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Der (Taschen)messer Thread

1.680 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Messer, Taschenmesser, Klinge ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der (Taschen)messer Thread

05.12.2013 um 14:16
@blutfeder
Sorry - stimmt nicht. Lies das bundesweit einheitliche Waffengesetz mal genau durch - Stockdegen gehören zu sog. "Anscheinwaffen" und deren BESITZ ist verboten - ebenso der Besitz von Schlagringen, egal in welcher Form.


Wenn du auf einem Mittelaltermarkt mit einem Stockdegen rum latscht läufst du auf sehr dünnen Eis. Da nützt dir auch das mit dem " Brauchtumspflege" nichts.


Stockdegen und auch die Varianten mit kürzeren Klingen sind wie andere als Alltagsgegenstände getarnte Waffen in Deutschland durch das Waffengesetz als verbotene Gegenstände eingestuft, deren Besitz und Führen verboten und strafbewehrt ist.[3] Auch in der Schweiz und in Österreich sind Stockdegen verboten.

wiki

Als verbotene Gegenstände werden in Deutschland Waffen und Munition bezeichnet, die laut der Anlage 2 des § 2 Abs. 2 bis 4 Waffengesetz (sog. Waffenliste) als „Verboten zum Umgang“ definiert werden.
Dazu gehören:
vollautomatische Schusswaffen (z. B. Maschinenpistolen und Maschinengewehre)
als andere Gegenstände getarnte Waffen (z. B. Stockdegen)
Zielbeleuchtung (z. B. Laserpointer, sofern an einer Waffe montiert oder mit Montagevorrichtung versehen)
Nunchakus
Schlagringe
Wurfsterne
Butterflymesser
Molotowcocktails
nicht zugelassene Reizstoffsprühgeräte und Elektroschockgeräte
Unterkaliber-Treibspiegelgeschosse
Leuchtspur- und Hartkerngeschosse

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Der (Taschen)messer Thread

05.12.2013 um 14:20
@blutfeder

Zeig mir in Deutschland die Ordnungsbehörde, die dir das Tragen eines Stockdegens auf einem Mittelaltermarkt genehmigt - geschweige den den Besitz eines solchen Teils.

Deiner Aussage nach dürfte ich dann auch auf einer Kampfsportveranstaltung mit Nunchakus rum fuchteln - ist ja schließlich ein historischer Gegenstand.
Ätsch-Bätsch! Nichts gibts. Die Dinger sind und bleiben verboten - Herstellung, Handbhabung und Besitz. Egal ob das Teil antik ist oder nicht.


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Der (Taschen)messer Thread

05.12.2013 um 14:41
@Funzl
Zitat von FunzlFunzl schrieb:Sorry - stimmt nicht. Lies das bundesweit einheitliche Waffengesetz mal genau durch - Stockdegen gehören zu sog. "Anscheinwaffen" und deren BESITZ ist verboten - ebenso der Besitz von Schlagringen, egal in welcher Form.
Dein Endergebnis ist zwar richtig, aber der Lösungsweg...

Stockdegen sind so ziemlich das Gegenteil von Anscheinwaffen, sie täuschen ja vor eben KEINE Waffe zu sein.

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2_84.html (Archiv-Version vom 22.02.2014)
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

1.3.1
Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1_83.html (Archiv-Version vom 08.03.2014)
1.6
Anscheinswaffen
Anscheinswaffen sind
1.6.1
Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,
1.6.2
Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder
1.6.3
unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.
Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.



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Der (Taschen)messer Thread

05.12.2013 um 14:43
@rambaldi

Gut - mag der Begriff "Anscheinwaffe" in diesen Zusammenhang nicht zutreffend sein, ändert aber nichts am Verbot von Stockdegen und Co.


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Der (Taschen)messer Thread

05.12.2013 um 15:10
@blutfeder
Kannst du dazu noch was nach tragen:
Zitat von blutfederblutfeder schrieb:darfst nicht durch die fußgängerzohne mit nem gehstock indem ne klinge ist spazieren über nen mittelaltermarkt aber schon



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Der (Taschen)messer Thread

05.12.2013 um 17:19
@Funzl
Nö, er hat es ausprobiert ... und man klärt ihn gerade über §40ff auf...


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Der (Taschen)messer Thread

05.12.2013 um 17:20
@Funzl
Oooops....mit dem Schmirgelpapier....t´schuldigung :)

Aber es glänzt schön und es sind keine Riefen oder Kratzer entstanden.

Das Öl hab ich mit nem Küchentuch weitgehen abgewisch und es glänzt immer noch ;)


@Funzl
@rambaldi
Hab davon vor kurzem in den Nachrichten gehört. Vielleicht trägt es zu Eurem Thema bei:

http://www.welt.de/regionales/duesseldorf/article122361762/84-Jaehriger-hat-verstecktes-Messer-im-Gehstock.html

Grüße,

Gucky


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Der (Taschen)messer Thread

05.12.2013 um 17:30
@Funzl
@rambaldi
bin noch da
keinen besuch von den schnittlauchtypen gehabt
Nunchakus
Wurfsterne
Butterflymesser
Nunchucks verstehe ich nicht, da man damit erstmal ordentlich üben muss bis man aufhört sich damit selbst zu verprügeln
wurfsterne genausowenig
die dinger sind leicht und verursachen hächsten oberflächliche verletzungen
und balisongs auch nicht
es sind einfache messer, genau wie n normales taschenmesser

aber erklär mir mal wieso die pistole mit dem messer dran verboten sein sollte
hier nochmal das bild
8788023 1
es ist eine vorderladerwaffe, die dinger kannst du dir pfundweise kaufen
nur findest du selten welche mit klinge dran, aber ich habe schon in nem katalog eines jagd und Sportschützenversandes gesehen, bei den freien waffen waren neben allerhand messer auch luftgewehre, vorderladerwaffen(funktionsfähige repliken) und auch eine axt-vorderladerkombi


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Der (Taschen)messer Thread

05.12.2013 um 17:36
und nochwas zu den balisongs
Seit dem 1. April 2003 ist der Besitz in Deutschland verboten.[2] Das Verbot gilt jedoch nicht für Balisongs, die sowohl eine Klingenlänge unter 41 mm als auch eine Klingenbreite von unter 10 mm haben, da diese nicht als Waffe im Sinne des deutschen Waffengesetzes gelten.[3] Vom Verbot sind Balisongs auch dann ausgenommen, wenn die Klinge entfernt wurde oder unbrauchbar ist (d. h. weder spitz noch scharf), und Trainingsbalisongs, die ebenfalls weder scharf noch spitz sind und über eine nicht schleifbare Klinge verfügen.



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Der (Taschen)messer Thread

05.12.2013 um 17:50
@blutfeder

Weil die Knarre mit Klinge - gemessen an Längsachsenverlauf von Klinge und Griff ( 90° Winkel ) die Voraussetzungen für einen Stoßdolch erfüllt. Punkt.
Zitat von blutfederblutfeder schrieb:Nunchucks verstehe ich nicht, da man damit erstmal ordentlich üben muss bis man aufhört sich damit selbst zu verprügeln
wurfsterne genausowenig
die dinger sind leicht und verursachen hächsten oberflächliche verletzungen
und balisongs auch nicht
es sind einfache messer, genau wie n normales taschenmesser
Die Dinger heißen Nunchaku...^^

Tja, leider ist es dem Gesetzgeber mehr als egal, wer was versteht und nicht versteht.
Verboten bleibt verboten. Besitz und Führen. Punkt.

41 mm Klingenlänge....von mir aus.


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Der (Taschen)messer Thread

05.12.2013 um 19:02
@Funzl
mir klar das es dem gesetzgeber(bescheuerter begriff als würde heutzutage nur noch eine person gesetze erlassen) egal ob man das versteht
anderes beispiel
man kann wurfmesser ganz legal kaufen, sogar solche mit 2 klingen, bekommt sogar günstige bücher mit denen man das lernen kann. sowas hier kann man auch locker kaufen, bleiben auch bei jedem halbwegsvernünftigen wurf stecken
jk 1905-2


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Der (Taschen)messer Thread

05.12.2013 um 19:25
@blutfeder

Tja - der Krempel ist auch NOCH erlaubt....was aber nicht automatisch bedeutet das es dir NICHT weggenommen werden kann. ( ist abhängig von der Auffindesituation )


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Der (Taschen)messer Thread

05.12.2013 um 19:36
@Funzl
das steht außer frage
aber man kann mit jedem messer werfen solange man den schwerwunkt kennt und weis wie weit man vom ziel wegstehen muss
genauso mit jedem beil

aber wir driften hier vom thema ab


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Der (Taschen)messer Thread

05.12.2013 um 19:50
Zitat von Gucky76Gucky76 schrieb:Aber es glänzt schön und es sind keine Riefen oder Kratzer entstanden.
Dann würde ich sagen: Glück gehabt. In Zukunft würd ich es aber lassen....das mit dem Schleifpapier...:)


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Der (Taschen)messer Thread

06.12.2013 um 22:56
@blutfeder
@rutz
@Gucky76
@rambaldi
@emodul
@DonFungi
@sator
@Kc
@Katori

Ein langer Wunsch ging in Erfüllung. Somit steht der Anfertigung und Reparatur von Leder & Corudascheiden & Taschen nichts mehr im Wege:

SAM 1658Original anzeigen (0,3 MB)

SAM 1663Original anzeigen (0,2 MB)


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Der (Taschen)messer Thread

06.12.2013 um 22:57
@Funzl wie gut ist das denn bitte :)!


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Der (Taschen)messer Thread

06.12.2013 um 22:57
cool
was haste dafür gelöhnt?
@Funzl


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Der (Taschen)messer Thread

06.12.2013 um 22:59
@Katori

Jo, das Ding funktioniert einwandfrei - vor dem Kauf im Laden eingehend getestet

@blutfeder

200€ - ein echtes Schnäppchen -


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06.12.2013 um 23:00
@Funzl
echtes schnäppchen
da haste echt glück gehabt


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06.12.2013 um 23:01
@blutfeder

Joo :)

Im Net fangen die meisten so bei 300/350 an - Grenze nach oben offen


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