Mit 55 km/h zu schnell außerorts geblitzt
15.05.2012 um 21:17Anzeige
F-117 schrieb:Lass das jetzt alles auf mich zukommen.Ist das Beste :)
Es ist umstritten, ob und inwieweit dieses Verhalten einen Straftatbestand erfüllt. Es gibt keinen Straftatbestand, der den „Punktehandel“ ausdrücklich unter Strafe stellt. In Betracht kommen jedoch die – allgemein gefaßten – Straftatbestände des § 271 StGB (Mittelbare Falschbeurkundung) und § 164 (Falsche Verdächtigung). Der in diesem Zusammenhang auch oft genannte § 145d StGB (Vortäuschen einer Straftat) kommt nicht in Betracht, wenn es sich bei der „übernommenen“ Tat um einen Bußgeldtatbestand und somit nicht um eine Straftat handelt.