EHEFRAU IM KELLER EINBETONIERT
Urteil im Fall Sigrid P. am Montag
Der 52-jährige Angeklagte zeigt vor Gericht erstmals Emotionen. Weil er seine Ehefrau Sigrid P. getötet und im Keller einbetoniert haben soll, fordert die Staatsanwaltschaft eine achtjährige Freiheitsstrafe wegen Totschlags.
Für die Tötung seiner Ehefrau Sigrid P. im Februar 2008 soll der heute 52 Jahre alte Gerd L. aus Königswinter-Ittenbach eine achtjährige Freiheitsstrafe wegen Totschlags erhalten. Dies forderte Staatsanwältin Henrike Baumgarten am Donnerstag in ihrem Plädoyer vor dem Bonner Landgericht.
Nach einem jahrelangen Versteckspiel hatte der Angeklagte im vergangenen Herbst gestanden, seine 40 Jahre alte Ehefrau nach einem Streit im Badezimmer erwürgt zu haben. Anschließend betonierte er die Leiche hinter ein Weinregal im Keller des Doppelhauses ein. Es waren wohl die intensiven Nachforschungen der heute 21 Jahre alten Tochter des Angeklagten, die schließlich zum Fund der Leiche führten. Die junge Frau hatte niemals glauben können, dass sich die Mutter nicht bei ihr melden würde, wenn sie noch lebe. Der Vater hatte den beiden Kindern nach der Tat erzählt, die Mutter habe die Familie verlassen, um ein neues Leben zu beginnen.
In den Augen der Staatsanwältin hat sich der Angeklagte im Laufe des Prozesses als ein „konfliktscheuer und konturenloser Mensch“ präsentiert. In der Familie habe es immer wieder Streit um die finanzielle Situation gegeben. Selbst als der Gastronom ein Ausflugslokal im Siebengebirge in die Insolvenz trieb, habe dieser „Tiefpunkt die Eheleute nicht wachgerüttelt“, so Baumgarten. Stattdessen sei versucht worden, die Außendarstellung aufrechtzuerhalten. Hinter den Kulissen habe sich Gerd L. allerdings „stets denselben Vorwürfen“ durch seine Frau ausgesetzt gesehen. Am Morgen der Tat am 14. Februar 2008 wollte der Angeklagte, so die Staatsanwältin, „schlicht seine Ruhe“.
Urteil am Montag
Die Tat sei zwar spontan entstanden. Eine durch Affekt eingeschränkte Schuldfähigkeit sahen allerdings weder die Anklägerin noch der Verteidiger. Das Verhalten nach der Tötung der Ehefrau bezeichnete Baumgarten als „sehr kontrolliert und durchdacht“. Er habe „das Problem Leiche systematisch abgearbeitet“. Von den Anwältinnen der Nebenkläger – Tochter, Sohn und Schwestern des Opfers – wurde keine konkrete Strafe gefordert. Gudrun Roth, die Anwältin der Tochter, schilderte, dass die 21-Jährige ihrem Vater „nichts Schlechtes, aber auch nichts Gutes“ wolle. Die Tochter wurde mit den Worten zitiert: „Für mich gibt es leider keine Gerechtigkeit, die mir das wiedergeben kann, was ich verloren habe.“
Verteidiger Benedikt Pauka forderte eine milde Strafe für seinen Mandanten. Dieser habe in der Familie trotz der „verzweifelten finanziellen Lage“ immer versucht, Probleme zu verdrängen. „In dieser Normalität bahnte sich am Tattag der Wahnsinn seinen Raum“, so der Anwalt. In Zukunft wolle der Angeklagte versuchen, das gegenüber seinen Kindern zerstörte Vertrauen wieder herzustellen.
Schluchzend beteuerte Gerd L. im letzten Wort, dass er die Tat bereue. „Es tut mir Leid, dass ich so vielen Leuten, vor allem meinen Kindern, so viel Kummer und Leid bereitet habe.“ Das Urteil soll am Montag verkündet werden.
http://www.ksta.de/siebengebirge/-fall-sigrid-p-acht-jahre-haft-gefordert,15189218,26550942.html (Archiv-Version vom 16.03.2014)