Zu den Paywall-Artikeln: hier gelten neben dem Urheberrecht noch Leistungsschutz- und Verwertungsrechte. Die Verlage oder Mediengruppen haben natürlich ein Interesse daran, ihre Texte vor ungewünschten Veröffentlichungen zu schützen. Das muss einem nicht gefallen, ist aber angesichts der vorfinanzierten Artikel bzw. den Kosten für die Bereitstellung nachvollziehbar.
Die aktuelle Rechtssprechung geht selbst bei einem kurzen Zitat von 20-25 Wörtern Länge von einer Urheberrechtsverletzung aus, wenn keine Genehmigung vorliegt:
https://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/2882-OLG-Muenchen-Zugaenglichmachung-von-Text-Snippets-von-einer-Webseite-die-durch-eine-metered-Paywall-geschuetzt-ist-stellt-eine-Urheberrechtsverletzung-dar.htmlZudem kommen dann eben Streitfragen über die Zurverfügungstellung/Nutzung von Paywall-Elementen zum Tragen:
https://irights.info/artikel/leistungsschutzrecht-was-ist-das/31501Das ganze Thema ist kompliziert und muss sicher in dem Konstrukt "Allmystery" juristisch beleuchtet werden (Kommerzielle Nutzung oder privat? Veröffentlichung oder nicht? Wer verwantwortet die Veröffentlichung, der User oder der Betreiber? ...).
Nicht nur, dass im Krimibereich Paywalartikel in vielen Fällen nicht nötig sind, weil es wie
@Photographer73 bereits anführte in der Regel ausreichende Alternativen gibt. Es ist auch eine Form der Wertschätzung und der Toleranz gegenüber den Autoren/Verlegern/Verlagen, wenn Artikel nicht vollständig eingebracht werden oder wenn Paywalls nicht umgangen werden.
Warum sich in rechtlich schwieriges Gebiet begeben, wenn die bisherigen Regeln ausreichen und v.a. deutlich mehr Klarheit mit sich bringen als alles, was die Öffnung der Regeln hinsichtlich von Paywall-Artikeln brächte?