Gimmlitztal-Mord - Töten nach Verabredung im Internet?
20.06.2014 um 12:27Meiwes hat seinerzeit versucht mit Tötung auf Verlangen aus der Nummer rauszukommen, was ihm aber nicht gelang, da eben sein vordringliches Handlungsmotiv NICHT war, dem Wunsch des Opfers zu entsprechen. Zwar war es unstreitig der Wunsch des Opfers, getötet zu werden und die Zustimmung war Meiwes auch wichtig, gleichwohl hat Meiwes mit der Tötung ganz eigene Ziele verfolgt, weswegen in seinem Fall die Tötung auf Verlangen verwehrt blieb. Der Paragraph greift zum Beispiel dann, wenn man einen Todkranken auf dessen Wunsch hin tötet, man selber aber mit der Tötung kein eigenes Interesse verfolgt.Arwen1976 schrieb:Ich tippe ganz stark darauf, daß der Fall ähnlich gelagert sein könnte, wie der Armin M.-Fall. Der war ebenfalls sehr kompliziert und ich versuche mal, ob die alten Berichte der Gerichtsverhandlung noch online aufzutreiben sind.
Ich habe dazu nicht mehr alles im Kopf, kann mich aber erinnern, daß es juristisch sehr schwierig war, da wohl das Opfer tatsächlich das Verlangen hatte, aufgegessen zu werden und es bis dahin einen solchen Fall noch nicht gab - zumindest in der neueren Zeit.
@LivingElvis
Du bist doch immer firm, was juristische Urteile und Verhandlungen anbelangt, kannst Du Dich daran noch konkret erinnern?
Ich kann mich an die Details aus dem Prozeß nicht mehr genau erinnern, bekomme ich ad hoc nicht mehr zusammen.
Meiwes hatte aber ein eindeutiges eigenes Interesse. Ihm war auch sein Opfer zumindest insoweit egal, als dass es keinerlei Beziehung außer den jeweiligen Wünschen gab. Mit anderen Worten - Meiwes ist nicht dem Wunsch des Opfers getötet und gegessen zu werden nachgekommen, sondern seinem eigenen nach Einverleibung eines Menschen. Wer das nun war, spielte für Meiwes eine völlig untergeordnete Rolle.
Die Verurteilung wegen Totschlag war nach meinem Dafürhalten juristisch absolut richtig, das Mordmerkmal "zur Befriedigung des Geschlechtstriebes" eher konstruiert. Man wollte da offenbar ein Zeichen mit setzen.
Detlev G. scheint zumindest in Teilen aus Meiwes juristischen "Fehlern" gelernt zu haben, zeigt er sich doch teilweise kooperativ, verschweigt jedoch gänzlich seine Motivation. Der weiß als LKA-Beamter sicherlich um die Mordmerkmale und versucht da keinerlei Angriffspunkte zu geben. Wenn er jetzt noch genügend Zweifel an einer kausalen Tötungshandlung streuen kann -so das Kalkül- wird es juristisch sogar mit dem Totschlag eng.
Meine Prognose - das geht nicht auf. Die machen da die Rechnung ohne den Wirt; so leicht lassen sich deutsche Gerichte nicht ausmanövrieren. Ob Mord oder Totschlag lässt sich nicht prognostizieren, aber nur mit Störung der Totenruhe wird G. wohl nicht davon kommen.



