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Der Mensch Jens Söring

40.128 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Kino, Gefängnis ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Mensch Jens Söring

Der Mensch Jens Söring

06.07.2018 um 11:10
@Sector7
ja das stimmt. Allerdings war die Tatsache, er sei möglicherweise unschuldig, dem europäischen Gerichtshof doch somit bekannt gewesen. Das, was JS als Begründung anführt, weshalb er 4 Jahre lang sein Geständnis aufrechterhalten musste.

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Der Mensch Jens Söring

06.07.2018 um 11:15
Zitat von mr_majesticmr_majestic schrieb:Zunächst wollte ich die beiden Psychiater davon überzeugen, dass ich verrückt war, und fügte Details hinzu, die ich in den beiden »Geständnissen« am 8. Juni und in der dritten Version überhaupt nicht erwähnt hatte. Außerdem erzählte ich den beiden verschiedene Geschichten, um möglichst verrückt zu klingen
Also mal ganz ehrlich! Das hört sich schon ziemlich irre an und ist es auch.
Zitat von mr_majesticmr_majestic schrieb:Wenn er ein Buch verbreitet worin seine Glaubwürdigkeit untermauert werden soll,
Das kann er machen, wie er Kleingeld hat, die Juristen werden sich mit dem Quatsch nicht wirklich befassen?
Seine Glaubwürdigkeit hat er längst verloren, allein schon, wenn ich den obigen zitierten Unsinn lese.
Zitat von mr_majesticmr_majestic schrieb: wird er wohl so schlau sein
Das war er von Anfang an nicht ;)


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Der Mensch Jens Söring

06.07.2018 um 11:18
Zitat von boraboraborabora schrieb:Das kann er machen, wie er Kleingeld hat, die Juristen werden sich mit dem Quatsch nicht wirklich befassen?
Seine Glaubwürdigkeit hat er längst verloren, allein schon, wenn ich den obigen zitierten Unsinn lese.
mr_majestic schrieb:
wird er wohl so schlau sein
Das war er von Anfang an nicht ;)
Na dann ist ja alles klar...😌


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Der Mensch Jens Söring

06.07.2018 um 11:21
odesstrafe bestünde, „das nicht ganz vernachlässigt werden könne“.
94. Wie der Bf. selbst hervorhebt, hat er gegenüber amerikanischen und
britischen Polizeibeamten und gegenüber zwei Psychiatern eine Beteiligung
an der Tötung der Haysom Eltern zugegeben, obwohl er dies im Verhör
beim deutschen Staatsanwalt wieder etwas zurücknahm (s.o. Ziff. 13, 16 und
21). Es ist nicht Aufgabe des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte,
sich die Funktion der Gerichte in Virginia anzumaßen und auszusprechen,
dass die Verteidigung wegen Geisteskrankheit aufgrund der vorliegenden psychiatrischen
Beweislage möglich oder nicht möglich ist. Es muss daher der
Regierung des Vereinigten Königreichs Recht gegeben werden, dass eine Vorhersage
kaum möglich ist, ob der Bf. auf jeden Fall oder nur wahrscheinlich
wegen des ihm zur Last gelegten Mordes verurteilt wird (s.o. Ziff. 13 a.E. und
40).
hier steht es auch so geschrieben, dass man den Ausgang hätte nicht abschätzen können. http://www.eugrz.info/PDF/EGMR4/EGMR04-27.pdf

Wobei weiterhin die Frage bestehen bleibt, weshalb er sein Geständnis beim deutschen Staatsanwalt wieder mehr oder weniger zurückgenommen hatte. EH war schließlich noch nicht verurteilt gewesen.


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Der Mensch Jens Söring

06.07.2018 um 11:34
Zitat von mr_majesticmr_majestic schrieb:Na dann ist ja alles klar.
Was Söring angeht, so war er für mich ganz sicher am Tatort u. hat die Tat begangen.

Um den Fall ranken sich noch sehr viele Fragen, z. b., ob E. am Tatgeschehen beteiligt war, draußen gewartet hat.

Das und vieles Andere wird unbeantwortet bleiben, da kann Söring noch so viele Bücher schreiben u. dies oder das aus "taktischen" Gründen falsch erzählt haben.


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06.07.2018 um 11:40
@borabora

https://www.youtube.com/watch?list=PLAFZ6j-b0pe9P0-3xjZs_Xb82Hc1jjZMA&time_continue=27&v=suTAAyVsEtg


Wenn du nach Sinn- und Zweckfrage gehst wofür Anwälte ihre Zeit verplempern sollten, kannst du ja mal schauen was die dazu sagen, was eine Abteilung "Law enforcement" in der Sache zu leisten hätte.

Ich denke Gardner hat immer noch nicht Fingerabdrücke und DNA durch den Computer zum Abgleich gejagt. Was seine verdammte Pflicht wäre.

Ich hoffe jedenfalls Herr Gardner wird niemals der Sherrif...🤠.....;)


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Der Mensch Jens Söring

06.07.2018 um 11:58
PS:
Ich bekomme einen Video-error (?!) Hab es gemeldet


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06.07.2018 um 12:25
Das Video gibt es auch hier:

https://www.pbs.org/video/coy-barefoot-steven-rosenfield/

Interessant ab 13:00


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Der Mensch Jens Söring

06.07.2018 um 20:21
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Ouaip, Prof. Dr. Andreas Frieser war bei dem Geständnis am 30.12.1986 dabei, auf Seite 1 vorgestellt und danach als DC bezeichnet: https://soeringguiltyascharged.files.wordpress.com/2018/03/soering-interview-with-german-prosecutor-30-december-1986.pdf
Super, danke, dass Geständnis lag mir bisher nur in Ausschnitten vor.
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:wahrscheinlich weil sie nichts gegen EH in der Hand hatten. Eine Zigarettenkippe oder ein Fingerabdruck im eigene Elternhaus reicht eben nicht aus, jemanden wegen Mordes dranzukriegen.
Sie hatten ein Gutachten eines SV Johnson, der die Socken- und Schuhabdrücke einer Frau oder einem kleinen Mann zuordnete. Sörings Füße waren sowohl für den Socken- als auch für den Schuhabdruck zu groß. Deshalb wurde Johnson ja dann gegen Hallet ausgewechselt.......
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Was sollte die Meinung des Bruders beweisen?
Beweisen natürlich nichts. Aber wenn es schon für den eigenen Bruder keinesfalls abwegig, sondern offensichtlich war, verstehe ich nicht, dass die Polizei nicht nachgehakt hat. Stattdessen würgt Beever EH´s Geständnis ab und zieht es ins Lächerliche.
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:ok danke. Es erklärt aber immer noch nicht, warum er nicht einmal seine eigenen Eltern bezüglich seiner Unschuld einweihte. Aber in seiner Gefängniszelle an eine Liste betreffend seiner Unschuld schrieb.
Und das beweist was? Dass er kein Vertrauen zu seinen Eltern hatte? Vielleicht hatte er Angst, dass seine Eltern seine "Verteidigungsstrategie" durchkreuzen? Vielleicht hatte er wirklich Angst, abgehört zu werden? Keine Ahnung. Vielleicht wird man in einer solchen Situation leicht paranoid?
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:http://www.eugrz.info/PDF/EGMR4/EGMR04-27.pdf

was sagt ihr denn dazu? Hier steht doch schwarz auf weiß, dass er den Vorwurf des Mordes abgestritten hat! S. 17 des Urteils.
Das wußtest du nicht?

Ich zitiere mich nochmals selbst (mein letzter Beitrag von gestern):
Zitat von asadehasadeh schrieb:nteresant ist in diesem Zusammenhang, dass sich Sörings Geständnisse veränderten. So versuchte er gegenüber dem deutschen Staatsanwalt bereits den Eindruck einer Notwehrsituation zu erwecken.
Was ist also nun die Neuigkeit für dich? Dass der EGMR sich damit beschäftigt hat?
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:eben. Somit ist die Geschichte, er hätte die Lüge bezüglich seines Falschgeständnisses 4 Jahre lang aufrecht erhalten müssen, wohl aufgeflogen.
Die von dir zitierte RN 93 gibt nur die Rechtsauffassung Englands wieder, nicht die des EGMR. Einleitend heißt es:
Die Regierung des Vereinigten Königreichs erkennt – im Gegensatz zur
Bundesrepublik Deutschland, der Kommission und dem Bf. – nicht an, dass
das Risiko der Todesstrafe eine ausreichende Wahrscheinlichkeitsstufe er-
reicht hat, um Art. 3 anwendbar werden zu lassen. Die Begründung hierfür
besteht aus vier Argumenten:
Erstens habe der Bf. den gegen ihn erhobenen Schuldvorwurf wegen Mordes
nicht anerkannt. Dies werde durch das Verhör des deutschen Staatsanwalts be-
legt (s.o. Ziff. 16), in dem der Bf. jede Tötungsabsicht abzustreiten schien.

England war der Auffassung, dass die Auslieferung an die USA rechtens sei, weil eine Verurteilung zum Tode unwahrscheinlich sei, da u.a. Söring ggü. dem dt. StA den Mord bestritten hatte (er bestritt nicht die Tötung an sich, aber wollte es nicht als geplante Tat erscheinen lassen) und daher nicht mit einer Verurteilung wegen Mordes zu rechnen sei.
Hätte sich der EGMR dieser Rechtsauffassung der Engländer angeschlossen, dann hätte ihm sein Geständnis vor dem dt. StA das Genick gebrochen.
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Für mich stellt es sich so dar, dass er nicht nur gegenüber dem deutschen StA, sondern auch gegenüber den EGMR die angebliche Wahrheit hätte sagen können. Das hätte nichts an der Mordanklage in Virginia - die ja auf den ersten beiden Geständnissen beruhte - geändert.
Du darfst nicht vergessen, dass die Söring-Entscheidung des EGMR ein Präzedenzfall war und zumindest in Europa Rechtsgeschichte geschrieben hat. Vor dieser Entscheidung war juristisch ungeklärt, unter welchen Bedingungen eine Auslieferung erfolgen darf. Es gab mithin keine gefestigte Rechtsprechung, an der sich Söring hätte orientieren können. Es hätte ebenso gut sein können, dass der EGMR sich der englischen Rechtsauffassung anschließt, wonach aufgrund Sörings Bestreiten, die Haysoms ermordert zu haben, eine Verurteilung zum Tode sehr unwahrscheinlich sei und eine Auslieferung damit rechtens.

Der EGMR war jedoch anderer Auffassung, da Söring ggü. Beever und Gardner die Morde gestanden hatte, dementsprechend die Anklage auf Mord lautete und Updike deshalb die Todesstrafe fordern würde und der EGMR nicht antizipieren konnte, zu welcher Verurteilung es letztendlich kommen würde (das sind die RN 94 ff. im Urteil.).
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Wobei weiterhin die Frage bestehen bleibt, weshalb er sein Geständnis beim deutschen Staatsanwalt wieder mehr oder weniger zurückgenommen hatte. EH war schließlich noch nicht verurteilt gewesen.
Das ist einfach zu beantworten. Söring wollte eine Auslieferung nach Deutschland. Deutschland konnte aber zunächst keinen Auslieferungsantrag stellen, weil man kein Ermittlungsverfahren wegen einer konkreten Straftat gegen ihn führte. Also mußte der deutsche StA nach England, um Söring zu vernehmen, um aufgrund des Ergebnisses dieser Vernehmung festzustellen, welcher Tat Söring dringend verdächtig ist, um dann beim Bonner Amtsgericht einen Haftbefehl gegen Söring wegen dieses dringenden Tatverdachts beantragen zu können. Mit diesem Haftbefehl konnte Deutschland dann auch einen Auslieferungsantrag stellen. Ich gehe daher davon aus, dass Söring in seinem Geständnis ggü dem dt. StA seine Auslieferung und Anlage in Deutschland vorbereitete. In Deutschland wollte er nicht wegen Mordes angeklat werden, sondern evtl. wegen Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge, jedenfalls irgend etwas deutlich unterhalb von Mord.


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Der Mensch Jens Söring

06.07.2018 um 20:49
Zitat von asadehasadeh schrieb:Sie hatten ein Gutachten eines SV Johnson, der die Socken- und Schuhabdrücke einer Frau oder einem kleinen Mann zuordnete. Sörings Füße waren sowohl für den Socken- als auch für den Schuhabdruck zu groß. Deshalb wurde Johnson ja dann gegen Hallet ausgewechselt.......
das "Gutachten" ist lediglich eine Einschätzung eines Schuhmanagers gewesen, es gibt also überhaupt keins. Dieser gibt ja auch lediglich eine Schätzung ab, die Schuhgröße wird mit 61/2 bis 8 angegeben, eine Frau oder ein kleiner Mann. Da ist man ja doch weit entfernt von einer präzisen Angabe.
Zitat von asadehasadeh schrieb:Und das beweist was? Dass er kein Vertrauen zu seinen Eltern hatte? Vielleicht hatte er Angst, dass seine Eltern seine "Verteidigungsstrategie" durchkreuzen? Vielleicht hatte er wirklich Angst, abgehört zu werden? Keine Ahnung. Vielleicht wird man in einer solchen Situation leicht paranoid?
dass er sich 4 Jahre lang niemanden anvertraute, finde ich schon erstaunlich. Irgend eine Person des Vertrauens wird er sicherlich gehabt haben? Außer seiner Eltern. Und ja, so eine Schuld auf sich zu nehmen, wo man doch eigentlich unschuldig ist, das ist für mein eigenes Verständnis kaum auszuhalten.
Zitat von asadehasadeh schrieb:Die von dir zitierte RN 93 gibt nur die Rechtsauffassung Englands wieder, nicht die des EGMR. Einleitend heißt es:
Die Regierung des Vereinigten Königreichs erkennt – im Gegensatz zur
Bundesrepublik Deutschland, der Kommission und dem Bf. – nicht an, dass
das Risiko der Todesstrafe eine ausreichende Wahrscheinlichkeitsstufe er-
reicht hat, um Art. 3 anwendbar werden zu lassen. Die Begründung hierfür
besteht aus vier Argumenten:
Erstens habe der Bf. den gegen ihn erhobenen Schuldvorwurf wegen Mordes
nicht anerkannt. Dies werde durch das Verhör des deutschen Staatsanwalts be-
legt (s.o. Ziff. 16), in dem der Bf. jede Tötungsabsicht abzustreiten schien.

England war der Auffassung, dass die Auslieferung an die USA rechtens sei, weil eine Verurteilung zum Tode unwahrscheinlich sei, da u.a. Söring ggü. dem dt. StA den Mord bestritten hatte (er bestritt nicht die Tötung an sich, aber wollte es nicht als geplante Tat erscheinen lassen) und daher nicht mit einer Verurteilung wegen Mordes zu rechnen sei.
Hätte sich der EGMR dieser Rechtsauffassung der Engländer angeschlossen, dann hätte ihm sein Geständnis vor dem dt. StA das Genick gebrochen.
Moment, er behauptete doch, er hätte niemanden bezüglich seiner Unschuld einweihen können (Wanzen im Besucherraum usw. das stammt doch nun von ihm) weil er kein Risiko wegen der bestehenden Auslieferung an die USA eingehen wollte. Dabei wusste der europäische Gerichtshof darüber Bescheid! Also was sollte diese Aussage bezwecken? Für mich hört es sich an, er hatte keine Begründung dafür, warum er sich 4 Jahre lang für schuldig bekannte. Daher eben diese dünne Begründung, die ja nicht einmal der Wahrheit entspricht, da der europäische Gerichtshof es ja selber in der Urteilsbegründung erwähnte. Also hätte er sich die Sorge bezüglich der Wanzen im Besucherraum schenken können und vertraute Menschen über seine Unschuld oder seine Anwälte einweihen könnten. Tat er aber nicht.
Zitat von asadehasadeh schrieb:Das ist einfach zu beantworten. Söring wollte eine Auslieferung nach Deutschland. Deutschland konnte aber zunächst keinen Auslieferungsantrag stellen, weil man kein Ermittlungsverfahren wegen einer konkreten Straftat gegen ihn führte. Also mußte der deutsche StA nach England, um Söring zu vernehmen, um aufgrund des Ergebnisses dieser Vernehmung festzustellen, welcher Tat Söring dringe
wobei er sie doch eigentlich retten wollte. Daher verstehe ich nicht so ganz, warum er das Risiko einging, sein Geständnis schon zu der Zeit zurückzunehmen, ohne dass sie save gewesen ist. Der Liebesbeweis...


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Der Mensch Jens Söring

06.07.2018 um 22:08
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:das "Gutachten" ist lediglich eine Einschätzung eines Schuhmanagers gewesen
Nein, Johnson war Gutachter vom Bureau of Forensic Science.

https://j.b5z.net/i/u/2108258/f/New_Timeline/1985_Jun_7_Rick_Johnson_sneaker.pdf (Archiv-Version vom 26.11.2019)
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Moment, er behauptete doch, er hätte niemanden bezüglich seiner Unschuld einweihen können
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Dabei war der europäische Gerichtshof doch eingeweiht gewesen!
Er hat dem dt. StA nicht gesagt, er sei unschuldig. So schreibt das auch nicht der EGMR. Er stritt ab, die Tat geplant zu haben, mithin stritt er ab, dass es ein Mord war. Aber er stritt auch ggü dem dt. StA nicht ab, am Tatort gewesen zu sein und den Haysoms die Kehlen aufgeschnitten zu haben. Das klingt nicht nach Unschuld, oder?

Damit erübrigt sich dann der Rest.

Festzuhalten bleibt, dass Söring erstmals nach der Entscheidung des EGMR und erst nach der verbindlichen Verzichtserklärung der USA hinsichtlich der Todesstrafe seine Geständnisse widerrufen hat und ab da behauptete, nie am Tatort gewesen zu sein.

Hast du dir zwischenzeitlich sein Geständnis ggü. dem dt. StA mal durchgelesen? Dann klärt sich das auf, dass er darin nicht seine Unschuld behauptet hat.


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Der Mensch Jens Söring

06.07.2018 um 22:37
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb am 26.04.2018:yasumi schrieb:
Der Fall Jens Söring
08.10.2017 um 13:57
Mr.Mystery1990 schrieb:
So wie ich es verstanden habe, geht er mit einem New Balance Schuhabdruck zum 2.Laden und nicht mit dem Schuhabdruck vom Tatort.
Naja, er wird wohl dem "Foot Locker"-Typen keinen "New Balance"-Abdruck gezeigt haben, den er sich zuvor bei einer Sportartikelfirma besorgt hat. Er wird sich bei den Vergleichsproben schon notiert haben, welcher Abdruck von welchem Schuh stammt.

Ich versteh das so:

Erster Recherche Schritt: Foto des Abdrucks in einem normalen Schuhladen zeigen (um grob zu wissen, wo genau man suchen muss) -> Hinweis auf Tennis-Schuh. ("Taken to [MGR] at Pic Way Shoes stated in his opinion the shoe print we had was made by a tennis shoe")

Zweiter Recherche Schritt: Abdrücke von Sohlen unterschiedlicher Sportschuhe besorgen und mit dem Foto vom Tatort vergleichen -> könnte "New Balance"-Schuh sein. ("Got a shoe print of a "New Balance" Shoe, there is some simularity. Shoe print was taken from [???] [Sports] Goods Old [Forest] [?]")

Dritter Recherche Schritt: Um sich seinen Verdacht bestätigen zu lassen, geht er zu einem Sportschuhladen -> es ist ein "New Balance"-Schuh. Hinweis: Vorsicht bei den Größen. ("[Talken] to [MGR] at the Foot Locker in River [???] Mall. Stated when I showed him photo [he stated] that the print was of a New Balance shoe")
das wurde hier ja bereits besprochen @Bluelle Es gab also lediglich eine Schätzung des Schuhtyps und der Schuhgröße und das von einem Schuhverkäufer. Nicht sonderlich seriös da zu behaupten es sei der Abdruck von EH?
@asadeh hier wurde darüber diskutiert, wie es zu der Schätzung bezüglich der Schuhgröße kam.
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Erstens habe der Bf. den gegen ihn erhobenen Schuldvorwurf wegen Mordes
nicht anerkannt. Dies werde durch das Verhör des deutschen Staatsanwalts belegt
(s.o. Ziff. 16), in dem der Bf. jede Tötungsabsicht abzustreiten schien.
Zitat von asadehasadeh schrieb:Er hat dem dt. StA nicht gesagt, er sei unschuldig. So schreibt das auch nicht der EGMR. E
wie ist es denn sonst zu verstehen?


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Der Mensch Jens Söring

06.07.2018 um 22:51
Zitat von asadehasadeh schrieb:Er hat dem dt. StA nicht gesagt, er sei unschuldig. So schreibt das auch nicht der EGMR. Er stritt ab, die Tat geplant zu haben, mithin stritt er ab, dass es ein Mord war. Aber er stritt auch ggü dem dt. StA nicht ab, am Tatort gewesen zu sein und den Haysoms die Kehlen aufgeschnitten zu haben. Das klingt nicht nach Unschuld, oder?
Es ging aber ja beim EGMR um die Risikobewertung für eine Verurteilung wegen Mordes. Und die Behauptung "gar nicht dagewesen" oder "fehlende Tötungsabsicht" kommt dafür aufs Gleiche raus. Beides kein Mord, also keine drohende Todesstrafe. Die fehlende Tötungsabsicht finde ich sogar noch "gefährlicher" im Hinblick auf die Risikobewertung, weil glaubwürdiger.


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06.07.2018 um 22:52
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:@asadeh hier wurde darüber diskutiert, wie es der Schätzung der Schuhgröße kam.
Du meinst das hier:
https://j.b5z.net/i/u/2108258/f/New_Timeline/1985_Apr_8_sneaker.pdf (Archiv-Version vom 26.11.2019)

Das war von einem der Detectives, der einen Schuhverkäufer bzgl. der Marke und der möglichen Schuhgröße befragt hat.
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:wie ist es denn sonst zu verstehen?
Also gegenüber Beever und Gardner hat Söring ja noch behauptet, er habe am Samstag in DC mit Elisabeth den Entschluß gefaßt, die Haysoms zu ermorden. Er sei dann gegen 15.30 Uhr? nach Loose Chippings aufgebrochen, während Elisabeth sich um das Alibi in DC kümmern sollte.
Das ist also ein "geplanter" Mord, kein eskalierter Streit, keine Notwehrsituation, sondern er wäre mit der Absicht, die Eltern zu ermorden, nach LC gefahren.

Gegenüber dem dt. StA. bestreitet er nun eine Verabredung zum Mord in DC mit EH. Er sei nach LC gefahren, um mit dem Eltern zu reden. Dann sei es beim Essen zum Streit gekommen, er habe gehen wollen, der Vater habe ihn daran gehindert, er habe dann mit einem Messer DH die Kehle durchtrennt, die Mutter sei dazu gekommen, habe ihn mit einem Messer attackieren wollen, er habe sie festgehalten und sie letztendlich wohl mit dem Messer, das sie in der Hand hatte, ebenfalls an der Kelhe tödlich verletzt.
Das ist kein geplanter Mord, sondern eine eskalierter Streit? also juristisch wohl ein Totschlag, jedenfalls kein Mord, als von der Strafandrohung etwas wesentlich milderes.

Aber klingt Totschlag für dich nach unschuldig?

Was denkt ihr denn darüber, dass JS sich in keinem seiner Geständnisse dazu äußert, welches Messer er benutzt hat. Da ist gerade das Geständnis ggü dem dt. StA seeeeeeeehr interessant. Er will partout nicht sagen, welches Messer er benutzt hat.


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06.07.2018 um 22:54
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Es ging aber ja beim EGMR um die Risikobewertung für eine Verurteilung wegen Mordes. Und die Behauptung "gar nicht dagewesen" oder "fehlende Tötungsabsicht" kommt dafür aufs Gleiche raus. Beides kein Mord, also keine drohende Todesstrafe. Die fehlende Tötungsabsicht finde ich sogar noch "gefährlicher" im Hinblick auf die Risikobewertung, weil glaubwürdiger.
Das wäre ihm ja auch fast zum Verhängnis geworden, wenn der EGMR sich der englischen Rechtsauffassung angeschlossen hätte. Die Engländer haben nämlich genauso argumentiert und hielten deshalb eine Auslieferung für Rechtens.


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06.07.2018 um 23:09
Zitat von asadehasadeh schrieb:Aber klingt Totschlag für dich nach unschuldig sei.
nein, dafür hätte er aber auch nicht die Todesstrafe erhalten. Es ging ja im Grunde genommen um das ihm drohende Strafmaß bzw. um die Grausamkeit des Wartens auf die Vollstreckung.
Er hätte somit aber auch behaupten können, unschuldig zu sein, denn das hätte nichts an der Situation geändert.
Zitat von asadehasadeh schrieb:Was denkt ihr denn darüber, dass JS sich in keinem seiner Geständnisse dazu äußert, welches Messer er benutzt hat. Da ist gerade das Geständnis ggü dem dt. StA seeeeeeeehr interessant. Er will partout nicht sagen, welches Messer er benutzt hat.
hätte er sich zu der Tatwaffe geäußert, wäre es doch klar auf Mord hinausgelaufen. Jemand der ein Messer mitbringt, wird sich diesbezüglich vor der Tat entsprechende Gedanken gemacht haben. Daher hält er das Messer, wie die Beschaffung, komplett heraus aus seinem Geständnis.


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06.07.2018 um 23:13
Zitat von asadehasadeh schrieb:Das wäre ihm ja auch fast zum Verhängnis geworden,

Der Karren war also quasi schon an die Wand gefahren. Warum dann nicht mal anfangen, mit der Wahrheit zu arbeiten?

Also...
JS hat seine Anwälte über seine Unschuld angeblich nicht informiert, weil er Angst hatte, das Gespräch wird abgehört und jemand vom Gefängnis leitet die abgehörte Unschuldsbehauptung direkt zum EGMR weiter, der dann endgültig kein Risiko einer Todesstrafe mehr sieht, obwohl JS den Mord schon vorher bestritten hat.

Dann hat er sich aber doch getraut und trotz Abhörgefahr seine Anwälte informiert. Diese wussten zwar, dass er einen Mord bereits bestritten hatte, also der EGMR evtl. das Risiko einer drohenden Todesstrafe schon deswegen nicht bestätigt, aber sie haben eine noch größere Gefahr bei Behauptung völliger Unschuld gesehen und ihm den Mund verboten. Sie sind also auch davon ausgegangen, dass ihm evtl. nicht geglaubt wird. Ansonsten hätte man ja die bedingungslose Auslieferung riskieren können, da er -weil unschuldig- freigesprochen worden wäre.

Wenn die Anwälte wussten, er behauptet unschuldig zu sein, aber die Möglichkeit einkalkuliert haben, dass ihm im Prozess nicht geglaubt wird, was haben sie denn eigentlich nach der Unschuldseröffnung in Voraussicht auf den Prozess unternommen? Gar nichts? (Außer Augen aufreißen)


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Der Mensch Jens Söring

06.07.2018 um 23:47
Zitat von asadehasadeh schrieb:afür hätte er aber auch nicht die Todesstrafe erhalten.
Und deswegen ist ihm das ja dann auch gefährlich geworden, weil die Engländer genauso wie du argumentiert haben.
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:hätte er sich zu der Tatwaffe geäußert, wäre es doch klar auf Mord hinausgelaufen. Jemand der ein Messer mitbringt, wird sich diesbezüglich vor der Tat entsprechende Gedanken gemacht haben. Daher hält er das Messer, wie die Beschaffung, komplett heraus aus seinem Geständnis.
Ja, ich denke auch, dass man normalerweise nicht mit einem Messer zum Abendessen fährt, also zumindest in Deutschland und ich unterstelle mal, dass das 1985 in Virginia auch so war...
Ich habe auch immer den Eindruck, dass JS deswegen an dieser Stelle so rumeiert. Wer glaubt denn, dass der Täter nicht weiß, woher das Messer kam, dass er plötzlich in der Hand hielt!? Das ist nicht glaubhaft und ich würde das als Schutzbehauptung bewerten.

EH hat ja zunächst behauptet, sie habe für JS´ Bruder während des DC-Trips ein Geburtstagsgeschenk gekauft, ein Butterflymesser. Später hat sie glaube ich erzählt, sie hätte mit JS zusammen ein Messer gekauft. Jedenfalls gibt es von EH mehr als eine Version zu diesem Messer.
JS will nicht sagen, welches Messer er angeblich benutzt hat.
Fest steht wohl nur, dass es kein Butterflymesser war und dass es keines von den Besteckmessern war?
Also, wir können wohl davon ausgehen, dass der Täter ein Messer mitgebracht hat. Oder spricht etwas dagegen?
Die einzige Variante, bei der ich mir trotz mitgebrachtem Messer vorstellen könnte, dass es dennoch ein eskalierter Streit war, ist, dass das Messer ein Geschenk sein sollte.....
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Wenn die Anwälte wussten, er behauptet unschuldig zu sein, aber die Möglichkeit einkalkuliert haben, dass ihm im Prozess nicht geglaubt wird, was haben sie denn eigentlich nach der Unschuldseröffnung in Voraussicht auf den Prozess unternommen? Gar nichts? (Außer Augen aufreißen)
Ich habe ein Interview mit seinem ehemaligen RA Frieser gesehen, in dem er berichtet, dass er Söring in England für schuldig hielt.
https://www.youtube.com/watch?v=pt0t5sCTKjk (Video: ZDF Kerner 2007-09-26, Jens Söring, German)


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06.07.2018 um 23:53
Zitat von mr_majesticmr_majestic schrieb:Bevor du weiter von dir und "deinem Sohn analog antizipierst", der Bruch enstand eher wegen einer Erbschaftsstreitigkeit. Es ging um das Vermögen seiner wohlhabenden Oma aus CH. Bestimmt die Mutter des Vaters.
War das die Oma, die er bei seiner Flucht mit Elziabeth besucht hat und dabei Geld und Juwelen gestohlen hat? Dann würde die Enterbung nachvollziehbar.


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Der Mensch Jens Söring

07.07.2018 um 11:07
Zitat von DreamsDreams schrieb:Geld und Juwelen gestohlen hat? Dann würde die Enterbung nachvollziehbar.
Ist die Story belegt?

Oder weil er Geld fuer seine Verfahren verprasste....?


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