer Ufo- Beobachtung eine wesentliche Rolle spielen. Sollte der Anschein eines nicht von Menschen konstruierten Artefakts zutreffen, finden u.U. Naturgesetze Anwendung, die nahe an oder sogar ausserhalb der Grenzen der menschlichen Naturerkenntnis liegen.
aus dem link