behind_eyes schrieb:Ich hatte ja schonmal laut gedacht: Post(s) die zur Sperre führten mit anhängen. Ist aber nur ein Gedanke, nicht wirklich zuende gedacht.
Ich denke, das wird nicht passieren, weil da einfach zu viele Dinge eine Rolle spielen.
Bei einem öffentlichen Beitrag sind die Hürden geringer, da der Ersteller selbst ihn ja bereits öffentlich gemacht hat. Wenn der Beitrag jedoch wegen seiner Inhalte gelöscht werden musste, kann er im Nachgang natürlich nicht wieder öffentlich gemacht werden.
Bei Nachrichten über den Verwaltungskanal sind die Hürden sogar noch höher, da diese Kanäle einen höheren Schutzstatus besitzen, nicht zuletzt wegen der Erwartungen an die Vertraulichkeit. Hinzu kommt auch noch das Zweckbindungsgebot.
Wenn ein User eine Nachricht an die Verwaltung formuliert und über den VW-Kanal verschickt, die einzig dem Zweck dienen soll, die gesamte Verwaltung, bzw. nur ein Mitglied der Verwaltung zu beleidigen, dann ist die Nutzung dieser Nachricht auch nur zu diesem Zweck zulässig.
Eine Sperre darf daraufhin zwar ausgesprochen werden, aber Inhalte dieser Nachricht dürfen nicht zu einer öffentlichen Begründung der Sperre verwendet werden, es sei denn, der Verfasser stimmt einer Verwendung zu diesem Zweck ausdrücklich zu.