Findet ihr den Podcast von Ben (Ungeskrpited) gut?
gestern um 22:54Jo, das triffts :D
@Yoshimitzu
Von daher:
@Yoshimitzu
Jetzt mal ganz konkret für dich, weil du es weder verstanden, noch es die KI dir erläutert hat: Die freiwillige Selbstverpflichtung ist keine Wahl zur Eigengängelung, sondern als zuständiger Presserat ein Gremium zum Schutz vor staatlicher Kontrolle. Gerade als Onlinemedium, für das dann die Landesmedienanstalten zuständig sind, orientiert man sich an diesen journalistischen Grundsätzen. Und wie das dann in der Praxis aussieht, dazu haben wir für das Thema ein wunderschönes Beispiel:Yoshimitzu schrieb:Naja. Aber um wieder zum Threadthema zu kommen: Der podcast unterliegt nicht irgendeinem Kodex. Er kann interviewen, wen er möchte - und das auch "unscripted".
Die Medienanstalt NRW hat den Podcaster Ben Berndt nach seinem Interview mit Björn Höcke angeschrieben. Der spricht von Zensur und meint, er sei kein Journalist. Beides klar falsch. Warum der Fall trotzdem spannend ist, erklärt Wolfgang Schulz.[...]
Vier Stunden Björn Höcke, rund sechs Millionen Aufrufe, ein Schreiben der Medienaufsicht und eine Empörungswelle. Der AfD-Politiker durfte im Podcast "ungeskriptet by Ben" von Ben Berndt unwidersprochen sagen, dass die Sturmabteilung (SA) der NSDAP gar keine Parole gehabt habe. Höcke war zuvor zwei Mal wegen Verwendung der SA-Parole “Alles für Deutschland” verurteilt worden. Das wird im Podcast jedoch nicht thematisiert. Die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) monierte die fehlende journalistische Einordnung im Podcast. Ben Berndt sieht in dem Hinweisschreiben der LfM den “Brief, der zur Zäsur für freie deutsche Medien werden könnte”. Sein zentrales Argument: Er betreibe gar keinen Journalismus, seine Podcasts seien Gespräche “wie bei einem Kaffee”. Selten hat ein Behördenschreiben, das nach Auskunft der Behörde selbst ausdrücklich keine unmittelbaren Rechtsfolgen hat, so viel Aufregung erzeugt. Ist sie berechtigt?
Die eigentlich offene FrageQuelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/ben-unscripted-und-die-landesmedienanstalt-nrw-sorgfaltspflicht-hoecke
Die harte Nuss des Falls liegt damit nicht darin, ob die Sorgfaltspflichten gelten, und auch nicht darin, ob das Recht nachträgliche Korrekturen kennt – das tut es. Offen ist, ob § 19 MStV dieses etablierte Muster auf unwidersprochene Gastäußerungen in Gesprächsformaten erstreckt. Wer fremde Äußerungen verbreitet, haftet äußerungsrechtlich nur, wenn er sie sich zu eigen macht; die bloße Wiedergabe einer Gastäußerung genügt dafür in der Regel nicht. Die medienrechtliche Sorgfaltspflicht zielt in ihrem Kern auf die Prüfung von Inhalten vor der Verbreitung, nicht zwingend auf die laufende Korrektur fremder Äußerungen im Gespräch. Eine Pflicht zum Echtzeit-Faktencheck jedes Gastes wäre kaum praktikabel und mit Blick auf die Medienfreiheit problematisch. Eine nachträgliche Einordnung beim dauerhaft abrufbaren Beitrag ist demgegenüber deutlich weniger belastend – und fügt sich, wie gezeigt, in ein Muster, das Pressekodex und Äußerungsrecht längst kennen. Ob sie sich aus § 19 MStV als durchsetzbare Pflicht ergibt, ist gleichwohl bislang ungeklärt. Genau das macht den Fall interessant.
Für Berndts weiteres Vorgehen heißt das: Mit dem Argument, sein Format sei gar nicht journalistisch, dürfte er kaum durchdringen – zumal das Handelsregister anderes erklärt. Bei der Frage, wie weit die Sorgfaltspflicht im Interview reicht, liegen seine Karten besser, wenn auch nicht viel. Der Fall hat damit durchaus grundsätzlichere Bedeutung. Am Ende könnten alle etwas gewonnen haben: Berndt die Aufmerksamkeit, die Landesmedienanstalt die Bestätigung ihrer Zuständigkeit und die Signalwirkung und schließlich das Medienrecht eine Antwort auf die Frage, wie viel Sorgfalt ein sehr langes Kaffee-Gespräch braucht.
Leider bekommt allerdings so auch das rechtsextreme Gedankengut mehr Reichweite.
Von daher:
Bassd scho, ChekovYoshimitzu schrieb:Der podcast unterliegt nicht irgendeinem Kodex. Er kann interviewen, wen er möchte - und das auch "unscripted"






