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Der Mensch Jens Söring

40.109 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Kino, Gefängnis ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Mensch Jens Söring

Der Mensch Jens Söring

05.07.2018 um 23:04
Zitat von mr_majesticmr_majestic schrieb:Für mich ist es schwerer vorstellbar nach 32J Knast überhaupt noch grade aus dem Kopf zu schauen, bzw. so klar rüberzukommen.
Kennst du das 2018er Foto von ihm? Da sieht er das erste Mal nicht so aus, als wollte er dich in der nächsten Sekunde verarxxxen oder belehren. Scheint ihm gut zu tun, dass er im Knast nicht mehr auftreten darf ...

Ich denke, man gewöhnt sich an alles, für uns freie Menschen ist das vermutl. 100x schwerer vorstellbar, als für ihn mittlerweile - er ist quasi auf das Minimale konditioniert, rastet aus, wenn er mal ne Runde außerhalb des Gefängnisses machen und dabei n Joghurt kaufen dürfte.
Zitat von mr_majesticmr_majestic schrieb:Ein Schuldiger, der sich laut Gardner et al "convinced" hat und seitdem 32J lang seine "Schizophrenie als Unschuldslamm" auslebt, soll dabei das Therapeutikum zum klaren Überleben sein?
Wäre doch ne schlaue Strategie im aussichtslosen Überlebenskampf. Er könnte es natürlich auch so machen wie EH und versuchen einen anderen Sinn zu finden.

Was wohl passiert, wenn seine laufenden 2 Anträge abgelehnt werden? Dann hat er quasi alles durch, wovon seine Unterstützer so überzeugt sind. Marshall dürfte auch schon n Hass auf Virginia haben bei den ganzen Niederlagen in der Sache Söring.

Dann bleibt wieder nur den Prozentsatz der abgesessen Strafe hochzuzählen und vllt. auf neue alte Bewährungsbedingungen in Virginia oder eine politische Extrawurst aus D zu hoffen.

Man sollte JS und EH zusammenbringen und die komplette Wahrheit erzählen lassen. Davon würden vermutl. alle jemals Beteiligten profitieren. Und zum Ausgleich sind sie frei, fertig - nicht Court-TV sondern Parole-TV, da ist Virginia bestimmt gerne Vorreiter ;-)

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Der Mensch Jens Söring

05.07.2018 um 23:25
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Man sollte JS und EH zusammenbringen und die komplette Wahrheit erzählen lassen. Davon würden vermutl. alle jemals Beteiligten profitieren. Und zum Ausgleich sind sie frei, fertig - nicht Court-TV sondern Parole-TV, da ist Virginia bestimmt gerne Vorreiter ;-)
Bei ausverhandelter schriftlicher livetime-paraole-warranty lassen sich bestimmt auch beide an den Polygraphen anschliessen

Alles was der Wahrheit dienlich ist, bekommt mein go...👍


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Der Mensch Jens Söring

05.07.2018 um 23:46
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Wen meinst mit "beide"? Beever und Gardner? Wright? Was ist mit dem deutschen StA, wo mWn. Sörings Anwalt bei dem Geständnis dabei war?
Ich meine in erster Linie Beever und Gardner, da die beiden die ersten waren, denen gegenüber er Geständnisse abgelegt hat.
Kann sein, dass sein Anwalt bei der Vernehmung durch den deutschen Staatsanwalt dabei war. Gibt es dazu irgendwo einen Bericht?
Keiner von den jeweils Anwesenden hat aber wohl jemals versucht, die geständige Einlassung Sörings zu verifizieren.

Interesant ist in diesem Zusammenhang, dass sich Sörings Geständnisse veränderten. So versuchte er gegenüber dem deutschen Staatsanwalt bereits den Eindruck einer Notwehrsituation zu erwecken.
Dass sich die Aussage immer wieder auch in Kernfragen ändert, ist im Übrigen auch ein recht sicheres Indziz für eine Lügengeschichte. Der Lügner kann sich nämlich oftmals nicht alle Details seiner Lügengschichte merken und so ändert sich die Geschichte mit der Zeit.
Etwas anderes, woran man eine Lügengeschichte auch immer wieder gut erkennt ist, dass sie der jeweiligen Lage des Prozesses angepaßt wird.
Letzteres ist genau das, was Söring gegenüber dem deutschen Staatsanwalt gemacht hat. Er hat seine Geschichte so angepaßt, dass er hoffte, in Deutschland mit einer milderen Strafe davon zu kommen.
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Warum hätten sie denn deiner Meinung nach sein Geständnis hinterfragen sollten,?
Weil es um eine Mordermittlung ging? Weil es darum ging, den wahren Mörder zu ermitteln? Weil grundsätzlich mindestens 2 Personen als Täter in Betracht kamen? Weil ich einem Söring oder einer Haysom nicht einfach so etwas glaube?
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Ich meine was verlangt man denn von den Ermittlern? Dass sie jedem Hirngespinst hinterherlaufen und der Tatverdächtige sich darüber ins Fäustchen lacht, die Ermittler mit irgend einem Unfug zu beschäftigen?
Die sollten überhaupt keinem Hirngespinnst hinterherlaufen, sondern einfach mal ergebnisoffen Fragen stellen. So sind sie ihrem eigenem Hirngespinnst hinterher gejagt, nämlich Söring als Einzeltäter....

Wer von euch kann denn sicher ausschließen, dass EH am Tatort war? Das ist doch kein Hirngespinnst, sondern schlichtweg möglich und zwar so dermaßen, dass selbst Howard Haysom von der Anwesenheit seiner Schwester am Tatort überzeugt ist. Aber das wurde bei der polizeilichen Arbeit noch nicht einmal in Betracht gezogen? Dahingehend wurden beide Tatverdächtigen nicht ernsthaft in England befragt? Warum nicht?
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Hier gibt es doch eine ganz klare Sachlage
Die da wäre?
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Seine Lügen sollen ja scheinbar glaubwürdiger sein, zumindest für einige.
Also ich glaube ihm seine Geständnisse nicht ;-)
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Bergblick trotz zugezogener Vorhänge gehört z. B. in die Liste der unterschlagenen Fehler?
Oder nimm den Mietwagen, in dem sich kein Blut fand, obwohl er doch zum Entsorgen seiner blutigen Sachen und des Tischgedecks mit dem Auto zu einer Mülltonne gefahen sein will. Oder nimm die blutigen Fußabdrücke im Rasen, die bis zur Auffahrt gehen, dorthin, wo ein Fahrzeug gestanden haben muß, in das die Person mit den blutigen Fußabdrücken eingestiegen ist. Aber im Mietwagen war überhaupt kein Blut.
Er schildert auch seine Blickrichtung am Esstisch falsch, so dass er neben der Durchreiche zur Küche gesessen hätte. Aber auf der Seite des Tischs war überhaupt nicht gedeckt, sondern auf der zum Kamin hin.
Zitat von mr_majesticmr_majestic schrieb:Ein Geständnis ist ja eher eine "Einlassung" einer Schuld. Das würde man denken jeder noch halbwegs vernünftige beschönigt eine Tat. Ein "Falschgeständnis" wäre somit im Status der Überprüfung ja eher nichts anderes als eine Behauptung.
Genau so ist es. Kann stimmen, muß aber nicht und ein nicht unbedeutender Teil von Geständnissen ist in der einen oder anderen Weise falsch.....
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:enn ob jemand schuldig oder unschuldig ist, wird doch erst während eines Prozesses festgestellt und das Urteil im Anschluß gesprochen. Da ist es doch schnurzpiepegal was der Tatverdächtige behauptet. Es ging doch um die ihm drohende Todesstrafe und die wäre doch nicht vom Tisch gewesen, nur weil er plötzlich behauptet hätte, er sei unschuldig. Oder habe ich da irgend einen Denkfehler?
Ja.

Ich zitiere mich vom 31.05.2018:
Zitat von asadehasadeh schrieb am 31.05.2018:http://www.eugrz.info/PDF/EGMR4/EGMR04-27.pdf

Bitte das Urteil nochmals lesen. Ab RN 92 ff. kommen die für die hier aufgeworfene Frage relevanten Ausführungen.

Das Gericht hat geprüft, wie wahrscheinlich eine Verurteilung zum Tode ist und stellt hierbei auch auf die Geständnisse ab und darauf, dass Updike dementsprechend angekündigt hatte , die Todesstrafe zu fordern.
Gleichzeitig weist das Gericht darauf hin, dass die gegebene Zusicherung Updikes, im Falle der Verurteilung, dem Richter zu empfehlen, die Todesstrafe nicht zu verhängen, absolut nicht ausreicht, um dem Auslieferungsabkommen mit GB zu genügen und es als unwahrscheinlich erscheinen zu lassen, dass Söring im Todestrakt landet.

Letzteres war übrigens das, was für das Gericht den Tatbestand der Folter und grausamen Behandlung erfüllte, nicht die Todesstrafe an sich, da dieser Teil der EGMR erst 1990 in GB ratifiziert wurde.

Das Urteil war von 1989. Wäre ich Sörings Anwalt gewesen, dann hätte mich dieses Urteil darin bestätigt, dass an dem Geständnis festgehalten werden muss, um eine Auslieferung zu verhindern. Alles andere wäre aus anwaltlicher Sicht ein schlechter Rat gewesen, da viel zu riskant und mit unvorhersehbaren Folgen. Wäre Updike bei seiner Position geblieben, dann wäre Söring in der Tat nicht ausgeliefert worden in die USA. Nur weil Updike im weiteren Verlauf auf den Antrag, die Todesstrafe zu verhängen, verzichtet hat, war eine Verurteilung hierzu unwahrscheinlich geworden und damit die Auslieferung ohne Verstoß gegen das Folterverbot möglich.

Festzuhalten bleibt danach, dass die Todesstrafe und das Landen im Todestrakt keinesfalls, weder faktisch noch sonstwie, 1987 vom Tisch war, andernfalls hätte das Gericht 1989 die Auslieferung Sörings an die USA nicht mehr als unzulässig angesehen.
Zitat von mr_majesticmr_majestic schrieb:Alles was der Wahrheit dienlich ist, bekommt mein go...👍
Absolute Zustimmung


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Der Mensch Jens Söring

06.07.2018 um 00:36
Zitat von asadehasadeh schrieb:Kann sein, dass sein Anwalt bei der Vernehmung durch den deutschen Staatsanwalt dabei war. Gibt es dazu irgendwo einen Bericht?
Ouaip, Prof. Dr. Andreas Frieser war bei dem Geständnis am 30.12.1986 dabei, auf Seite 1 vorgestellt und danach als DC bezeichnet: https://soeringguiltyascharged.files.wordpress.com/2018/03/soering-interview-with-german-prosecutor-30-december-1986.pdf


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Der Mensch Jens Söring

06.07.2018 um 08:10
Zitat von asadehasadeh schrieb:Die sollten überhaupt keinem Hirngespinnst hinterherlaufen, sondern einfach mal ergebnisoffen Fragen stellen. So sind sie ihrem eigenem Hirngespinnst hinterher gejagt, nämlich Söring als Einzeltäter....
wahrscheinlich weil sie nichts gegen EH in der Hand hatten. Eine Zigarettenkippe oder ein Fingerabdruck im eigene Elternhaus reicht eben nicht aus, jemanden wegen Mordes dranzukriegen.
Zitat von asadehasadeh schrieb:Wer von euch kann denn sicher ausschließen, dass EH am Tatort war? Das ist doch kein Hirngespinnst, sondern schlichtweg möglich und zwar so dermaßen, dass selbst Howard Haysom von der Anwesenheit seiner Schwester am Tatort überzeugt ist. Aber das wurde bei der polizeilichen Arbeit noch nicht einmal in Betracht gezogen? Dahingehend wurden beide Tatverdächtigen nicht ernsthaft in England befragt? Warum nicht?
das kann niemand ausschließen. Nur würde es JS nicht helfen. Die Beteiligung von EH würde nichts an seinem eigenen Urteil ändern.

Die Tatbeteiligung eines anderen, muss eben auch bewiesen werden. Wenn es keine Beweise dafür gibt, kommt es häufig zum Plea Deal, wie im Falle von EH. Auch wenn ich mich immer wiederhole, man kann nicht von unseren deutschen Gesetzten, auf die der Amerikaner schließen.

Was sollte die Meinung des Bruders beweisen? Das hätte vor Gericht überhaupt gar keinen Bestand. Wer was annimmt, ist eine private Angelegenheit, hat aber nichts mit Fakten zu tun. Und genau die sollte man schon im Gerichtssaal präsentieren können.
Zitat von asadehasadeh schrieb:itte das Urteil nochmals lesen. Ab RN 92 ff. kommen die für die hier aufgeworfene Frage relevanten Ausführungen.

Das Gericht hat geprüft, wie wahrscheinlich eine Verurteilung zum Tode ist und stellt hierbei auch auf die Geständnisse ab und darauf, dass Updike dementsprechend angekündigt hatte , die Todesstrafe zu fordern.
Gleichzeitig weist das Gericht darauf hin, dass die gegebene Zusicherung Updikes, im Falle der Verurteilung, dem Richter zu empfehlen, die Todesstrafe nicht zu verhängen, absolut nicht ausreicht, um dem Auslieferungsabkommen mit GB zu genügen und es als unwahrscheinlich erscheinen zu lassen, dass Söring im Todestrakt landet.
ok danke. Es erklärt aber immer noch nicht, warum er nicht einmal seine eigenen Eltern bezüglich seiner Unschuld einweihte. Aber in seiner Gefängniszelle an eine Liste betreffend seiner Unschuld schrieb.


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Der Mensch Jens Söring

06.07.2018 um 08:18
esteht aus vier Argumenten:
Erstens habe der Bf. den gegen ihn erhobenen Schuldvorwurf wegen Mordes
nicht anerkannt. Dies werde durch das Verhör des deutschen Staatsanwalts belegt
(s.o. Ziff. 16), in dem der Bf. jede Tötungsabsicht abzustreiten schien.
Zweitens wurde bisher nur ein Verfahren prima facie gegen ihn durchgeführt.
Insbesondere ist aus Sicht der Regierung des Vereinigten Königreichs
zweifelhaft, ob das psychiatrische Beweisergebnis (s.o. Ziff. 21) in Bezug auf
die geistige Störung des Bf. hinreichend wäre, um seine Verteidigung nach
dem Recht des Staates Virginia auf eine Geisteskrankheit zu stützen (s.o.
http://www.eugrz.info/PDF/EGMR4/EGMR04-27.pdf

was sagt ihr denn dazu? Hier steht doch schwarz auf weiß, dass er den Vorwurf des Mordes abgestritten hat! S. 17 des Urteils.


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Der Mensch Jens Söring

06.07.2018 um 08:21
Zitat von mr_majesticmr_majestic schrieb:dass er die Anwälte bereits 1987 mit dem Thema "unschuldig" konfrontierte
Zitat von mr_majesticmr_majestic schrieb:Zögernd fragte ich meine Anwälte, wie meine rechtliche Stellung aussehen würde, wenn ich nicht schuldig wäre.“

Als er diese riskante Frage stellte, befanden sie sich da in einem abhörfreien Raum? Wohl eher nicht.
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Die einfache Antwort von dir wäre gewesen, dass er diese katastrophale Begründung mit den Abhörwanzen ganz simpel (und absichtlich) weggelassen hat .
Ich finde das ebenfalls auffällig. Er unterzieht seine Erklärungen also immer wieder einer Generalüberholung und macht sie etwas plausibler bzw. weniger albern.
Zitat von mr_majesticmr_majestic schrieb:Zunächst wollte ich die beiden Psychiater davon überzeugen, dass ich verrückt war, und fügte Details hinzu, die ich in den beiden »Geständnissen« am 8. Juni und in der dritten Version überhaupt nicht erwähnt hatte. Außerdem erzählte ich den beiden verschiedene Geschichten, um möglichst verrückt zu klingen
Verrücktheit vorzutäuschen war ja als auslieferungsriskanter Strafmilderungsgrund auch eine fatale Entscheidung. Hat er den Verdacht einer geistigen Störung eigentlich versucht wieder auszuräumen, indem er seine absichtlichen Irreführungen nach 1987 mal publik gemacht hat?


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06.07.2018 um 08:24
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:dass er den Vorwurf des Mordes abgestritten hat! S. 17 des Urteils
Das hört sich spontan so an, als hätte ein Unschuldsvorbingen dann auch nicht großartig etwas an der Sachlage geändert.


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Der Mensch Jens Söring

06.07.2018 um 08:26
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:wahrscheinlich weil sie nichts gegen EH in der Hand hatten.
Das ist auch meine Vermutung. Wenigstens einen der beiden wollten sie auf Anwesenheit am Tatort festnageln.


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06.07.2018 um 08:36
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Das hört sich spontan so an, als hätte ein Unschuldsvorbingen dann auch nicht großartig etwas an der Sachlage geändert.
eben. Somit ist die Geschichte, er hätte die Lüge bezüglich seines Falschgeständnisses 4 Jahre lang aufrecht erhalten müssen, wohl aufgeflogen.


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Der Mensch Jens Söring

06.07.2018 um 10:26
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:was sagt ihr denn dazu? Hier steht doch schwarz auf weiß, dass er den Vorwurf des Mordes abgestritten hat! S. 17 des Urteils.
Für mich stellt es sich so dar, dass er nicht nur gegenüber dem deutschen StA, sondern auch gegenüber den EGMR die angebliche Wahrheit hätte sagen können. Das hätte nichts an der Mordanklage in Virginia - die ja auf den ersten beiden Geständnissen beruhte - geändert.

Es war nicht Aufgabe des Europäischen Gerichtshofes zu prüfen, ob in einem Mordprozess in Virginia am Ende der StA oder der Angeklagte (mit einer unbewiesenen Story) vor Gericht recht bekommt.

JS wäre mMn. also erst ausgeliefert bzw. vom Europäischen Gerichtshof abgewiesen worden, wenn Virginia die Mordanklage faktisch fallen gelassen hätte.

Vertrauliche / inoffizielle Gespräche mit seinen Eltern oder Anwälten, die per Abhörwanzen nach Straßburg übermittelt worden wären, hätten niemals das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof gefährdet, denn das hatte auf die Mordanklage in Virginia erst recht keinen Einfluss.

*

In dem Zusammenhang fällt mir wieder auf, dass mMn. auch Elizabeth den EGMR hätte anrufen können, denn sie wäre bei einer Auslieferung mit drohender Todesstrafe ja von England, also einem Mitglied der europäischen Menschenrechtskonvention, in einem Recht eben dieser Konvention verletzt worden, weshalb dann der EGMR gegen England hätte tätig werden müssen.


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06.07.2018 um 10:43
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Es war nicht Aufgabe des Europäischen Gerichtshofes zu prüfen, ob in einem Mordprozess in Virginia am Ende der StA oder der Angeklagte (mit einer unbewiesenen Story) vor Gericht recht bekommt.
das ist genau das, worauf ich immer hinwies. Es war nicht in der Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs gewesen, den Ausgang des Verfahrens einzuschätzen, sondern lediglich das drohende Strafmaß abzuwenden. Daher war es irrelevant, auf was genau der Beschuldigte plädierte.


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06.07.2018 um 10:45
@Venice2009

Eben. Eine nicht fundierte / unbeweisbare Unschuld-Story des Angeklagten ändert doch null komma null an der Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung zur Todesstrafe. Ein fundiertes psych. Gutachten bzgl. seines Geisteszustands zur Tatzeit ggfs. schon. Letzteres hat der EGMR ja auch untersucht, Ersteres konnte er gar nicht einschätzen, da jeder Angeklagte das Recht hat, Lügenstorys zu erfinden.


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Der Mensch Jens Söring

06.07.2018 um 10:47
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Verrücktheit vorzutäuschen war ja als auslieferungsriskanter Strafmilderungsgrund auch eine fatale Entscheidung. Hat er den Verdacht einer geistigen Störung eigentlich versucht wieder auszuräumen, indem er seine absichtlichen Irreführungen nach 1987 mal publik gemacht hat?
Kann man mMn. so nicht sagen - es war ja ein Aspekt der Verteidigungsstrategie. Eine Auslieferung nach Deutschland hätte er natürlich bevorzugt.

Ich halte ihn in keiner Phase fuer geistesgestoert im Sinne von verrückt auf Basis etwa wie Sinnestaeuschungen oder Wahnvorstellungen.

Therapiebeduerftig zu sein wegen obzessiven Beziehungscut, Depression oder Angststoerung bis hin zur Suizidgefahr faellt ja eher mit dem Knastleben und einer Strafverfolgung zusammen.

Das motiviert diagnostizierte "FaD" sehe ich auch wie der Experte in The Parent Slasher.

Ich sehe keinen Uebertrag von Hass oder psychotischer Effekte seiner Freundin. Eher obzessive Hörigkeit und der Connect zu einer schrägen gestörten Person innerhalb einer Beziehung.


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06.07.2018 um 10:57
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Eben. Eine nicht fundierte / unbeweisbare Unschuld-Story des Angeklagten ändert doch null komma null an der Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung zur Todesstrafe. Ein fundiertes psych. Gutachten bzgl. seines Geisteszustands zur Tatzeit ggfs. schon. Letzteres hat der EGMR ja auch untersucht, Ersteres konnte er gar nicht einschätzen, da jeder Angeklagte das Recht hat, Lügenstorys zu erfinden.
Wow....ist das eine dogmatische Ansicht eines juristischen Laien?

Ich bin mir sicher, dass Soering ueberprueft hat was juristisch korrekt ist, bevor es zum Verleger geht. Spaetestens vor dem Druck.
Schoen dass wir wieder an dem Punkt sind nur weil Laien darauf hinweisen.
Eine juristisch fundierte Aussage, die das Thema endgültig mal formal korrekt bewertet wäre wünschenswert, da ein ewiges Kreisbahnargument.


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Der Mensch Jens Söring

06.07.2018 um 11:00
1. Reales Risiko des Bf., zum Tode verurteilt und dem
„Todeszellentrakt-Syndrom“ ausgesetzt zu werden
93. Die Regierung des Vereinigten Königreichs erkennt – im Gegensatz zur
Bundesrepublik Deutschland, der Kommission und dem Bf. – nicht an, dass
das Risiko der Todesstrafe eine ausreichende Wahrscheinlichkeitsstufe erreicht
hat, um Art. 3 anwendbar werden zu lassen. Die Begründung hierfür
besteht aus vier Argumenten:
Erstens habe der Bf. den gegen ihn erhobenen Schuldvorwurf wegen Mordes
nicht anerkannt. Dies werde durch das Verhör des deutschen Staatsanwalts belegt
(s.o. Ziff. 16), in dem der Bf. jede Tötungsabsicht abzustreiten schien.
Zweitens wurde bisher nur ein Verfahren prima facie gegen ihn durchgeführt.
Insbesondere ist aus Sicht der Regierung des Vereinigten Königreichs
zweifelhaft, ob das psychiatrische Beweisergebnis (s.o. Ziff. 21) in Bezug auf
die geistige Störung des Bf. hinreichend wäre, um seine Verteidigung nach
dem Recht des Staates Virginia auf eine Geisteskrankheit zu stützen (s.o.
Ziff. 50).
Drittens könne nicht angenommen werden, dass bei einer Verurteilung des
hier steht doch sogar die Begründung des europäischen Gerichtshofs :) dass sogar sein Nicht-Geständnis beim Staatsanwalt auch Einfluss auf die Entscheidung zur Nichtauslieferung gehabt hat.


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Der Mensch Jens Söring

06.07.2018 um 11:01
Zitat von mr_majesticmr_majestic schrieb:Schoen dass wir wieder an dem Punkt sind nur weil Laien darauf hinweisen.
Du meinst, weil ein rechtskräftig verurteilter Doppelmörder auf etwas anders hinweist, wäre das weniger laienhaft und mehr glaubwürdig?


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Der Mensch Jens Söring

06.07.2018 um 11:06
so wie ich das verstehe, war das einer der Gründe für seine Nichtauslieferung gewesen. Er hatte sich beim deutschen Staatsanwalt (obwohl EH ja noch gar nicht verurteilt gewesen ist!) nicht mal als der eigentliche Täter dargestellt. Sondern erweckte den Eindruck unschuldig zu sein.


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06.07.2018 um 11:06
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:hier steht doch sogar die Begründung des europäischen Gerichtshofs :) dass sogar sein Nicht-Geständnis beim Staatsanwalt auch Einfluss auf die Entscheidung zur Nichtauslieferung gehabt hat.
Öhm, ist das nicht eher die Begründung der englischen Regierung gegen die der EGMR vorgeht?


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06.07.2018 um 11:08
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Du meinst, weil ein rechtskräftig verurteilter Doppelmörder auf etwas anders hinweist, wäre das weniger laienhaft und mehr glaubwürdig?
Wenn er ein Buch verbreitet worin seine Glaubwürdigkeit untermauert werden soll, wird er wohl so schlau sein den benutzten Wortlaut juristisch überprüfen zu lassen.
Wenn nicht er dann der Verleger.
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Kennst du das 2018er Foto von ihm? Da sieht er das erste Mal nicht so aus, als wollte er dich in der nächsten Sekunde verarxxxen oder belehren. Scheint ihm gut zu tun, dass er im Knast nicht mehr auftreten darf ...
Anscheinend scheinst du ja auch einen entlarvenden Blick für Betrügergesichter zu haben...

Insofern hat Söring es natürlich doppelt schwer.


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