Ein Kind kommt zur Welt und wie geht es dann weiter?
01.03.2020 um 11:07
@User9247
Da isses
Musste es eben rauskramen.
Willkommen Baby vom Amt für Soziale Arbeit Elternbildung und frühe Hilfen
Ich kann daran nichts schlechtes sehen.LunaYouko schrieb:Die wollen sehen, ob du dein Kind richtig versorgst
Das dachte ich mir auch am Anfang, aber es gibt überhaupt keine Begründung für eine Kontrolle.LunaYouko schrieb:Ich bin selber Sozialpädagogin und finde diese Willkommens-Ankündigungen durch Ämter absolut unpassend. Durch meine Arbeit weiß ich, dass dahinter eher staatliche Kontrolle steckt und weniger Wohlwollen
Das belegst du mir bitte sofort. Ansonsten melde ich diesen Beitrag. Ich halte das für Unsinn, bin schon gerade auf der Suche nach der Rechtslage dazu.LunaYouko schrieb:Beide haben das Recht, Kinder umgehend mitzunehmen.
Ich hätte den Termin abgesagt und zwar nicht, weil ich was zu verbergen hätte, sondern einfach weil ich keinen bock auf fremden Besuch hätte, schon gar nicht mit so nem kleinen Säugling.LunaYouko schrieb:Du hast recht, wenn du sagst, dass man absagen kann. Nur wenn man absagt, steht man auf der Liste der Eltern, die erst recht auffällig sein könnten.
Bei der Inobhutnahme handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der dann eingeleitet wird, wenn eine akute Gefährdung des Kindes vorliegt, die schnelles Handeln erfordert. Das Jugendamt muss dabei vor der Durchführung einer Inobhutnahme die tatsächliche Kindeswohlgefährdung prüfen und die damit verbundenen Risiken abschätzen, indem es alle Perspektiven der Beteiligten und mögliche Folgen abwägt. Daher nimmt es zunächst zu den Eltern und dem Kind Kontakt auf, um sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen und eine Lösung zu finden. Sollte das Kindeswohl jedoch objektiv gefährdet sein, ist sog. „Gefahr im Verzug“. Sodann kann die Maßnahme der Inobhutnahme seitens des Jugendamtes eingeleitet werden. Sie ist jedoch nur dann Fall rechtens, wenn ein schnelles Handeln erforderlich ist und das Familiengericht zur Klärung der Entscheidung nicht erreicht werden kann. Das Jugendamt ist verpflichtet, das Kind und die Eltern vor der Inobhutnahme in die Entscheidung einzubeziehen.
....stimmt so mal nicht. Es müsste dann schon vor dem Besuch zum Verwaltungsakt kommen.LunaYouko schrieb:Beide haben das Recht, Kinder umgehend mitzunehmen.