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Findet ihr den Podcast von Ben (Ungeskrpited) gut?

95 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Podcast, BEN, ungeskripted ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Findet ihr den Podcast von Ben (Ungeskrpited) gut?

gestern um 22:54
Jo, das triffts :D

@Yoshimitzu
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Naja. Aber um wieder zum Threadthema zu kommen: Der podcast unterliegt nicht irgendeinem Kodex. Er kann interviewen, wen er möchte - und das auch "unscripted".
Jetzt mal ganz konkret für dich, weil du es weder verstanden, noch es die KI dir erläutert hat: Die freiwillige Selbstverpflichtung ist keine Wahl zur Eigengängelung, sondern als zuständiger Presserat ein Gremium zum Schutz vor staatlicher Kontrolle. Gerade als Onlinemedium, für das dann die Landesmedienanstalten zuständig sind, orientiert man sich an diesen journalistischen Grundsätzen. Und wie das dann in der Praxis aussieht, dazu haben wir für das Thema ein wunderschönes Beispiel:
Die Medienanstalt NRW hat den Podcaster Ben Berndt nach seinem Interview mit Björn Höcke angeschrieben. Der spricht von Zensur und meint, er sei kein Journalist. Beides klar falsch. Warum der Fall trotzdem spannend ist, erklärt Wolfgang Schulz.

Vier Stunden Björn Höcke, rund sechs Millionen Aufrufe, ein Schreiben der Medienaufsicht und eine Empörungswelle. Der AfD-Politiker durfte im Podcast "ungeskriptet by Ben" von Ben Berndt unwidersprochen sagen, dass die Sturmabteilung (SA) der NSDAP gar keine Parole gehabt habe. Höcke war zuvor zwei Mal wegen Verwendung der SA-Parole “Alles für Deutschland” verurteilt worden. Das wird im Podcast jedoch nicht thematisiert. Die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) monierte die fehlende journalistische Einordnung im Podcast. Ben Berndt sieht in dem Hinweisschreiben der LfM den “Brief, der zur Zäsur für freie deutsche Medien werden könnte”. Sein zentrales Argument: Er betreibe gar keinen Journalismus, seine Podcasts seien Gespräche “wie bei einem Kaffee”. Selten hat ein Behördenschreiben, das nach Auskunft der Behörde selbst ausdrücklich keine unmittelbaren Rechtsfolgen hat, so viel Aufregung erzeugt. Ist sie berechtigt?
[...]
Die eigentlich offene Frage
Die harte Nuss des Falls liegt damit nicht darin, ob die Sorgfaltspflichten gelten, und auch nicht darin, ob das Recht nachträgliche Korrekturen kennt – das tut es. Offen ist, ob § 19 MStV dieses etablierte Muster auf unwidersprochene Gastäußerungen in Gesprächsformaten erstreckt. Wer fremde Äußerungen verbreitet, haftet äußerungsrechtlich nur, wenn er sie sich zu eigen macht; die bloße Wiedergabe einer Gastäußerung genügt dafür in der Regel nicht. Die medienrechtliche Sorgfaltspflicht zielt in ihrem Kern auf die Prüfung von Inhalten vor der Verbreitung, nicht zwingend auf die laufende Korrektur fremder Äußerungen im Gespräch. Eine Pflicht zum Echtzeit-Faktencheck jedes Gastes wäre kaum praktikabel und mit Blick auf die Medienfreiheit problematisch. Eine nachträgliche Einordnung beim dauerhaft abrufbaren Beitrag ist demgegenüber deutlich weniger belastend – und fügt sich, wie gezeigt, in ein Muster, das Pressekodex und Äußerungsrecht längst kennen. Ob sie sich aus § 19 MStV als durchsetzbare Pflicht ergibt, ist gleichwohl bislang ungeklärt. Genau das macht den Fall interessant.

Für Berndts weiteres Vorgehen heißt das: Mit dem Argument, sein Format sei gar nicht journalistisch, dürfte er kaum durchdringen – zumal das Handelsregister anderes erklärt. Bei der Frage, wie weit die Sorgfaltspflicht im Interview reicht, liegen seine Karten besser, wenn auch nicht viel. Der Fall hat damit durchaus grundsätzlichere Bedeutung. Am Ende könnten alle etwas gewonnen haben: Berndt die Aufmerksamkeit, die Landesmedienanstalt die Bestätigung ihrer Zuständigkeit und die Signalwirkung und schließlich das Medienrecht eine Antwort auf die Frage, wie viel Sorgfalt ein sehr langes Kaffee-Gespräch braucht.

Leider bekommt allerdings so auch das rechtsextreme Gedankengut mehr Reichweite.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/ben-unscripted-und-die-landesmedienanstalt-nrw-sorgfaltspflicht-hoecke

Von daher:
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Der podcast unterliegt nicht irgendeinem Kodex. Er kann interviewen, wen er möchte - und das auch "unscripted"
Bassd scho, Chekov


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Findet ihr den Podcast von Ben (Ungeskrpited) gut?

gestern um 22:59
@univerzal

Und dieses Schreiben der Medienanstalt findest du ernsthaft angebracht?


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Findet ihr den Podcast von Ben (Ungeskrpited) gut?

gestern um 23:06
@Lanza
Das sind schlicht und ergreifend die Spielregeln, die für alle Medien gelten, die unter deren Aufsicht stehen und spiegeln mit dem Pressekodex Grundsätze, die nicht erst seit gestern gelten. Ben Berndt möchte das Ganze ja juristisch anfechten, man wird sehen, was daraus wird.


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Findet ihr den Podcast von Ben (Ungeskrpited) gut?

gestern um 23:12
@univerzal

Du stellst leider nicht raus, dass es eine nachträgliche Korrektur des Artikels gab:
Nachträgliche Korrektur: dem Recht vertrauter, als die Empörung suggeriert
Im Kern verlangt die LfM wohl – das Schreiben ist bislang nicht öffentlich – keine Löschung, sondern eine nachträgliche Einordnung. Das klingt in der Debatte wie eine Erfindung übergriffiger Aufseher, ist dem geltenden Recht aber in mehreren Schichten vertraut.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/ben-unscripted-und-die-landesmedienanstalt-nrw-sorgfaltspflicht-hoecke


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gestern um 23:14
@Lanza
Ändert jetzt genau was? Von einer Löschung war auch in den obigen Zitaten keine Rede.


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gestern um 23:24
Aus dem Link von @univerzal
Leider bekommt allerdings so auch das rechtsextreme Gedankengut mehr Reichweite.
Das ist für mich auch einer der gravierendsten Punkte. Und dabei ist es auch scheißegal, welche Leute er sonst noch interviewt, selbst wenn nach Höcke der Papst gekommen wäre. Ändert alles nichts daran, dass er einem strammen Faschisten über Std eine Plattform mit enormer Reichweite geboten hat.


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Findet ihr den Podcast von Ben (Ungeskrpited) gut?

gestern um 23:26
@Photographer73

Ist Höcke oder Siegmund jetzt am gefährlichsten?


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Findet ihr den Podcast von Ben (Ungeskrpited) gut?

um 10:02
Zitat von LanzaLanza schrieb:@Photographer73

Ist Höcke oder Siegmund jetzt am gefährlichsten?
...und was, wer, wann (in dem Podcast!) gesagt oder getan haben soll!

Ich will mir selbst ein Bild machen!

Nennt doch endlich die Folge, die Person, das Zitat und den Zeitstempel!
Hier reden alle nur um den heißen Brei herum und stecken Leute in Schubladen, wie mir scheint.

Ich habe bisher ca. 300, der insgesamt 400 des besagten Podcasts mit eigenen Ohren gehört und kann nichts von dem nachvollziehen, was hier einseitig kritisiert wird.

Es muss doch explizit eine Aussage in diesem Podcast geben, auf die alle hier anspielen! - Welche?


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Findet ihr den Podcast von Ben (Ungeskrpited) gut?

um 10:28
Zitat von PNSHRPNSHR schrieb:Ich will mir selbst ein Bild machen!
Wer hält dich davon ab? Kannst du das nicht, wenn bestimmten Aussagen widersprochen oder sie (Achtung, das böse Wort!) eingeordnet werden? Das ist dann lediglich die Einordnung des Journalisten. Eigentlich sollte dann jeder dennoch in der Lage sein sich selbst ein Bild zu machen, besonders wenn nicht nur eine Seite, sondern zwei, gehört werden.

Ich kann verstehen, dass keiner Bevormundung mag, geht mir nicht anders, aber abzufeiern, dass zB einem Höcke Raum für seinen Dreck gegeben wird, er sich ua über die angeblich nicht vorhandene Losung der SA auslassen kann, obwohl er wiederholt wegen seiner diesbezüglichen Aussagen vor Gericht stand, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Wo sollte die Grenze gezogen werden?


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Findet ihr den Podcast von Ben (Ungeskrpited) gut?

um 10:41
Zitat von univerzaluniverzal schrieb:Grober Unfug. Kontextualisierung, auch im Sinne der Sorgfaltspflicht, gehört zu den Kernaufgaben der Journaille, ist so im Pressekodex verankert, ...
Ben betont immer wieder, dass er sich selbst nicht als Journalist sieht, insofern zielst du mit deiner Kritik ins Leere.

Alleine die Tatsache, dass er seine Gesprächspartner im Gegensatz zu den gängigen TV-Formaten stets ausreden lässt, hat den Vorteil in einer wesentlich tieferen Durchdringung der jeweiligen Thematik.
Dies sehe ich als uneingeschränkten Vorteil gegenüber den Formaten, die in einer sehr oberflächlichen Art mit den Diskussionspartnern nur unbefriedigend umgehen.

Bens Podcast ist als eine konsequente Reaktion auf die ermüdend vielen gleichlautenden sonstigen Formate zu sehen und daher eine erfrischend wohltuende Bereicherung unserer Medienlandschaft.


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Findet ihr den Podcast von Ben (Ungeskrpited) gut?

um 10:48
Zitat von Stine87Stine87 schrieb:Alleine die Tatsache, dass er seine Gesprächspartner im Gegensatz zu den gängigen TV-Formaten stets ausreden lässt, hat den Vorteil in einer wesentlich tieferen Durchdringung der jeweiligen Thematik.
Ich persönlich bin mir nicht sicher, ob ein uneingeschränktes Ausredenlassen wirklich automatisch zu einer tieferen Durchdringung von Thematiken führt. Denn eine (kritisch-nachfragende) Moderation trägt meines Erachtens durchaus dazu bei, die Thematik allein durch die andere Perspektive kontrovers zu betrachten, was zu ebenfalls zu einer erhöhten Durchdringung beitragen kann.

Ich persönlich höre mir ehrlich gesagt stundenlange Ausredenlassen-Monologe nicht gern an, egal von wem.


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um 10:51
Zitat von Stine87Stine87 schrieb:Ben betont immer wieder, dass er sich selbst nicht als Journalist sieht, insofern zielst du mit deiner Kritik ins Leere.
Das kann er gerne betonen und noch so oft unterstreichen, dazu habe ich bereits weiter oben etwas gepostet, nun mit Hervorhebung für dich:
Für Berndts weiteres Vorgehen heißt das: Mit dem Argument, sein Format sei gar nicht journalistisch, dürfte er kaum durchdringen – zumal das Handelsregister anderes erklärt. Bei der Frage, wie weit die Sorgfaltspflicht im Interview reicht, liegen seine Karten besser, wenn auch nicht viel. Der Fall hat damit durchaus grundsätzlichere Bedeutung. Am Ende könnten alle etwas gewonnen haben: Berndt die Aufmerksamkeit, die Landesmedienanstalt die Bestätigung ihrer Zuständigkeit und die Signalwirkung und schließlich das Medienrecht eine Antwort auf die Frage, wie viel Sorgfalt ein sehr langes Kaffee-Gespräch braucht.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/ben-unscripted-und-die-landesmedienanstalt-nrw-sorgfaltspflicht-hoecke

Zum Thema Handelsregister, worauf sich die Einschätzung bezieht, selbe Quelle:
Im Übrigen lohnt bei Fragen des Selbstverständnisses ein Blick ins Handelsregister. Als Gegenstand der ungeskriptet media GmbH ist dort eingetragen: die Produktion von Medien in Bild und Ton, insbesondere das Führen und die mediale Verbreitung von wahrhaftigen Gesprächen – “Journalismus, Verlagswesen”. Gegenüber dem Registergericht war man mit der Einordnung offenbar weniger zurückhaltend als gegenüber der Medienaufsicht. Der Tatbestand dürfte jedenfalls erfüllt sein.
Auszug aus dem Handelsregister:
a) ungeskriptet media GmbH

b) Köln Geschäftsanschrift:

Zusestraße 50, 50859 Köln
c) die Produktion von Medien in Bild und Ton, insbesondere das Führen und die mediale Verbreitung von wahrhaftigen Gesprächen. Journalismus, Verlagswesen.
Quelle: https://www.northdata.de/?id=4739879120666624


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Findet ihr den Podcast von Ben (Ungeskrpited) gut?

um 11:05
Der Vollständigkeit halber:

In den folgenden Podcasts war Höcke ebenfalls Thema im Gespräch mit Melanie Amann, Christian Dürr und Frauke Petry.

Da wurde auch sehr viel eingeordnet. Insbesondere die Folge mit Melanie Amann ist hier hervorzuheben.


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Findet ihr den Podcast von Ben (Ungeskrpited) gut?

um 11:07
@univerzal
Bei der Eröffnung eines Unternehmens wird der Geschäftsgegenstand beim Notar möglichst weit umspannend deklariert, weswegen mich jetzt diese universell anmutende Bezeichnung nicht weiter verwundert.
Auch habe ich deine sonstigen o.g. Ausführungen zur Kenntnis genommen, das ändert aber nichts daran, dass Ben selbst die Sache anders wahrnimmt.
Ob Ben das zu Recht so sieht, wird wohl ein fälliger Prozess klären müssen. Einen in diesen Dingen erfahrenen Anwalt hat er ja bereits.
Spannend, wir werden es alle verfolgen können.


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Findet ihr den Podcast von Ben (Ungeskrpited) gut?

um 11:50
@Stine87
Sollte dich aber wundern, denn universell anmutenden Bezeichnungen verstoßen schnell mal gegen des Bestimmtheitsgebot und werden dann vom Registergericht zurückgewiesen. Übliches Beispiel dazu:

Spoiler
Der Unternehmensgegenstand einer GmbH ist so bestimmt zu bezeichnen, dass deren Tätigkeit und Geschäftsfeld hinreichend genau zu erkennen sind. Dies bestätigt der Beschluss des Kammergerichts (KG) Berlin vom 19.03.2025 (Az. 22 W 2/25).

Sachverhalt
Die Gesellschafter einer GmbH beschlossen die Änderung des Unternehmensgegenstandes. Dieser sollte fortan wie folgt lauten: „Gegenstand des Unternehmens sind die Handelsvermittlung und Handel mit genehmigungsfreien Waren unterschiedlicher Art, auch im Internet.“

Anschließend beantragte der Notar die Eintragung der Änderung beim zuständigen Registergericht. Dieses teilte dem Notar mit, dass der Gegenstand zu unbestimmt sei und forderte die Gesellschaft zur Konkretisierung auf. Da die diese hierauf nicht reagierte, wies das Registergericht den Antrag auf Eintragung zurück. Hiergegen legte die Gesellschaft Beschwerde vor dem Kammergericht ein.

Entscheidungsgründe
Das Kammergericht Berlin wies die Beschwerde ab. Der beantragte Unternehmensgegenstand sei zu unbestimmt. Der in der Satzung festgelegte Unternehmensgegenstand müsse so konkret und individuell angegeben werden, dass die Tätigkeit der Gesellschaft für die beteiligten Kreise hinreichend erkennbar wird. Nur allgemein gehaltene Formulierungen genügten nicht.

Der beantragte Unternehmensgegenstand sei hier zu unbestimmt, da er nicht zum Ausdruck bringt, mit welcher Art von Waren gehandelt werde oder welche Art von Waren vermittelt werden solle. Letztlich könnten hierbei alle (genehmigungsfreien) Waren gemeint sein, sodass für den betroffenen Verkehrskreis das Geschäftsfeld der Gesellschaft nicht einmal ansatzweise erkennbar sei. So merkte das Kammergericht auch an, dass die Eingrenzung des Unternehmensgegenstandes recht einfach hätte vorgenommen werden können, indem zumindest die Art der Waren näher konkretisiert worden wäre. Dies hätte zum Beispiel mit dem Satz „Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere mit den Produkten XY“ geschehen können.
Quelle: https://www.fgvw.de/de/aktuelles/gmbh-recht-konkretisierung-des-unternehmensgegenstandes-in-der-gmbh-satzung/


Bei dem Punkt mit dem Prozess stimme ich dir hingegen zu, am Schluss wird es ein Gericht klären müssen, daher habe ich auch den Gastbeitrag gepostet, der sich der Einschätzung annimmt. Wie nach der Klage entschieden wird, werden wir vielleicht sehen.

btw, Berndt hatte ja bereits unmittelbar nach der Veröffentlichung sein Höcke-Video nacheditiert, da er sich nicht nur mit der LfM NRW, sondern auch mit dem ZPS und Frauke Petry dazu gestritten hatte, Letztere trat dann später in seinem Podcast auf:




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