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Covid-19 - lasst ihr euch impfen?

25.003 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gesellschaft, Corona, Impfung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Covid-19 - lasst ihr euch impfen?

30.03.2022 um 14:52
Zitat von nairobinairobi schrieb:Ich kann kaum ausdrücken, wie verwerflich ich das finde
Immerhin wird es sanktioniert und es wird auch - was ich besonders gut finde - hinreichend öffentlich gemacht.
Straftaten in einer vergleichbaren Qualität (Körperverletzung, Betrug etc.) passieren ja nicht so selten, nur meist ist das eine Randnotiz in einem lokalen Blatt oder es findet nur eine öffentliche Verhandlung statt, zu der eh keiner kommt.

Eine Approbation ist wirklich nicht leicht zu bekommen. Da stecken viele Jahre der Mühe drin.
Wer das wegen so etwas riskiert, ist schon besonders dämlich. Und letztlich als Arzt nicht zu gebrauchen. Ich halte hier ein Berufsverbot durchaus für angemessen.

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Covid-19 - lasst ihr euch impfen?

30.03.2022 um 15:34
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Immerhin wird es sanktioniert und es wird auch - was ich besonders gut finde - hinreichend öffentlich gemacht.
Straftaten in einer vergleichbaren Qualität (Körperverletzung, Betrug etc.) passieren ja nicht so selten
Hier hat das natürlich gewisse Öffentlichkeitswirksamkeit, auch, weil es relativ viele Fälle sind - vielleicht gibt es auch eine Dunkelziffer?
Ist ja auch saugefährlich, was der Arzt gemacht hat. Die Impfungen sollten die Patienten ja schützen und er hat das sabotiert.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Approbation
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Berufsverbot
Ein vorläufiges Berufsverbot hat das AG Nürnberg bereits ausgesprochen. Das ergibt sich aus meinem Link

Schlimm auch für die Angestellten des Arztes...

In meinen Augen ist das echt ein Skandal.


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Covid-19 - lasst ihr euch impfen?

30.03.2022 um 15:39
Zitat von nairobinairobi schrieb:Schlimm auch für die Angestellten des Arztes...
Arzthelfer sind eigentlich sehr gesucht.
Aber natürlich ist es besonders blöd, so erst mal seinen Job zu verlieren. und manchmal bleibt da auch was hängen. Zwar eher an der Praxis als an den dort Beschäftigten, aber trotzdem.
Bei manchen Leuten kann man echt nur mit dem Kopf schütteln. Dann soll er halt nicht impfen, statt so einen Mist zu machen.


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Covid-19 - lasst ihr euch impfen?

30.03.2022 um 17:35
Zitat von MarinaG.MarinaG. schrieb:Wenn man Leute nicht überzeugen kann und auch nicht zwingen kann / will (denn selbst eine Impfpflicht wäre ja keine Zwangsimpfung, sondern zöge lediglich Sanktionen nach sich, die dann eben geleistet würden), ist eine Lösung auf diese Weise nicht praktikabel.
In der Tat würde ein Impfpflichtgesetz - oder genauer gesagt ein Gesetz, das Bürger zur Vorlage eines Impf- bzw. Impf- und Genesenennachweises verpflichtet - am Ende nicht dazu führen, dass nun alle Impfunswilligen geimpft wären.

Soweit Gesetzentwürfe zur sog. Impfplicht vorliegen sehen diese bei Verstoß gegen die Verpflichtung zur Beibringung des Impfnachweises ein Bußgeld vor, geplant sind 2.500 Euro, und zwar einmalig. Von mehrfachen Bußgeldzahlungen, etwa weil man theoretisch jeden Tag einen Nachweis fordern könnte und dann bei Nichtvorlage jedesmal ein Bußgeld fällig wäre, ist bisher nicht die Rede. So was wäre rechtlich auch problematisch, da es sich ja um ein- und denselben Verstoß bei unveränderter Sachlage handelt, anders, als wenn etwa jemand 3mal an verschiedenen Stellen falsch parkt.

Das mit dem Bußgeld bei Nichtvorlage eines Impfnachweises ist nun gut und schön, aber wie erwähnt sind die Betreffenden dadurch ja nicht geimpft. Wer will bzw. kann, bezahlt das Bußgeld, wer zahlungsunfähig ist und das belegen kann, bleibt danach unbehelligt. Wer zahlungsfähig ist, aber nicht zahlen will, muss die Vollstreckung fürchten. Ihm droht im schlimmsten Fall aber, anders als jedem Falschparker, keine Erzwngungshaft, weil eine solche in den Impfplichtgesetzentwürfen von vornherein ausgeschlossen ist. Verfassungsrechtler sehen das zu Recht als problematiscch an.
Für Personen, die ihren Impfstatus nicht nachweisen können oder wollen und die auch zahlungsfähig sind, auf eine Erzwingungshaft zu verzichten, ist verfassungsrechtlich in der Tat nicht ganz trivial. Der Gesetzgeber muss begründen, weshalb Personen ohne Impfnachweis nicht zugemutet werden, soll, was anderen ohne weiteres auferlegt wird – auch bei Bagatellordnungswidrigkeiten.

Ich kann mir das eigentlich nur politisch erklären: Der Akzeptanz des Gesetzentwurfes wäre es vermutlich nicht zuträglich, wenn die Überschrift so mancher Zeitung lautet: "Gefängnis für Impfverweigerer". Allerdings gäbe eine solche Überschrift die Rechtslage nur unvollständig und verzerrt wieder.

Jetzt muss der Gesetzgeber aber in der Tat sehr gut begründen, warum er eine Regelung schafft, die die Bußgeldempfänger im Kontext Impfpflicht privilegiert und damit z.B. den Falschparker schlechterstellt.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/allgemeine-corona-impfpflicht-erwachsene-sanktionen-bussgeld-erzwingungshaft-krankenkassen-kubiciel/

Halten wir fest: Die bisher im Raum stehenden Gesetzentwürfe zur Impfplicht sehen als Sanktion ein Bußgeld vor. Dieses kann bei Zahlungsfähigkeit, aber Zahlungsunwilligkeit im Verwaltungswege mit den üblichen Zwangsvollstreckungsmitteln (Gehaltspfändung, Gerichtsollzieher kommt und pfändet Wertgegenstände etc.) vollstreckt werden. Bei Erfolglosigkeit der Vollstreckung ist aber keine Erzwingungshaft bezüglich der Zahlung des Bußgeldes vorgesehen. Der nachweislichZahlungsunfähige muss eh nichts fürchten.

Das war es dann. Ungeimpft sind die Leute weiterhin, da natürlich keine Zwangsimpofungen vorgesehen sind. Zu befürchten steht, dass das ganze ein riesiger und kostenträchtiger bürokratischer Aufriss werden wird, der aber am Ende die Impfquote tatsächlich kaum erhöht. Oder um es auf gut deutsch auszudrücken: Außer Spesen nichts gewesen. Ich glaube, dass die mit der sog. Impffpflicht verbundenen Sanktionsfragen bisher viel zu wenig öffentlich diskutiert worden sind.


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Covid-19 - lasst ihr euch impfen?

30.03.2022 um 18:13
..
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das war es dann. Ungeimpft sind die Leute weiterhin, da natürlich keine Zwangsimpofungen vorgesehen sind. Zu befürchten steht, dass das ganze ein riesiger und kostenträchtiger bürokratischer Aufriss werden wird, der aber am Ende die Impfquote tatsächlich kaum erhöht. Oder um es auf gut deutsch auszudrücken: Außer Spesen nichts gewesen. Ich glaube, dass die mit der sog. Impffpflicht verbundenen Sanktionsfragen bisher viel zu wenig öffentlich diskutiert worden sind.
Das ist der Punkt. Wir persönlich werden unverzüglich und ohne jede Gegenwehr zahlen, sollte uns das Ganze noch treffen, bevor wir dauerhaft außer Landes sind. Es ist zwar ein nettes Sümmchen, aber das ist es uns ggf. wert. Und ich vermute, so wird das bei nicht wenigen Leuten laufen. Ich wollte nicht zu explizit darauf eingehen, aber wir halten uns natürlich ebenfalls auf dem Laufenden. :)

LG Mina


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Covid-19 - lasst ihr euch impfen?

30.03.2022 um 20:36
Zitat von MarinaG.MarinaG. schrieb:Wir persönlich werden unverzüglich und ohne jede Gegenwehr zahlen, sollte uns das Ganze noch treffen...
Zeigt irgendwie, dass die angedachten Strafen für manche zu niedrig sind. Man wird sehen....

Alles gute in Holland, und Tschüss! :)


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30.03.2022 um 21:03
Zitat von MarinaG.MarinaG. schrieb:Wir persönlich werden unverzüglich und ohne jede Gegenwehr zahlen, sollte uns das Ganze noch treffen, bevor wir dauerhaft außer Landes sind. Es ist zwar ein nettes Sümmchen, aber das ist es uns ggf. wert. Und ich vermute, so wird das bei nicht wenigen Leuten laufen.
Das vermute ich auch. Und ich fürchte viele Leute verknüpfen mit der Impfpflicht Hoffnungen in dem Sinne, dass man damit irgendwie die Impfquote erhöhen wird. Das wird aber kaum etwas, wenn nur gebremst sanktioniert wird.
Zitat von PalfraderPalfrader schrieb:Zeigt irgendwie, dass die angedachten Strafen für manche zu niedrig sind. Man wird sehen....
Tja, man könnte beim Bußgeld natürlich hoch rangehen und gleich 50.000 oder 100.000 € vorsehen. Damit entzieht man vielen Leuten aber die Lebensgrundlage, indem man ihnen jahrelang Gehaltsanteile bis zur Pfändungsfreigrenze wegpfändet oder sie zwingt, ihr Reihenhäuschen versteigern zu lassen. Und dann sind diese Menschen (und ihre Familien!) Kunden bei den Sozialämtern, was ja nun generell nicht Sinn von Sanktionen ist.

Ich muss zugeben, dass mir da auch noch keine überzeugende Lösung eingefallen ist. Aber ich denke wie @MarinaG., dass viele Ungeimpfte das Bußgeld zahlen werden, um Ruhe zu haben. Und die Ungeimpften, die nachweisen können, dass sie zahlungsunfähig sind, haben sowieso ihre Ruhe. Und für dieses Ergebnis stampfen wir für viel Geld und mit viel Bürokratie eine Pflicht zu Vorlage eines Impfnachweises aus dem Boden? Stehen Aufwand und Ertrag da wirklich noch im Verhältnis?


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30.03.2022 um 21:23
@Andante
Ich bin nur deshalb kein Freund der Impfpflicht, weil es vom bürokratischen Aufwand her kaum zu stemmen sein wird. Ich sehe es nicht anders wie Du.
Wenn man an Strafen denkt, die bei Einführung einer Impfpflicht ja kommen müssten, sollten sie schon so sein, dass sie individuell schmerzen. Gestaffelt nach Einkommen wäre eine Möglichkeit. Zwar ist das vom Aufwand her noch komplizierter durchzuführen, aber sicher eine Möglichkeit, resolute Verweigerern beizukommen. Es kann nicht sein, dass man sich für Regelverstöße freikaufen kann. Ist, so weit ich weiss, auch bei Parkverstößen nicht auf Dauer ne Option. Es geht schon ordentlich lange gut, dass man seine Strafzettel zahlt und gut ist es. Aber irgendwann muss man als notorischer Falschparker mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Spätestens da kommen dann die Leute in Bewegung, die die Strafzettel sonst aus der Portokasse zahlen.


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Covid-19 - lasst ihr euch impfen?

30.03.2022 um 21:56
Zitat von PalfraderPalfrader schrieb:Ist, so weit ich weiss, auch bei Parkverstößen nicht auf Dauer ne Option. Es geht schon ordentlich lange gut, dass man seine Strafzettel zahlt und gut ist es. Aber irgendwann muss man als notorischer Falschparker mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen
Ja, da geht es ja auch um jeweils verschiedene Verkehrsverstöße bzw. verschiedene Falschparkungen zu verschiedenen Zeiten an verschiedenen Orten. Das sind dann jedesmal selbstständige Verkehrsverstöße, die jedesmal auch selbstständig mit Bußgeld geahndet werden.

Aber wenn man einmal auf amtliche Aufforderung den Impfnachweis nicht vorlegt und danach wieder und wieder nicht, ist das im Grunde ja immer ein- und derselbe Verstoß. Die Behörden können nicht dadurch, dass sie den Betreffenden je nach Lust und Laune wieder und wieder auffordern, den Impfausweis vorzulegen, daraus jedes Mal selbstständige Verstöße stricken mit der Folge, dass nach jeder (vergeblichen) Aufforderung wieder ein Bußgeld fällig wird. Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt schließlich das „ne bis in idem“, also der verfassungsrechtliche Grundsatz, dass niemand wegen derselben Sache zweimal bestraft werden kann.

Wie gesagt, mir ist bisher zu dem Problem der wirksamen Sanktionierung auch noch nichts Zugkräftiges eingefallen…..


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30.03.2022 um 21:58
@Andante
Meine Freundin ist Gerichtsvollzieherin hier in Berlin und wir hatten das Thema Impfflicht gestern mal beim Kaffee und den extrem hohen bürokratischen Aufwand, der ja oftmals am Ende in einer Vollstreckung durch den GV münden wird.
Das fängt ja schon an mit der Tatsache, dass die Krankenkassen sich bereits geweigert haben hier den Überbringer der frohen Botschaft geben zu müssen. Das wäre ein Eingriff in das Vertrauensverhältnis KK und versichertes Mitglied. Dafür will sich keiner hergeben, die Anfragen per Post rauszuschicken inclusive Ultimatum.
Impfregister im digitalen Entwicklungsland Germany nicht vorhanden. Die Gesundheitsämter sind schon mal komplett ausgelastet mit den Einzelfallprüfungen wegen der Impfpflicht im Gesundheitswesen.
Und dann gehts weiter, von wem sollen die Bußgelder eingefordert werden? Wird bei Nichtzahlung sofort an ein Inkasso weitergeleitet ( so macht es die BVG in Berlin) Sollen die ohnehin mit Aufträgen zugepflasterten Gerichtsvollzieher dann eintreiben bzw volkstrecken? Wer einmal etwas in den Alltag eines Gerichtsvollziehers geschnuppert hat, der weiß, dass soggn fruchtbare Pfändungen eher eine Ausnahme sind, vor allem in sozial schwachen Bezirken. Nun stelle man sich das ganze Prozedere mal vor für Ungeimpfte hochbetagte Senioren zb in Pflegeheimen oder zu Hause mit Minirente plus mobiler Pflegedienst.
Da kann man sich das Bürokraten Monster doch mal gleich sparen.
Am Ende wird es tausende von eidesstattlichen Versicherungen (zur Feststellung der Armut) geben. Diese EV‘s schützen den Betroffenen zwei Jahre vor weiteren Versuchen des Gläubigers in seine Armut zu vollstrecken. Und das alles kostet und kostet und zwar erst mal fett Steuergeld um überhaupt erst mal an irgendein Bußgeld zu kommen.
Ehe auf diesem Weg jemals die Impfqoute signifikant angehoben wird, ist Lauterbach bereits in seiner zweiten Amtszeit.
Irgendwo hatte ich gelesen, man wird sich am österreichischem Modell ausrichten.
Nur dass die Österreicher ihr top impfmodell gerade fast lautlos erst mal auf Eis gelegt haben. Bei denen war was zu lesen von ca 2500€ verteilt aufs Jahr an Bußgeldbescheiden.
Das Zahlen gutverdienende mit links, und ich kenne sogar schon Menschen hier die jetzt schon sagen, na und, mache ich einen Urlaub weniger und fertig. Und die wirklich armen Menschen mit Grundsicherung oÄ die müssen sich nicht sorgen, wo nichts ist, kann auch nichts vollstreckt werden.


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30.03.2022 um 21:59
@Andante
Nur Kurz: Es gäbe auch die Möglichkeit einen Impfstatus mittels Zwangsgeld anzufordern. Da wäre man, wenn das erste Zwangsgeld beigetrieben ist und der Impfnachweis nicht vorliegt, selbstverständlich frei ein höheres Zwangsgeld festzusetzen.


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Covid-19 - lasst ihr euch impfen?

30.03.2022 um 22:07
Zitat von PalfraderPalfrader schrieb:Nur Kurz: Es gäbe auch die Möglichkeit einen Impfstatus mittels Zwangsgeld anzufordern. Da wäre man, wenn das erste Zwangsgeld beigetrieben ist und der Impfnachweis nicht vorliegt, selbstverständlich frei ein höheres Zwangsgeld festzusetzen.
Nein, bei Nichtvorlage des Impfausweises wird ein Bußgeld fällig. Wenn das nicht bezahlt wird, wird es natürlich nicht dadurch höher, dass es nicht bezahlt wird, ist ja bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Falschparken auch nicht so.

Sondern das ursprüngliche Bußgeld wird, wenn es nicht freiwillig geleistet wird, vom Staat beigetrieben, normalerweise durch Zwangsvollstreckung, ersatzweise Erzwingungshaft, wie beim Falschparker, der sein Bußgeld nicht zahlt. Die Kosten der Vollstreckung und der Erzwingungshaft trägt natürlich der säumige Bußgeldzahler, wodurch durch Sache für ihn insgesamt teurer wird. Aber das eigentliche Bußgeld wird nicht höher

Bei der Impfpflicht ist aber von Anfang an per Gesetz Erzwingungshaft verboten. Daher bleibt dort eben nur die Zwangsvollstreckung des Bußgeldes. Aber geimpft ist der Delinquent dadurch immer noch nicht. Und wenn er sein Bußgeld bezahlt hat, auch durch Vollstreckung, bleibt er ungeimpft, und niemand darf ihn noch mal wegen Nichtvorlage des Impfnachweises behelligen, eben wegen des Doppelbestrafungsverbotes nach Art. 103 Grundgesetz.


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30.03.2022 um 22:20
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Und noch etwas anderes ist es, wenn jemand fragt, der sozialen Umgang mit Dir hat. Der möchte vielleicht wissen, wie Du tickst und ob weiterer sozialer Umgang mit Dir angebracht ist.
Diesen Satz empfinde ich befremdlich. Sollte man so mit Mitmenschen umgehen?
Ich meine, wenn ich mich um
Menschen sozial bemühe, und älteren helfe bei der Gartenarbeit, oder beim Einkauf, Fensterputzen usw. Dann habe ich ja sozialen Kontakt, in dieser Hinsicht, sollte ich diesen darauf ausrichten, ob deren soziale Einstellung, geknüpft an den aktuellen impfstatus „ angebracht“ ist?
Dürfte man dann nur geimpften Ukrainer einen Unterschlupf gewähren?


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30.03.2022 um 22:25
@Andante
Nicht zu vergessen die Möglichkeit, nach Erhalt vom Bußgeldbescheid erst mal Einspruch einzulegen und im Notfall bemüht man einen RA seiner Wahl um das ganze Ding noch schön in die Länge zu ziehen und die ohnehin überlasteten Gerichte noch weiter zu belasten.
Und der Clou oben drauf, das Gesetz zur Pflicht ist zeitlich begrenzt. Also bis der letzte angeschrieben, aufgespürt, kontrolliert, gemahnt und vollstreckt wurde, hat das Gesetz seine Gültigkeit verloren.

Eigentlich ist das Ding mit der allg Impfpflicht ab 18 sowieso so gut wie aussichtslos.
Es wird maximal für einen Kompromiss reichen, den soggn drei Stufen Plan und auch den nur bei akutem bedarf also entsprechender Notlage bzgl Pandemie u neuen bösen Varianten.

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/strafrecht-oeffentl-recht/vereinbarkeit-einer-corona-impfpflicht-mit-dem-gg-und-eu-recht_204_556372.html


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30.03.2022 um 22:26
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Das fängt ja schon an mit der Tatsache, dass die Krankenkassen sich bereits geweigert haben hier den Überbringer der frohen Botschaft geben zu müssen.
Ich habe läuten hören, dass die Kassen an ihrer Weigerung nicht unbedingt festhalten wollen, wenn sie vom Bund einen Batzen Geld für ihren Verwaltungsaufwand bekommen. Man wird sehen…
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Impfregister im digitalen Entwicklungsland Germany nicht vorhanden. Die Gesundheitsämter sind schon mal komplett ausgelastet mit den Einzelfallprüfungen wegen der Impfpflicht im Gesundheitswesen.
Eben, kein Impfregister in Deutschland. Wer immer aber verpflichtet werden würde, so eines zu führen, muss ja erst mal von den Bürgern rauskriegen, wer sich wann wo durch wen hat impfen lassen (Impfzentrum, Hausarzt, Betriebsarzt, mobile Impfstation). Das ist nirgendwo erfasst, bei den Krankenkassen auch nicht, weil die Kosten der Impfung nicht von den Krankenkassen getragen wurden, sondern direkt vom Bund. Die Gesundheitsämter der Landkreise kennen weder die Adressen der Bürger noch wo die sich mal haben impfen lassen. Wie bitte schön sollen die auf die Schnelle ein Impfregister bezüglich der Kreisbewohner aus dem Boden stampfen?
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Und dann gehts weiter, von wem sollen die Bußgelder eingefordert werden? Wird bei Nichtzahlung sofort an ein Inkasso weitergeleitet ( so macht es die BVG in Berlin) Sollen die ohnehin mit Aufträgen zugepflasterten Gerichtsvollzieher dann eintreiben bzw volkstrecken?
Ja, das ist auch so eine Frage. Wer vollstreckt denn die Bußgelder, die bei Nichtvorlage des Impfausweises fällig werden? Es gibt ja Vorschriften im Verwaltungsvollstreckungsverfahrensgesetz, aber die zuständigen Stellen sind, hm personalmäßig nicht so ausgestattet, dass sie auf zusätzliche Arbeit dringend angewiesen wären.
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Am Ende wird es tausende von eidesstattlichen Versicherungen (zur Feststellung der Armut) geben. Diese EV‘s schützen den Betroffenen zwei Jahre vor weiteren Versuchen des Gläubigers in seine Armut zu vollstrecken. Und das alles kostet und kostet und zwar erst mal fett Steuergeld um überhaupt erst mal an irgendein Bußgeld zu kommen.
Na klar. Impfunwillige werden, wenn der Bußgeldbescheid ins Haus flattert, zuhauf geltend machen, zahlungsunfähig zu sein. Das muss dann geprüft werden, es müssen Belege angefordert und gesichtet werden, ach ja. Damit sind dann wieder viele Leute beschäftigt. Es wird Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden. Anwälte kommen ins Spiel, es wird hin-und hergeschrieben, dann wird geklagt, ach ja…
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Ehe auf diesem Weg jemals die Impfqoute signifikant angehoben wird, ist Lauterbach bereits in seiner zweiten Amtszeit.
Aber wir haben eine Impfpflicht :D


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30.03.2022 um 22:40
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Und der Clou oben drauf, das Gesetz zur Pflicht ist zeitlich begrenzt. Also bis der letzte angeschrieben, aufgespürt, kontrolliert, gemahnt und vollstreckt wurde, hat das Gesetz seine Gültigkeit verloren.
Genau, das erörterte Prozedere mit all seinen Komplikationen soll ja bis Ende 2023 begrenzt sein. Aber natürlich sind damit nicht Einsprüche, Vollstreckungen, Klagen erledigt, die während der Geltungszeit des Gesetzes entstanden sind. Da haben Behörden, Anwälte und Gerichte auch nach 2023 mit solchen Altfällen gewiss einiges zu tun.


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30.03.2022 um 22:42
@Andante
Ich habe ja den Link eben reingestellt, lohnt sich sehr zu lesen. Ist eine super Zusammenfassung zum Thema von ausgezeichneten Juristen.
Zum Thema Verwaltungskrake meint Lauterbach ja, wozu ein Register oder freundliche Anfragen, es reicht doch wenn der Hausarzt oder ähnliches da eine lässige Kontrolle macht und es dann meldet, oder wenn dich zufällig ein Kontrolleur im Verkehr/ Bus und Bahn mal eben bittet. So stellt sich Herr Lauterbach das Aufspüren vor. Er delegiert die Arbeit an die neuen Kontrolleure nach dem Zufallprinzip. Wie lange bitte dürfte es dauern bis alle Ungeimpften mal rein zufällig irgendeinem Kontrolleur begegnen.
Da frage ich mich doch, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit von irgendeinem Kontrolleur kontrolliert zu werden?
Das Ding wird genau so enden wie in Österreich und erst dann wieder aus der Bundesschublade gezogen, wenn eine aggressive Variante mit ihrer bösen Schwester der Untervariante im Anmarsch ist und auch dann braucht’s wieder neue Impfstoffe und die heute Geimpften sind die neuen Ungeimpften von morgen.


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30.03.2022 um 22:58
@calligraphie

Ich mache mir jetzt gewiss keine Freunde, aber genau so, wie es hierzulande einen medizinisch-industriellen Komplex gibt, gibt es hierzulande eine, wie ich sie nenne, Rechtsindustrie. Es stehen überall und jederzeit Anwälte bereit, im Auftrag von Bürgern gegen alles und jedes zu klagen. Und so lange materielle und prozessuale Gesetze das zulassen, wird so was auch passieren. Ein weites Feld, und man müsste in diese Staat auch mal darüber diskutieren, was da entrümpelt werden kann, ohne dass der Rechtsstaat gleich zusammenbricht. Ist hier aber nicht Thema.

Gleichwohl wäre Herr Lauterbach gut beraten, wenn er sich zum Thema Pflicht zur Vorlage eines Impfnachweises, irreführend Impfpflicht genannt, von kompetenter Seite mal Ratschläge zum Verfahren und zu Sanktionsfragen einholen würde. Das gilt auch für Herrn Janosch Dahmen, der sich anscheinen da auch noch einige Illusionen macht.


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31.03.2022 um 00:09
Nachtrag: Womöglich wäreein Gesetz zur Vorlage eines Impfnachweises als bloße Voraussetzung aber begrüßenswert, wenn eine Kasse mal rigoros per Grundsatzurteil durchziehen würde, was selbst der Präsident des Bundessozialgerichts für machbar hält: Ungeimpfte an ihren Krankheitskosten zu beteiligen, wie das ja beispielsweise auch bei misslungenen Schönheitsoperationen oder misslungenen Piercings jetzt schon der Fall ist.

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/131647/BSG-Praesident-Beteiligung-Ungeimpfter-an-Behandlungskosten-zulaessig

Das würde sich wohl ziemlich schnell rumsprechen. Und die Idee hatten jauch schon andere, nicht ganz inkompetente Leute.
Das ist eine politische Frage. Klar ist aber, dass die Durchsetzung und Durchsetzbarkeit von vornherein mitbedacht werden muss. Denn eine Rechtspflicht muss umgesetzt werden, sonst macht sich der Staat unglaubwürdig. Gerade in Zeiten wie diesen wäre das problematisch.

Interessanterweise ist es aber so, dass auch eine nicht-sanktionsbewehrte Impfpflicht rechtliche Folgen an anderen Stellen hätte. Denn wer einer rechtlichen Pflicht zur Impfung nicht nachkommt, handelt nicht bloß unklug, unsolidarisch oder was auch immer. Er verhält sich rechtswidrig - und das könnte Auswirkungen im Arbeitsrecht, Sozialrecht und Versicherungsrecht haben, die wir gegenwärtig noch gar nicht abschätzen können.
Quelle: Von mir um 17:35 verlinkt.

Aha, also wer bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Vorlage eines Impfausweises nicht nachkommt, kann gekündigt werden, und wer bei der allgemeinen Impfpflicht keinen Impfausweis hat, kann bei schwerer Erkrankung wegen (oder mit?) Covid dann an seinen Behandlungskosten beteiligt werden. Wäre evt. schon mal besser als Bußgeld. Bloß: wer ist heutzutage mit oder wegen Corona schwer erkrankt und muss Kapazitäten des Gesundheitswesens beanspruchen? Da müsste in Deutschland dann eine Unterscheidung her, wer mit oder wegen Corona im KH ist. Aber man müsste verwaltungsmäßig dann nicht hinter allen Bürgern ab 18 hinterherlaufen, sondern nur (als Arbeitgeber der betroffenen Bereiche) hinter den wenigen Arbeitnehmern, die bisher keine Impfnachweise beigebracht haben, und als Krankenkasse nur hinter solchen schwer an Corona erkrankten Versicherten, die selbiges ebenfalls nicht gemacht haben.

Weniger aufwändig als hinter allen Bürgern über 18 wegen eines Impfnachweises hinterherzulaufen wäre es schon. Aber das ist natürlich eine politische Frage.


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31.03.2022 um 00:30
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nein, bei Nichtvorlage des Impfausweises wird ein Bußgeld fällig.
Mag sein, dass ich nicht allumfassend informiert bin. Aber ich bin schon der Meinung, dass man die Impfplicht mittels Zwangsmitteln (Zwangsgeldern) durchsetzen könnte, wenn man will. Der Vorteil ist hierbei ja gerade, dass man anders als beim Bußgeld (=Strafe) ein Zwangsgeld wiederholt verhängen kann, so oft und so hoch bis eben die Verpflichtung umgesetzt wird.
Mir scheint das von der Theorie her das tauglichste Mittel zu sein. Im übrigen ist die Impfpflicht und deren Durchsetzung ja nicht in einem Gesetzestext gegossen und man hat, den politischen Willen vorausgesetzt, Gestaltungsspielraum. Daher weiß ich nicht, warum Du aufs Bußgeld fixiert bist.

Wikipedia: Zwangsgeld#:~:text=Das Zwangsgeld ist ein Ordnungsmittel,sogenannte unvertretbare Handlungen).

Gut, am Ende ist das natürlich Theorie. Denn weder für Buß- noch für Zwangsgeldverfahren sind wir Verwaltungstechnisch in der Lage hier kurz oder mittelfristig etwas auf die Beine zu stellen. Das ist leider so.


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