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Zwei Leichen in Koffern in Stuttgart

888 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Stuttgart, Koffer, Park ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Zwei Leichen in Koffern in Stuttgart

15.03.2015 um 02:02
@Mauro
Zitat von MauroMauro schrieb:Nach dem was man über den Ablauf bisher erfahren konnte, schließe ich auch das nicht aus. Auf einer Matratze sicher nicht, wer weiß wo der Peter herumlag…jedenfalls ein heilloses Durcheinander.
Doch, doch das muss schon irgend so ein Matratzenlager gewesen sein. Teilweise sei Peter auf einer Matratze gelegen und dann war noch eine Matratze auf ihm drauf. So wie ein Sandwich also.

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15.03.2015 um 02:18
@Kronprinzessin
Zitat von KronprinzessinKronprinzessin schrieb:Es gab ein Bild von ihr aus früheren Zeiten, das letzten Sommer zusammen mit einem Grablicht am Fundort der Koffer kurzzeitig aufgestellt war
Das kenn ich. Diese Aufnahme mit dem Bild und dem Grablicht ist mal in einem Pressebericht verwendet worden. Aber das Bild von ihr war so klein, dass man nicht viel erkennen konnte.


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15.03.2015 um 15:24
@Eichhoernchen
Zitat von Eichhoernchen2Eichhoernchen2 schrieb:Jetzt kommt Günter erneut und meint, die Leichen seien bei zu hohen Temperaturen gelagert worden, so dass durch eine zu rasch fortschreitende Verwesung ein Erkennen der Strangulationsmerkmale nicht mehr möglich gewesen sei. (also weitere Manipulationsvorwürfe, die er jetzt mit einem Komplott begründe
Der Mann ist um keine Ausrede verlegen… echte Herausforderung, sich derartige
verbalen „Schnellschüsse“ immer wieder anhören zu müssen.

Günther H. „übertrifft“ seinen Verteidiger…

@Kronprinzessin
Zitat von KronprinzessinKronprinzessin schrieb:Naja, ich vermute, es gibt sowieso nicht mehr viele Möglichkeiten, wie das Ganze ausgehen wird.
1. Günter H. wird wohl aufgrund der Indizienlage des Mordes schuldig gesprochen und in die forensische Psychiatrie eingewiesen werden.

und 2. der genaue Tathergang wird sich nicht in allen Einzelheiten klären lassen, da es außer Günter H. offenbar keine Zeugen gibt und er selbst nichts dazu sagen will, kann und wird.
Für mich ist noch alles offen, bin daher gespannt auf das psychologische Gutachten.

Günther H. streitet alles ab und gibt Sylvie die Schuld, ihren Freund ermordet zu haben….

Der Tatablauf kann nicht 100 %ig rekonstruiert werden…vielleicht läuft es auf Totschlag hinaus…ohne Forensik (?).


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Zwei Leichen in Koffern in Stuttgart

20.03.2015 um 23:10
Heute war der elfte Prozesstag. Es waren wieder verschiedene Zeugen da. Ein Bekannter von Günter war auf einen früheren Termin geladen und ist damals nicht erschienen. Heute hat er erklärt, dass er sich am Datum vertan hatte. Er konnte über Günter nur Gutes berichten. Dann war ein Kommissar dran, welcher als Sachbearbeiter die Übersicht über den Fall „Damm“ führte. Dieser erzählte nochmals die gesamte Geschichte von vorne bis hinten aus Sicht der Ermittler. Einmal hatte ich sieben Zuschauer gezählt, die gleichzeitig am Schlafen waren. Ich glaube, da gehen viele ältere Leute aus Zeitvertreib hin. Der Herr aus dem Haus, vor dem der Sperrmüll stand, zu welchem Günter seinen Feuerlöscher stellte, war auch da und bestätigte, dass plötzlich dieser Feuerlöscher da stand. Zum Prozessbeginn im Februar hatte Günter behauptet, dass Sylvie k.o. Tropfen in sein Getränk getan haben muss, so dass er müde einschlief und nichts mitbekommen hatte, als sie Peter umbrachte. Eine Gerichtsmedizinerin hatte heute das Gutachten erläutert , welches mittels bei der Verhaftung entnommener Haare erstellt wurde. Es konnten keine Stoffe gefunden werden, die auf k.o. Tropfen hinweisen. Auch wurde das Ergebnis der Recherche verlesen, welche Günter auf Grund seines angeblichen Zusammenstoßes mit dem anwesenden Staatsanwalt veranlasste. Auch dieses war negativ. Der Zusammenstoß war mit einem Polizisten in Zivil erfolgt. Dann wurden die Vorstrafen vorgelesen. Das nahm kein Ende. Einmal hatte er an einem Tag sieben oder acht Autos geklaut. Einmal hatte er jemandem die Zähne eingeschlagen. Worauf er gemeint hatte, dass dies nicht stimmen könne, da dieser zuvor schon keine Zähne mehr hatte. Und so ging es weiter.

Es sind noch vier restliche Gerichtstermine geplant. Die vorsitzende Richterin hatte gemeint, dass am Montag der Psychologe sein Gutachten vortragen werde, am Mittwoch das Plädoyer folge und am Freitag über das Urteil und über die SV beraten werden müsse, bei einem Freispruch entfalle dies natürlich. Am folgenden Montag wird dann die Urteilsverkündung sein. Meiner Meinung nach wurde mit dieser Bemerkung der SV eigentlich schon vorgegriffen.

Ich vermute ganz stark, dass Günter eine psychische Störung hat. Durch den grassen Alkoholmissbrauch, dem Drogenkonsum und dem Schock aus der Tat hat er Gedächtnislücken, die sich mit einem Ablauf füllten, wie er ihn erzählt. Er kann hier Wahrheit und Phantasie nicht unterscheiden. Dadurch lässt sich auch erklären, weshalb er so hartnäckig dabei bleibt, die beiden nicht ermordet zu haben. Er glaubt das wirklich.


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21.03.2015 um 12:11
@Eichhoernchen
Zitat von Eichhoernchen2Eichhoernchen2 schrieb:Einmal hatte er jemandem die Zähne eingeschlagen. Worauf er gemeint hatte, dass dies nicht stimmen könne, da dieser zuvor schon keine Zähne mehr hatte. Und so ging es weiter.
Der Mann hat auf alles blitzschnell eine Antwort!
Zitat von Eichhoernchen2Eichhoernchen2 schrieb:Er kann hier Wahrheit und Phantasie nicht unterscheiden. Dadurch lässt sich auch erklären, weshalb er so hartnäckig dabei bleibt, die beiden nicht ermordet zu haben. Er glaubt das wirklich.
Da wäre ich nicht so sicher…den Schock, nach dem Geschehen, als sich evtl. wieder "Restwissen" im Hirn einstellte, kann man nachvollziehen.

Er sagte bereits aus, als er sich der Leichen „bewusst“ wurde… „Jetzt bin ich dran“. Umtriebig wie er war, versuchte er alles zu vertuschen…Putzwedel geschwungen und Koffer gepackt…

Der Tatablauf kann ohnehin nicht mehr vollständig rekonstruiert werden, wer wen, zu welchem Zeitpunkt „geschädigt“ hat.

Er streitet alles ab…Tote können nicht mehr „auspacken“…er hat nichts mitbekommen…schwierig zu beurteilen.

Danke @Eichhoernchen, für die Berichterstattung!


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23.03.2015 um 05:09
@Eichhoernchen
auch von mir danke für die lebhafte und geraffte Darstellung des Geschehens vor Gericht - offenbar verbunden mit viel Selbstdisziplin während der langatmigen Phasen nicht einzuschlafen... ;-)

Zum Inhalt fällt mir nicht mehr viel ein als stummes Kopfschütteln. Dass wir hier eine psychische Störung in ihren Auswirkungen sehen scheint mir ziemlich offensichtlich zu sein. Das macht es natürlich schwieriger, die tatsächliche Fähigkeit der Handlungsbeurteilung und -steuerung, die bei Günter H. zum Tatzeitpunkt vorhanden war zu beurteilen. Denn wer kann schon sicher sein, wie sein Erleben wirklich ausgesehen hat.
Insofern kann ich mir schwer vorstellen, dass man hier wirklich von Schuldfähigkeit im Alltagssinn sprechen kann. Bin gespannt, wie das Gericht das am Ende sehen wird.
Keinen Zweifel, denke ich, gibt es daran, dass dieser Mann auch weiterhin eine Gefahr darstellt. Also ist ihm die SV/Einweisung in die Forensik - jedenfalls der Entzug der Freiheit wohl sicher. Ob mit oder ohne Schuldspruch.


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23.03.2015 um 21:10
Heute am 12. Prozesstag waren keine Zeugen geladen. Der Tag war fast ausschließlich dem psychologischen Gutachter gewidmet. Schon vorweg erwähnt ist meine Vermutung vom 20.03.2015 nicht zutreffend. Gemäß Ausführung des Psychologen sei es mit Sicherheit ausgeschlossen, dass wenn Günter die Tat begangen habe, er nichts mehr davon wisse oder andere Erinnerungen daran haben könne. Dafür wäre die Tat zu schwerwiegend.

Der Psychologe hat nochmals die Lebensstationen von Günter sowie über das was man zur Tat weiß erörtert. Er hatte Günter zweimal in der Vollzugsanstalt besucht und hatte dabei ausführliche Gespräche mit ihm geführt.

Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Günter schuldfähig sei. Es gäbe keine Anzeichen von psychologischen Störungen oder alkoholbedingten Beeinträchtigungen, die dies in Zweifel stellen könnten.
Es gäbe zwar psychologische Auffälligkeiten und ganz sicher sei er als alkoholkrank einzustufen, beides jedoch nicht in dem Maße, dass eine Schuldunfähigkeit gerechtfertigt sei.

Die Leichen seien in einem Zustand, welcher auf das Wirken eines psychisch gestörten Täters hinweise, da versucht wurde den Kopf und die Genitalien abzutrennen sowie durch die nach dem Tod zugefügten Stich- und Schnittverletzungen. Derartige psychische Störungen seien bei Günter jedoch nicht zu erkennen. Bekräftigt hat den Psychologen, dass Günter etwa 15 Jahre zwischen 1990 und 2005 nahezu unauffällig seinen Alltag bewältigte. Bei einer Erkrankung mit psychischen Störungen ziehe sich diese zeitlich ohne Unterbrechung durch. Auch für eine sexuell bedingte Störung sei Günter zu alt, das heißt, diese Anzeichen hierfür hätten schon früher in Erscheinung treten müssen. Wenn Günter die Tat begangen hat, dann wohl durch seine bedingten Persönlichkeitsstörungen in Kombination mit seiner Gewaltbereitschaft und dem übermäßigen Alkoholgenuss.

Auf die Frage der Richterin, wie er die Aussage von Günter deute, dass er der toten Sylvie nur einen Messerstich in den Rücken versetzte, wo er doch wissen musste, dass bereits spätestens bei der Obduktion herauskäme, dass das nicht stimmen könne, meinte dieser, dass dies nur eine Art Schutzbehauptung gewesen sein kann.

Der Anwalt von Günter hat einen Beweisantrag gestellt über zum einen, dass alle Bilder die bei der Obduktion gemacht wurden, zur Einsicht vorgelegt werden sollen um auf denen dann eventuelle Strangulationsmerkmale erkennen zu können und zum anderen um Vorladung der Richterin aus dem Prozess von 2012 als Zeugin, da im damaligen Urteil von „Paranoider Psychose“ die Rede war, aber in den gesamten Prozessakten nichts zu finden war, was zu dieser Aussage führte.

Zwischendurch hatten die Richterin und der Psychologe darüber diskutiert, ob es wohl Sinn mache, wenn ein alkoholabhängiger Straftäter bei einer langjährigen Haft diese mit einer Alkoholentzugstherapie beginne.

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.koffermord-prozess-taeter-uebte-exzessive-gewaltanwendung-aus.e07c2a66-180d-4bed-8107-7382edd2886c.html

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.koffermord-prozess-gutachter-haelt-angeklagten-fuer-schuldfaehig.d26bc76a-aea1-48a7-a7e6-351bb0b00450.html


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Zwei Leichen in Koffern in Stuttgart

24.03.2015 um 05:04
Hmja, das bestätigt jetzt im Grunde meine Erwartung - dass eben schuldfähig im Alltagssinn etwas anderes ist als schuldfähig im juristischen Sinn.

Ein bisschen klingt für mich jetzt auch durch, dass der Psychiater Günter H. die Tat gar nicht so recht zutrauen kann. Aber vielleicht täusche ich mich da auch bzw. ist das ja auch gar nicht seine eigentliche Aufgabe.

Und es zeigt sich hier für mich auch, wie schwierig es ist, die Grenzen zwischen schuldunfähig psychisch krank, psychisch krank und psychisch gesund zu ziehen. Letztlich ist da ja auch immer ein gewisser Definitionsspielraum.

Schwieriger Job, den der psychiatrische Gutachter da hat...


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24.03.2015 um 07:33
@Kronprinzessin
Zitat von KronprinzessinKronprinzessin schrieb:Ein bisschen klingt für mich jetzt auch durch, dass der Psychiater Günter H. die Tat gar nicht so recht zutrauen kann. Aber vielleicht täusche ich mich da auch bzw. ist das ja auch gar nicht seine eigentliche Aufgabe.
Ja, der Psychologe wies Verschiedene male darauf hin, dass seine Ausführungen kein Urteil sein dürfen und dass er auch für ein Urteil nicht zuständig sei. Für ihn wäre die brutale Tatausführung mit der Person Günter nicht in Einklang zu bringen. Sollte Günter jedoch der Täter gewesen sein, so ginge von ihm ein enormes Gewaltpotential aus, vor dem die Öffentlichkeit zu schützen sei.


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Zwei Leichen in Koffern in Stuttgart

24.03.2015 um 08:25
Naja, nun könnte man das psychiatrische Gutachten zum Anlass nehmen, Günter H.s Version nochmal zu prüfen.
Ein kleines Detail macht mich etwas nachdenklich, Günter H. hat in seiner Schilderung des Tatablaufs erwähnt, er habe sich im Nebenzimmer ausgeruht und dann ein Zischen gehört, welches er nicht zuordnen konnte. Daraufhin sei er nachgucken gegangen und habe festgestellt, das Zischen komme von dem Feuerlöscher, mit dem Sylvia gerade Peter erschlug.
Dieses Zischen, das er nicht zuordnen kann ist für mich ein so originelles Detail, dass ich nicht glaube, das hat er frei erfunden. Auf sowas kommt man einfach nicht so leicht, wenn man eine Story erfindet. Das deutet schon eher auf eine Situation hin, die einen gewissen Wahrheitskern hat.

Natürlich kann dieses Detail "Höre Zischen u weiß im ersten Moment nicht was es ist" auch ein wahres Puzzlesteinchen im Zusammenhang mit der ansonsten abgestrittenen Wahrheit sein.
So ist es denkbar, dass z.B. Sylvia im Laufe des bereits im Gange befindlichen Gefechts den Feuerlöscher holte und auslöste und Günter das Zischen erst hörte und nicht wusste, was es ist weil er z.B. in diesem Augenblick mit dem Rücken zur Szene stand.

Gegen Günter H.s Version spricht m.E. aber in erster Linie das Verletzungsbild bei Sylvia mit Abwehrverletzungen an den Händen und den vielen Messerstichen. Das dürfte schwer zu entkräften sein. Und seine hohe Gewaltbereitschaft unter Alkohol wurde ja auch anhand anderer Vorfälle von Zeugen berichtet.
Auch der Ablauf, den Günter H. berichtet ist nicht recht stimmig - besonders der Restaurantbesuch nach dem Mord an Peter passt einfach gar nicht schlüssig dazu. Wäre es so gewesen, hätte zumindest Sylvia voller Blut sein müssen.

Insgesamt, denke ich, sollten die Indizien seine Täterschaft ziemlich schlüssig belegen können.
Ich bin jedenfalls echt gespannt auf die Argumente in den Plädoyers.


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24.03.2015 um 12:27
@Eichhoernchen
Zitat von Eichhoernchen2Eichhoernchen2 schrieb:Wenn Günter die Tat begangen hat, dann wohl durch seine bedingten Persönlichkeitsstörungen in Kombination mit seiner Gewaltbereitschaft und dem übermäßigen Alkoholgenuss.
So könnte ich es mir vorstellen…

Was sich nach dem Gaststättenbesuch mit Sylvie in seiner Wohnung ereignet hat, ist schwer zu ermitteln. Wurde weiter getrunken? Was war los mit Peter?

Alles nicht mehr rekonstruierbar…
Zitat von Eichhoernchen2Eichhoernchen2 schrieb:Ja, der Psychologe wies Verschiedene male darauf hin, dass seine Ausführungen kein Urteil sein dürfen und dass er auch für ein Urteil nicht zuständig sei. Für ihn wäre die brutale Tatausführung mit der Person Günter nicht in Einklang zu bringen. Sollte Günter jedoch der Täter gewesen sein, so ginge von ihm ein enormes Gewaltpotential aus, vor dem die Öffentlichkeit zu schützen sei.
Das widerspricht sich mit seiner ersten Aussage....“in Kombination mit seiner Gewaltbereitschaft und übermäßigem Alkgenuss“, durchaus denkbar.

Könnte mir vorstellen, dass es auf „Totschlag im Alkrausch“ hinausläuft, in Verbindung mit Alkoholentzugstherapie…

@Kronprinzessin
Zitat von KronprinzessinKronprinzessin schrieb:Natürlich kann dieses Detail "Höre Zischen u weiß im ersten Moment nicht was es ist" auch ein wahres Puzzlesteinchen im Zusammenhang mit der ansonsten abgestrittenen Wahrheit sein.
Aufgrund seiner blitzschnellen verbalen Rektion, derer er fähig ist, vermute ich, dass er dieses eventuell frei erfunden hat.
Zitat von KronprinzessinKronprinzessin schrieb:>>>Auch der Ablauf, den Günter H. berichtet ist nicht recht stimmig - besonders der Restaurantbesuch nach dem Mord an Peter passt einfach gar nicht schlüssig dazu. Wäre es so gewesen, hätte zumindest Sylvia voller Blut sein müssen.
Das ist die große Frage, was ist vor dem Gaststättenbesuch mit Peter passiert, oder danach?

Es wird nicht zu klären sein und daher bin ich gespannt, wie letztendlich geurteilt wird.


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24.03.2015 um 13:35
Ich könnte mir vorstellen das Sylvia den Peter ermordet hat und der Günther die Sylvia...die waren alle im Suff, alle Alkoholiker...
Jedoch war Günther noch in vollem Bewusssein,er wusste noch was er tut...er hat es noch geschafft die Leichen in Koffer zu quätschen und sie wegzubefördern,ohne bemerkt zu werden...


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24.03.2015 um 15:11
@Nina75

Warte doch bitte das Urteil ab und dann kannst Du evtl. im Nachhinein noch etwas dazu beitragen.

Sind Dir evtl einige der Protagonisten bekannt? Dann bitte Info!


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24.03.2015 um 15:16
@Mauro
Ok ok...das war ja nur meine Meinung :)


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24.03.2015 um 15:21
@Nina75

Ich hatte doch nur eine Frage an Dich gestellt.
Zitat von Nina75Nina75 schrieb:edoch war Günther noch in vollem Bewusssein,er wusste noch was er tut...er hat es noch geschafft die Leichen in Koffer zu quätschen und sie wegzubefördern,ohne bemerkt zu werden...
Diese Aktion ist nicht unmittelbar nach dem "Geschehen" von Günther ausgeführt worden.


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24.03.2015 um 20:32
@Kronprinzessin
Zitat von KronprinzessinKronprinzessin schrieb:Ein kleines Detail macht mich etwas nachdenklich, Günter H. hat in seiner Schilderung des Tatablaufs erwähnt, er habe sich im Nebenzimmer ausgeruht und dann ein Zischen gehört ...
Toll, dass du auf dieses Detail mit dem „Zischen“ geachtet hast. Ein weiteres Detail findet man in der Aussage, als er in das Zimmer gehen wollte, in dem sich Sylvie befand und er dann die Tür aufdrücken musste, da der tote Körper von Sylvie von innen die Tür blockierte, da sie direkt hinter der Tür lag. Somit musste Sylvie ja bis zum Schluss alleine im Zimmer gewesen sein. Das wären raffinierte Lügen, die man Günter nicht zutraut. Auf der anderen Seite hat er bei 16 Vorstrafen, 16 mal vor Gericht gestanden. Da kann man schon Experte auf seinem Gebiet werden.

Keine Beweise und nur Indizien an denen man rütteln kann, aber eines ist sicher:
Die verschiedenen Einstichwunden in Sylvies Körper. Annähernd 5 Personen können diese ab der Kofferöffnung bestätigen. Eine Manipulation oder ein Komplott gegen Günter könnten theoretisch ja nicht ausgeschlossen werden. Aber dadurch, dass Günter erst ab 10. Juni 2014 in Verdacht geriet und die Einstichwunden zu dieser Zeit bereits über 1 Woche bekannt waren, können diese somit nicht in Manipulation und als Komplott gegen Günter erfolgt sein.

Morgen kommt die Richterin aus dem Prozess von 2012 als Zeugin, die ihn im Urteil einen Paranoiden Psychoden genannt hat. Mal sehen was sie mit der machen.


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24.03.2015 um 21:31
@Mauro
Zitat von MauroMauro schrieb:Das widerspricht sich mit seiner ersten Aussage....“in Kombination mit seiner Gewaltbereitschaft und übermäßigem Alkgenuss“, durchaus denkbar.

Der Psychologe erkennt an den Leichen, dass da ein Irrer am Werk gewesen sein müsste.
Aber er sieht in Günter nicht dieses Monster.
Er sieht in Günter einen Alkoholiker, der Persönlichkeitsstörungen hat mit weit überdurchschnittlicher Gewaltbereitschaft.
Sollte sich herausstellen, dass Günter dies tatsächlich getan hat, dann hat sich Günter in diesem Fall wie ein Monster verhalten.

Damit widerspricht sich der Psychologe eigentlich nicht.


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25.03.2015 um 01:46
Möglicher Tatablauf:

Die drei feiern in Günters Wohnung bis irgendwann Peter einschläft. Da Sylvia und Günter noch immer in Feierlaune sind, gehen sie zum Griechen nebenan. Peter wacht zwischenzeitlich wieder auf und wartet, rasend vor Eifersucht auf die beiden in Günters Wohnung.
Nachdem die beiden wieder bei Günters Wohnung Eintreffen geht Peter mit einem Messer auf Sylvia los, und sticht auf Sie ein. Günter nimmt den Feuerlöscher sprüht Peter ins Gesicht und reagiert aufgrund der dramatischen Situation übermäßig und schlägt Peter den Feuerlöscher auf den Kopf.
Sylvia verblutet und Günter steht anschließend mit den beiden Leichen da.

Eigentlich Notwehr, für Günter erscheint aufgrund seiner bisherigen Erfahrungen mit der Justiz die Lage so, dass er am Ende als Doppelmörder verklagt wird, sollte er den Fall bei der Polizei melden, deshalb will er die Leichen besser verschwinden lassen.

Es bleibt die Frage nach den Verstümmelungen an Peter offen. Nach Aussage des Psychologen ist es nicht Günters Handschrift. Möglicherweise war Sylvia noch 1-2h am Leben bevor sie dann verblutet ist.


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25.03.2015 um 13:36
@zeitlos777

Das wäre natürlich auch eine mögliche Version. Sie beginnt wie meine. Aber eine „Notwehr“ im Gerangel unter Betrunkenen lässt sich nur schwer vorstellen. Und die Verstümmelungen sind auch noch nicht untergebracht, wie du schon selbst sagst.


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25.03.2015 um 15:55
Die Richterin aus dem Prozess einer Vorstrafe von Günter aus 2012 war als Zeugin geladen. Im Urteil wurde eine „Paranoide Psychose“ erwähnt. In den Akten war kein Rückschluss hierfür zu erkennen. Nach ihrer heutigen Aussage war Günter damals bis zum Prozessende stur bei seiner Meinung geblieben, unschuldig zu sein, ganz gleich welche Beweise und Zeugenaussagen dagegen standen. (Dann kam wieder die Geschichte mit den ausgeschlagenen Zähnen auf den Tisch, die es zuvor schon nicht gegeben haben soll.) Daraufhin habe der Staatsanwalt gemeint, seine Sturheit gleiche einer paranoiden Psychose. Mehr steckte da nicht dahinter.

Heute wurden die Plädoyers gehalten:

Der Staatsanwalt blieb bei seiner Variante. Bei seinen Ausführungen war nichts Neues zu erkennen. ……… Es läge vieles im Dunkeln, so dass die Details fehlten. Er beantragte 11 Jahre Haft auf Totschlag an Sylvie und eine lebenslange Haftstrafe auf Totschlag an Peter. Desweiteren beantragte er eine Einweisung in eine Alkoholentzugstherapie vor Haftantritt. Eine Sicherungsverwahrung sehe er unter Berücksichtigung der Ausführungen des Psychologen für nicht erforderlich. Für einen Antrag auf Mord mangele es an Nachweisen.

Der Anwalt der Nebenklage (Angehörige von Peter) machte auf den Schmerz und die Trauer aufmerksam, den die Angehörigen zu ertragen hätten. Besonders durch das Verhalten des Angeklagten mit seinen Lügen und seiner Gleichgültigkeit. Ansonsten schloss er sich den Ausführungen und dem Maß des Staatsanwaltes an.

Günters Anwalt meinte, dass es schon sein könne, dass Günter die eine oder andere Lüge hervor brachte. Er warne aber davor, zu meinen, dass dann alles gelogen sei. Schon zu viele Fehlurteile habe es dadurch gegeben. Eine lebenslange Haftstrafe auf Totschlag sei zwar gemäß § 212 Stgb möglich. In seinen über 30 Jahren als Anwalt sei diese aber noch nie in einem Urteil angewandt worden. Aus seiner Sicht sei der Tathergang wie im Nebel zu sehen. Im Grunde wisse man nichts. Auch seien noch Fragen offen, wie der blutige Sohlenabdruck mit Winkelmuster auf einer Matratze, welcher bisher niemanden zugeordnet werden konnte. Theoretisch könnte es somit einen weiteren Verdächtigen geben. Auch wurden die Zeugen nicht gehört, welche Sylvie und Peter noch am Freitag gesehen haben wollen. Demnach wäre ja der gesamte angenommene Hergang vom Donnerstag auf Freitag hinüber. Darüber hinaus dürfe man nicht außer Acht lassen, dass eine Alkoholsucht eine Krankheit sei. Wäre Günter an diesem Tag nüchtern gewesen, dann würde er heute hier nicht sitzen. Er beantragte eine Haftstrafe von 7 Jahren auf Totschlag an Sylvie sowie eine Einweisung zur Alkoholentzugstherapie vor Antritt der Haftstrafe.

Als Günter zu Wort kam meinte dieser, dass ihm der Verlust von Sylvie und Peter sehr nahe ginge und bekundete sein Beileid an deren Angehörigen. Er habe bei seinen Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen die Wahrheit gesagt und bleibe bei dem Vorwurf der Manipulation und des Komplottes gegen ihn seitens der Ermittlungsbehörden.

Am Freitag wird das Gericht über das Urteil beraten. Der geplante Gerichtstermin am Freitag fällt somit für das Publikum aus.
Am Dienstag wird die Urteilsverkündung sein. (Die vorsitzende Richterin meinte zu den Anwälten und zum Staatsanwalt, dass sie sich den ganzen Dienstag vormerken sollten, im Falle etwas dazwischen käme.

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.koffermord-prozess-in-stuttgart-staatsanwalt-fordert-lebenslaenglich-fuer-48-jaehrigen.a0345772-5498-4740-8caf-201cc894d7d0.html


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