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Der Mensch Jens Söring

39.957 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Kino, Gefängnis ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Mensch Jens Söring

Der Mensch Jens Söring

03.12.2019 um 00:36
Gerne, war aber leicht zu finden. Gute Nacht ☺

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Der Mensch Jens Söring

03.12.2019 um 00:41
@ViennaHundt wir hatten das hier schon mehrfach diskutiert. Wenn es dich interessiert, dann gib oben bei der Suche Buchanan oder TB ein. Dann bekommst du mit Sicherheit einige Treffer und kannst es nachlesen.
Auch der Reporter Nathan Heller vom New Yorker hat Buchanan interviewt. Er schildert in dem Artikel, wie Buchanan auf ihn wirkte.


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Der Mensch Jens Söring

03.12.2019 um 01:32
Sorry, dass ich hier so reinplatze. Ich les hier schon ne ganze Weile mit - auch ich bin der Meinung, dass in Zusammenschau aller Fakten und Indizien niemand anders als JS die Tat begangen haben kann.

Bis hierhin konnte ich es mir verkneifen, hier mitzuschreiben 😜
Zu dem Video und dem *Zeugen* Buchanan würde ich jetzt aber doch gerne eine Frage in den Raum stellen. Wenn wir uns einfach kurz vorstellen, er wurde nicht gekauft oder anderweitig rekrutiert, sondern er sagt die Wahrheit - was genau soll JS an der Geschichte entlasten? EH kam mit Hänschen Müller eine Karre abholen, in der vor der Reinigung durch Buchanan Blut war und ein Messer lag. Und... äh... weiter?

Selbst, wenn der Mietwagen für die Tat kurz gegen die eigene (?) Karre getauscht wurde - wo wäre hier der Beweis, dass JS die Unschuld vom Lande ist?


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Der Mensch Jens Söring

03.12.2019 um 01:58
In meinem Amt als Justizminister und Generalstaatsanwalt von Kanada in den Jahren 2003 bis
2006 fiel das Überprüfen von Justizirrtümern vollständig in meinen Zuständigkeitsbereich und
war sowohl in dieser Zeit als auch in der Zeit, in der ich im Parlament tätig war, eine meiner
Hauptprioritäten. Ausländische Rechtssysteme, unter anderem auch das der Vereinigten
Staaten, stützen sich auf meine Ausführungen in dieser Thematik.
Soweit zur Vorstellung in einem Brief an Gouverneur Northam von Irwin Cotler (Kanada) als Unterstützer für Pardon und Parole.
Er greift in seinem Brief noch einmal wesentliche Entlastungspunkte auf, unter anderem auch die Aussage von Buchanan:
Im Jahr 2011 gab Tony Buchanan, ein Einwohner von Bedford, eine Erklärung unter Eid
ab, gemäß derer Elizabeth Haysom gemeinsam mit einem nicht identifizierten Mann,
der „definitiv nicht Jens Söring“ war, mit einem Auto, in seine Autowerkstatt kam,
welches blutverschmiert war und in dem sich ein sehr blutverschmiertes Jagdmesser
befand.
Herr Buchanan versichert, dass er dem damaligen Hauptermittler Ricky Gardner
damals davon in Kenntnis gesetzt hatte; Gardner bestreitet dies.
Gardner bestreitet öfters mal etwas, zumindest auch in dem Fall des Vorhandenseins eines Profilings.

Zu Gardner schreibt er ausserdem:
Soweit wir wissen, lehnt Gardner es ab, die neuen Beweise zu überprüfen, die
Ermittlungsakten wieder öffnen oder anderen Zugang zu diesen Akten zu genehmigen.
Gleichzeitig leugnet er die Existenz von Beweisen am Tatort, die er selbst als
„entlastend“ bezeichnet. Seine Darstellung wurde durch die ermittlungstechnischen
Ergebnisse von fünf hochrangigen und erfahrenen Ermittlern widerlegt
Aber dies nur am Rande.

Wer sich das ganze Schreiben durchlesen möchte:

https://0n.b5z.net/i/u/7000525/f/Brief_von_Irwin_Cotler_and_Gouverneur_Northam__20._September_2019.pdf


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Der Mensch Jens Söring

03.12.2019 um 02:14
Hallo wenn ich zur späten Stunde hier so reinplatze.

Ich finde, dass dieser Söring viel zu wichtig genommen wird. Er wurde abgeschoben wie jeder andere Straftäter auch. So what. Lassen wir ihn doch erstmal kommen und dann werden wir weitersehen. Dann kann man ihn ja auch mal fragen wie er zu den Morden so steht und dann kann man auch immer noch weitersehen. So würde ich das erstmal sehen.


Edit:
Zitat von BluelleBluelle schrieb:Soweit zur Vorstellung in einem Brief an Gouverneur Northam von Irwin Cotler (Kanada) als Unterstützer für Pardon und Parole.
Er greift in seinem Brief noch einmal wesentliche Entlastungspunkte auf, unter anderem auch die Aussage von Buchanan:
Ja, ich finde, du stellst das sehr überzeugend dar. Und der Zeuge Buchanan klingt doch auch irgendwie glaubwürdig. Und sein Haus ist auch sehr schön, also so jemand kann doch eigentlich gar nicht lügen.


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Der Mensch Jens Söring

03.12.2019 um 02:54
Letztendlich ist es mir auch egal, ob er mit am Tatort war oder nicht. Nach so langer Zeit im Gefängnis und die gute Führung, ich finde das reicht. Meine Meinung.


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Der Mensch Jens Söring

03.12.2019 um 03:23
Zitat von boraboraborabora schrieb:Mir würde nur einer einfallen, das ist @Rick_Blaine :)
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Dann möge dieser @Rick_Blaine erscheinen!
Wenn's denn sein muss. :) Im Moment wiederholt sich hier ja nur die Diskussion der letzten Jahre.

Aber zur Frage, ob JS in Deutschland als "unbescholten" gilt: Hier muss man sich natürlich erst einmal die Frage stellen, was das eigentlich bedeuten soll. In Deutschland gibt es ein Vorstrafenregister, und wenn dort eine Vorstrafe eingetragen ist, erscheint diese unter bestimmten Bedingungen in einem Führungszeugnis.

In der Regel werden solche Eintragungen in Deutschland nach bestimmten Fristen auch wieder gelöscht. Die Frage ist also zunächst einmal: ist eine solche Person, die einmal verurteilt wurde und deren Eintragung nun gelöscht wurde, "unbescholten?"

Rechtlich gesehen, aus Sicht des Bundeszentralregisters, kann man das so sehen. Tatsächlich aber ist dem natürlich nicht so, die Person hat immer noch in seiner oder ihrer Vergangenheit die Tat begangen und wurde dafür verurteilt. Man kann also genausogut sagen, moralisch oder tatsächlich ist die Person keineswegs "unbescholten."

Rechtlich ist die Sache eigentlich sehr eindeutig, geregelt im Bundeszentralregistergesetz:

Ich zitiere hier aus einer Erklärungsseite des Bundesamtes für Justiz:

8. Unter welchen Voraussetzungen sind ausländische Verurteilungen zu registrieren?

Die registerrechtliche Behandlung von Verurteilungen, die durch ausländische Stellen ergangen sind, regeln die §§ 54 ff. BZRG. Ausländische strafrechtliche Verurteilungen sind nach § 54 Abs. 1 BZRG in das Zentralregister einzutragen, wenn

der Verurteilte Deutscher oder in Deutschland geboren oder wohnhaft ist,
wegen des der Verurteilung zugrunde liegenden oder sinngemäß umgestellten Sachverhalts auch nach deutschem Recht, ungeachtet etwaiger Verfahrenshindernisse, eine Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung hätte verhängt werden können,
die Entscheidung rechtskräftig ist.

Eintragungen ausländischer Verurteilungen im Zentralregister sind entsprechend den für deutsche Verurteilungen geltenden Regelungen in Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Register aufzunehmen.

Soweit strafrechtliche Verurteilungen Deutscher durch einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nicht nach § 54 BZRG in das Register einzutragen sind, müssen diese durch das Bundesamt für Justiz zeitlich beschränkt gesondert gespeichert werden (§ 56 b BZRG). Die Speicherung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Übermittlung an andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die hierum zur Unterstützung eines Strafverfahrens ersuchen.

Eine rechtliche und inhaltliche Überprüfung ausländischer Entscheidungen durch das Bundesamt für Justiz ist gesetzlich nicht vorgesehen. Eine Überprüfung der ausländischen Entscheidung kann nur in dem Staat, in dem die Entscheidung getroffen wurde, durch Einlegung des nach dem Recht dieses Staates zulässigen Rechtsbehelfs erreicht werden. Sofern dem Bundesamt für Justiz die Aufhebung einer ausländischen Entscheidung durch den Entscheidungsstaat mitgeteilt wird, wird diese aus dem Register entfernt.
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inhalt/Fragen/FAQ_node.html;jsessionid=02B41D678F40F44BD27AC004A18F2228.2_cid393#faq4153640

Das ist zunächst einmal recht klar: JS ist Deutscher, seine Tat, zwei Morde, ist nach deutschem Recht strafbar, das Urteil ist rechtskräftig. Ergo wird seine Verurteilung auch im BZR eingetragen, bzw. sollte dort schon lange eingetragen sein.

Dann gibt es die Regel, dass Eintragungen getilgt werden können, in seinem Fall nach § 46 BZRG:
(1) Die Tilgungsfrist beträgt ... fünfzehn Jahre...

(2) Die Aussetzung der Strafe oder eines Strafrestes zur Bewährung oder die Beseitigung des Strafmakels bleiben bei der Berechnung der Frist unberücksichtigt, wenn diese Entscheidungen widerrufen worden sind.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 Buchstabe e, Nr. 2 Buchstabe c und d sowie Nummer 3 und 4 verlängert sich die Frist um die Dauer der Freiheitsstrafe, des Strafarrestes oder der Jugendstrafe.
https://dejure.org/gesetze/BZRG/46.html

Was bedeutet das nun? Auch hier zitiere ich wieder das BfJ:
7. Welche Rechtsfolgen hat die Tilgung einer Eintragung?

Ist die Eintragung über eine Verurteilung im Register getilgt worden oder ist sie zu tilgen, dürfen die Tat und die Verurteilung der betroffenen Person im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten oder zu ihrem Nachteil verwertet werden (§ 51 Abs. 1 BZRG). Ausnahmen von diesem Verwertungsverbot regelt § 52 BZRG.

Aus der Tat oder der Verurteilung entstandene Rechte Dritter, gesetzliche Rechtsfolgen der Tat oder der Verurteilung und Entscheidungen von Gerichten oder Verwaltungsbehörden, die im Zusammenhang mit der Tat oder der Verurteilung ergangen sind, bleiben von der Tilgung unberührt.
Nach der Tilgung also darf "im Rechtsverkehr" der Person die Tat nicht mehr nachteilig vorgehalten oder verwertet werden. Allerdings gibt es da Ausnahmen in § 52. Diese greifen z.B. in dem Fall, dass JS in Deutschland einen Antrag auf einen Waffenschein stellen würde, da dürfte die Behörde auch berücksichtigen, dass er bereits einmal wegen Mord verurteilt wurde.

Ansonsten ist diese Diskussion eher akademisch. Wenn er nach Deutschland abgeschoben wird, ist er erst einmal ein freier Mann. Weder kann ein deutsches Gericht noch irgendwelche Sicherungsverwahrung oder sonstige Massregeln anordnen, noch kann ein deutsches Gericht die rechtskräftige Verurteilung aufheben oder sonst irgendwie tätig werden.

Dennoch bleibt ganz klar die Tatsache bestehen, dass er rechtskräftig wegen Mordes verurteilt worden ist. Mit dieser Schuld muss er sein Leben lang leben, egal was das BZRG sagt.

Auch das Ausland ist freilich nicht an deutsche Gesetze gebunden. Will er z.B. in ein anderes Land reisen, so gelten die dortigen Gesetze. Viele Länder erlauben Vorbestraften, vor allem wegen eines solchen Verbrechens Vorbestraften, keine Einreise. Sollte er z.B. auf die verrückte Idee kommen wollen, seine Jugendliebe in Canada besuchen zu wollen, wird er dort keine Einreise erhalten, da die canadischen Gesetze dies verbieten.


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Der Mensch Jens Söring

03.12.2019 um 03:42
Was mich stutzig macht, weshalb haben die beiden nicht als erstes alle Indizien vernichtet wie die Briefe in denen Elizabeth über dieTodeswünsche schreibt?


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Der Mensch Jens Söring

03.12.2019 um 03:59
Natürlich sind beide schuldig. Aber das ausführende Organ war er.

Dass Menschen eine Borderline Persönlichkeitsstörung nie wieder loswerden, bezweifel ich vorsorglich erstmal mit Nichtwissen.


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Der Mensch Jens Söring

03.12.2019 um 03:59
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Nach der Tilgung also darf "im Rechtsverkehr" der Person die Tat nicht mehr nachteilig vorgehalten oder verwertet werden.
Also nach frühestens 15 Jahren darf Herr Söring nicht mehr als Mörder bezeichnet werden, verstehe ich das richtig?
Zitat von ViennaHundtViennaHundt schrieb:Was mich stutzig macht, weshalb haben die beiden nicht als erstes alle Indizien vernichtet wie die Briefe in denen Elizabeth über dieTodeswünsche schreibt?
Ja die Briefe von Elizabeth finde ich auch schlimm. Was sie da immer so schreibt über Tod und Sex und so. Eigentlich müsste sie dafür nochmal ins Gefängnis finde ich. Die haben die Briefe bestimmt deswegen nicht weggeschmissen, weil sie ihn erpressen wollte.




@Jacki
Dass Menschen eine Borderline Persönlichkeitsstörung nie wieder loswerden, bezweifel ich vorsorglich erstmal mit Nichtwissen.
da würde ich mich mal nicht so weit aus dem Fenster lehnen an deiner Stelle.


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Der Mensch Jens Söring

03.12.2019 um 09:34
@everbone
Ach EH müsst also für die Briefe nochmal ins Gefängnis und JS auch oder der nicht? Sie hat ihn erpresst?? Mit was?


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Der Mensch Jens Söring

03.12.2019 um 09:38
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Dann gibt es die Regel, dass Eintragungen getilgt werden können, in seinem Fall nach § 46 BZRG:
Ne lebenslange Haftstrafe (bzw. hier doppelt lebenslang) dürfte nach §45 Abs. 3 BZRG eigentlich nie getilgt werden, oder? (abgesehen von "Murks" nach §49)

Aus deiner Quelle:
6. Wie lange bleiben Eintragungen im Register gespeichert?

Eintragungen über Verurteilungen werden nach Ablauf einer bestimmten Frist getilgt, es sei denn, es handelt sich um eine Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe [...] (§ 45 BZRG).
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inhalt/Fragen/FAQ_node.html (Archiv-Version vom 16.01.2020)


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Der Mensch Jens Söring

03.12.2019 um 09:52
@everbone
Lies einfach noch mal die exzellenten Ausführungen von @Rick_Blaine
Durch. Dann beantwortet sich deine Frage , wer was nach 15 Jahren darf .
" die Tat darf im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten werden "
Rechtsverkehr ? Das kann du googlen . Dazu gehören Verträge nach BGB , oder zum Beispiel Arbeitsverträge . Kreditaufnahme usw usw. Man kann also nach deutschem rechtsverständnis, dem Betroffenen bestimmte Dinge nicht mehr verwehren unter Hinweis auf das Urteil .
Aber mit Sicherheit wird es auch für JS zukünftig Ämter, Berufe Positionen geben die er nicht mehr anstreben darf.
Trotz allem gilt das Urteil als solches für immer , als rechtskräftig vollstreckt . Es wird also kaum eine Handhabe für ihn geben , gegen begrifflichkeiten , zu seiner Person vorzugehen. Er ist eine Person öffentlichen Interesses . Seine Daten und Fakten zur Person sind weltweit abrufbar. Niemand wird es bewerkstelligen können, dass das zu seinen Lebzeiten aus dem kollektiven Gedächtnis gelöscht werden kann oder unterbunden wird. Dann müsste man den Film verbieten , seine Bücher einstampfen , EH den Mund verkleben. Alle Zeitzeugen incl der Judis prudenz in den USA zum schweigen bringen.
Wer sich so öffentlich gemacht hat , so laut und häufig incl Erwähnung vom Urteil, ohne rechtlich anerkannte Beweise, die das Urteil bis heute widerlegen könnten, der muss leider damit leben , für immer mit Synonymen behaftet zu bleiben .


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Der Mensch Jens Söring

03.12.2019 um 09:55
Ich fände es sehr spannend was passiert wenn JS hier wirklich mitdiskutieren würde. Dann würde das ein ewiger Thread werden.


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Der Mensch Jens Söring

03.12.2019 um 09:56
@Morpheus1PB
@calligraphie
Lass Euch nicht trollen. ;) Es will nur spielen.

Ich hab mich nochmal mit den Aussagen Beyers beschäftigt und es klingt subjektiv nach Textbausteinen aus den "Innocent"-Quellen. Verfolge mit großem Interesse den Ausführungen hier zu den rechtlichen Details.

Es gibt ja das Interview mit Beyer, da sticht mir halt besonders ein Satz ins Auge:
Ich muss mich auf das verlassen, was er mir sagt.
https://www.deutschlandfunk.de/freilassung-von-jens-soering-in-den-usa-fall-war-spielball.694.de.html?dram:article_id=464479

Und sehr viel "ich glaube" statt "ich weiss".


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Der Mensch Jens Söring

03.12.2019 um 09:58
Ich verstehe es so, entweder darf nach § 45 BZRG gar nicht getilgt werden oder Nach § 46 (1) und (3) nach 15 Jahren plus der Jahre der Dauer der Freiheitsstrafe.
Wie das dann ausgelegt wird, ob verurteilte Freiheitsstrafe oder tatsächlich abgesessene Freiheitsstrafe, weiß ich nicht. Aber alles in allem wird der Eintrag noch mindestens 15 Jahre bestehen bleiben oder eben auch für immer nach § 45.

Da ist meiner Meinung nach nix mit "unbescholten" und frei bewegen, vielleicht in der EU, aber andere visumpflichtige Länder werden ihm sicher die Einreise verbieten.


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Der Mensch Jens Söring

03.12.2019 um 10:09
Zitat von helwahelwa schrieb:Da ist meiner Meinung nach nix mit "unbescholten" und frei bewegen, vielleicht in der EU, aber andere visumpflichtige Länder werden ihm sicher die Einreise verbieten.
Auch meiner Meinung nach ist das freundlich unterstellt irreführend formuliert.

Hier gibt es kurze Infos zum Bundeszentralregister:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inhalt/Fragen/FAQ_node.html (Archiv-Version vom 16.01.2020)

Daraus auch:
Eintragungen ausländischer Verurteilungen im Zentralregister sind entsprechend den für deutsche Verurteilungen geltenden Regelungen in Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Register aufzunehmen.
Und:
Eine rechtliche und inhaltliche Überprüfung ausländischer Entscheidungen durch das Bundesamt für Justiz ist gesetzlich nicht vorgesehen. Eine Überprüfung der ausländischen Entscheidung kann nur in dem Staat, in dem die Entscheidung getroffen wurde, durch Einlegung des nach dem Recht dieses Staates zulässigen Rechtsbehelfs erreicht werden. Sofern dem Bundesamt für Justiz die Aufhebung einer ausländischen Entscheidung durch den Entscheidungsstaat mitgeteilt wird, wird diese aus dem Register entfernt.



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03.12.2019 um 10:17
Zitat von soomasooma schrieb:Es gibt ja das Interview mit Beyer, da sticht mir halt besonders ein Satz ins Auge:
Ich muss mich auf das verlassen, was er mir sagt.
das ist etwas, was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann. Denn wer hätte ihm die belastenden Dokumente zur Verfügung stellen sollen JS etwa? Hat Beyer oder ein anderer Unterstützer tatsächlich alles kritisch hinterfragt? Dann hätten sie auf eigene Faust Nachforschungen anstellen müssen.

Schon alleine dass man Buchanan als seriös einstuft, wenn er eine Aussage nach sovielen Jahren trifft ,wie, es war definitiv nicht JS gewesen, frage ich mich, wie man das zweifelsfrei glauben kann? Da hat doch jemand einfach gute Arbeit geleistet, dass so wenig, von bestimmten Personen hinterfragt wird.


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Der Mensch Jens Söring

03.12.2019 um 10:20
@sooma
Herr Beyer mag ja aufgrund seiner Vita , schon einiges zum US Justizsystem sagen können . Aber hier im Fall JS hat er sich eher unprofessionell von hätte -könnte -wollte - Gefühlen leiten lassen . Das ist grundsätzlich nichts verwerfliches. Aber als Jurist hatte er hier kein Mandat von Söring , war also nicht prozessual eingebunden . Es wäre schön wenn Profis wie Herr Beyer nicht ihre guten humanen absichten mit Wahrscheinlichkeiten , Annahmen , oder glauben an irgendetwas unterfüttern würden.
Der Fall wurde nicht von Herrn Beyer verhandelt . Er bezieht Stellung dazu mit den Augen eines deutschen Politikers der evtl kritisch auf die ihm vertraute US Justiz sieht.
Das ist auch schon alles.
Seine Meinung kann nicht zur Meinungsbildung als Leitlinie dienen. Über allem steht das Gesetz .
Und ich finde es immer bedenkenswert , wenn sich Politik in dieser Form, halb als Privatperson halb als Politiker , einmischt .
Der Fall soll zum Politikum gemacht werden , was er aber nicht ist . Ein Straftat , kein politisch motivierter doppelmord , das ist es worum es hier geht. Ein ordinärer doppelmord plus Urteil für die zwei Beteiligten .

So etwas haben wir in Deutschland ja auch hin und wieder und solche Debatten werden von Aktivisten jeglicher politischer coleur gefördert . Siehe auch hier bei allmy .


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Der Mensch Jens Söring

03.12.2019 um 11:08
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Im Mietwagen fand man weder Blutspuren noch hat man jemals das Tatmesser gefunden.
Das ist eine Sache, die ich seltsam finde.
Haysom sagte ja aus, dass Söring mit einem Laken eingewickelt im Auto saß, das voller Blut war.
Das Auto wurde mit Luminol untersucht, aber kein Blut gefunden? Wie kann das sein?


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