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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

8.302 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Doppelmord, Geschwister ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

08.08.2016 um 19:18
Klingt vielversprechender als es ist. Klar kann er theoretisch als Zeuge vernommen werden, aber er kann doch auch direkt vom Verweigerungsrecht wegen Selbstbezichtigung einer Straftat Gebrauch machen. Für ihn ists nun gelaufen, aber vlt wird er nun trotzig und beschließt aus Frust oder verletztem Ego auszupacken

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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

08.08.2016 um 19:27
@Mahoni
Er ist wegen dieser Sache rechtskräftig verurteilt. Es hat deshalb kein Aussageverweigerungsrecht nach § 55 StPO mehr.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

08.08.2016 um 19:44
Ja, wegen des Totschlags an den beiden Opfern ist bereits verurteilt und kann sich bezüglich dieses Tatbestands keiner Strafverfolgung mehr aussetzen. Aber vlt müsste er andere Delikte offenbaren wenn er wahrheitsgemäß antwortet. Und da dürfte er dann wieder verweigern


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

08.08.2016 um 19:46
@Mahoni

Es interessiert aber doch hauptsächlich, ob es zu dem Totschlag andere Tatbeteiligte, Anstifter oder Beihelfer gab.

An welche anderen Delikte denkst du?


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

08.08.2016 um 19:50
Vlt müsste er die versuchte Explosion zugeben zB. Die Frage ist ja auch, inwieweit man ihm das Gegenteil beweisen will wenn er sagt, dass er sich selbst einer weiteren Straftat bezichtigen müsste


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

08.08.2016 um 19:59
So einfach ist das nicht. Er kann ja nicht insgesamt die Aussage verweigern, sondern nur die Beantwortung einzelner Fragen.

Wie soll er sich z. B. bei der Beantwortung der Frage "Wurden Sie zu der Tat angestiftet?" selbst belasten? Gar nicht. Und deshalb muss er sie beantworten.

Was ihm dann bleibt, ist auf stur stellen und sich bis zu sechs Monate Beugehaft einhandeln, wenn ihm das sein Schweigen wert ist.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

09.08.2016 um 17:51
Schön, dass Jens S. jetzt rechtskräftig über sich Bescheid weiß
und die illosorischen Freikommensversprechen seiner Verteidiger
ablegen muß.
Jetzt wird ihn Anstaltskleidung kleiden und ihn die Härte des normalen Strafvollzugs
treffen.
Hoffentlich gibt diese Strafvollzug dem Jens S.endlich das richtige zum Denken.

Oder ist dieser brutale Totschläger schon wieder dabei zudenken, in
5,5 Jahren käme er auf Bewährung frei?


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

14.10.2016 um 17:25
Radio Gütersloh meldet, dass sich in den nächsten Wochen entscheidet, ob eine weitere Anklage erhoben wird:

Kreis Gütersloh
In den nächsten Wochen zweite Anklage wegen Doppelmord?
am Donnerstag, 13.10.2016 Lokalnachrichten


In den nächsten Wochen entscheidet sich, ob ein weiterer Mann wegen des Gütersloher Doppelmordes vor Gericht muss. Staatsanwalt Christoph Mackel ermittelt aktuell gegen den Lebensgefährten der Tochter der Getöteten. Ob Mackel Anklage gegen den Lebensgefährten der Tochter erhebt, kann er erst sagen, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind. Ein Verler hat an Weihnachten vor drei Jahren ein älteres Geschwisterpaar in einem Haus am Gütersloher Stadtpark umgebracht. Im Urteil des Verlers schreiben die Richter, dass der Lebensgefährte der Tochter der Getöteten den Verler angestiftet habe.

https://www.radioguetersloh.de/nachrichten/kreis-guetersloh/detailansicht/in-den-naechsten-wochen-zweite-anklage-wegen-doppelmord.html


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

16.10.2016 um 14:25
Neue Westfälische - Ausgabe 13-10-2016.

Heiligabend-Überfall:
Verurteilter Totschläger in Hagener Gefängnis verlegt
Jens S. soll an Heiligabend 2013 zwei wohlhabende Geschwister
in ihrem Haus am Stadtpark umgebracht haben

Gütersloh. Der wegen Totschlags an den Geschwistern Helgard G. (74) und Hartmut S. (78) zu 13 Jahren Haft verurteilte Jens S. (31) ist in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Hagen verlegt worden. Das hat sein Verteidiger Sascha Haring auf NW-Anfrage bestätigt. Das Gefängnis ist für S. wie für alle anderen verurteilten Straftäter in Nordrhein-Westfalen allerdings nur eine Zwischenstation.

Die JVA Hagen ist die zentrale Einweisungsanstalt und hat eine Schlüsselrolle bei der Verteilung erwachsener männlicher Strafgefangener, die eine Haft von mindestens 30 Monaten zu verbüßen haben. Eine Einweisungskommission, bestehend aus Juristen, Pädagogen, Psychologen und Sozialarbeitern, wird nun einen Vollzugsplan für den gelernten Klempner aufstellen und ihn einer Haftanstalt zuweisen. Wo S. letztendlich seine Strafe verbüßen wird, ist nach Worten von Haring noch unklar. „Am wahrscheinlichsten sind die Haftanstalten in Werl oder Schwerte“, so der Rechtsanwalt. So gut wie ausgeschlossen sei jedoch, dass S. direkt in den offenen Vollzug kommt. Dagegen spricht laut Haring die Höhe der noch verbleibenden Haftstrafe von etwa zehneinhalb Jahren. Seine Zeit in der Untersuchungshaft - rund 30 Monate - wird ihm auf die Gesamtstrafe angerechnet. S. war am 10. Februar 2014 festgenommen worden. Das finale Urteil fiel nach zwei Indizienprozessen mit insgesamt 26 Verhandlungstagen knapp zwei Jahre später am 2. Februar 2016. Rechtskraft erlangte es allerdings erst Anfang August, nachdem der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die von Seiten der Verteidigung erneut angestrebte Revision verworfen hatte.

Für Strafverteidiger Sascha Haring ist der spektakuläre Kriminalfall damit aber noch lange nicht abgeschlossen. Gemeinsam mit seinem Mandanten, der laut Haring weiterhin seine Unschuld beteuert, strebt er eine Wiederaufnahme des Verfahrens an. Ob es gelinge, neue Beweise und Beweistatsachen zutage zu fördern, die den hohen Anforderungen genügen, welche ein Wiederaufnahmeverfahren verlange, könne er derzeit noch nicht sagen. Wenn allerdings ein Wiederaufnahmeantrag gestellt werde, könne es allein darum gehen, einen Freispruch zu erreichen.

Zu den Akten gelegt haben auch die Strafverfolger das Verbrechen noch nicht. Noch immer ermittelt Staatsanwalt Christoph Mackel gegen Josef S. (52), den Bekannten von Jens S. und Lebensgefährten der Tochter der an Heiligabend 2013 getöteten Ärztin. Die Strafverfolger vermuten, dass der ehemalige Masseur eine bedeutende Rolle in diesem Verbrechen gespielt hat. So steht es auch in der Begründung des zweiten, rechtskräftigen Urteils. Besonders brisant ist dabei vor allem ein Satz, der auf den Aussagen eines ehemaligen Mithäftlings von Jens S. basiert: „Auf Initiative des Josef S. fasste der Angeklagte den Plan, das Geschwisterpaar (. . .) umzubringen.“

Nach Auffassung der Richter soll Jens S. die Tat für seinen Bekannten ausgeführt haben, weil dieser erreichen wollte, dass seine Lebensgefährtin ihre Mutter und ihren Onkel beerbt. Zudem habe Josef S. verhindern wollen, dass Hartmut S. weiteres Geld seines beträchtlichen Vermögens in eine inzwischen insolvente Gütersloher Medienfirma investiert. Zweifelsfrei nachweisen konnten die Ermittler ihm das bislang allerdings nicht.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

22.12.2016 um 10:23
@all
Heute berichtete die örtliche Presse, das Verfahren gegen Josef S. sei eingestellt, weil es nicht gelungen sei, ausreichende Indizien gegen ihn nachzuweisen.

Hier ein Link zum Artikel der "Neuen Westfälischen":

http://www.nw.de/lokal/kreis_guetersloh/guetersloh/guetersloh/21520928_Doppelmord-in-Guetersloh-Verfahren-gegen-Josef-S.-Eingestellt.html

Die heutige "Glocke" berichtet ähnlich.
Am Samstag jährt sich der grausame Mord zum 3. Mal.Jetzt kann nur noch ein großer Zufall helfen.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

24.12.2016 um 10:21
Heute vor 3 Jahren …

Viele andere religiöse Menschen besuchten an diesem ganz besonderen Tag --- dem *Heiligabend* --- die Weihnachts-Gottesdienste ...

Und in der Badstraße in Gütersloh …
:(
Man muss die Welt nicht verstehen, man muss sich nur darin zurechtfinden.
(Albert Einstein)
Ruhet in Frieden an diesem anderen Ort: Frau Helgard G. & Herr Martin S. & :dog: Benny.

*3 Teelichter entzünde*


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

26.12.2016 um 22:06
Eine traurige Geschichte .....
Zitat von ligalaligala schrieb am 22.12.2016:Heute berichtete die örtliche Presse, das Verfahren gegen Josef S. sei eingestellt, weil es nicht gelungen sei, ausreichende Indizien gegen ihn nachzuweisen.
Wahrscheinlich will man aus dem Ganzen den Druck rausnehmen ,kann also jederzeit weiter ermittelt werden ....


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

20.02.2017 um 21:42
In der Presse war zu lesen, es sei 3 Jahre intensiv bis zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Josef S. ermittelt worden. Kaum zu glauben, da nicht ein einziges Detail dieser Ermittlungen und schon gar nicht ein Ergebnis dieser Ermittlungen in die Öffentlichkeit gelangt ist. Noch unwahrscheinlicher erscheinen diese angeblichen Ermittlungen, da die zahlreichen Hinweise in den Prozessen gegen Jens S., die allen Beobachtern und "Insidern" die Urheberschaft der Sibylle G. und ihres Lebensgegährten Josef S. doch "nahelegten", in den Prozessen keine Berücksichtigung fanden (Uchte, Notruftelefonat, gemeinsame Dateien der Tötungstechniken, Castaneda, gemeinsamer Urlaub 2013, Verhalten der Sibylle G. im 2. Prozess als Nebenklägerin, als sie ausschließlich den Täter schützte und einen neuen Tatverdächtigen (Dieter K.) präsentierte, Einladung des Täters zum Weihnachtsessen, Aussage des Mithäftlings Preisler, etc. etc.) Man wird nach der Festnahme des Jens S. bei den Ermittlungen wohl kaum bessere Ergebnisse als die schon vorhandenen erzielt haben. Die Ergebnisse der beiden Prozesse waren für dieses abscheuliche Verbrechen völlig unangemessen.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

01.03.2017 um 19:41
Hier noch einige Bemerkungen (Ansichten) zu den Prozessen: der 1. Prozess stand ganz im Zeichen der Richterin A., die sich besonders darin gefiel, vor jeder Sitzung durch den Saal zu gehen, um jedem Bediensteten die Hand zu schütteln, die Anwälte des Angeklagten abzukanzeln ("Sie sind wohl zu heiß gebadet.") die Zeugen herablassend zu behandeln ("Holen Sie mir den Strategen noch mal") und aus nichtigen Anlässen die Zuhörer zu verwarnen. Als Ergebnis präsentierte sie dann für dieses an Grausamkeit und langer Planung kaum zu überbietende Verbrechen einen "Totschlag", da möglicherweise das Treffen Heiligabend aus dem Ruder gelaufen sei; ein Ergebnis, das sicherlich nicht nur beim BGH Kopfschütteln hervorgerufen haben wird. Es blieb auch offen, weshalb die zunächst angeklagte versuchte Gasexplosion abgekoppelt wurde, kann sie doch nur durch den letztlich verurteilten Jens S. vorgenommen worden sein. Warum hat der Staatsanwalt nicht Revision gegen das Urteil eingelegt, da es doch in keiner Weise seiner Anklage entsprach? Fragen über Fragen!!
Im 2. Prozess, der unter dem wohltuenden Vorsitz des Richters K. stattfand, konnte dieser wenigstens etliche der zahlreichen Lügengeschichten des Angeklagten aufdecken und somit die unmittelbare Täterschaft des Jens S. festmachen.
Aber auch in diesem Prozess wurden die vielen Querverbindungen des Angeklagten zu dem Verler Paar nicht aufgegriffen, obwohl diese zwingend das Motiv für diese scheußliche Tat ergeben.
Über die Ursache dieser Nichtberücksichtigung kann man spekulieren, sie liegen m. E. jedoch klar auf der Hand:
Erst nach der Festnahme des Jens S. am 10.02.14 haben die Ermittler die enge Verbindung der S. G. und des J. S. mit dem Angeklagten "mitbekommen". Den Grundsatz "Folge dem Geld" und die Tatsache , dass ca. 85% aller Gewaltverbrechen dieser Größenordnung aus dem persönlich profitierenden Umfeld der Opfer stammen, haben die Ermittler offensichtlich nicht beachtet. Dass die Tochter S. G. Alleinerbin des Millionenvermögens der Ermordeten sein würde, war sicherlich sehr früh bekannt und wurde bereits in diesem Forum ab dem 26.12.13 angesprochen.
Diese Ermittlungspanne hatte in der Folgezeit natürlich katastrophale Folgen für die Aufklärung: der "trauernden" Tochter
und ihrem LG sind auf Nachfrage hin sicherlich aktuelle Ermittlungsergebnisse mitgeteilt worden, die sie ihrem besten Freund weitereichen konnten. Dieser war deshalb auch in der Lage, in der Phase der ersten Ermittlungen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen (Verkauf des Autos und des Fahrrades, Beseitigung von Spuren, Geldversteck , Benachrichtigung seiner Familie etc).
Neben dem wasserdichten Alibi für sich selbst (Schwester des Josef S. Heiligabend in der Verler Wohnung) war es der Plan, Jens S. überhaupt nicht in Erscheinung treten zu lassen!
Jens S. war bereits seit 2006 mit S. G. und LG befreundet, jedoch erst 2012 wurde er mit der Familie Güthenke und Schröder in der Badstraße bekannt gemacht. Das Verhältnis im Haus Güthenke soll über Jahre wegen der Verbindung von S. G. mit Josef S. sehr schlecht gewesen sein, sogar die Mutter der Ermordeten soll von ihrem Enkel Julian als dem "Bastard" gesprochen haben. Diese Großmutter lebte übrigens auch im Haus Badstraße und ist erst im Oktober 2012 im Alter von 101 Jahren verstorben. Von diesem Zeitpunkt an konnte offensichtlich die heiße Phase der Vorbereitungen beginnen.
Wie bereits erwähnt blieb das Verhältnis des Verler Paares nach außen "geheim": so wussten die Eltern des Jens S. nichts von dessen Verhältnis zur Familie Güthenke; auch der beste langjährige Freund des Josef S. und Patenonkel seines Sohnes Julian soll Jens S. nicht gekannt haben, nicht einmal dessen Namen.
So war es nur dem Zufall zu verdanken, dass sich der Name Jens S. wenigstens im Tagebuch des Hartmut Schröder und in der Patientenkartei der Helgard. G. fand. Bei einer geplanten "erfolgreichen" Gasexplosion hätte es fast zu einem perfekten Verbrechen kommen können.
Soviel erst für heute!


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

12.03.2017 um 11:18
   mackfan
   die Anwälte des Angeklagten abzukanzeln ("Sie sind wohl zu heiß gebadet.") die Zeugen herablassend zu behandeln ("Holen Sie mir den Strategen noch mal") und aus nichtigen Anlässen die Zuhörer zu verwarnen.

"Abgekanzelt" wurden sie nur wenn sie mal wieder einen ihrer unnötig prozessbehindernden Schachzüge durchboxen wollten. Und da wurden sie wirklich mit allem Recht in ihre Schranken gewiesen. Genauso wie die Zuhörer, wenn ich mich an die Tuscheleien, das Gelache und alle anderen übrigen Störereien zurückerinnere, dann wurde da niemand aus nichtigen Gründen verwarnt.
Zitat von mackfanmackfan schrieb am 01.03.2017:Als Ergebnis präsentierte sie dann für dieses an Grausamkeit und langer Planung kaum zu überbietende Verbrechen einen "Totschlag", da möglicherweise das Treffen Heiligabend aus dem Ruder gelaufen sei; ein Ergebnis, das sicherlich nicht nur beim BGH Kopfschütteln hervorgerufen haben wird.
Woher weißt du denn wie lange die Planung zuvor war? Woher weißt du überhaupt, dass es eine Planung gab? Wie kannst du ausschließen, dass es kein aus dem Ruder gelaufenes Treffen und eigentlich anders geplant war? Der Totschlag mag für viele unbefriedigend gewesen sein, die Richterbank eingeschlossen. Jedoch löst sie bei Personen mit juristischem Hintergrundwissen kein Kopfschütteln aus, sondern war tatsächlich absehbar. 
Zitat von mackfanmackfan schrieb am 01.03.2017:Es blieb auch offen, weshalb die zunächst angeklagte versuchte Gasexplosion abgekoppelt wurde, kann sie doch nur durch den letztlich verurteilten Jens S. vorgenommen worden sein
Wurde die nicht abgekoppelt, weil hier keine realistischen Chancen für eine Verurteilung absehbar waren und man das abgekoppelte Verfahren dann einstellen konnte?
Zitat von mackfanmackfan schrieb am 01.03.2017:Warum hat der Staatsanwalt nicht Revision gegen das Urteil eingelegt, da es doch in keiner Weise seiner Anklage entsprach? Fragen über Fragen!!
Weil er eben das juristische Hintergrundwissen hat um einschätzen zu können, dass ein Mordurteil bei der Beweislage nicht realisierbar gewesen wäre.

 
Zitat von mackfanmackfan schrieb am 01.03.2017:Erst nach der Festnahme des Jens S. am 10.02.14 haben die Ermittler die enge Verbindung der S. G. und des J. S. mit dem Angeklagten "mitbekommen"....Diese Ermittlungspanne hatte in der Folgezeit natürlich katastrophale Folgen für die Aufklärung: der "trauernden" Tochter und ihrem LG sind auf Nachfrage hin sicherlich aktuelle Ermittlungsergebnisse mitgeteilt worden, die sie ihrem besten Freund weitereichen konnten. Dieser war deshalb auch in der Lage, in der Phase der ersten Ermittlungen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen (Verkauf des Autos und des Fahrrades, Beseitigung von Spuren, Geldversteck , Benachrichtigung seiner Familie etc).
Ich weiß nicht, ob ich das als Ermittlungspanne bezeichnen würde. Natürlich ist es suboptimal, dass hier ggf Informationen weitergereicht worden sein könnten, aber welche Handhabe hätte man deiner Meinung nach gehabt? So lange Tochter und LG noch nicht als Beschuldigte geführt werden konnten, da hatte man da eben wahrscheinlich wenig Möglichkeiten da rechtlich zu intervenieren. Und wie hätte man früher mitbekommen können, dass sich die 3 so gut kennen? Vor dem Fund in der Patientenkartei und dem Tagebuch war Jens Name ja noch nicht im Spiel und wenn die anderen beiden nichtgroßartig von ihm sprechen, dann ist eine Verbindung zwischen ihnen doch eben schwer nachvollziehbar. Oder wie findest du hätte man früher auf die Freundschaft kommen können?


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

15.03.2017 um 18:00
Lieber "Mahoni", deine Kritikpunkte können nicht unwidersprochen bleiben; sie nehmen auch keinen Bezug auf geschilderte Sachverhalte, für deine Ansichten lieferst du auch keine eigenen "Beweise".
Es bleibt dir natürlich unbenommen, das Verhalten der Richterin als angemessen zu empfinden.Dass es während der Prozesse übermäßige "Tuscheleien, Gelache und Störereien" gegeben habe, habe ich so nicht erlebt. Leichte Unruhe trat eigentlich nur dann auf, wenn die Richterin, wie vielfach passiert, die Prozessbeteiligten nicht nachhaltig darauf hinwies, deutlich ins Mikrofon zu sprechen, wodurch dann vieles im Zuhörerteil des großen Saals nicht zu verstehen war.
Der einzige wesentliche "disziplinarische" Zwischenfall in der Zuhörerschaft war eigentlich der Auftritt der S. G., die im 2. Termin unerlaubt den voll besetzten Saal betrat und über mehrere Bänke hinwegstieg, um in die Nähe des sie heranwinkenden D. Komorowski (Fa. Medienpool!) zu gelangen. Zur Erinnerung: es handelt sich um denselben D. Komorowski, den S.G. später als Nebenklägerin als "Täter" präsentieren wollte. Der genannte Vorgang wurde vom Gericht nicht bemerkt und erst später von der Richterin gerügt.
Ich hätte mir auch anstatt der Beschimpfung des Publikums lieber eine Rüge des Gerichts gewünscht, als der Angeklagte Jens S. breit grinsend und stolz zugestand, dass er den Begriff "Der Güthenker von der Blutbadstraße" geprägt habe.
Auch der spätere Hinweis des Zeugen Preisler, dass es von Jens S. im Kreis der Schwerverbrecher ein weiteres Bonmot in Anlehnung an die TV Sendung "Schlag den Raab" (Stich..) gegeben haben soll, wurde vom Gericht mit Gelassenheit entgegen genommen.
Ich habe meine Ausführungen deutlich als meine Ansicht tituliert. So sind deine vielen rhetorischen Fragen ( Woher weißt du...? Wie kannst du..?) , die du auch noch selbst beantwortest, relativ wertlos. Ich habe lediglich einige Fakten vorgetragen (und es gibt noch viele andere), die zumindest eine Planung nahelegen. Mir ist im gesamten Verlauf nichts  bekannt geworden, was nicht für eine geplante Tat spricht (keine Einbruchspuren, keine Kampfspuren etc. etc.).
Deine letzte Passage, in der du die vermeintliche Ermittlungspanne verneinst, ist sehr schwer verträglich.
Da der ganze Plan natürlich darauf fußte, dass die direkten Nutznießer dieser Tat nicht in Erscheinung treten, war das Alibi für Jo. S. und S.G. natürlich das" Herzstück" dieser Aktion. Man ist schlichtweg darauf hereingefallen. Wie in allen anderen Lebensbereichen soll es auch im Ermittlungsbereich Fehler geben!

In der Presse war zu lesen, dass S. G. am 2. Weihnachtstag mehrere Stunden lang in Verl als Zeugin verhört worden sei. Später habe sich herausgestellt, dass sich Jens S. im gleichen Zeitraum im Nebenzimmer aufgehalten habe.
In der Phase der völligen Ratlosigkeit zwischen  dem 25. 12.13 und Ende Januar 2014 (bezüglich der Täterschaft) hätte man schon die Nutznießerin der 2 Vermögen schon ein wenig unter die Lupe nehmen können. Gegen wen sonst will man denn in der ersten Phase überhaupt irgendwelche Ermittlungen aufnehmen, wenn es anfangs keine brauchbaren Hinweise und Spuren gab? Man wäre sofort auf die enge Verbindung des Verler Paares gekommen, da es nach der Tat noch viele Kontakte zu Jens S. gegeben hat wie sich später herausstellte und was natürlich von Jens S. fast verneint wurde. Auch die sehr wichtigen Kommunikationsdaten zwischen Jo. S. und Jens S., insbesondere die angebliche Mail des Jo. S. an Jens S. am Nachmittag des 1. Weihnachtstages ohne Nennung des zwischenzeitlichen Geschehens in der Badstraße, sind dadurch offensichtlich verloren gegangen. Viele möglichen Beweisstücke für eine denkbare Urheberschaft der S. G. und ihres LG waren somit später nicht mehr zu erhalten, als man dann (endlich) erst nach der Verhaftung des Jens S. das Verler Paar ins Visier nahm.
Du kannst in diesem Zusammenhang mit deinem "juristischem Hintergrundwissen" (klingt sehr geheimnisvoll) vielleicht erklären, warum sich Jens S. allein bei den alten Leuten Heiligabend mit einer Flassche Wein "bedanken" wollte, obwohl ohnehin ein Treffen mit ihm, den Ermordeten und dem Verler Paar am 2. Weihnachtstag in Verl fest verabredet war!
Die gehäuften Besuche des Jens S. mit dem Verler Paar in der Badstraße Ende 2013 waren für dich wahrscheinlich auch nicht auffällig: so war einmal ein Paket abzuholen, dann auch Abfuhr von Schrott, auch erfolgten Ende 2013 noch geopathologische Untersuchungen des Jens S. in der Badstraße; besonders rührend war der Bericht über ein Treffen der S. G. in Begleitung des Jens S., als Helgard Güthenke den beiden, ebenfalls Ende 2013, einige Gläser Apfelmus schenkte.

Im gleichen "Zeitfenster" (Nov. 2013) suchte Jens S. seinen alten Vermieter in Höxter auf und bat ihn um 7000€, um seine  (von Josef S. diagnostizierte!) Erkrankung in den USA für 30 000 € behandeln zu lassen, 23 000 € habe er selbst. Vom Gericht wurde diese Aktion nicht näher hinterfragt. Ich überlasse es deiner Phantasie, was möglicherweise mit diesem Geld geplant war, falls er es erhalten hätte.

Gibt es überhaupt jemanden in diesem Forum, der sich vorstellen kann, dass der beste Freund der Familie ("Schwatzi") ohne das Wissen und ohne die Billigung seiner besten Freundin deren Mutter und deren Onkel sowie einen Hund grausamst ermordet???? (denn das ist ja das Ergebnis dieser Prozesse).

Zum heutigen Abschluss möchte ich noch einmal die Telefonaktion der S. G. Heiligabend beleuchten, was auch im Prozess gar nicht zum Tragen kam:
S. G. hat ihre Mutter zwischen 21.30 h und 22.00 h mehrfach erfolglos angerufen und ihr dann letztlich auf das Alibifon gesprochen, sie möge bitte nicht mehr zurückrufen. Dieses erscheint auf den ersten Blick völlig abwegig, da man sich ja angeblich Sorgen gemacht habe wegen der Nichtbeantwortung der vorherigen Anrufe.
Was hätte also näher gelegen, als bei tatsächlicher Sorge doch einen Rückruf der Mutter abzuwarten, Krankenhäuser anzurufen oder kurz zur Badstraße zu fahren??
Die Erklärung für das an sich paradoxe Verhalten der Tochter ist jedoch sehr einfach:
Die Anwesenheit der Schwester des Jo. S. in der Verler Wohnung am Heiligabend hatte eine reine Alibifunktion.
Der uneingeweihten Schwester wäre es natürlich aufgefallen, wenn sich die Mutter nicht mehr gemeldet hätte, falls man ihr, wie normalerweise üblich, auf das Alibifon gesprochen hätte, sich in jedem Fall noch zu melden.
So mussten S. G.  und Jo. S. der Schwester keine Erklärung dafür abgeben, warum sich die Mutter dann tatsächlich nicht mehr meldete. S. G. und Jo. S. wussten ja durch die nicht beantworteten Anrufe, dass sich die Mutter nicht mehr melden konnte..
Dass man seine Mutter Heiligabend gegen 21.30h anruft, ist natürlich ebenso sonderbar wie das Verhalten am 1, Weihnachtstag, als man in Verl erst bis zum Mittag abwartet, dann erst die Nachbarin in der Badstraße anruft, obwohl man sich bis in die Nacht des Vortages Sorgen gemacht haben will, um dann gegen 12 h in die Badstraße zu fahren, wobei die Abfahrtszeiten aus Verl von den Verlern unterschiedlich angegeben wurden, um der offiziell festgehaltenen Notrufzeit von 13 h zu entsprechen. Dass vorher am Morgen des 1. Weihnachtstages noch Zeit für einen Gottesdienstbesuch des Jo. S. mit Jens S. und auch für einen ausgedehnter Spaziergang des Verler Paares war, bevor man sich wieder der Sorge um die Mutter zuwandte, wurde ja wenigstens im Prozess erwähnt
Das soll´s für heute gewesen sein.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

15.03.2017 um 19:19
Zitat von mackfanmackfan schrieb am 01.03.2017:Als Ergebnis präsentierte sie dann für dieses an Grausamkeit und langer Planung kaum zu überbietende Verbrechen einen "Totschlag", da möglicherweise das Treffen Heiligabend aus dem Ruder gelaufen sei; ein Ergebnis, das sicherlich nicht nur beim BGH Kopfschütteln hervorgerufen haben wird
Na bei allem Respekt, so blöd ich manches finde, aber wenn nun mal kein Mord *nachzuweisen* ist, dann kann man ihn auch nicht für Mord verurteilen. Immerhin sind sie aufgrund der Beweise sicher, dass dieser Mann getötet hat, also Totschlag.
Mich als Angehörige würde das nicht glücklich machen, aber ich könnte damit leben.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

05.04.2017 um 13:38
Zitat von mackfanmackfan schrieb am 15.03.2017:Es bleibt dir natürlich unbenommen, das Verhalten der Richterin als angemessen zu empfinden.Dass es während der Prozesse übermäßige "Tuscheleien, Gelache und Störereien" gegeben habe, habe ich so nicht erlebt. Leichte Unruhe trat eigentlich nur dann auf, wenn die Richterin, wie vielfach passiert, die Prozessbeteiligten nicht nachhaltig darauf hinwies, deutlich ins Mikrofon zu sprechen, wodurch dann vieles im Zuhörerteil des großen Saals nicht zu verstehen war.
Nunja, die Tuscheleien und das Gelache wurde hier schon von verschiedensten Leuten moniert. Wenn deine Schmerzgrenze da höher liegt, dann ist das eben so. Ich fand es jedenfalls schwer erträglich und musste mich nicht selten fremdschämen. Einige Prozessbeobachter haben sich benommen, als hätten sie Eintritt gezahlt und könnten nun eine ordentliche Show einverlangen. Die oberste Priorität ist eben nicht, dass auch der letzte Zuschauer auf dem hintersten Sitz alles verstanden hat.

Ansonsten führst du gerade wunderbar vor was ich gemeint habe. Es geht nicht darum was ich glaube, mutmaße oder mir zusammenreime. Meine eigene Einschätzung zu  Planungen, Tatbeteiligung etc habe ich weder ausgeführt, noch spielt sie eine Rolle. Es geht darum was  zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Und da war eben kein Mord, sondern nur ein Totschlag machbar.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

24.12.2017 um 09:37
*heutiger 4. Heilig Abend–Gedenk-Tag für die Geschwister Frau Helgard G. & Herr Hartmut S. & :dog: Benny*

*3 brennende Teelichter*


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

24.12.2017 um 19:04
@cebe21

Ich freue mich, dass du hier als Einzige wieder
an diesem grauenhaften Abend 3 Teelichter zur Erinnerung anzündest.
Ein ganzes Haus sollte an diesem Abend in Flammen aufgehen.
Die beiden Geschwister und sogar ihren Hund auslöschen.
Was muss das für ein Hass (oder Geldgier?) gewesen sein!
Für mich ist dieser Fall noch längst nicht aufgeklärt.
Der verurteilte »Totschläger« ist nur ein Teil des Ganzen!
Maria und Josef - was für ein Paar in dieser Heiligen Nacht!


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