@allmotlEY @xionlloyd Ich verstehe die Befürchtungen und kann das nachvollziehen.
Diese Befürchtungen aber werden leider auf dem Wege von ,,nichts genaues weiss man nicht", Gerüchten, Halbwahrheiten und Fehlinterpretationen geweckt.
Zunächst mal:
Obwohl das Privateigentum weitreichenden Schutz genießt in Deutschland, ist es keineswegs eine nagelneue Erfindung, dass Kommunen und Länder unter bestimmten, außergewöhnlichen Umständen zeitweilig Privateigentum beschlagnahmen dürfen. Zu den Bedingungen gehört unter allen Umständen eine angemessene, finanzielle Entschädigung, außerdem muss die Beschlagnahme möglichst schnell beendet werden.
Die Notsituation ist dadurch eventuell gegeben, dass zum aktuellen Zeitpunkt in manchen Regionen zu wenig kommunaler Wohnraum zur Verfügung steht, um den Anforderungen der Asylbewerberzahlen gerecht zu werden.
Leider nahen keine lauen Sommernächte, sondern kühle Herbstnächte und Winter.
Die Kommunen und Länder stehen also vor dem Problem: ,,Die Menschen sind da, die bezugsfertigen Wohnungen in unserem Portfolio nicht. Entweder setzen wir sie auf die Straße und lassen die Natur das Problem erledigen [extrem rechtswidrige Variante, da potenziell der Tod die Folge sein kann] oder aber wir machen von den zur Verfügung stehenden, rechtlichen Instrumenten in Notsituationen Gebrauch."
Wenn nicht noch eine sehr, sehr große Zahl mehr Menschen auf einen Schlag als Asylbewerber kommen wird, wird sich die Politik hüten, zwangsweise Asylbewerber bei deutschen Bewohnern einzuquartieren.
Die Abstürze bei der nächsten Wahl wären dramatisch und grade Karrierepolitiker hassen sowas, wie die Pest.
Die Überlegungen zur zeitweiligen Beschlagnahme bezieht sich lediglich auf leerstehende, ungenutzte Gewerbehallen und Gewerbeflächen sowie spekulativen Leerstand.
Nicht auf bewohnte Privatwohnungen.